Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 4081
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fälligkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

LG Zwickau, Urteil vom 19.06.2009 - 7 O 1225/07

Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig (im Anschluss an BGH IBR 2008, 266).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4080
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zulässiger Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2010 - 10 U 97/09

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen absichern soll, erst nach Vorlage der Schlussrechnung und Erfüllung aller bis dahin erhobener Ansprüche auf Verlangen in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird, verstößt nicht gegen § 307 BGB.*)

2. Eine Unwirksamkeit der Sicherungsabrede ergibt sich angesichts deren Reichweite unter Einbeziehung von Rückerstattungsansprüchen insbesondere nicht daraus, dass für einen vorübergehenden Zeitraum der Auftragnehmer neben einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Auftragssumme zusätzlich einem - durch Bürgschaft abzulösenden - Gewährleistungseinbehalt von 5% der Abrechnungssumme ausgesetzt ist.*)




IBRRS 2010, 4055
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Regeln der Technik

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.09.2010 - 13 U 194/08

1. Soweit keine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wird, ist für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik deren Stand zum Zeitpunkt der Abnahme oder - sofern eine solche noch nicht erfolgt ist - des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anforderungen nach dem Stand der Technik gegenüber dem Zeltpunkt des Abschlusses des Werkvertrags erhöht oder verringert haben.*)

2. Hat sich der Werkunternehmer im Vertrag verpflichtet, das Werk mit einem über den Stand der Technik hinausgehenden Standard herzustellen, so kann er die Nachbesserung nicht allein deswegen als unverhältnismäßig (i. S. d. § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F., § 275 Abs. 2 BGB n. F.) verweigern, weil nach allgemeinem Erfahrungswissen, auf welchem der Stand der Technik beruht, die Gefahr eines mangelbedingten Schadens am Bauwerk gering ist. Andernfalls wäre die Ausführung des vereinbarten höheren Standards regelmäßig nicht durchsetzbar, die Vereinbarung würde leerlaufen. Das berechtigte Interesse des Bestellers am vertragsgemäßen Werk muss erst dann zurückstehen, wenn auch langfristig eine auf die Schlechterfüllung zurückzuführende Schadensentstehung ausgeschlossen ist.*)




IBRRS 2010, 4054
BauvertragBauvertrag
Schaden an einer bearbeiteten fremden Sache = Erfüllungsschaden?

LG Köln, Urteil vom 26.08.2009 - 20 O 215/07

Beschädigt ein Bauunternehmer im Rahmen eines Auftrags zur Kabelverlegung das ihm durch seinen Auftraggeber hierfür zur Verfügung gestellte Kabel, so stellt der Schaden am Kabel einen Erfüllungsschaden dar, der in der Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers nicht versichert ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4046
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsforderung verjährt selbstständig!

LG Darmstadt, Urteil vom 10.06.2010 - 9 O 90/09

Die Bürgschaftsforderung unterliegt einer selbstständigen Verjährung. Die im Wege der Klage geltend gemachte Hauptforderung des Bauherrn gegen den Bauunternehmer führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung der Bürgschaftsforderung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4044
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648 BGB auf juristische Personen d.ö.R. nicht anwendbar!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2010 - 12 W 178/10

§ 648 BGB dient der Sicherung des Unternehmers bezüglich seiner Geldforderungen aus dem Werkvertrag. Bei insolvenzunfähigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bedarf es dieser Sicherung nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4034
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschädigung öffentlicher Leitungen durch Baggerarbeiten

OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2010 - 5 U 26/09

Im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen haben Bauunternehmen mit Versorgungsleitungen zu rechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3969
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen bei Erdarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2010 - 14 U 134/09

1. Ein Leistungsverzeichnis, das einer Ausschreibung nach VOB/A zugrunde liegt, ist so auszulegen, dass es den Anforderungen von § 9 VOB/A entspricht. Der Bieter darf es bei Auslegungszweifeln deshalb so verstehen, wie es den Anforderungen der VOB/A entsprechend verstanden werden müsste, d. h. er kann von einer erschöpfenden Beschreibung der von ihm zu erbringenden Leistung ausgehen.

2. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst oder nicht erfasst und deshalb zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an, die im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen ist. Soweit die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben, gehören dazu auch die allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C.

3. Leitlinie für die Abgrenzung der verschiedenen DIN ist der jeweilige Hauptinhalt der Leistung. Nach DIN 18299, Abschnitt 1 haben allerdings abweichende Regelungen in den ATV der DIN 18300 f. Vorrang vor den allgemeinen Regelungen, weil das dem anerkannten Grundsatz entspricht, dass allgemeine Regelungen hinter den spezielleren zurücktreten.

4. Im Regelungsbereich der DIN 18300 Ziffer 3.8 gilt nach Ziffer 4.5 der ZTVE-StB 94, dass erosionsempfindliche Oberbodenflächen zu schützen sind; der Auftragnehmer hat dabei auch Schutzmaßnahmen gegen Niederschlagswasser aus Flächen außerhalb der Baustelle zu regeln. Solche Maßnahmen sind aber in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.




IBRRS 2010, 3943
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft

BGH, Urteil vom 23.09.2010 - VII ZR 6/10

Der Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft setzt nicht die Annahme des Angebots des Verbrauchers durch den Unternehmer voraus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3890
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersatzvornahme nach Kündigung nur durch billigsten Bieter?

OLG Schleswig, Urteil vom 10.09.2010 - 14 U 184/06

1. Der Besteller einer Werkleistung muss nach begründeter fristloser Kündigung wegen Mängeln keine besonderen Anstrengungen unternehmen, um den preisgünstigsten Ersatzunternehmer zu finden.

2. Der Besteller muss nicht den billigsten Bieter beauftragen, sondern darf einen Unternehmer seines Vertrauens auswählen.

3. Sogar die Auswahl des im ursprünglichen Vergabeverfahren an 10. Stelle plazierten Bieters kann berechtigt sein, wenn die Beauftragung mit der Ersatzvornahme nicht zu marktunüblich überhöhten Preisen erfolgt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3816
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung § 2 Nr. 5 zu Nr. 6 VOB/B? Sittenwidrige Spekulation?

OLG München, Urteil vom 20.07.2010 - 13 U 4489/08

1. § 2 Nr. 6 VOB/B findet nur dann Anwendung, wenn unter den Vertragsleistungen keinerlei Bezugspositionen zu finden sind, deren Teilleistungen noch als sinnvolle Ausgangspunkte für eine Nachtragskalkulation herangezogen werden können. Sind Kostenelemente einer modifizierten Leistung in einer "analogen Kostenfortschreibung" aus den Ansätzen der Angebotskalkulation herzuleiten, ist der Bauinhalt nur geändert im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B.

2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des LV einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

3. Es bleibt offen, ob allein die 6,87-fache Überhöhung des Einheitspreises ausreichend ist, um von einem Verstoß gegen die guten Sitten auszugehen.

4. Die Vermutung der Sittenwidrigkeit kann der Auftragnehmer durch Angaben zur Preisbildung widerlegen, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen.

5. Die Angaben zur Preisbildung bzw. Kalkulation sind dem Zeugenbeweis zugänglich.




IBRRS 2010, 3806
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung und Kostenübernahme

BGH, Urteil vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09

1. Das Recht des Auftraggebers, von einem für einen Mangel verantwortlichen Auftragnehmer Mängelbeseitigung zu fordern, wird grundsätzlich nicht dadurch eingeschränkt, dass die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei der Inanspruchnahme noch unklar ist.*)

2. Der in Anspruch genommene Auftragnehmer darf Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er die Kosten der Untersuchung und weiterer Maßnahmen für den Fall übernimmt, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist.*)

3. Den Auftraggeber trifft deshalb kein Mitverschulden an einem Wasserschaden, der auf einem Mangel beruht, den der Unternehmer nicht beseitigt hat, weil der Auftraggeber eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben hat.*)




IBRRS 2010, 3753
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist Sicherheitskoordinator zwingend erforderlich?

EuGH, Urteil vom 07.10.2010 - Rs. C-224/09

Art. 3 Richtlinie 92/57/EWG ist wie folgt auszulegen:

- Abs. 1 dieses Artikels steht einer nationalen Vorschrift entgegen, die im Fall einer Baustelle, auf der private Arbeiten durchgeführt werden, die keiner Baugenehmigung bedürfen, und auf der mehrere Unternehmen anwesend sein werden, den Bauherrn oder Bauleiter von der Pflicht befreit, während der Vorbereitungsphase des Bauprojekts oder jedenfalls vor der Ausführung der Arbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen;

- Abs. 2 desselben Artikels steht einer nationalen Vorschrift entgegen, die die Pflicht des Koordinators für die Ausführungsphase des Bauwerks, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, auf den Fall beschränkt, dass auf einer Baustelle, auf der private Arbeiten durchgeführt werden, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, mehrere Unternehmen tätig sind, und die als Kriterium für das Bestehen dieser Pflicht nicht auf die besonderen Gefahren, wie in Anhang II der genannten Richtlinie aufgeführt, abstellt.*)




IBRRS 2010, 3739
BauvertragBauvertrag
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

BFH, Urteil vom 29.07.2010 - VI R 60/09

Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3711
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedeutung der Kalkulation im Rahmen einer Kündigungsabrechnung

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2008 - 21 U 15/06

1. Der Auftragnehmer muss sich nach freier Kündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B, § 649 BGB auf die vereinbarte Vergütung anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart bzw. an Gewinn aus "Füllaufträgen" erzielt hat.

2. Für die Berechnung des Anspruchs kann nicht auf die Kalkulation des Auftragnehmers zurückgegriffen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen von der ursprünglichen Planung und Kalkulation abweichenden Verlauf bestehen.

3. Der Auftragnehmer muss bei der Berechnung des Anspruchs sämtliche Leistungspositionen berücksichtigen, auch solche, die er unauskömmlich kalkuliert hat.

4. Der in die Berechnung einzustellende Abzug des "ersparten Verlustes" bei nur einer deutlich unterkalkulierten Leistungsposition kann dazu führen, dass der ansonsten gegebene Vergütungsanspruch vollständig aufgezehrt wird.

5. Aus der freien Kündigung des Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Nachteile erleiden, aber auch keine Vorteile ziehen.

6. Statt der Berechnung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, § 649 BGB kann der Auftragnehmer abweichend hiervon die Vergütung für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie den aus dem Auftrag entgangenen Gewinn geltend machen.

7. Erbrachte Leistungen sind nur insoweit zu vergüten, als sie tatsächlich im Vertrag vorgesehen und in der Kalkulation des Auftragnehmers und damit in den Vertragspreisen enthalten sind.

8. Für die Berechnung des entgangenen Gewinns ist darauf abzustellen, welchen Verlauf das Bauvorhaben bei Durchführung tatsächlich genommen hätte. Insoweit darf der Auftragnehmer nur dann auf seine Kalkulation zurückgreifen, wenn keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Verlauf erkennbar sind.




IBRRS 2010, 3651
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sachmangel aufgrund mangelhafter Vorunternehmerleistung

BGH, Beschluss vom 02.09.2010 - VII ZA 8/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3649
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schaden an einer bearbeiteten fremden Sache = Erfüllungsschaden?

OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2010 - 9 U 127/09

Beschädigt ein Bauunternehmer im Rahmen eines Auftrags zur Kabelverlegung das ihm durch seinen Auftraggeber hierfür zur Verfügung gestellte Kabel, so stellt der Schaden am Kabel einen Erfüllungsschaden dar, der in der Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers nicht versichert ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3644
BauvertragBauvertrag
Werkzeugvermietung: Deckelung des Mietzinses?

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 6 O 244/08

1. Der Mietzins ist nicht maximal auf den Betrag gedeckelt, der für den Erwerb der Mietsache fiktiv aufzuwenden gewesen wäre. Aus dem Amortisationsgedanken kann nichts anderes abgeleitet werden.*)

2. Bei der Miete von Werkzeug auf unbestimmte Zeit, kann diese auch im Falle eines geringen Restwertes nicht ohne Weiteres durch den Mieter entsorgt werden. Das Mietverhältnis besteht bei einer Unmöglichkeit, die vom Mieter zu verschulden ist, fort.*)

3. Im geschäftlichen Verkehr stellt die fehlende telefonische Erreichbarkeit hinsichtlich einer erklärten Kündigung keine Zugangsvereitelung dar. Die schriftliche Kündigungsmöglichkeit genügt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3635
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Relatives Fixgeschäft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2010 - 5 U 135/09

1. Von einem relativen Fixgeschäft im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr.2 BGB ist auszugehen, wenn die Leistung nicht bloß frist- oder termingebunden sein soll, sondern der Gläubiger zusätzlich den Fortbestand seines Leis-tungsinteresses an der Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, so dass das Geschäft mit der zeitgerechten Leistung nach dem Parteiwillen "stehen und fallen" soll. Die Formulierung "Lieferzeit: Beginnend am 13.02.2008 nach Absprache, maximal 8 Tage" lässt nicht mit der notwendigen Sicherheit auf eine Fixgeschäftabrede der Vertragsparteien schließen.*)

2. Das Leistungsverlangen des Gläubigers nach Entstehung des Rücktritts-rechts gemäß § 323 BGB lässt das Rücktrittsrecht zunächst unberührt. Wäh-rend des Zeitraums, der ab Zugang des Leistungsverlangens zur sofortigen Erbringung der Leistung üblicherweise erforderlich ist, oder den der Gläubiger dem säumigen Schuldner eingeräumt hat, ist die Befugnis des Gläubigers, die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung zurückweisen zu dürfen bzw. zurückzutreten, nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB suspendiert.*)




IBRRS 2010, 3598
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pauschalierter Schadensersatz von 15% bei Kündigung wirksam!

OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3597
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung für Beschädigung von Trinkwasserleitungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.07.2010 - 13 U 21/08

1. Der Unternehmer von Tiefbauarbeiten hat sich an öffentlichen Straßenflächen gegebenenfalls unter Nutzung von Schutzanweisungen des Versorgungsunternehmens von der Existenz und dem Verlauf von Versorgungsleitungen sorgfältig zu vergewissern, in der Regel durch Rückfrage bei einer informierten Stelle, insbesondere dem zuständigen Versorgungsunternehmen, unter Umständen auch bei dem zuständigen Straßenbaulastträger.

2. Bei verbleibenden Unklarheiten hat er sich auf andere Weise Gewissheit zu verschaffen, etwa durch Probebohrungen oder Ausschachtungen von Hand in dem Bereich, in dem er ausheben will.

3. Das gilt auch bei Beauftragung eines Subunternehmers.

4. Nach Baubeginn trifft den Unternehmer die Verkehrssicherungspflicht.

5. Dieser Pflicht kann sich der Generalunternehmer durch Beauftragung eines Subunternehmers selbst dann, wenn er die Verkehrssicherungspflicht auf den Subunternehmer überträgt, nicht gänzlich entziehen. Selbst bei Übertragung der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Maßnahmen auf einen Dritten, trifft den an sich Pflichtigen eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Aufsichtspflicht.

6. Alle für einen Schaden Verantwortliche haften grundsätzlich gleichstufig und sind Gesamtschuldner.

7. Die originär verpflichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet im Verhältnis zu ihrem Gesellschafter wie ein Gesamtschuldner.

8. Stellt der Auftraggeber fehlerhafte Bestandspläne einschließlich der Hinweise zur Aufgrabegenehmigung zur Verfügung, ohne zugleich unmissverständlich auf deren Ungenauigkeit hinzuweisen und die genaue Lage seiner Trinkwasserleitung durch eine rechtzeitige Ortung vor Baubeginn zu ermitteln, so trifft ihn ein Mitverschulden.




IBRRS 2010, 3589
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2009 - 7 K 3109/07 H(L)

Der Auftraggeber haftet für die nicht abgeführte Lohnsteuer der bei ihm beschäftigten ausländischen Handwerker, wenn diese aufgrund der tatsächlichen Leistungsdurchführung lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als selbstständige Bauhandwerker einzustufen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3582
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Nachbesserung des Schallschutzes zwischen Reihenhäusern zu teuer?

OLG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 U 158/08

1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem für die Nachbesserung erforderlichen Aufwand einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

2. Ein objektiv berechtigtes Interesse an der vertragsgemäßen Erfüllung steht daher regelmäßig der Unverhältnismäßigkeit - auch bei hohen Kosten - entgegen.

3. Zu Lasten des Unternehmers ist bei der Abwägung der Unverhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß er die Mängel verschuldet hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.08.2010 - 12 U 36/10

Die Billigkeitsregelung des § 645 BGB ist grundsätzlich auch im Rahmen eines VOB/B-Werkvertrags anzuwenden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3563
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baufinanzierung - Verbraucherschutz: Entgeltlicher Darlehensvermittlungsvertrag

OLG München, Urteil vom 18.03.2010 - 29 U 5513/09

1. Ein Darlehensvermittlungsvertrag ist auch dann entgeltlich i. S. des § 655a I BGB, wenn nicht der Verbraucher sondern der Darlehensgeber den Vermittler bezahlt.

2. Die Vereinbarung eines erfolgsunabhängigen Entgelts für andere Leistungen, die im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Darlehensvermittlungsvertrag erbracht werden, stellt eine Umgehung zwingender Vorschriften des Verbraucherschutzrechts bei der Vermittlung von Darlehensverträgen dar.

3. Die HOAI ist auf Anbieter, die neben oder zusammen mit der Kreditvermittlung auch Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, nicht anwendbar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3561
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauleistungsversicherung - Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 55/08

§ 2 Nr. 3 b ABU 1995, wonach keine Entschädigung geleistet wird, soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, stellt eine verhüllte Obliegenheit dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: Wann beginnt die Verjährung?

LG Hannover, Urteil vom 02.12.2009 - 12 O 235/08

1. Der Verjährungsbeginn der Bürgschaftshaftung richtet sich nach der Fälligkeit der Bürgschaftsschuld, die wiederum mit der Hauptschuld fällig wird.

2. Der auf Geld gerichtete Mängelanspruch ist fällig, sobald eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3522
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 169/09

1. Ein Generalunternehmer kann auch dann Empfänger von Baugeld sein, wenn nachträglich Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen werden.*)

2. Der Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes ist geführt, wenn feststeht, dass Baugläubiger in Höhe des Baugeldbetrages befriedigt worden sind.*)




IBRRS 2010, 3521
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelansprüchen bzgl. Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)

2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)

3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)




IBRRS 2010, 3512
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehen einer Schiedsklausel in Bauvertrag

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 U 833/09

1. Eine Schiedsklausel kann jedenfalls dann wirksam in einen Bauvertrag einbezogen werden, wenn sie für beide Parteien den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit derogiert und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien umfassend dem Schiedsgericht zuweist (Abgrenzung zu BGHZ 115, 324 = IBR 1992, 89 = NJW 1992, 575).*)

2. Die beklagte Partei darf sich im Verfahren vor dem staatlichen Gericht auf eine "prozessuale Verteidigung" beschränken; zur "sachlichen Verteidigung" ist sie hier grundsätzlich nicht gehalten. Der Einrede des Schiedsvertrages kann insofern nicht der Einwand der Arglist (§ 242 BGB) entgegengehalten werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Herstellung einer nicht der Ausschreibung entsprechenden Bodenplatte

BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - VII ZR 207/08

1. Zur Bedeutung eines vom Auftraggeber erklärten Einverständnisses mit einer Mängelbeseitigungsmaßnahme.

2. Zur Schadensminderungspflicht des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen.

3. Ein Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3426
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009 - 5 U 57/09

1. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne der §§ 637 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt eine ausdrückliche oder auch konkludente Erklärung des Werkunternehmers voraus, die unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände und hierbei insbesondere des gesamten Verhaltens des Unternehmers die Annahme rechtfertigt, der Auftragnehmer wolle endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, so dass es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung umstimmen lassen.*)

2. Erklärt der Auftragnehmer, dass er allenfalls bereit ist, die Mangelerscheinungen zu kaschieren und zu beseitigen, verweigert er aber weitere Nacherfüllungsmaßnahmen, die für die Beseitigung des eigentlichen Mangels erforderlich sind, kann hierin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung gesehen werden.*)

3. In wie weit das vorprozessuale oder prozessuale Bestreiten der Mangelbeseitigungspflicht den Rückschluss auf eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung rechtfertigt, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden.*)

4. Dem Auftraggeber kann die Nacherfüllung durch den Auftraggeber dann unzumutbar sein, vgl. § 637 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn der Unternehmer durch sein vorheriges Verhalten das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit oder seine Leistungsbereitschaft erschüttert hat (z.B. bei zahlreichen und/oder gravierenden Mängeln oder mehrere erfolglosen Nachbesserungsversuchen). Die Insolvenz des Auftragnehmers macht eine Fristsetzung nicht ohne weiteres entbehrlich.*)

5. Vermittelt der Werkunternehmer gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit einer von diesem erhobenen Mängelrüge wahrheitswidrig den Eindruck, eigentlich sei er - oder das von ihm betriebene Geschäft - entweder nicht mehr existent oder befände sich in der Insolvenz, führt dies zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust.*)

6. Anspruchsgrundlage für einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch des Klägers kann der Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß §§ 634 Nr. 4, 280, 249 BGB sein. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme durch den Auftraggeber können (unabhängig vom Verzug des Werkunternehmers mit der Mangelbeseitigung) als mangelbedingter Vermögensschaden erstattungsfähig sein.*)

7. Der Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten stellt keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB dar.*)




IBRRS 2010, 3416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sittenwidrige Preisüberhöhung

OLG Celle, Urteil vom 05.08.2010 - 16 U 11/10

1. Ob ein Einheitspreis von der "üblichen Vergütung" abweicht, ist nicht entscheidend, wenn es sich um den ausgehandelten und vereinbarten Preis handelt. Zudem kommt es bei einer sittenwidrigen Preisüberhöhung immer auch auf den letztlich vereinbarten Gesamtpreis des Vertrages an, der sich aus der Summe der Positionspreise bildet.*)

2. Auch wenn der Auftraggeber den Wunsch nach einer zusätzlichen "Innenabdichtung" mit Hohlkehle äußert und diese auch wirksam im Vertrag vereinbart wird, ändert dies nichts an der Aufklärungspflicht, die den Auftragnehmer trifft, nämlich den Auftraggeber auf die fragliche Sinnhaftigkeit der Innenabdichtung zusätzlich zur Außenabdichtung hinzuweisen.*)

3. Für die klageweise Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Gutachterkosten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Prozesspartei diese Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, auf dem einfacheren Weg der Kostenfestsetzung im Prozess geltend machen kann.*)




IBRRS 2010, 3399
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eventualposition im Angebot: Übertragung des Baugrundrisikos?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2010 - 22 U 83/08

1. Grundsätzlich fällt das Baugrundrisiko in die Risikosphäre des Auftraggebers, wenn es sich um den vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Prüfungspflicht ausdrücklich auf den Auftragnehmer übertragen worden wäre.

2. Insbesondere ist die Aufnahme einer Eventualposition im Angebot nicht ausreichend. Damit wird lediglich gekennzeichnet, welche anderen Kostenpositionen bei Veränderung der tatsächlichen Umstände in Betracht kommen können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3350
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Bauvertrag beurkundungspflichtig?

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 246/08

1. Ein Bauvertrag ist gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn er mit einem Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen haben, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen. Sind die Verträge nicht wechselseitig voneinander abhängig, ist der Bauvertrag nur dann beurkundungsbedürftig, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - VII ZR 321/00, IBR 2002, 461 = BauR 2002, 1541 = NZBau 2002, 502 = ZfBR 2002, 777).*)

2. Ein Bauvertrag kann auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden Grundstückskaufvertrages. In diesem Fall ist ein Bauvertrag beurkundungsbedürftig, wenn die Parteien des Bauvertrages übereinstimmend davon ausgehen, dass der Grundstückserwerb nach dem Willen der Parteien des Kaufvertrages von dem Bauvertrag abhängt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3347
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückweisung des Mängelbeseitigungsangebots als unzureichend

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - VII ZR 117/08

1. Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003).*)

2. Ein Verzug mit der Annahme einer Beseitigung von Mängeln der Werkleistung ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Auftraggeber irrtümlich der Auffassung ist, die von ihm zurückgewiesene Nachbesserung führe nicht zu einer mangelfreien Leistung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3344
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträglicher Mangel durch Fertigstellung einer anderen Wohnung

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09

1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)

2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)

3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3332
BauträgerBauträger
Verfahren - Keine Durchsetzung der Begutachtung ->Vereitelung der Beweisaufnahme

LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 O 36/07

Unterlässt eine Partei die ihr zumutbaren Schritte gegen einen Dritten zur Durchsetzung der Duldung einer Begutachtung, so steht dies der Vereitelung der Beweisaufnahme gleich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3327
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fenster mit nicht zu öffnendem Oberlicht als Mangel

AG Schöneberg, Urteil vom 04.03.2009 - 6 C 83/07

Der Einbau von Fenstern, bei denen sich das Oberlicht nicht öffnen lässt, in Wohnungen in Berlin, die im zweiten und dritten Obergeschoss liegen, widerspricht der Bauordnung von Berlin, gemäß der in den Fällen, in denen Fensterflächen nicht gefahrlos vom Erdboden, vom Inneren des Gebäudes oder von Balkonen oder Loggien gereinigt werden können, besondere Vorrichtungen gebaut werden müssen, die eine Reinigung der Fenster von außen ermöglichen. Der Handwerker, der den Auftraggeber auf diese Regelung nicht hingewiesen hat, hat seine Hinweispflichten verletzt. Sein Werk ist mangelhaft.




IBRRS 2010, 3326
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Werkvertrag/Mietvertrag

KG, Urteil vom 09.04.2009 - 19 U 21/08

1. Der zwischen einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Infrastrukturunternehmen) und einem privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossene Infrastrukturvertrag ist nicht als Werkvertrag, sondern als Mietvertrag zu qualifizieren.*)

2. Die Gewährung des räumlichen Nutzungsrechtes der Schienentrasse gibt dem Infrastrukturvertrag sein Gepräge. Daneben vom Infrastrukturunternehmen geschuldete Planungs- und Koordinationsleistungen (Bedienen von Weichen, Signalen, etc.) haben lediglich dienende Funktion.*)

3. Die sich aus dem Infrastrukturvertrag ergebende Leistungspflicht des Infrastrukturunternehmens ist nicht im Sinne einer "Pünktlichkeitsgarantie" erfolgsbezogen. Das Infrastrukturunternehmen ist lediglich zu einer diskriminierungsfreien Eröffnung der von ihr vorgehaltenen Eisenbahninfrastruktur verpflichtet. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liegt nur dann vor, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Erbringung der für die Steuerung- und Zugsicherung erforderlichen Dienste gegenüber anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, insbesondere bei der Abwicklung von Betriebsstörungen benachteiligt. Eine Diskriminierung in diesem Sinne war aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3300
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist nach Kündigung 648a-Bürgschaft zurückzugeben?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2009 - 3 U 247/07

1. Ein Insolvenzverwalter (Auftragnehmer) kann sich gegenüber einer vom Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B erstellten Rechnung auf die fehlende Prüfbarkeit berufen.

2. Ein Auftraggeber kann eine § 648a-Bürgschaft erst herausverlangen, wenn ausreichend nachgewiesen ist, dass kein Werklohnanspruch besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer einen Werklohnanspruch geltend macht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3295
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen der Arglisthaftung des Unternehmers

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 16 U 3/10

Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus § 635 BGB a.F. und den Voraussetzungen der Arglisthaftung des Unternehmers.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3236
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entbehrlichkeit der Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2009 - 5 U 142/08

1. Eine Fertigstellungsanzeige im Sinne des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B kann auch in der Schlussrechnungsstellung durch den Werkunternehmer liegen. Auf die fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 (ebenso wie nach Abs. 2) VOB/B kann jedoch dann nicht zurückgegriffen werden, wenn die Parteien ausdrücklich eine förmliche Abnahme vereinbart haben.*)

2. Haben die Parteien die vereinbarte förmliche Abnahme schlicht "vergessen", so kann hierin ein beiderseitiger stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit liegen, was wiederum zur Folge hat, dass eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges/konkludentes Verhalten des Auftraggebers in Betracht kommt, wobei jedoch für die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf eine vereinbarte förmliche Abnahme Zurückhaltung geboten ist.*)

3. Zur Fälligkeit der Werklohnforderung bedarf es einer Abnahmeerklärung durch den Besteller nicht mehr, wenn das von dem Unternehmer erbrachte Werk abnahmereif ist und sich deshalb die Abnahmeverweigerung durch den Besteller, die in der Berufung auf die fehlende Abnahme liegt, als unberechtigt und damit unbeachtlich erweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3229
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung d. Haftung eines beim Bauherrn angestellten Bauleiters

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 U 187/10

1. Tritt der Insolvenzverwalter sämtliche Ansprüche des Insolvenzschuldners (Bauherr) wegen Mängeln der Werkleistung an den Erwerber des Bauwerks ab, gehen auch die Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines Vertrages über, der die Tätigkeit des vom Bauherrn eingeschalteten Bauleiters betrifft.

2. Ist der Bauleiter lediglich als Arbeitnehmer des Bauherrn tätig geworden, ist seine Haftung auch gegenüber dem Zessionar nach den für betrieblich veranlasste Tätigkeiten geltenden Grundsätzen beschränkt. Dabei ist unerheblich, ob die Bestellung zum nachweisberechtigten Bauleiter der maßgeblichen Landesbauordnung widerspricht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3228
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlerhafter Einbau einer Heizungsanlage

OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2008 - 24 U 48/07

1. Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

2. Den Werkunternehmer trifft daher grundsätzlich eine originäre Pflicht, sich nach Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3227
BauvertragBauvertrag
Vertrag über die Generierung von E-Mail-Adressen = Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 08.10.2009 - 23 U 1818/09

Auf einen Vertrag über die Generierung von E-Mail-Adressen Dritter im Internet und deren anschließende Veräußerung finden Kaufvertragsrecht und § 377 HGB Anwendung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3224
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kaufrecht bei Lieferung von herzustellenden Bau- oder Anlageteilen

OLG Rostock, Beschluss vom 16.02.2010 - 4 U 99/09

Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Alagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Kaufrecht zu beurteilen. Dabei rechtfertigt die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, keine andere Beurteilung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sind Erd- und Abbrucharbeiten Bauwerksarbeiten?

LG Rostock, Beschluss vom 14.07.2010 - 5 O 24/10

1. Bei Erd- und Abbrucharbeiten liegt kein Bauwerkvertrag vor.

2. Also muss der Leistungsort für jede Verpflichtung gesondert bestimmt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist danach der Wohnsitz des Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3174
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Subunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen ihres Auftraggebers!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09

1. Selbstständige Unternehmer sind im Allgemeinen nicht in dem Maße den Weisungen des Hauptunternehmers unterworfen, dass sie als dessen Hilfspersonen angesehen werden müssen.

2. Die Vorschrift des § 618 BGB, nach der der Dienstherr die Arbeitsräume in einem sicheren Zustand zur Verfügung stellen muss, ist auch auf Werkverträge anwendbar.