Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7691 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 0983
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2011 - 4 U 155/09
Ein hydrogeologisches Bodengutachten, das der Besteller in Auftrag gegeben hat, um die Machbarkeit einer Geothermieanlage zu ergründen, leidet unter einem Werkmangel, wenn der Gutachter durch eine zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse Verockerungserscheinungen verharmlost und die unzureichende Aussagekraft der gutachterlichen Untersuchungsbefunde in Bezug auf den vom Besteller verfolgten Verwendungszweck nicht offen legt.*)

IBRRS 2011, 0981

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2011 - 13 U 720/10
1. Eine Vereinbarung mittels derer gesetzliche Regressansprüche des Auftraggebers aus § 1a AEntG a.F. (AEntG n.F. § 14) gegen einen Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Erklärung einer Schuldübernahme zur Lohnzahlungsverpflichtung aufgerechnet werden, ist einer separaten Insolvenzanfechtung zugänglich. Das AEntG tritt hinter die insolvenzrechtlichen Regelungen zurück.
2. Die Klausel in einem Werkvertrag, wonach ein Gewährleistungseinbehalt von 5% nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, benachteiligt den Unternehmer in unangemessener Art und Weise, da die Wahl anderer Austauscharten hierdurch ausgeschlossen ist. Die Klausel ist insgesamt unwirksam.

IBRRS 2011, 0964

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10
Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F. sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, IBR 2010, 577 = BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).*)

IBRRS 2011, 0896

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2011 - 4 U 131/10
Grundlage für einen Abzug "Alt gegen Neu" ist eine wirtschaftliche Wertsteigerung infolge einer Reparatur. Werden jedoch durch die Reparatur nur Bauteile wieder zurechtgerichtet, ohne dass ihr Lebensdauer erhöht wird, ist keine wirtschaftlich vorteilhafte Wertsteigerung ersichtlich.

IBRRS 2011, 0888

OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2007 - 23 U 10/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0878

LG Heidelberg, Urteil vom 10.12.2010 - 3 O 170/10
§ 16 Nr. 3 VOB/B ist, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde, gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil die darin getroffene Fälligkeitsregelung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 641 BGB, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Die Kombination mit der Verzugsregelung des § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B weicht derart vom gesetzlichen Leitbild der §§ 641, 286 BGB ab, dass beide Regelungen einer Inhaltskontrolle nicht standhalten.*)

IBRRS 2011, 0856

OLG Koblenz, Urteil vom 07.01.2011 - 3 U 446/10
1. Weite Zweckerklärungen in Bürgschaftsformularen sind unter Berücksichtigung des Bürgschaftszwecks und dem Anlass der Übernahme auszulegen.
2. Eine der Sicherung von Vertragserfüllungsbürgschaften dienende Rückbürgschaft besichert keine Ansprüche des Bürgen aus der späteren Hingabe von Gewährleistungsbürgschaften.

IBRRS 2011, 0855

LG Trier, Urteil vom 17.03.2010 - 4 O 426/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0849

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 19 U 155/10
1. Nach § 648a Abs. 7 BGB ist auch die Verknüpfung der Rechte des Unternehmers mit Sicherungsrechten des Bestellers unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung im Wege einer Individualvereinbarung erfolgt.
2. Unzulässig sind daher Abreden, nach denen der Unternehmer Sicherheit nur dann verlangen kann, wenn er dem Besteller Sicherheiten gewährt, ebenso wie die Vereinbarung des umgekehrten Falls, in dem die Parteien wechselseitig auf Sicherheiten verzichten. In beiden Fällen wird die Durchsetzung der Rechte des Unternehmers unzulässig erschwert.
3. Widersprüchliches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere, besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.

IBRRS 2011, 0840

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2011 - 12 U 129/10
1. Soweit sich die Berufung gegen eine Mehrheit zuerkannter Ansprüche richtet, ist eine Begründung für jeden dieser zuerkannten Einzelansprüche erforderlich.
2. Sofern hinreichend deutlich wird, dass eine Partei die Abnahme hat verweigern wollen, kommt in einem solchen Fall eine Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder durch Ausführenlassen weiterer Arbeiten nicht in Betracht.

IBRRS 2011, 0836

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 53/10
1. Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld fällig; einer Leistungsaufforderung des Gläubigers und der Vorlage von die Hauptschuld belegenden Unterlagen bedarf es dazu nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, IBR 2008, 266 = BGHZ 175, 161).
2. Werden dem Bürgen die notwendigen Informationen zur Hauptschuld vom Gläubiger nicht erteilt, gerät er nicht in Verzug, wenn ihn kein eigenes Verschulden daran trifft, dass er sie nicht erhalten hat.*)
3. Ein eigenes Verschulden trifft den Bürgen, wenn er nicht selbst ausreichende, ihm zumutbare Anstrengungen unternimmt, die ihm fehlenden Informationen zu erlangen.*)
IBRRS 2011, 0827

BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZR 175/09
Eine konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Leistung kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht worden ist.

IBRRS 2011, 0826

BGH, Urteil vom 21.12.2010 - X ZR 122/07
§ 650 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn die Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers darauf zurückzuführen ist, dass der Besteller dem Unternehmer unzutreffende Angaben über den Umfang des herzustellenden Werks (hier der Umfang der von dem Unternehmer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche) zur Verfügung gestellt hat.*)

IBRRS 2011, 0810

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011 - 1 U 84/10
Wird in einem Hausbauvertrag nicht auf ein konkretes Grundstück Bezug genommen und gehen Informationen über mögliche Grundstücke nicht über eine unverbindliche Serviceleistung hinaus, so fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Hausbauvertrag im Sinne des § 311b Abs. 1 BGB.*)

IBRRS 2011, 0805

BVerfG, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG) in der novellierten Fassung vom 23.10.2008 ist verfassungskonform.

IBRRS 2011, 0796

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2011 - 22 U 76/10
Weist der für die Abwicklung des Bauvorhabens zuständige angestellte Bauleiter des Auftraggebers den Fensterbauer darauf hin, dass nachträgliche Deckendurchbiegungen des Rohbaus, die sich auf die Dichtigkeit der einzubauenden Fensterelemente auswirken könnten, mit Hilfe von Zugbändern ausgeglichen würden, entbindet dieser Hinweis den Fensterbauer nicht von seinen Prüfungs- und Mitteilungspflichten.

IBRRS 2011, 0794

VGH Hessen, Beschluss vom 06.01.2011 - 3 A 783/10
Die Bildung einer Bauherrengemeinschaft setzt neben der schriftlichen Erklärung aller Bauherren an die Bauaufsichtsbehörde auch die Mitteilung voraus, in welcher Rechtsform die Bauherrengemeinschaft tätig sein soll. Die Erklärung der Nebenintervention in einem gerichtlichen Verfahren reicht hierzu nicht aus.*)

IBRRS 2011, 0791

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2010 - 4 U 67/10
1. Tritt der Hauptunternehmer auf der Baustelle nicht selbst in Erscheinung, sondern schickt einen Nachunternehmer zur Erbringung der gesamten Leistung, so gilt eine vom Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer erklärte Abnahme als Abnahme der Hauptunternehmerleistung, da der Nachunternehmer die Abnahmeerklärung stellvertretend für den Hauptunternehmer entgegennimmt.
2. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage von Sektionaltoren für eine Fahrzeughalle ist Werkvertragsrecht anzuwenden.

IBRRS 2011, 0784

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 22 U 198/07
Ist das Werk mangelhaft und übersteigen der Mangelbeseitigungsaufwand und der verbleibende Minderwert der Anlage die noch bestehenden Vergütungsansprüche des Werkunternehmers, so kann der Besteller den Restwerklohn einbehalten, bzw. gegen seine Gewährleistungsansprüche aufrechnen.
IBRRS 2011, 0754

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09
1. Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn er den im über die Verhandlung erstellten Protokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht.*)
2. Der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist dem Antragsgegner förmlich zuzustellen.*)
3. Die Verjährung wird auch dann gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB i.V.m. § 189 ZPO gehemmt, wenn der Antragsgegner den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat. Auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, kommt es nicht an.*)
IBRRS 2011, 0713

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10
Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)
IBRRS 2011, 0702

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010 - 4 K 2708/07
Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig.*)

IBRRS 2011, 0677

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Dieses Kündigungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht.*)
2. Die Bemessung der nach § 649 Satz 2 BGB zu zahlenden Vergütung orientiert sich nicht an den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.*)
IBRRS 2011, 0621

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010 - 19 U 60/10
1. Ein Antrag ist demnächst zugestellt, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände das ihnen Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben. Dies ist nicht der Fall, wenn und soweit die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben.
2. Hat eine Partei alle für eine ordnungsgemäße Zustellung von ihr geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, so liegt die weitere Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gang des Zustellungsverfahrens ausschließlich in den Händen des Gerichts, dessen Geschäftsgang die Partei und sein Prozessbevollmächtigter nicht unmittelbar beeinflussen können.
3. Für eine Verpflichtung oder Obliegenheit der Partei und seines Prozessbevollmächtigten, auch noch in diesem Stadium des Verfahrens durch eine Kontrolle des gerichtlichen Vorgehens auf eine größtmögliche Beschleunigung hinzuwirken, fehlt die rechtliche Grundlage. Vielmehr darf in dieser prozessualen Situation erwartet werden, dass das Gericht im Weiteren das Zustellungsverfahren in eigener Zuständigkeit ordnungsgemäß betreibt.

IBRRS 2011, 0608

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2011 - 12 U 74/10
1. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn Undichtigkeiten im Dachbereich den Veräußerungswert der Immobilie mindern. Dies gilt auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung erfolgt ist, da eine vollständige Überprüfung der Sanierungsarbeiten nicht möglich ist und bei einem potentiellen Käufer Risiken wegen verborgener Mängel verbleiben.
2. Das OLG Stuttgart sieht in der mangelhaften Abdichtung des Dachbereichs den klassischen Fall des merkantilen Minderwerts.

IBRRS 2011, 0579

OLG München, Urteil vom 07.08.2007 - 13 U 2063/05
1. Zur Frage, ob die Neueindeckung eines Daches notwendig und verhältnismäßig ist, wenn im Bereich der Sichtschalung Bretter mit einer unzureichenden Dicke (20 mm statt 24 mm) verlegt sind.
2. Diese Frage ist vom Gericht, nicht vom Sachverständigen zu entscheiden.

IBRRS 2011, 0576

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2011 - 4 U 91/10
Ein Anspruch auf Verzugszinsen auf Forderungen aus Abschlagsrechnungen kann mit der unberechtigten Kürzung von einzelnen Rechnungspositionen aus den Abschlagsrechnungen durch die Beklagte begründet werden.*)

IBRRS 2011, 0572

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2011 - 15 W 8/10
Sofern im Rahmen der Streitverkündigung die Lage des Rechtsstreits dargestellt wird, sind Schriftstücke aus der Akte nicht zwingend erforderlich.

IBRRS 2011, 0527

OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 W 2/11
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.

IBRRS 2011, 0526

OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 U 155/10
1. Nach § 648a Abs. 7 BGB ist auch die Verknüpfung der Rechte des Unternehmers mit Sicherungsrechten des Bestellers unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung im Wege einer Individualvereinbarung erfolgt.
2. Unzulässig sind daher Abreden, nach denen der Unternehmer Sicherheit nur dann verlangen kann, wenn er dem Besteller Sicherheiten gewährt, ebenso wie die Vereinbarung des umgekehrten Falls, in dem die Parteien wechselseitig auf Sicherheiten verzichten. In beiden Fällen wird die Durchsetzung der Rechte des Unternehmers unzulässig erschwert.
3. Widersprüchliches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere, besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.

IBRRS 2011, 0525

LG Hagen, Beschluss vom 11.01.2011 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.

IBRRS 2011, 0514

OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 3970/10
1. Verlassen die Bauvertragsparteien nach Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft ein bauvertragliches Konzept zur Abnahme/Gewährleistung, so kann darin eine wesentliche Erweiterung des Bürgschaftsrisikos mit der Folge liegen, dass der Gewährleistungsbürge nicht haftet.
2. Das ist jedenfalls der Fall, wenn im Bauvertrag folgende Regelungen als Voraussetzung des Gewährleistungsbeginns vorgesehen waren:
- Ausschluss der stillschweigenden Abnahme,
- Erstellung eines Endabnahmeprotokolls durch einen Sachverständigen
- Endabnahmebegehung sowie schriftliche Bestätigung über die Beseitigung der Mängel.
Führen die Parteien ein derart vereinbartes Abnahmeverfahren nicht durch, scheidet eine Haftung des Gewährleistungsbürgen aus.

IBRRS 2011, 0513

OLG München, Beschluss vom 20.12.2010 - 13 U 3970/10
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche "nach den Bedingungen des Vertrages" und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn die Bauvertragsparteien auf eine förmliche Abnahme verzichten und eine solche auch nicht durchgeführt wird.

IBRRS 2011, 0512

LG München I, Urteil vom 02.07.2010 - 3HK O 25904/09
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche "nach den Bedingungen des Vertrages" und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn die Bauvertragsparteien auf eine förmliche Abnahme verzichten und eine solche auch nicht durchgeführt wird.

IBRRS 2011, 0510

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2011 - 10 W 56/10
1. Die Prüfung, ob der Dritte die Duldung der Begutachtung seines Gegenstandes (hier: seines Gebäudes) zu Recht wegen Unzumutbarkeit verweigert, ist gemäß §§ 144 Abs. 2 S. 2, 387 ZPO in einem Zwischenstreit mit förmlicher Beteiligung des Dritten vorzunehmen.*)
2. Wurde ohne förmliche Beteiligung des Dritten entschieden, dass er eine Maßnahme nach § 144 Abs. 1 ZPO zu dulden hat, steht dem Dritten als materiell Betroffenen das verfahrensrechtlich gegen die Entscheidung vorgesehene Rechtsmittel zu.*)

IBRRS 2011, 0502

OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2011 - 5 U 631/10
Die bei Straßen- und Tiefbauarbeiten verbrauchten Baustoffe werden vom Bauforderungssicherungsgesetz erfasst, das nicht nur für Gebäudearbeiten gilt. Die Begriffe "Bau" und "Bauwerk" sind inhaltlich gleichbedeutend (Abgrenzung zu BGH VI ZR 281/88).

IBRRS 2011, 0494

OLG Celle, Urteil vom 02.12.2010 - 8 U 131/10
1. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist mit der Kapitalanlage auf einem Festgeldkonto vergleichbar und stellt Vermögensverwaltung dar.
2. Rechtsschutzversicherungen, die Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich gewähren, haben daher für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen Deckung zu gewähren.

IBRRS 2011, 0493

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2010 - 21 U 124/09
1. Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Stellung einer Sicherheit in einem Fertighausvertrag wegen Intransparenz.
2. Beharrt der Fertighauslieferant auf die unwirksam vereinbarte Sicherheit, ist der Besteller zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
3. Der Fertighauslieferant schuldet aber keinen Schadensersatz wegen unberechtigter, aber gutgläubiger Aufforderung zur weiteren Vertragsabwicklung.
4. Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses, wonach der Auftraggeber im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses in jedem Fall verpflichtet ist, einen pauschalen Werklohn in Höhe von 10% der Gesamtauftragssumme an den Auftragnehmer zu zahlen, ohne klarzustellen, dass die Pauschale nur anfällt, wenn der Auftraggeber den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

IBRRS 2011, 0486

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 2/10
1. Zu den Voraussetzungen arglistigen Verhaltens des Werkunternehmers bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter.
2. Arglistig handelt der Werkunternehmer dann, wenn ihm ein Mangel der Arbeiten bei Abnahme bekannt ist und er ihn gleichwohl nicht offenbart. Hierbei reicht es aus, wenn er die vertragswidrige Ausführung kannte oder wenn er wissentlich abweichend von Auflagen der Genehmigungsbehörde baut und dies verschweigt.
3. Nicht arglistig handelt der Unternehmer jedoch dann, wenn ihm lediglich aus Fahrlässigkeit die Mängel unbekannt sind.
4. Arglistiges Verhalten von Mitarbeitern, deren sich der Werkunternehmer bei Erfüllung seiner Offenbarungspflicht bedient, muss er sich nach § 278 BGB zurechnen lassen, nicht aber die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren er sich lediglich bei der Herstellung bedient, also der Arbeiter.
5. Die Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten hat der Besteller; ihm können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen zugute kommen.

IBRRS 2011, 0474

KG, Urteil vom 21.05.2010 - 6 U 153/08
1. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.
2. Einer solchen Erfüllungverweigerung kann auch der Fall einer Betriebseinstellung bei gegebener Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gleichzustellen sein.

IBRRS 2011, 0473

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 8 U 233/07
Eine Werkstatt, die den Auftrag zur Grundüberholung einer Technischen Anlage (hier: Gasmotoren) hat, kann sich nicht darauf berufen, dass ihr als vom Hersteller nicht autorisierter Werkstatt dessen Wartungsvorschriften nicht bekannt waren.

IBRRS 2011, 0472

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2010 - 8 U 190/09
1. Bei Widersprüchen im Bauvertrag - hier zwischen der Baubeschreibung mit Fabrikatsliste und den Ausführungsplänen - ist durch Vertragsauslegung der wirkliche Wille der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu ermitteln.
2. Dabei ist die im Vertrag als maßgeblich angegebene Reihenfolge zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen zu berücksichtigen.
3. Unauflösbare Widersprüche gehen zu Lasten des Vertragsverfassers.
4. Ein Generalunternehmer kann von seinem Nachunternehmer wegen angeblicher Mängel keine Minderung verlangen, wenn er selbst wegen dieser Mängel von seinem Auftraggeber nicht in Anspruch genommen wird.

IBRRS 2011, 0471

BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 95/10
1. Nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung kann ein Auftraggeber gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen Mängeln gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen, wenn im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette feststeht, dass er - der Auftraggeber - von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH, IBR 2007, 472).
2. Das gilt nicht nur für den Fall, dass der Auftraggeber wegen eines Mangels einen Schadensersatzanspruch geltend macht, sondern auch für den Fall der Minderung.
IBRRS 2011, 0470

KG, Urteil vom 09.02.2010 - 6 U 204/08
1. Die Hemmung der Verjährung des Primäranspruchs (Nacherfüllung gemäß § 634 Nr. 1 BGB) bewirkt auch die Hemmung der unter den Voraussetzungen des § 634 Nr. 2 - 4 BGB folgenden Sekundäransprüche.
2. Hat also eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung gemeinschaftsbezogener Mängelansprüche an sich gezogen und ist deren Verjährung - etwa durch Verhandlung - gehemmt, so sind damit auch die dem Einzelerwerber zustehenden Individualansprüche auf Rückabwicklung bzw. großen Schadensersatz ebenfalls gehemmt.
3. Eine wirksame Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung liegt vor, wenn der Besteller dem Unternehmer klar macht, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Beseitigung der Mängel durch ihn abgelehnt werde. Dazu mus er nicht den Gesetzeswortlaut wiederholen.

IBRRS 2011, 0455

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2009 - 9 U 972/08
1. Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stellen einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, wenn es sich nicht lediglich um eine steuerbegünstigte Kapitalanlage handelt und die Erwerbstätigkeit über eine bloße Vermögensbildung hinausgeht.
2. Dies ist bei dem Betrieb und der Verpachtung von Wasserkraftanlagen mit nicht unbeträchtlichen Einnahmen und Aufwand der Fall.
3. Die Werklohnforderung aus Werkleistungen für einen solchen Verpächter unterliegen somit der vierjährigen Verjährung gemäß § 196 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 BGB a.F. mit der Folge, dass nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die 3-Jahres-Frist des § 195 BGB n.F. ab dem 01.01.2002 berechnet wird.

IBRRS 2011, 0452

OLG Naumburg, Urteil vom 30.11.2007 - 1 U 18/07
1. Auch wenn im Bauvertrag ein gemeinsames Aufmaß vorgesehen ist, kann der Unternehmer auf der Grundlage eines bloß einseitigen Aufmaßes eine prüfbare Schlussrechnung erstellen.
2. Mangels "Beweissicherung" durch ein gemeinsames Aufmaß trägt der Unternehmer jedoch das Risiko, dass er die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht mehr in vollem Umfange darlegen und beweisen kann. Denn es ist zulässig, dass der Auftraggeber alle nicht anerkannten Aufmaße einfach bestreitet.

IBRRS 2011, 0421

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010 - 21 U 156/09
1. Der ausführende Auftragnehmer, dessen mangelhafte Werkleistung zum Einsturz des Bauwerks (hier: Einkapselung eines Teersees) geführt hat, wird nicht durch den Umstand entlastet, dass der Einsturz auch ohne den Ausführungsmangel aufgrund eines Planungsfehlers eingetreten wäre, wenn der Eintritt dieser Reserveursache weder zeitlich noch hinsichtlich der Auswirkungen bestimmbar ist.
2. Der mit der Objektplanung für ein Sanierungsbauwerk (hier: Einkapselung eines Teersees mit Oberflächenabdichtung nach dem System der bewehrten Erde) beauftragte Ingenieur schuldet - ungeachtet der gleichzeitigen Beauftragung eines geotechnischen Beraters mit der Erstellung eines Bruch- und Verformungsnachweises - ein dauerhaft standsicheres Objekt.
3. Dass das Bauwerk vor seinem Einsturz zwei Monate gestanden hat, lässt die Haftung des Objektplaners nicht entfallen.
4. Ein vom geotechnischen Berater bestätigtes "labiles Gleichgewicht" entspricht nicht den Anforderungen an die Standsicherheit, da der Objektplaner keine "best case" Betrachtungen zu Grunde legen darf. Vielmehr muss das Bauwerk auch bei widrigsten Umständen den Belastungen standhalten ("worst case"-Betrachtung).
5. Wenn der Bauherr durch schuldhaftes Verhalten der am Bau Beteiligten geschädigt ist, muss er sich grundsätzlich dennoch ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen seine Mitwirkungshandlungen nicht oder schlecht erfüllt haben.
6. Auch wenn es sich dabei im Regelfall nur um eine Obliegenheitsverletzung handelt, ist diese doch bei der notwendigen Abwägung zur Bestimmung eines Mitverschuldens zu berücksichtigen (Anschluss an BGH, IBR 2009, 92 - Glasfassade).
7. Zu solchen Mitwirkungshandlungen zählt regelmäßig die Bereitstellung von zuverlässigen Plänen und Unterlagen zur Herstellung des Werks. Sind diese mangelhaft, muss sich der Bauherr ein Verschulden seines planenden Architekten jedenfalls zurechnen lassen.
8. Ein Mitverschulden des Bauherrn gegenüber dem von ihm beauftragten Planer setzt voraus, dass bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden im Sinne der Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit mitgewirkt hat (Anschluss an BGH, IBR 2009, 92 - Glasfassade).
9. Der Bauherr übernimmt eine Risikozuweisung im Sinne einer Art "Betriebsgefahr" nicht bereits deshalb, weil er ein nicht alltägliches Bauvorhaben planen lässt.
10. Die Beschreibung der Standsicherheit des Bauwerks als "labiles Gleichgewicht" ist nicht ausreichend, ein Mitverschulden des Bauherrn, der das Bauwerk dennoch weiter planen und errichten lässt, am späteren Versagen desselben zu begründen.
11. Zur Bedeutung eines vom Bauherrn aufgebauten Zeitdrucks für dessen Mitverschulden an einem Planungsfehler.
IBRRS 2011, 0415

KG, Beschluss vom 03.12.2010 - 7 U 50/10
Die Beweiswürdigung der ersten Instanz kann nur noch daraufhin überprüft werden, ob sie in sich widersprüchlich ist, den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt. Das ist auch dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht sich die Ausführungen eines Sachverständigen zu eigen macht, ohne die allein dem Gericht obliegende rechtliche Wertung zu treffen, ob die mit sachverständiger Hilfe festgestellten Tatsachen einen Mangel darstellen.*)

IBRRS 2011, 0413

OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2010 - 12 U 171/09
Ein Bieter ist gehalten, auch ein Leistungsverzeichnis mit sprachlichen und strukturellen Mängeln sorgfältig zu lesen, inhaltsmäßig genau zu erfassen und aufgrund der Gesamtheit aller maßgeblichen Umstände auzulegen.

IBRRS 2011, 0410

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.2010 - 2 U 15/10
Der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigte Architekt darf auch solche Zusatzleistungen in Auftrag geben, die deshalb erforderlich werden, weil er diese Leistungen bei der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses übersehen hat.
