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Sachgebiet: Bauvertrag

7691 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 3839
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverzögerung: Anspruch auf echte oder kalkulatorische Kosten?

OLG München, Urteil vom 14.07.2009 - 28 U 3805/08

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass die Preise bei einem geringeren Baufortschritt gemeinsam überprüft und entsprechend angepasst werden, ohne zu regeln, wie die Preisanpassung im Einzelnen zu erfolgen hat, muss die Art und Weise der Preisanpassung durch ergänzende Vertragsauslegung ermittelt werden.

2. Maßgeblich ist, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den Punkt nicht offen gelassen hätten. Dabei ist an den Vertrag anzuknüpfen, zugleich sind objektive Maßstäbe zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Grundsätze kann dazu führen, dass der neue Preis in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten festzulegen ist.

3. Für die Bestimmung des angepassten Preises ist eine Vergleichsrechnung anzustellen, die die ursprüngliche Kalkulation des Auftragnehmers mit allen Bestandteilen, die durch Leistungsänderung nicht beeinflusst werden, unverändert lässt und sie nur unter Berücksichtigung aller durch die Änderung verursachter Mehr- und Minderkosten fortschreibt. Hierfür ist erforderlich, dass der Auftragnehmer seine Mehr- und Minderkosten im Einzelnen konkret darlegt.

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IBRRS 2011, 3838
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauunternehmer wird nicht überwacht: Mitverschulden des Bestellers?

OLG München, Urteil vom 23.06.2009 - 13 U 5313/08

Ein Bauunternehmer hat gegen den Besteller keinen Anspruch darauf, dass dieser ihn bei den Bauarbeiten überwacht und dadurch mangelhafte Leistungen verhindert.

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IBRRS 2011, 3831
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Wann beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs?

OLG München, Urteil vom 20.04.2010 - 28 U 5125/09

1. Die erforderliche Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen liegt im Allgemeinen bereits vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist, oder er diese Kenntnis nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht hat.

1. Für den Beweis eines Verstoßes des Baugeldempfängers gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB genügt regelmäßig der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und dass von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre. Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d. h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger darzulegen.

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IBRRS 2011, 3830
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unberechtigte Mängelrüge ist keine Anordnung zur Leistungsänderung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.06.2011 - 18 U 35/10

1. Verweigert der Auftraggeber den Einbau vom Auftragnehmer angelieferter Baumaterialien (hier: bereits verwendeter Stahlträger) wegen angeblicher Mängel und fordert er den Auftragnehmer auf, diese durch "Neuware" zu ersetzen, ist diese Erklärung nicht als Anordnung zur Ausführung einer im Vertrag nicht vorgesehene Leistung im Sinne von § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B zu verstehen, sondern als Aufforderung, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

2. Kommt der Auftragnehmer einer unberechtigten Mängelrüge des Auftraggebers nach und verwendet er ein anderes Baumaterial, führt er eine Leistung ohne Auftrag aus und erhält hierfür gemäß § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B keine Vergütung.

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IBRRS 2011, 3807
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Kostenverteilung bei Nebenintervention in Werklohnklage

BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09

Die durch eine unselbständige Nebenintervention entstandenen Kosten sind nach dem Maßstab zu verteilen, den die Parteien in einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen Vergleich für die Verteilung der übrigen Kosten des Rechtsstreits festgelegt haben. Für den sich daraus ergebenden Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten kommt es nicht darauf an, inwieweit die von ihm unterstützte Hauptpartei dem Prozessgegner außergerichtliche Kosten erstatten muss.*)

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IBRRS 2011, 3789
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kündigung wegen Mängeln ohne genaue Mängelbezeichnung!

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 3 U 69/09

1. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung muss so hinreichend bestimmt sein, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was er im Einzelnen nachbessern soll. Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht nicht aus.

2. Fehlt es an der notwendigen Bezeichnung der zu beseitigenden Mängel, handelt es sich bei der darauf gestützten Kündigung nicht um eine berechtigte Entziehung des Auftrags, sondern um eine sog. freie Kündigung.

3. Mehrfach verwendete Vertragsstrafenklauseln sind nicht zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt, wenn der Verwender die prozentuale Höhe der Vertragsstrafe pro Werktag sowie die Höchstgrenze dargestellt und der Vertragspartner dies "abnickt".

4. Ob im Rahmen der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bereits der Tagessatz von 0,35% pro Werktag - dieser Tagessatz entspricht 0,42% pro Arbeitstag - in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unangemessen hoch ist, mag dahinstehen. Jedenfalls ist eine Vertragsstrafe von 0,5% pro Arbeitstag bei einer Obergrenze von 5% der Auftragssumme unangemessen und unwirksam.




IBRRS 2011, 3787
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelbeseitigung: Welche Regeln der Technik sind maßgeblich?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - 10 W 9/11

1. Ein Verfahren auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 ZPO wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der zu vollstreckende Anspruch eine Insolvenzforderung darstellt. Die Zwangsvollstreckung wird vielmehr nach § 89 InsO unzulässig.*)

2. Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten.*)

3. Bei den Mehrkosten aufgrund nach Abnahme gestiegener gesetzlicher oder technischer Anforderungen an das Werk handelt es sich um keine Sowiesokosten, sondern ein dem Besteller verbleibender Mehrwert gegenüber der ursprünglich vertraglich vereinbarten Werkleistung kann nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung eine Zahlungspflicht des Bestellers begründen.*)

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IBRRS 2011, 3771
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz bei Baumängeln: Umsatzsteuer erstattungsfähig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2011 - 3 U 121/10

1. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Baumängeln beschränkt sich auf die Netto-Mängelbeseitigungskosten, solange die Mängel nicht tatsächlich beseitigt wurden.

2. Ansprüche auf Erstattung der Umsatzsteuer für künftige Mängelbeseitigungsmaßnahmen kann der Auftraggeber durch Feststellungsantrag verfolgen.

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IBRRS 2011, 3770
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung!

OLG Dresden, Urteil vom 10.08.2011 - 1 U 288/11

Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer Aufwendungsersatz für die Instandsetzung des öffentlichen Gehwegbereichs aus Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen, wenn dieser sich abgesenkt hat, weil ein Berliner Verbau nicht entfernt worden ist.

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IBRRS 2011, 3769
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann Bürge trotz Verzichtserklärung Verjährungseinrede erheben?

LG Hannover, Urteil vom 13.01.2010 - 12 O 27/09

1. Die Bürgin kann trotz abgegebener Verzichtserklärung die Einrede der Verjährung erheben, wenn sie den Verzicht unter der Bedingung erklärt hat, dass Ansprüche im Zeitpunkt der Erklärung noch nicht verjährt sind.

2. Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft tritt zusammen mit der Fälligkeit der verbürgten Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers gegenüber der Bürgin abhängig.

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IBRRS 2011, 3717
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anordnung des Bauleiters konkretisiert Leistungsverzeichnis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2011 - 2 U 140/10

1. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung in Anspruch genommen, kann der Auftragnehmer - wenn die Ersatzvornahme ausgeführt worden ist - die entstandenen und von ihm ersetzten Aufwendungen gegenüber seinem Nachunternehmer als Schadensersatz geltend machen.

2. Der Bauleiter des Auftragnehmers hat grundsätzlich keine Vollmacht zur Änderung des mit einem Nachunternehmer geschlossenen Vertrags.

3. Eine im Bauwesen übliche technische Anordnung eines Bauleiters (hier: Angabe für die Erstellung der Statik) ist für den Nachunternehmer gleichwohl verbindlich.

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IBRRS 2011, 3716
BauvertragBauvertrag
Anordnung des Bauleiters konkretisiert Leistungsverzeichnis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 U 140/10

1. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung in Anspruch genommen, kann der Auftragnehmer - wenn die Ersatzvornahme ausgeführt worden ist - die entstandenen und von ihm ersetzten Aufwendungen gegenüber seinem Nachunternehmer als Schadensersatz geltend machen.

2. Der Bauleiter des Auftragnehmers hat grundsätzlich keine Vollmacht zur Änderung des mit einem Nachunternehmer geschlossenen Vertrags.

3. Eine im Bauwesen übliche technische Anordnung eines Bauleiters (hier: Angabe für die Erstellung der Statik) ist für den Nachunternehmer gleichwohl verbindlich.

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IBRRS 2011, 3715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauherr verkauft Gebäude: Trotzdem Schadensersatz wegen Mängeln?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2011 - 10 U 264/07

1. Durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden. Dieser liegt in dem verursachten Mangel selbst. Es ist nicht erforderlich, dass der Mangel einen weiteren Schaden verursacht.

2. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ausgleich seiner durch den Mangel erlittenen Vermögensschäden wird abweichend von § 249 Satz 1 BGB durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Betrag abgegolten. Dem Auftraggeber steht die Dispositionsbefugnis über den Ersatzbetrag zu, so dass er die Mangelbeseitigung tatsächlich nicht vornehmen muss und auch dann noch den Anspruch geltend machen darf, wenn er das mangelhafte Werk veräußert.

3. Maßgeblich für die Bemessung des Schadensersatzes ist materiell-rechtlich der Zeitpunkt seiner Erfüllung, das heißt der Augenblick, in dem dem Geschädigten das wirtschaftliche Äquivalent für das beschädigte Recht zufließt. Für die Entscheidung im Rechtsstreit, ist die letzte mündliche Tatsachenverhandlung zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung der Mangelbeseitigungskosten die zukünftige Entwicklung des Schadens außer Betracht bleibt, sofern sie nicht mit der im Rahmen von § 287 ZPO notwendigen Wahrscheinlichkeit beurteilt werden kann.

4. Der Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. ist auf Geldersatz gerichtet. Es handelt sich also um eine Geldwertschuld, deren Höhe sich danach richtet, welcher Betrag zur Wiederherstellung des verletzten Rechts erforderlich ist. Wertschwankungen wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Ersatzforderung aus.

5. Einwendungen gegen das Ergebnis der selbständigen Beweiserhebung können noch im Hauptsacheprozess erhoben werden. Jedoch gilt § 411 Abs. 4 ZPO, wonach die Einwendungen gegen ein gemäß § 493 Abs. 1 ZPO zu verwertendes Gutachten innerhalb angemessener Frist vorzutragen sind. Sofern diese Einwendungen mangels entsprechender Fristsetzung nicht schon im selbständigen Beweisverfahren vorgetragen werden müssen, hat dies im Prozess spätestens mit der Klageerwiderung zu erfolgen.




IBRRS 2011, 3708
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vollmachtloser Architekt beauftragt Nachtrag: Muss Bauherr zahlen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2010 - 8 U 43/09

1. Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn es der Vertretene (hier: der Bauherr) wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer (hier: der bauleitende Architekt) für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner (hier: der Auftragnehmer) dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.

2. Bei einer Zurechnung kraft Duldungsvollmacht geht es um ein wissentliches Dulden. Deshalb genügt bereits ein einmaliges Gewährenlassen.

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IBRRS 2011, 3693
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 2 Abs. 5 VOB/B kann bei Bauzeitverschiebungen anwendbar sein!

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 24 U 29/09

Unabhängig davon, ob ein Auftraggeber nach § 1 Nr. 3 VOB/B berechtigt ist, Anordnungen zur Bauzeit abzugeben, ist jedenfalls im Grundsatz eine Vergütung von Mehraufwand nach § 2 Abs. 5 VOB/B gegeben, wenn der Auftragnehmer die Anordnung des Auftraggebers ausführt. Notwendig hierfür ist aber eine rechtsgeschäftliche Anordnung zur Bauzeitverlängerung auf Seiten des Auftraggebers.

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IBRRS 2011, 3677
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann eine funktionale Leistungsbeschreibung unvollständig sein?

OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2011 - 19 U 106/10

1. Eine Besondere Leistung im Sinne der VOB/C gehört nur bei ausdrücklicher Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zum vertraglichen Leistungsumfang des Auftragnehmers.

2. Ist die Leistung allerdings insgesamt funktional beschrieben und auf eine mangelfreie sowie vollständige Werkleistung bezogen, ist die Leistungsbeschreibung ambivalent, wenn dieser Erfolg ohne die Besondere Leistung nicht erreicht werden kann.

3. In einer solchen Konstellation ist die Leistungsbeschreibung in vergütungsrechtlicher Hinsicht funktional unvollständig, so dass dem Auftragnehmer für die Ausführung der Besonderen Leistung ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zusteht.

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IBRRS 2011, 3673
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein qualifiziertes Personal: Außerordentliche Kündigung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.2010 - 6 U 177/09

1. Der Auftragnehmer verletzt seine Pflichten schwerwiegend, wenn er zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns entgegen den vertraglichen Vereinbarung kein Personal einsatzbereit hat, das für die ausführenden Leistungen (hier: Elektroarbeiten unter Spannung) entsprechend qualifiziert und zertifiziert ist.

2. Einer Abmahnung als Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung bedarf es in einem solchen Fall jedenfalls dann nicht, wenn den Zulassungen und Zertifizierungen im Vertrag eine herausragende Bedeutung zukommt.

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IBRRS 2011, 3661
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Wer kann sie geltend machen?

KG, Urteil vom 23.11.2010 - 7 U 8/09

1. Die Abgrenzung nach § 5 Abs. 2 WEG gilt auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen. Jeder Wohnungseigentümer hat deshalb aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen Anspruch auf die mangelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschaftseigentums. Dementsprechend ist bei der Beurteilung der Gewichtigkeit der Mängel nicht lediglich auf eine einzelne Wohnung oder das betreffende Haus abzustellen, sondern auf sämtliche zur Wohnungseigentumsanlage gehörende Gebäude.

2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist nicht deshalb unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Wohnungseigentümergemeinschaft die das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüche an sich gezogen hat. Denn der Erwerber von Wohnungseigentum ist berechtigt, seine individuellen Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Veräußerer ebenfalls Mängelbeseitigung fordert und noch keine weiteren Maßnahmen beschlossen hat, sondern noch verhandelt.

3. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich Verhandlungen über Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit die Hemmung der Verjährung auf alle Ansprüche erstrecken, die sich aus diesem Sachverhalt für den Gläubiger ergeben können. Gläubiger und damit Verhandlungsberechtigte sind zunächst die Inhaber der Gewährleistungsansprüche, also die einzelnen Erwerber/Miteigentümer. Denn die Rechte wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums stehen den Erwerbern aus den mit dem Veräußerer jeweils geschlossenen Verträgen zu.

4. Werden Verhandlungen über Mängel am Gemeinschaftseigentum von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft geführt, wird die Verjährung der den einzelnen Erwerbern zustehenden Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 203 BGB gehemmt. Da die durch den Verwalter vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht Anspruchsinhaberin ist, können Verhandlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Veräußerer keine Hemmung der Verjährung von nicht bestehenden Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bewirken, sondern nur eine solche der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer.

5. Wird ein gerichtliches Verfahren auf Anregung des Gerichts vereinbarungsgemäß nicht betreiben, um den Ausgang eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Parallelverfahrens abzuwarten, dem ein fast identischer Sachverhalt zu Grunde liegt und in dem es insbesondere um die Frage der Verjährungshemmung geht, liegt dem eine konkludent getroffene Vereinbarung zu Grunde, die kein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, sondern ein Stillhalteabkommen - ein sog. pactum de non petendo - darstellt, das die Einrede der Verjährung nach § 242 BGB ausschließt.




IBRRS 2011, 3659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unberechtigte Arbeitseinstellung wegen Nachtragsstreit: Kündigung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2011 - 1 U 154/10

1. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten zur Durchsetzung eines Nachtrags und das Unterbleiben einer Fortsetzung binnen einer angemessenen Frist können als schwerwiegende Verletzung der bauvertraglichen Kooperationspflicht einen wichtigen Grund zur Kündigung des Bauvertrags darstellen.*)

2. Die Einstellung der Arbeiten ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn die Nachtragsforderung dem Grunde nach unberechtigt ist, wenn der Auftragnehmer die Nachtragsforderung dem Auftraggeber nicht prüfbar dargelegt hat, wenn die dem Auftraggeber zuzugestehende Prüfungsfrist noch nicht verstrichen ist und soweit sie sich auf die nach dem ursprünglichen Vertrag geschuldete Bauleistung bezieht, wenn diese von der Äußerung nicht betroffen und unabhängig von dieser ausführbar ist.*)

3. Ein Architekt, der nach dem Bauvertrag über eine "originäre Architektenvollmacht" verfügt, kann dazu befugt sein, im Namen des Auftraggebers Fristen zu setzen und für den Fall des Fristablaufs die Kündigung anzudrohen.*)

4. Der Mehrkostenerstattungsanspruch des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 VOB/B ist im Ausgangspunkt auf die dem Auftraggeber tatsächlich entstandenen Mehrkosten gerichtet. Der Einwand des von der Kündigung betroffenen Auftragnehmers, der Auftraggeber habe einen unnötig teuren Unternehmer für die Fertigstellung ausgewählt, ist nach § 254 Abs. 2 BGB zu würdigen mit der Folge, dass den Auftragnehmer insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft.*)

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IBRRS 2011, 3595
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Funktionsfähige Windkraftanlage: Mehrvergütung für Zufahrtsstraße?

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.09.2011 - 4 U 9/11

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftragnehmer sämtliche Leistungen auszuführen hat, die zur betriebsbereiten und funktionsfähigen Nutzung einer Windkraftanlage erforderlich sind, gehört hierzu auch eine Zuwegung, die es ermöglicht, diejenigen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können, die bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu erwarten sind.

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IBRRS 2011, 3585
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz bei Auftreten von Grundwasser in der Baugrube

OLG Köln, Urteil vom 04.02.1995 - 19 U 192/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3565
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB n.F.: Kein Abzug wegen streitiger Mängel/Minderleistung!

LG Darmstadt, Urteil vom 20.09.2011 - 12 O 12/11

1. Für die Höhe der zu leistenden Sicherheit ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen. Es sind vom ursprünglichen Werklohnanspruch nur solche Abzüge vorzunehmen, die unstreitig sind oder auf rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen beruhen oder über die ohne eine weitere Verzögerung des Verfahrens entschieden werden kann.

2. Ein Abzug wegen streitiger Mängel oder Minderleistung kann im Verfahren auf Sicherheitsleistung nicht erfolgen.




IBRRS 2011, 3564
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme der Bürgschaft

OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 W 44/11

Allein der Verstoß des Bürgschaftsgläubigers gegen seine Pflicht, den Abruf der Bürgschaft zu unterlassen, stellt keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar. Vielmehr bedarf es eines darüberhinausgehenden schwerwiegenden Nachteils.

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IBRRS 2011, 3553
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besteller nutzt beanstandete Leistung: Konkludente Abnahme?

OLG Koblenz, Urteil vom 21.10.2010 - 5 U 91/09

1. Nur die beanstandungslose Ingebrauchnahme der Werkleistung kann als konkludente Abnahme gedeutet werden. Daran fehlt es, wenn die wertende Gesamtschau der Erklärungen und des Verhaltens des Bestellers ergibt, dass er die Werkleistung nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert.*)

2. Dass der Besteller bei einer Vielzahl von Mängeln die angebotene Beseitigung eines einzelnen, relativ unbedeutenden zurückweist, kann nicht als umfassende Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer gedeutet werden.*)

3. Zur Frage, ob gegenüber der Mangelrüge der Einwand des Auftragnehmers greift, die aktuelle Mangelsymptomatik beruhe auf unterbliebenen Wartungsarbeiten, die dem Besteller oblägen (Freiluft - Schwimmbad).*)

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IBRRS 2011, 3548
BauvertragBauvertrag
Keine Haftungsbegrenzung für Ertragsausfall in AGB!

LG Kiel, Urteil vom 17.03.2011 - 9 O 116/10

Die Begrenzung der Haftung für Ertragsausfallschäden ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers jedenfalls dann unwirksam, wenn der Auftraggeber - ohne Abstufung und selbst dann, wenn der Auftragnehmer sich gröbste Verstöße gegen seine Hauptleistungspflichten zuschulden kommen ließe - Schadensersatzansprüche wegen Ertragsausfall allenfalls in Höhe von deutlich unter 40% seiner Investitionen geltend machen kann.

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IBRRS 2011, 3543
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung von Stundenlohn nach Schlusszahlung

OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2008 - 1 U 6/07

1. Bei der Prüfung der Voraussetzungen der Kondiktionssperre des § 814 1. Alt. BGB kommt es darauf an, ob der Wissensvertreter eine Leistung in Kenntnis der Nichtschuld bewirkt.

2. Als Wissensvertreter wird gemäß § 166 Abs. 1 BGB derjenige angesehen, der nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie gegebenenfalls weiterzuleiten.

3. Eine Zurechnung des Vertreterwissens scheidet bei kollusivem Verhalten des Vertreters aus.

4. Grundsätzlich trägt der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs die Beweislast für seine Behauptung, seine Leistung sei ohne Rechtsgrund erfolgt. Wenn das Vorliegen eines rechtlichen Grunds nicht plausibel bzw. unwahrscheinlich ist, müssen zu Gunsten des Gläubigers eines Bereicherungsanspruchs Beweiserleichterungen greifen, sei es aus sekundärer Darlegungslast oder der Umkehr der Beweislast.

5. Die Beweislastregeln verpflichten nur zu Übernahme des unmanipulierten Risikos der Beweislosigkeit. Im Umfang der Manipulation muss der Manipulierende das Risiko tragen. Soweit der Prozessgegner die Beweischancen rechtswidrig und schuldhaft vereitelt, muss er selbst das Risiko der Beweislosigkeit tragen.

6. Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs wegen überzahlter Stundenlohnvergütung (Auftraggeber) muss grundsätzlich die Behauptung des Bereicherungsschuldners (Auftragnehmer) widerlegen, die beauftragte und berechnete Gegenleistung sei zu anderer Zeit und von anderen Mitarbeitern erbracht worden. Es kommen allerdings für diese Widerlegung nur jeweils Gegenleistungen des Auftragnehmers zur Erfüllung einzelner konkreter Aufträge in Betracht.

7. Die Rückforderung überzahlter Stundenlohnvergütung nach Bezahlung der Schlussrechnung ist ein Fall der Leistungskondiktion nach Bereicherungsrecht (BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1).




IBRRS 2011, 3542
BauvertragBauvertrag
Außergewöhnliche Nutzung: Auftraggeber trifft Hinweispflicht!

LG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2010 - 15 O 200/10

1. Ohne besondere Absprachen der Parteien des Werkvertrages hat der Auftragnehmer sein Werk lediglich so zu errichten, dass es zum gewöhnlichen Gebrauch tauglich ist. Beabsichtigt der Auftraggeber, das Werk über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus zu beanspruchen, so ist es seine Sache, den Auftragnehmer vor der Beauftragung entsprechend zu unterrichten. Erst dann ist der Auftragnehmer gehalten, das beabsichtigte Werk auf seine Geeignetheit für die beabsichtigte konkrete Nutzung zu überprüfen.*)

2. Eine außergewöhnliche Nutzung eines Parkettbodens liegt vor, wenn die Wohnräume durchgängig mit einer Temperatur von 25° C geheizt werden. Kommt es infolgedessen zu sog. "Schüsselungen" im Parkettboden, die bei üblichen Wohnraumtemparaturen nicht eintreten würden, so liegt weder ein Mangel des Parkettbodens noch eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Auftragnehmers vor.*)

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IBRRS 2011, 3530
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauleitung durch Ingenieurbüro: Kein Organisationsverschulden!

OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2010 - 1 U 163/09

1. Das Vorhandensein schwerer (hier: brandschutztechnischer) Mängel ist noch kein Indiz für das Vorliegen eines Organisationsverschuldens.

2. Dem Unternehmer kann es grundsätzlich nicht als ein der Arglist gleichstehendes Verhalten zur Last gelegt werden, wenn er die Überwachung des Herstellungsprozesses und die Überprüfung des Werks auf Mangelfreiheit vor der Abnahme auf einen sorgfältig ausgesuchtes, fachkundiges Ingenieurbüro überträgt und auf eine ausreichende Bauüberwachung sowie eine ordnungsgemäße Endkontrolle durch dieses vertraut.

3. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam. Der lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass der Unternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.

4. Der formularmäßige Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit gemäß § 770 BGB auch für den Fall, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz bzw. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Sicherungsabrede, sondern nur dazu, dass der Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit entfällt.




IBRRS 2011, 3523
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkleistung erbracht, Vertrag aber unwirksam: Übliche Vergütung?

OLG München, Urteil vom 12.04.2011 - 9 U 4323/09

1. Zu den Voraussetzungen der Unwirksamkeit des Werkvertrages in Folge inhaltlicher Unbestimmtheit.*)

2. Vollziehen die Parteien den Vertrag, kann der Unternehmer die übliche Vergütung verlangen.*)

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IBRRS 2011, 3522
BauvertragBauvertrag
Noteinsatz für Gemeinde: Wie kommt wirksamer Vertrag zustande?

AG Köln, Urteil vom 20.08.2010 - 123 C 109/10

1. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung durch einen Vertreter der Schulleitung mit "im Auftrag" und Dienststempel kommt ein wirksamer Vertrag (hier: über Notverglasung) zwischen Auftragnehmer und Gemeinde zustande.

2. Wendet der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnforderung ein, dass diese der Höhe nach sittenwidrig sei, muss er ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung substantiiert darlegen.

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IBRRS 2011, 3506
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeits- & Sozialrecht - Wann haftet Hauptunternehmer für Sozialabgaben?

SG Hildesheim, Urteil vom 12.08.2011 - S 21 U 4/05

1. Zur Beitragshaftung von Bauunternehmern gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e SGB IV.

2. Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk.

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IBRRS 2011, 3504
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BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer nicht überwacht: Organisationsverschulden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2011 - 23 U 106/10

1. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist.

2. Die von einem Nachunternehmer auszuführenden Arbeiten muss der Werkunternehmer deshalb entweder selbst überwachen oder dessen Überwachung durch einen Dritten organisieren.

3. Unterlässt er dies, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre.

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IBRRS 2011, 3482
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BauvertragBauvertrag
Straßenbauarbeiten: Gemeinde haftet für Gebäudeschäden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2010 - 5 U 200/08

Kommt es bei durch eine Gemeinde beauftragten Straßenbauarbeiten infolge des Einsatzes von Baumaschinen zu Rissen in einem Wohngebäude, so kann der Grundstückseigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld nach der Vorschrift über die Zuführung unwägbarer Stoffe verlangen.

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IBRRS 2011, 3449
BauvertragBauvertrag
Wann muss der Auftraggeber die Ausführung überwachen?

OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2009 - 11 U 81/08

1. Ein Auftragnehmer, der - anders als sein Auftraggeber - eine für die Ausführung der Leistung (hier: Schweißarbeiten) erforderliche Zulassung nicht hat, muss ständig überwacht werden.

2. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und verursacht der Auftragnehmer einen Schaden, muss sich der Auftraggeber ein Mitverschulden (hier: von 20%) anrechnen lassen.

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IBRRS 2011, 3436
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wegen Insolvenzverursachung

OLG Köln, Urteil vom 27.03.2007 - 24 U 92/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3380
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BauvertragBauvertrag
Abnahme der Leistung ist kein Anerkenntnis von Leistungsänderungen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2011 - 12 U 69/10

Erkennt der Auftraggeber nicht, dass der Auftragnehmer eine andere als die vertraglich geschuldete Leistung ausführt, kann weder in der Entgegennahme noch in der Abnahme der Leistung ein Anerkenntnis im Sinne von § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B gesehen werden.

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IBRRS 2011, 3377
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BauvertragBauvertrag
Wie weit reicht die "originäre" Architektenvollmacht?

OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2011 - 24 U 147/08

1. Soweit überhaupt von einer originären Vollmacht des Architekten ausgegangen werden kann, umfasst sie nicht die Befugnis zu wesentlichen Vertragsänderungen.

2. Der Umfang der Architektenvollmacht ist im Zweifelsfall eng auszulegen, um den Auftraggeber vor ungewollten rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu schützen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die für vertragsändernde Anordnungen zusätzlich geschuldete Vergütung.

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IBRRS 2011, 3359
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BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei Übernahme des Mengenrisikos!

KG, Urteil vom 26.11.2010 - 21 U 57/09

Werden die in verschiedene Einzelpositionen eines detaillierten Leistungsverzeichnisses unterteilten Vortriebsklassen insgesamt pauschal angeboten, ohne nach Vortriebsklassen zu unterscheiden, übernimmt der Auftragnehmer dadurch das Risiko der Mengen unterschiedlicher Vortriebklassen, jedenfalls soweit sie ausgeschrieben waren.

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IBRRS 2011, 3349
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude

BFH, Urteil vom 29.06.2011 - IX R 35/10

Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue Wirtschaftsgüter entstehen.

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IBRRS 2011, 3256
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BauvertragBauvertrag
Gerichtlicher Baustopp: Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B?

OLG Naumburg, Urteil vom 23.06.2011 - 2 U 113/09

1. Ein Anspruch auf Abschlagszahlung kann nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, wenn bei Klageerhebung bereits Schlussrechnungsreife eingetreten war.*)

2. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Vergütung von Bereitschaftszeiten des Bauunternehmers bei einem gerichtlich angeordneten Baustopp gegenüber dem Auftraggeber.*)

2.1 Als Anordnung des Auftraggebers i.S. von § 2 Nr. 5 VOB/B ist auch die Mitteilung über einen gerichtlich angeordneten Baustopp anzusehen, wenn sie mit der Aufforderung verbunden wird, dieser Anordnung Folge zu leisten.*)

2.2 Die Anordnung eines vorläufigen Baustopps ohne gleichzeitige Anordnung der Räumung der Baustelle kann in einem Vertragsverhältnis, in dem es dem Bauunternehmer grundsätzlich obliegt, die Ausführung der Bauleistung organisatorisch und insbesondere zeitlich selbst zu koordinieren, zu einer erheblichen Störung des ursprünglichen Äquivalenzverhältnisses zwischen Preis und Leistung führen.*)

2.3 Für die Vergütungspflicht kommt es nicht darauf an, ob die Anordnung des Auftraggebers i.S. von § 2 Nr. 5 VOB/B vertraglich erlaubt bzw. vorgesehen war oder vom Auftragnehmer lediglich widerspruchslos im Rahmen seiner Kooperationspflicht akzeptiert und umgesetzt wurde.*)

3. Zur Ermittlung des neuen Vertragspreises für Bereitschaftszeiten des Auftragnehmers und eines Nachunternehmers.*)

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IBRRS 2011, 3252
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BauvertragBauvertrag
Übertragung der Verkehrssicherungspflicht: Welche Anforderungen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2011 - 4 W 28/11

1. Der Generalunternehmer hat für die Sicherheit der Baustelle zu sorgen.

2. Diese Verkehrssicherungspflicht kann ganz oder teilweise auf einen Nachunternehmer übertragen werden.

3. Erforderlich hierfür ist eine klare vertragliche Vereinbarung, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantiert.

4. In der Absprache zwischen General- und Nachunternehmer, wonach der Nachunternehmer zur "Stellung" eines Gerüsts verpflichtet ist, liegt keine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht für das Baugerüst.

5. Auf Baustellen trifft die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich den Unternehmer und nicht dessen abhängig beschäftigte Mitarbeiter.

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IBRRS 2011, 3246
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BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede aus § 768 BGB: Sicherungsabrede unwirksam!

BGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 207/09

Eine in einem VOB-Vertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der "zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung", eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 3243
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BauvertragBauvertrag
GSB a.F.: Kontokorrentkredit kann Baudarlehen darstellen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011 - 10 U 152/10

1. Ein durch Grundschulden am Baugrundstück gesicherter Kontokorrentkredit kann ein - modifiziertes - Baudarlehen i.S.v. § 1 des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen in der Fassung bis 31.12.2008 (GSB) darstellen.*)

2. Mit der Einräumung der Kreditlinie erlangt der Baugeldempfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt am Baugeld, auch wenn nach dem Darlehensvertrag der Abruf von Teilbeträgen unter Beifügung geeigneter Belege zu erfolgen hat.*)

3. Der Baugeldempfänger ist nicht verpflichtet, im Zeitpunkt der Bauleistungserbringung durch einen Bauunternehmer entsprechende Kontokorrentkreditbeträge abzurufen. Diese Verpflichtung entsteht erst dann, wenn der Bauunternehmer Abschlagsrechnungen oder die Schlussrechnung vorlegt.*)

4. Mit der Kündigung des Kontokorrentkredits durch den Darlehensgeber entfällt die Baugeldeigenschaft. Danach vorgelegte Schlussrechnungen des Bauunternehmers führen bezüglich des noch offenen Saldos nicht mehr zu einer Haftung des Darlehensnehmers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB.*)

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IBRRS 2011, 3242
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BauvertragBauvertrag
Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011 - 23 U 67/10

1. Im Rahmen einer Schiedsgutachtervereinbarung steht es den Parteien frei, durch die Vorgabe bestimmter Kriterien - z.B. die Feststellung von "Tatsachen" - das Ermessen des Schiedsgutachters zu begrenzen. Es handelt sich dann um ein Beweisgutachten im Sinne eines Tatbestandselemente feststellenden Schiedsgutachtens "im engeren Sinn".*)

2. Dass die Klärung von Rechtsfragen in einem selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich unzulässig ist, steht der Zulässigkeit einer Klärung von "technischen Verursachungsbeiträgen" durch einen Sachverständigen nicht entgegen.*)

3. Soweit es in einem Vergleich oder einer vergleichsähnlichen Vereinbarung auf ein auffälliges Missverhältnis i.S.v. § 138 Abs. 2 BGB ankommt, ist darauf abzustellen, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage beim Abschluss eingeschätzt haben, in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben. Im Allgemeinen verbietet es sich, eine solche Vereinbarung als sittenwidrig zu behandeln, wenn sie ihrem Inhalt nach aus der Sicht beider Parteien im Abschlusszeitpunkt als sachgerechte Bereinigung des Streitfalls (hier eines komplexen werkvertraglichen Gesamtkonflikts mit weiteren Beteiligten) erschienen ist; die spätere Entwicklung ist regelmäßig nicht zu berücksichtigen.*)

4. Der Grundsatz, dass bei einem auffälligen Missverhältnis eine widerlegbare tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung spricht, die regelmäßig eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit i.S.v. 138 BGB entbehrlich macht, greift bei Kaufmannseigenschaft der die Sittenwidrigkeit geltend machenden Partei und im Falle einer umfassenden und abschließenden Regelung eines werkvertraglichen Gesamtkonflikts nicht ein.*)

5. Eine vergleichsähnliche Vereinbarung, die in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände abgeschlossen wird, ist auch dann nicht ohne weiteres sittenwidrig, wenn die damit verbundenen Rechte und Pflichten in erheblicher und auffälliger Weise von der - fiktiven - vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelung abweichen.*)

6. Ein unbeachtlicher Motivirrtum liegt vor, wenn eine Partei Verpflichtungen in der irrigen Annahme übernimmt bzw. anerkennt, diese beständen bereits oder sich über das mögliche Bestehen weiterer Ansprüche bzw. von Einwänden bzw. Gegenansprüchen bzw. über den Umfang der von der Vereinbarung erfassten gegenseitigen Ansprüche irrt.*)

7. Fehleinschätzungen der künftigen Entwicklung gehören im Rahmen von einer Vereinbarung zur Klärung einer komplexen baurechtlichen Haftungssituation zu den von den Parteien jeweils übernommenen Risiken i.S.v. 313 BGB.*)

8. Den Auftraggeber treffen gegenüber dem vollkaufmännisch handelnden und anwaltlich beratenen Auftragnehmer mangels eines "Informationsgefälles" keine vorvertraglichen oder vertraglichen Betreuungs- bzw. Beratungspflichten hinsichtlich dessen rechtlichen bzw. finanziellen und wirtschaftlichen Interessen. Auch die werkvertragliche Kooperationspflicht umfasst nicht eine solche tatsächliche bzw. rechtliche Betreuung bzw. Beratung des anderen Vertragspartners im Gewährleistungsfall.*)

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IBRRS 2011, 3241
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Funktionsuntaugliche Sickerschächte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2011 - 23 U 218/09

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 3240
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2011 - 23 U 218/09

1. Ist das gelieferte Werk bei Abnahme für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch schlechthin ungeeignet bzw. wertlos, kann der Kläger im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohnes verlangen. Der Besteller kann im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung und der Unternehmer Herausgabe des Werks verlangen.*)

2. Die Berücksichtigung der Grundsätze zu Sowiesokosten und Vorteilsausgleichung scheidet bei der Berechnung einer Minderung aus, wenn eine Werkleistung (hier: Sickerschächte) als solche vollständig funktionsuntauglich ist und lediglich provisorisch als Zwischenlösung in einer vollständig anderen Weise (hier: als Sammelschächte zwecks Kanalentsorgung) verwendet werden kann.*)

3. Ein im öffentlichen Dienst tätiger Architekt ist - unter Berücksichtigung von § 164 Abs. 2 BGB, der Grundsätze eines unternehmensbezogenen Geschäfts und der Umstände seiner Berufshaftpflichtversicherung - dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Architektenvertrag mit dem Unternehmen bzw. Scheingewerbe seiner Ehefrau (Arzthelferin) zustande gekommen ist.*)

4. Die Abdichtung des Gebäudes gegen Feuchtigkeit jeder Art (damit auch die horizontale Abdichtung eines nicht unterkellerten Gebäudes gegen Dampfdiffusion), insbesondere gemäß DIN 18195, gehört jedenfalls von den Grundzügen und Grundlagen her bereits zur Entwurfsplanung (i.S.d. Leistungsphase 3 des § 15 HOAI).*)

5. Zur planerischen und tatsächlichen Realisierung einer hochwertigen Nutzung eines Praxisgebäudes war sowohl im Planungszeitpunkt 1997/1998 und ist auch im Jahre 2011 eine horizontale Abdichtung der Bodenplatte gegen Dampfdiffusion nach den anerkannten Regeln der Technik notwendig.*)

6. Die Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren bzw. die darin in zulässiger Weise erfolgte Streitverkündung erfasst solche Ansprüche, für deren Nachweis die zum Gegenstand des Verfahrens gemachte Tatsachenbehauptung von Bedeutung sein kann.*)

7. Der Zulässigkeit der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren steht eine - etwaige - Gesamtschuld des Architekten mit den beteiligten Werkunternehmern im Verhältnis zum klagenden Bauherrn nicht entgegen.*)




IBRRS 2011, 3221
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BauvertragBauvertrag
Was bedeutet "seniorengerecht"?

OLG Koblenz, Urteil vom 25.02.2011 - 10 U 1504/09

"Seniorengerecht" nicht gleichbedeutend mit "behindertengerecht"; Beschaffenheitsvereinbarung durch Werbung mit dem Begriff gegenüber Dritten.*)

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IBRRS 2011, 3164
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BauvertragBauvertrag
Wie bemisst sich Anspruch auf Vergütung nach freier Kündigung?

BGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 45/11

Der Unternehmer kann seinen Anspruch auf Vergütung nach einer freien Kündigung des Werkvertrags nur dann auf die Vermutung in § 649 Satz 3 BGB stützen, wenn er den Teil der vereinbarten Vergütung darlegt, der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt. Denn dieser Teil und nicht die gesamte vereinbarte Vergütung ist Bemessungsgrundlage für die Pauschale von 5 %.*)

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IBRRS 2011, 3154
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rücktritt: Wertersatz ist auf Grundlage des Werklohns zu ermitteln!

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - VII ZR 113/10

1. Der vom Besteller nach Rücktritt von einem Bauvertrag geschuldete Wertersatz für die bei ihm verbleibende Bauleistung ist auf der Grundlage des Werklohns zu ermitteln (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 311/07, BGHZ 178, 355).*)

2. Ein Mangel des Werkes ist durch eine analoge Anwendung des § 638 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 3152
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreisvertrag: Keine Mehrvergütung bei Mengenmehrung?

KG, Urteil vom 21.07.2011 - 27 U 11/11

1. Legen die Parteien individualvertraglich fest, dass von der vereinbarten Pauschalvergütung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann, kann eine Mehrvergütung nicht verlangt werden, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen.

2. Das gilt auch, wenn sich der Auftragnehmer in seinem Angebotsschreiben eine Abrechnung nach Einheitspreisen vorbehalten hat, diese Forderung aber im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.

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