Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7691 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1567
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2011 - 19 W 4/11
Die Wiederaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits beinhaltet kein konkludentes Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters gemäß § 103 InsO.

IBRRS 2011, 1541

OLG Schleswig, Urteil vom 23.05.2008 - 14 U 170/07
Zur Frage, ob zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Bauunternehmung und einem Auftraggeber eine Vereinbarung über die Fortführung der Arbeiten auf Stundenlohnbasis zustandegekommen ist.

IBRRS 2011, 1540

OLG Jena, Urteil vom 17.03.2010 - 7 U 289/09
1. Die Schiedsgutachtenabrede in einem Vertrag über die Errichtung einer Doppelhaushälfte - von einem Hausbauunternehmen gegenüber einem Privatkunden gestellt - ist unwirksam.
2. Für ein wirksames Sicherungsverlangen gem. § 648a BGB ist es notwendig, dass der Unternehmer die Höhe der begehrten Sicherheit angibt.
3. Zur Abrechnung vorzeitig beendeter Pauschalverträge.

IBRRS 2011, 1539

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2009 - 11 W 25/08
1. Will der Auftragnehmer nach einem verzögerten Zuschlag in einem offenen Vergabeverfahren Mehrkosten wegen einer hierdurch verursachten Verlängerung der Bauzeit in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B geltend machen, muss er die tatsächlichen Auswirkungen dieser Behinderung auf den Bauablauf konkret darlegen. Zu pauschal und allgemein gehaltene Darlegungen schließen eine Schätzung nach § 287 ZPO aus.
2. Mit Abschluss einer Nachtragsvereinbarung sind bauzeitbezogene Mehrkostenansprüche als Folge der Nachtragsleistung abgegolten, wenn sich der Auftragnehmer diesen Anspruch nicht vorbehalten hat.
3. Der Hinweis im Nachtragsangebot, es werde sich eine Veränderung der Ausführungsfristen ergeben, stellt nicht den gebotenen Vorbehalt dar.
IBRRS 2011, 1530

LG Halle, Urteil vom 07.10.2010 - 5 O 573/03
1. Insbesondere bei der Realisierung größerer Bauvorhaben kommt es nicht selten zu erheblichen Verzögerungen. Wie selbstverständlich arbeiten oft die Planer in dem guten Glauben weiter, sie bekämen schon ihr Honorar. Während die Bauzeitverlängerungen oft erheblich sind und erhebliche monetäre Auswirkungen haben, scheitert die Geltendmachung des Honorars erstaunlicherweise häufig an der Rechtsgrundlage.
2. Hat ein Vorunternehmer mangelhaft gearbeitet und dadurch Mehraufwand des Nachunternehmers durch verzögerte Ausführung verursacht, hat der Nachunternehmer einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Aber der Teufel steckt hier im Detail.
IBRRS 2011, 1527

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.03.2010 - 4 U 8/09
Zum Eintritt eines Bauherrn in den Vertrag zwischen einem GÜ und dem Architekten.

IBRRS 2011, 1508

OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2009 - 5 U 1115/08
Zu Nachträgen und Abrechnung von Korrosionsschutzarbeiten.

IBRRS 2011, 1504

OLG Jena, Urteil vom 02.04.2008 - 2 U 811/05
1. Ein Bauteil ist iSv § 13 Abs. 3 VOB/B "vorgeschrieben", wenn es sich nicht nur um einen Wunsch des Auftraggebers oder ein Einverständnis mit Vorschlägen des Auftragnehmers handelt, sondern um ein für den Auftragnehmer zwingendes Verlangen des Auftraggebers, das dem Auftragnehmer keine Wahl lässt.
2. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Filterbehälter eines bestimmten Fabrikates nach exakten Parametern im Leistungsverzeichnis ohne Wahlmöglichkeit beschrieben ist.
3. Sind die derart vorgegebenen Bauteile mit einem generellen Konstruktionsfehler behaftet, ist dies das Risiko des Auftraggebers.
4. Fabrikationsfehler fallen in den Risikobereich des Auftragnehmers.
5. Die Anforderungen an die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Abs. 3 VOB/B bestimmen sich nach dem Normalwissen des Handwerkers der betreffenden Branche. Dabei braucht der Auftragnehmer nur solche Prüfmethoden anzuwenden, die ihm als ordentlichem Handwerker oder Techniker zugänglich und vertraut sein müssen. Er ist nicht verpflichtet, technische Versuche durchzuführen oder Sachverständige zu beauftragen.
IBRRS 2011, 1502

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 164/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

IBRRS 2011, 1501

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 146/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

IBRRS 2011, 1500

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 135/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

IBRRS 2011, 1499

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 134/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

IBRRS 2011, 1498

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 111/10
1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)
2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

IBRRS 2011, 1448

OLG München, Urteil vom 08.02.2011 - 9 U 1758/10
1. Ein Unternehmer verschweigt einen Mangel arglistig, wenn er sich bewusst ist, dass dieser Mangel für die Entschließung des Bestellers, die Abnahme zu erklären, erheblich ist, und er diesen Mangel trotzdem nicht offenbart.
2. Die Gleichsetzung des Verschweigens eines erkannten Mangels mit der Verletzung einer Organisationsobliegenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn den Unternehmer der Vorwurf trifft, er habe mit seiner Organisation die Mangelkenntnis und damit die Arglisthaftung vermeiden wollen.
3. Arglisthaftung und Haftung aus Organisationsverschulden scheiden aus, wenn der Besteller keinerlei Vertrauen mehr in die Mangelfreiheit der Leistungen des Unternehmers hat und es infolgedessen zu einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags kommt.

IBRRS 2011, 1447

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2011 - 4 U 242/10
1. Einigen sich die Parteien eines Bauvertrags nicht im Voraus über die Höhe der nach Maßgabe des § 2 Nr. 5 VOB/B zu bildenden Vergütung, so kann der Werkunternehmer unmittelbar Klage auf Zahlung der Vergütung erheben, deren Höhe das Gericht gegebenenfalls nach § 287 ZPO schätzen kann. Hierbei kann sich das Gericht jedenfalls dann an den vom Auftragnehmer abgerechneten Mehrkosten orientieren, wenn die Mehrleistung in der Lieferung marktüblicher Teile besteht und der Auftraggeber den vom Auftragnehmer eingesetzten Einheitspreisen nicht entgegengetreten ist.*)
2. Die Anerkenntniswirkung (§ 15 Nr. 3 S. 5 VOB/B) verspätet eingereichter Stundenlohnzettel (Verstoß gegen § 15 Abs. 3 S. 2 VOB/B) entfällt nur dann, wenn dem Auftraggeber aufgrund der verspäteten Vorlage eine Überprüfung des dokumentierten Stundenansatzes nicht mehr möglich ist.*)
IBRRS 2011, 1435

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 169/10
1. Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der von ihm bezahlten gesetzlichen Vergütung für die außergerichtliche Beauftragung seines Rechtsanwalts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können.*)

IBRRS 2011, 1432

OLG Koblenz, Urteil vom 14.03.2011 - 12 U 1528/09
1. Ein Vertrag, der die Gestellung eines Autokrans mit der Angabe "Hakengewicht 3 t bei 16 m Ausladung" mit Fahrer zum Gegenstand hat, ist eine Kombination aus einem auf den Kran bezogenen Mietvertrag und einem auf die Arbeitsleistung des Fahrers bezogenen Dienstverschaffungsvertrag.
2. Bei einem von einem unerfahrenen Fahrer verursachten Kranunfall haftet dieser gemäß §§ 823 ff BGB, das Kranunternehmen aus § 280 Abs. 1 BGB.
3. Zur Frage des Mitverschuldens des Auftraggebers, der eine falsche Ausladung des Krans angibt und eine Unfallverhütungsvorschrift nicht einhält.

IBRRS 2011, 1427

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 13 U 16/10
Für die Behauptung, es sei eine Vereinbarung über die Herstellung eines minderwertigen oder minderbrauchbaren Werks getroffen worden, ist der Unternehmer beweispflichtig.

IBRRS 2011, 1425

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

IBRRS 2011, 1414

OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 1 U 605/10
Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Werklohnansprüche einer Insolvenzschuldnerin kommt nicht in Betracht, wenn die besagten Schadensersatzansprüche erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden.

IBRRS 2011, 1380

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 40/10
Wurde erstinstanzlich eine Restwerklohnforderung zugesprochen, so darf das Berufungsgericht diese Forderung nicht ohne einen richterlichen Hinweis als unschlüssig betrachten.

IBRRS 2011, 1359

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2011 - 10 U 152/09
Die vom Auftraggeber unterschriebenen Wiegescheine sind kein gemeinsames Aufmaß, wenn der Vertreter des Auftraggebers diese "blind" und ohne Überprüfung unterschrieben hat und der Auftraggeber Wochen später die Anfertigung eines gemeinsamen Aufmaßes verlangt, der Auftragnehmer diesem Wunsch aber keine Rechnung mehr trägt.

IBRRS 2011, 1358

LG Hannover, Urteil vom 09.03.2011 - 11 O 48/10
Sollen nach der Sicherungsabrede die Gewährleistungsansprüche nicht über die gesamte Gewährleistungszeit durch Bareinbehalt oder Gewährleistungsbürgschaft gesichert werden, ist dies dahin auszulegen, dass die hierauf gestellte Bürgschaft eine Zeitbürgschaft gemäß § 777 BGB ist, die innerhalb der Sicherungszeit in Anspruch genommen werden muss, auch wenn in der Bürgschaftsurkunde erklärt wurde, dass die Bürgschaft unbefristet ist.

IBRRS 2011, 1342

OLG Köln, Urteil vom 30.11.2010 - 15 U 77/10
Dem Auftraggeber steht trotz der schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer, man habe die Mängel selbst beseitigt, und trotz des Abzugs der vermeintlichen Mängelbeseitigungskosten vom Restwerklohn grundsätzlich ein Freistellungsanspruch nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 VOB/B 2002 in Verbindung mit § 257 BGB zu.

IBRRS 2011, 1341

LG Bonn, Urteil vom 26.04.2010 - 13 O 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1158

LG Köln, Urteil vom 21.12.2010 - 27 O 157/10
1. Die Einrede der Aufrechenbarkeit stellt eine Ausprägung des Subsidiaritätsgrundsatzes dar. Der Bürge soll grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Gläubiger nicht durch Inanspruchnahme des Hauptschuldners, etwa durch Aufrechnung, befriedigen kann.
2. Ein umfassender Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB ist gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nummer 1 BGB unwirksam, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies benachteiligt den Bürgen entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen und ist nicht mit dem Grundgedanken der §§ 765ff. BGB zu vereinbaren.

IBRRS 2011, 1154

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011 - 4 U 170/10
Tritt ein Unternehmer seine Werklohnforderungen gegen den Bauherrn an seine Nachunternehmer ab, weil er sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, ist nicht ohne Weiteres anzunehmen, dass der Bauherr unmittelbar Ansprüche gegen diese Nachunternehmer erhält. Dies könnte sich allerdings aus der Abtretungsvereinbarung in Verbindung mit den Grundsätzen des Vertrages zu Gunsten Dritter ergeben.

IBRRS 2011, 1152

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2011 - 1 U 55/10
1. Der Tiefbauunternehmer, der es vertraglich übernimmt, eine Baugrube so tief auszuheben, wie sich dies aus dem Anschluss an einen gemeindlichen Schmutzwasserkanal und einem bezifferten Gefälle der Hausanschlussleitung ergibt, kann ein Mitverschulden des Bauherrn nicht daraus herleiten, dass dieser keinen Vermessungsingenieur konsultiert und die Tiefe der Baugrubensohle nicht in Metern über Normal-Null vorgegeben hat.*)
2. Eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht des Nachfolgeunternehmers (hier: Rohbau) gegenüber dem Bauherrn ist diesem grundsätzlich nicht als Mitverschulden gegenüber dem Vorunternehmer (hier: Tiefbau, Erdaushub) anzurechnen.*)

IBRRS 2011, 1149

KG, Urteil vom 21.01.2011 - 7 U 74/10
1. Der Unternehmer ist im Rahmen der Kooperationspflicht gegenüber dem Bauherrn verpflichtet, Mehrkosten, die sich aus einer vom Bauherrn angeordneten Verschiebung des Baubeginns ergeben, nachvollziehbar und nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten VOB/B zu erläutern.*)
2. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann einen Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Bauherrn geben.*)

IBRRS 2011, 1145

BGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10
Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.*)
IBRRS 2011, 1141

OLG Celle, Urteil vom 04.11.2009 - 7 U 108/09
Gerade auch bei größeren Bauvorhaben trägt der gewerbliche Käufer von Baustoffen das Verwendungs (Einigungs) Risiko. Der Verkäufer ist ungefragt nicht verpflichtet, den Käufer auf unterschiedliche Eigenschaften von Hochofenschlacke einerseits und LDSchlacke andererseits (In Bezug auf die Verwendung als Tragschichtmaterial) hinzuweisen.*)

IBRRS 2011, 1135

OLG München, Urteil vom 15.03.2011 - 9 U 4665/10
1. Bei der Ermittlung des im Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben in dem übergebenen Verkaufsprospekt.
2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten, dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die Terrassentüre oder über die Garage erreicht werden kann.

IBRRS 2011, 1133

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06
1. Nach Treu und Glauben ist ohne das Erfordernis vorangegangener Fristsetzung ein frühzeitiges Selbstvornahmerecht ausnahmsweise zu bejahen, wenn der Auftragnehmer von vornherein eine Nacherfüllungspflicht überhaupt und/oder das Vorhandensein von Mängel absolut und entschieden bestritten hat. Es muss eindeutig sein, dass er die Nacherfüllung nicht vornehmen wird.
2. Ferner bedarf es einer Nachfristsetzung auch dann nicht, wenn sich der Auftragnehmer in dem konkreten Vertragsverhältnis bei der Bauausführung nachweislich derart unzuverlässig und nachlässig verhalten hat, dass dem Auftraggeber die Vornahme der Mängelbeseitigung durch diesen Auftragnehmer nicht mehr zuzumuten ist.
3. Für die Bewertung der Erforderlichkeit ist auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche der Besteller im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss.
4. Die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit der verursachten Kosten liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht gehalten ist, im Interesse des unzuverlässigen Auftragnehmers besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den preisgünstigsten Drittunternehmer zu finden. Er darf vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Preis des von ihm beauftragten Drittunternehmers angemessen ist.
5. Einen überhöhten Preis kann er auch dann akzeptieren, wenn ihm keine andere Wahl bleibt.
6. Die Erforderlichkeit der aufgewandten Kosten ist nach der Erfahrung der täglichen Baupraxis zu beurteilen und als richtig zu unterstellen, so dass es dem Unternehmer zunächst obliegt, das Gegenteil darzulegen und ggf. zu beweisen.
IBRRS 2011, 1132

OLG Dresden, Urteil vom 29.10.2008 - 13 U 308/08
Eine an die Möglichkeit des Umzugs geknüpfte Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, wenn zu einem solchen Termin das Gebäude -hier: eine Produktionshalle - noch nicht sämtliche für die später beabsichtigte Nutzung erforderlichen Funktionen aufweist.

IBRRS 2011, 1131

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.02.2008 - 8 U 140/07
1. Auf einen Werklieferungsvertrag über Herstellung und Lieferung von Glaspaneelen findet gem. § 651 BGB a.F. Werkvertragsrecht Anwendung, wenn es sich bei den Glaspaneelen um nicht vertretbare Sachen handelt.
2. Nicht vertretbare Sachen sind solche, die durch die Art ihrer Herstellung den Bestellerwünschen angepasst sind und deshalb individuelle Merkmale besitzen, also für den Unternehmer schwer oder gar nicht anderweitig absetzbar sind. Das ist der Fall, wenn die Brüstungselemente entsprechend den Wünschen des Bauherrn hergestellt und auf das spezielle Bauvorhaben abgestimmt worden sind.

IBRRS 2011, 1130

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2007 - 17 U 265/06
1. Ein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten im Wege des Schadenersatzes besteht nur dann, wenn der Besteller dem Unternehmer zur Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Beseitigung des Mangels nach dem Ablauf der Frist ablehnt, die Frist ohne Mangelbeseitigung durch den Unternehmer abläuft und der Mangel auf einem Umstand beruht, den der Unternehmer zu vertreten hat.
2. Als angemessen kann lediglich eine Frist angesehen werden, die es dem Verpflichteten auch ermöglicht, die begehrte Maßnahme tatsächlich durchzuführen. Damit ist für die Fristbemessung im Einzelfall darauf abzustellen, welche Maßnahmen zur Durchführung erforderlich sind.
3. Zur Ermittlung einer angemessenen Frist bei Sanierung einer Eigentumswohnung.

IBRRS 2011, 1127

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2010 - 9 W 65/10
1. Aufgrund der Zweckbestimmung der Gewährleistungsbürgschaft kommt eine Verhinderung der Inanspruchnahme im Wege der einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht, wenn die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft offenkundig rechtswidrig ist.
2. Eine Vereinbarung, nach welcher eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Rechte aus § 770 BGB vorgesehen ist, ist als rechtlich unbedenklich zu beurteilen.
3. Selbst wenn man in einer solchen Vereinbarung eine unangemessene Benachteiligung des Bürgen nach § 307 BGB sehen will, wäre dehalb nicht automatisch eine völlige Unwirksamkeit der Sicherungsabrede anzunehmen.

IBRRS 2011, 1113

OLG München, Urteil vom 01.03.2011 - 9 U 3782/10
1. Eine Kulanzvereinbarung ist in der Regel rechtlich bindend, wenn sie zur Vermeidung eines Rechtsstreits getroffen wird.
2. Der Rechtsbindungswille der Parteien muss durch Auslegung der Kulanzregelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung der Angelegenheit sowie der Interessenlage festgestellt werden.

IBRRS 2011, 1096

LG Hannover, Urteil vom 22.01.2010 - 2 O 302/07
Bei der Errichtung einer Windenergieanlage handelt es sich um ein Bauwerk im Sinne des Gewährleistungsrechts mit der Folge, dass eine Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers unwirksam ist.

IBRRS 2011, 1084

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010 - 21 U 38/10
1. Die Vorschrift des § 635 BGB a.F. umfasst zunächst diejenigen Schäden, die dem geschuldeten Werk unmittelbar anhaften, weil es infolge eines Mangels unbrauchbar, wertlos oder minderwertig ist. Darüber hinaus werden auch bestimmte Folgeschäden in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. einbezogen und unterliegen damit den kurzen Verjährungsfristen des § 638 BGB a.F.
2. Der "Primärzweck" von Installationsarbeiten ist es nicht, Feuchtigkeitsschäden und mikrobiellen Befall zu verhindern. Daher kommt der fehlerhafte Anschluss einer Duschkabine im Rahmen der Installationsarbeiten in seinen Auswirkungen der Verletzung einer Obhutspflicht nahe. Treten daher nach geraumer Zeit Feuchtigkeitsschäden und mikrobieller Befall ein, stellen sich diese Folgeschäden als Folge einer positiven Vertragsverletzung dar.
IBRRS 2011, 1082

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2011 - 12 U 1260/10
1. Bei einer mangelhaften Werkleistung kann der Besteller dem Unternehmer gegenüber das Gewährleistungsrisiko für die von einem anderen durchzuführenden Mängelbeseitigungsarbeiten nicht als Abzugsposten entgegenhalten.
2. Die Position "Regiekosten/Abstimmung des Umfangs der Baumaßnahme für den Bauherrn", die regelmäßig Teil der Mängelbeseitigungskosten darstellt, wird von einem Vorschuss mit umfasst, vorausgesetzt der Bauherr beauftragt einen Architekten oder Ingenieur mit der Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten.

IBRRS 2011, 1078

AG Neustadt a. Rbge., Urteil vom 05.01.2011 - 43 C 1192/10
Die Vereinbarung eines 5%-igen Sicherheitseinbehalts in einem VOL-Vertrag ohne ausdrückliche Ablösungsmöglichkeit durch Bürgschaft verstößt gegen § 305c und § 307 BGB und ist daher unwirksam.

IBRRS 2011, 1070

LG Verden, Urteil vom 02.02.2011 - 7 O 217/10
1. Liegt eine rechtskräftige Entscheidung gegen den Auftraggeber vor, ist der ehemalige Geschäftsführer mit materiellen Einwendungen gegen das Bestehen der Forderung ausgeschlossen.
2. Das Bauforderungssicherungsgesetz ist nicht verfassungswidrig.

IBRRS 2011, 1066

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2010 - 4 U 18/09
1. Vereinbaren die Partner eines Bauvertrages eine Sicherheitsleistung durch "Bankbürgschaft", so entspricht die Bürgschaft eines Versicherungsunternehmens in der Regel nicht der vertraglichen Vereinbarung.*)
2. Soll bei einem Bauvertrag eine Sicherheit "während der Gewährleistungszeit" gestellt werden, so wird diese Sicherheit - wenn nichts abweichendes vereinbart wird - erst mit der Abnahme fällig. Eine frühere Fälligkeit der Gewährleistungsbürgschaft ergibt sich in diesem Fall auch nicht aus § 17 Abs. 7 Satz 1 VOB/B.*)
3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber vom Unternehmer in der Regel die Stellung einer (bis dahin nicht geleisteten) Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr verlangen.*)

IBRRS 2011, 1063

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 73/10
Ist der Auftraggeber eines Bauvertrages verpflichtet, nach fehlgeschlagenem Sicherheitentausch eine als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft an den Auftragnehmer zurückzugewähren, kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde aussondern.*)
IBRRS 2011, 1053

OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2011 - 21 U 88/10
1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anzahl der im Stundenlohn geleisteten Arbeiten liegt beim Auftragnehmer.
2. Sind Stundenlohnzettel vom Auftraggeber nicht gegengezeichnet, kann der Auftragnehmer den Umfang der Stundenlohnarbeiten durchaus anderweitig, z. B. durch Zeugenaussagen und die Vorlage von "Rapportzetteln", nachweisen.
3. Es ist im Baugewerbe nicht üblich, dass Fahrtkosten nach Stundenaufwand berechnet werden.

IBRRS 2011, 1005

KG, Urteil vom 25.02.2011 - 21 U 145/09
Rechnet der Auftraggeber gegen einen Werklohnanspruch des Unternehmers mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten auf, ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils grundsätzlich ermessensfehlerhaft und deshalb nicht zulässig. Ausnahmsweise kann der Erlass eines Vorbehaltsurteils in Betracht kommen, wenn nach der auf der Grundlage des gesamten Streitstoffes vom Gericht vorzunehmenden Einschätzung die Gegenansprüche geringe Aussicht auf Erfolg haben und es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der voraussichtlichen Dauer des weiteren Verfahrens angezeigt erscheint, dem Unternehmer durch einen Titel die Möglichkeit zu eröffnen, sich sofortige Liquidität zu verschaffen oder jedenfalls eine Sicherheit vom Besteller zu erlangen. Letzteres liegt regelmäßig nicht vor, wenn über das Vermögen des Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die bloße Abschichtung des Prozessstoffes rechtfertigt den Erlass eines Vorbehaltsurteils nicht.

IBRRS 2011, 0994

OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 2 U 777/09
Der für die Auslegung eines VOB/A-Leistungsverzeichnisses maßgebende objektive Empfängerhorizont kann durch eine Umfrage bei potenziellen Bietern ermittelt werden. Von deren Ergebnis abweichende persönliche technische Meinungen und Erfahrungen eines Sachverständigen sind unbeachtlich.*)

IBRRS 2011, 0985

OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2011 - 26 U 100/10
Bei einer Ausschreibung nach VOB/A beinhaltet eine Klausel, wonach die Bewehrung bei der LV-Position Fertigteildecke einzurechnen ist, nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Bewehrung in den Einheitspreis der Fertigteilelemente einzukalkulieren, wenn ihm hierfür keine hinreichenden Kalkulationsunterlagen, insbesondere keine statische Berechnung, zur Verfügung stehen.

IBRRS 2011, 0984

OLG Jena, Urteil vom 25.06.2009 - 1 U 1359/00
Kann bei einem Vertrag nach VOB/B der Auftragnehmer durch das bei Ausführung der Arbeiten anfallende Material (hier: Holz aus Holzungsarbeiten) Erlöse erzielen und ändert der Auftraggeber nach Vertragsschluss die zu bearbeitenden Flächen, erfolgt die Preisanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B auf Basis der hierdurch verursachten Mehr- und Minderkosten bzw. -erlöse. Hierfür kann eine Schätzung auf der Grundlage ortsüblicher Werte stattfinden.
