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Sachgebiet: Bauvertrag

7750 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1975

IBRRS 1975, 0297
BauvertragBauvertrag
Zum Haftungsausschluß bei mündlicher Mitteilung über Bedenken

BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 183/74

1. Beachtet der Auftragnehmer nicht die in VOB (B) §§ 13 Nr. 4, 4 Nr. 3 vorgeschriebene Schriftform, so verletzt er den Vertrag und hat die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen.*)

2. In der Nichtbefolgung einer zuverlässigen mündlichen Belehrung kann jedoch ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers liegen (§ 254 BGB).*)

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IBRRS 1975, 0299
BauvertragBauvertrag
Was ist ein sich abgeschlossenes Teilwerk?

BGH, Urteil vom 10.07.1975 - VII ZR 64/73

Zum Begriff des in sich abgeschlossenes Teilwerks im Sinne des § 12 Ziff. 2 a VOB/B.

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IBRRS 1975, 0298
BauvertragBauvertrag
Muss der Bauherr vom Architekten beauftragte Nachträge bezahlen?

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 195/73

Zum Umfang der Vollmacht des Architekten, den vereinbarten Pauschalwerklohn überschreitende Zusatzaufträge zu erteilen.*)

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IBRRS 1975, 0301
BauvertragBauvertrag
Was ist eine "Anordnung" des Auftraggebers i.S.v. § 13 Nr. 3 VOB/B?

BGH, Urteil vom 22.05.1975 - VII ZR 204/74

Der Auftragnehmer haftet nicht für einen mangelhaften Baustoff, wenn er keinen Einfluß auf die Auswahl des Baustoffs hat. Das setzt eine eindeutige, die Befolgung durch den Auftragnehmer heischende Anordnung des Auftraggebers voraus, die dem Auftragnehmer keine Wahl läßt. Das bloße Einverständnis des Auftraggebers mit einem bestimmten Baustoff genügt nicht.

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Online seit 1974

IBRRS 1974, 0060
BauvertragBauvertrag
Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft: Weder Mehrvergütung noch Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 09.12.1974 - VII ZR 158/72

1. Vermitteln die Bohrergebnisse kein zureichendes Bild über den Baugrund, ist das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft.

2. Allein der Umstand, daß das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft ist, vermag einen Anspruch des Auftragnehmers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nicht zu begründen.

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IBRRS 1974, 0254
BauvertragBauvertrag
Diebstahl von Fensterbänken als unabwendbares Ereignis?

OLG Köln, Urteil vom 09.07.1974 - 15 U 54/74

1. Werden auf einer Großbaustelle (77 Baueinheiten) wiederholt von einem Unternehmer eingebaute, aber noch nicht abgenommene Bauteile von Unbekannten gestohlen, so sind diese Diebstähle für den Unternehmer unabwendbare, von ihm nicht zu vertretende Umstände im Sinne von § 7 Ziff. 1 VOB (B).*)

2. Auf § 4 Ziff. 5 VOB (B) kann sich der Auftraggeber nicht berufen, da die hier normierte Pflicht des Unternehmers, sein nicht abgenommenes Werk zu schützen, nur im Rahmen des Zumutbaren besteht.*)

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IBRRS 1974, 0252
BauvertragBauvertrag
Rechtliche Bedeutung des gemeinsamen Aufmaßes

BGH, Urteil vom 24.01.1974 - VII ZR 73/73

Ein gemeinsames Aufmaß muß kein Anerkenntnis i.S. des § 2 Nr. 7 Abs. 2 Satz 1 VOB (B) darstellen. Es dient in der Regel nur dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen.*)

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Online seit 1973

IBRRS 1973, 0273
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Unterschriftsleistung ist Teil der Abnahme!

BGH, Urteil vom 29.11.1973 - VII ZR 205/71

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, daß über das Ergebnis der Abnahme eine Niederschrift zu fertigen ist, die von beiden Vertragsteilen unterzeichnet werden muß, ist die Unterschriftsleistung ein Teil der Abnahme. Das gilt jedenfalls dann, wenn Baustellenbesichtigung und Fertigung der Niederschrift in engem zeitlichen Zusammenhang stehen.

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IBRRS 1973, 0274
BauvertragBauvertrag
Gewähr für bestimmten Jahresmietertrag ist selbständige Garantie!

BGH, Urteil vom 08.02.1973 - VII ZR 209/70

1. Eine "Garantie" kann verschiedene Bedeutung haben (siehe BGH, Urteil vom 05.03.1970 - VII ZR 80/68, IBRRS 1970, 0466).

2. Hat es der Unternehmer übernommen hat, Gewähr für den bestimmten, bezifferten Jahresmietertrag "ohne weitere Voraussetzungen", d. h. ohne Rücksicht auf Verschulden, also auch unter Haftung für Zufall, zu leisten, handelt sich um eine "selbständige Garantie".

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IBRRS 1973, 0272
BauvertragBauvertrag
Anspruch des Auftragnehmers bei Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung

BGH, Urteil vom 12.07.1973 - VII ZR 196/72

Nach §§ 7 Nr. 1, 6 Nr. 5 VOB (B) hat der Auftragnehmer, wenn die Bauleistung durch unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wird, Anspruch auf Vergütung der zerstörten oder beschädigten Leistung, und zwar in voller Höhe. Eine Aufteilung der Gefahr ist für solche Fälle in der VOB (B) nicht vorgesehen. § 254 BGB ist nicht entsprechend anwendbar. Daneben kann der Auftragnehmer die Vergütung der für die Wiederherstellung erforderlichen Arbeiten fordern (§ 2 Nr. 6 VOB [B]).*)

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Online seit 1972

IBRRS 1972, 0286
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Ansprüchen auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden

BGH, Urteil vom 27.04.1972 - VII ZR 144/70

In den kurzen Fristen des § 13 Nr. 4 VOB B verjähren, soweit nicht die Ausnahmevorschrift des § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB B eingreift, auch solche Schadensersatzansprüche aus § 13 Nr. 7 Abs. I und 2 VOB B, die auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden gerichtet sind.*)

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IBRRS 1972, 0288
BauvertragBauvertrag
Berechnung der Minderung bei mangelhafter Bauleistung?

BGH, Urteil vom 24.02.1972 - VII ZR 177/70

Zur Berechnung der Minderung bei mangelhafter Bauleistung.*)

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Online seit 1971

IBRRS 1971, 0001
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.07.1971 - VI ZR 140/70

1. a) Der Rechtsanwalt kann in einem gegen seinen Mandanten anhängigen Haftpflichtprozeß auch zur Prüfung der Frage verpflichtet sein, ob sein Mandant haftpflichtversichert ist und Deckungsschutz beanspruchen kann.*)

2. b) Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, seinem Mandanten auch dann zur Einklagung eines Anspruchs, der andernfalls zu verjähren droht, zu raten, wenn die Aussichten des Prozesses zweifelhaft sein können.*)

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Online seit 1970

IBRRS 1970, 0465
BauvertragBauvertrag
Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

BGH, Urteil vom 22.10.1970 - VII ZR 71/69

1. Der Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten verjährt nach der Abnahme des Werks auch im Falle des § 4 Nr. 7 VOB/B nach § 13 Nr. 4 VOB/B.

2. Der Anspruch auf Ersatz der Kosten eines vom Bauherrn eingeholten notwendigen Privatgutachtens über Mängel des Werks ist kein Anspruch aus positiver Vertragsverletzung, sondern ein Anspruch aus § 13 Nr. 7 VOB/B (Aufgabe der bisherigen Ansicht des Senats, vgl. BGH, NJW 1967, 340, 341).*)

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IBRRS 1970, 0466
BauvertragBauvertrag
Was ist eine werkvertragliche „Garantie"?

BGH, Urteil vom 05.03.1970 - VII ZR 80/68

1. Eine Garantie beim Werkvertrag kann verschiedene Bedeutung haben. Sie kann einmal der gewöhnlichen Zusicherung einer Eigenschaft der Werkleistung, wie sie das BGB in § 633 Abs. 1 und die VOB/B im § 13 Nr. 1 im Auge haben, gleichkommen.

2. Sie kann auch bedeuten, daß das Werk die zugesicherten Eigenschaften unbedingt habe, so daß der Unternehmer, wenn sie fehlen, dies auch ohne Verschulden „zu vertreten hat“ (vgl. § 635 BGB) und auf Schadensersatz haftet.

3. Eine Garantie kann schließlich die Übernahme der Gewähr für einen über die Vertragsmäßigkeit hinausgehenden, noch von anderen Faktoren abhängigen wirtschaftlichen Erfolg darstellen. Nur dann handelt es sich um einen selbständigen Garantievertrag.

4. Da auch die Ansprüche aus einer unselbständigen Garantie so wie die aus der Gewährleistung verjähren, kommt es im Übrigen darauf an, welche Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche gilt.

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Online seit 1969

IBRRS 1969, 0271
BauvertragBauvertrag
Begriff der auftraggeberseitigen Anordnung

BGH, Urteil vom 09.06.1969 - VII ZR 67/67

Eine Anordnung im Sinne der §§ 13 Nr. 3, 4 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B ist die eindeutige, Befolgung durch den Auftragnehmer heischende Aufforderung des Auftraggebers, eine Baumaßnahme in bestimmter Weise auszuführen.

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Online seit 1968

IBRRS 1968, 0267
BauvertragBauvertrag
Sind wieder ausgebaute Heizkörper "ausgeführte Leistungen"?

BGH, Urteil vom 24.06.1968 - VII ZR 43/66

1. Der Diebstahl von Heizkörpern, die bereits eingebaut, jedoch vorübergehend zwecks Anstrichs abgelöst worden sind, ist als Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung zu behandeln.*)

2. Der Auftragnehmer muß die Voraussetzungen für die Anwendung des § 7 Nr. 1 darlegen und beweisen.*)

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Online seit 1967

IBRRS 1967, 0318
BauvertragBauvertrag
Haftung des Auftragnehmers bei Leistungsverzug

BGH, Urteil vom 08.06.1967 - VII ZR 16/65

Gerät der Auftragnehmer mit der Ausführung der ihm obliegenden Leistung in Verzug, so liegt ein von ihm zu vertretenden hindernder Umstand i.S. des § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B) vor. Der Auftragnehmer haftet alsdann nach § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B), jedenfalls im Falle der Fahrlässigkeit, nur für den dem Auftraggeber durch den Verzug entstandenen unmittelbaren Schaden, nicht aber für einen entgangenen Gewinn.*)

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Online seit 1966

IBRRS 1966, 0275
BauvertragBauvertrag
Hinfälligwerden der Vertragsstrafenzusage bei Überschreitung einer Frist durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände

BGH, Urteil vom 13.01.1966 - VII ZR 262/63

Ist eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, daß der Auftragnehmer eine für die Errichtung eines Bauwerks bestimmte Frist überschreitet, wird aber die Bauausführung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände so erheblich verzögert, daß der ganze Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung gezwungen wird, so wird die Vertragsstrafenzusage hinfällig.*)

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Online seit 1960

IBRRS 1960, 0411
BauvertragBauvertrag
Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

BGH, Urteil vom 03.11.1960 - VII ZR 150/59

a) § BGB § 341 Abs. BGB § 341 Absatz 3 BGB, wonach der Gläubiger die Vertragsstrafe nur verlangen kann, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält, ist eng auszulegen.*)

b) Gilt mangels einer förmlichen Abnahme nach § 12 Ziff. 5 VOB (B) die Leistung 6 Wochentage nach Beginn der Benutzung als erfolgt, so kann der Vorbehalt wegen einer verwirkten Vertragsstrafe innerhalb dieser 6 Tage erklärt werden.*)

c) Nach § ZPO § 279a ZPO kann das Gericht nur tatsächliches streitiges Vorbringen, nicht dagegen einen Aufrechnungseinwand unberücksichtigt lassen. Bleibt das der aufgerechneten Forderung zugrunde liegende tatsächliche Vorbringen nach § ZPO § 279a ZPO unberücksichtigt, so ist die aufgerechnete Forderung sachlich aberkannt.*)

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Online seit 1956

IBRRS 1956, 0001
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.07.1956 - I ZR 48/54

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 1955

IBRRS 1955, 0052
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.12.1955 - VI ZR 264/54

Werden Straßenbahngeleise in einem spitzen Winkel von der Mitte der Straße derart auf eine Seite geführte daß die Straßenbahn sich auf einer längeren Strecke im allgemeinen Verkehrsraum der Straße bewegt, liegt keine Kreuzung im Sinne des § 42 Abs. 2 BOStrab vor.Haben die Organe einer Straßenbahngesellschaft in der Annahme, daß der Straßenbahn die Vorfahrt zustehe, das Fahrpersonal entsprechend angewiesen und kommt es infolgedessen zu einem Verkehrsunfall, so entfällt nicht schon deshalb die Haftung der Straßenbahn aus § 823 BGB, weil die Aufsichtsbehörde die gleiche Auffassung vertreten hat. Ein Verschulden der Organe der Straßenbahn kann vorliegen, wenn sie die wirkliche Rechtslage erkennen mußten oder ihnen wenigstens erkennbar war, daß die von ihnen angenommene Rechtslage zweifelhaft war.*)

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IBRRS 1955, 0051
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.12.1955 - VI ZR 280/54

Zur Frage des Verschuldens bei einem Verstoß gegen ein dem Zuwiderhandelnden nicht bekanntes Schutzgesetz. (Errichtung einer neuen Feuerstätte in Mieträumen durch einen Fachmann, § 368 Nr. 3 StGB).*)

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IBRRS 1955, 0019
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.12.1955 - I ZR 171/53

1. Die Gutschrift auf das Bankgiroguthaben eines Kunden stellt auch dann kein Darlehnsversprechen der Bank dar, wenn es auf einem dem Kunden von der Bank eingeräumten Kredit beruht.*)

2. Die öffentlichrechtliche Stellung einer Landeszentralbank beeinflußt grundsätzlich nicht ihre privatrechtlichen Beziehungen zu einer Privatbank in bezug auf das für diese Bank bei der Landeszentralbank bestehende Giroguthaben.*)

3. Eine Bank kann ihre Weigerung der Auszahlung des Giroguthabens ihres Kunden auch dann auf ein ihr an dem Guthaben zustehendes Pfandrecht gründen, wenn sie zunächst andere Gründe für ihre Weigerung angegeben hat.*)

4. Die Weigerung der Auszahlung eines Giroguthabens wegen eines daran bestehenden Pfandrechts verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die durch das Pfandrecht gesicherten Forderungen der Bank in anderer Weise genügend gesichert sind. Dabei ist für die Höhe dieser anderweiten Sicherung die im Augenblick der Weigerung bestehende objektive Rechtslage so, wie sie sich im Zeitpunkt der Urteilsfällung darstellt, maßgebend.*)

5. Die für das Wiederkaufsrecht geltenden Vorschriften sind für das Wiederverkaufsrecht entsprechend anzuwenden.*)

6. Hat eine Bank einer anderen Bank unter Auflagen Kredit gewährt, um deren Liquidität zu sichern, ergibt sich aber nach Abschluß einer gleichzeitig eingeleiteten Prüfung der finanziellen Lage der notleidenden Bank, daß diese so stark überschuldet ist, daß die Voraussetzungen für eine Sanierung nicht gegeben sind, so ist die Bank zu weiteren Stützungsaktionen nicht verpflichtet.*)

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IBRRS 1955, 0018
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.12.1955 - III ZR 190/54

1. Die Frage, bei welcher Dienststelle ein Bediensteter am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst stand, richtet sich im allgemeinen für den planmäßigen Beamten nach dem Ort seiner Planstelle, für den außerplanmäßigen Beamten danach, wo er zuletzt tätig war.*)

2. Jedoch ist bei einem planmäßigen Beamten, der eine noch nicht einer bestimmten Behörde zugewiesene Planstelle innehatte, nicht der Ort der Planstelle, sondern bei dem Fehlen anderer Merkmale der Beschäftigungsort maßgebend (Ergänzung zu BGHZ 10, 125).*)

3. 2. § 15 des Niedersächsischen Landesgesetzes zu Art 131 GrundG hat von Anfang an nicht Personen umfaßt, die wegen ihrer Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus und damit nicht aus "nichtpolitischen Gründen" von der Besatzungsmacht im Gebiet des Landes Niedersachsen interniert worden waren.*)

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IBRRS 1955, 0056
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1955 - VI ZR 64/55

Behauptet der Vollstreckungsschuldner, der Gläubiger habe zugesagt, er werde von einem Vollstreckungstitel keinen Gebrauch machen, und begehrt er eine gerichtliche Entscheidung darüber, daß aus diesem Grunde eine Vollstreckung des Titels und der auf Grund des Titels festgesetzten Kosten nicht erfolgen darf, so sind die Kosten Nebenforderung und daher dem Streitwert nicht zuzurechnen.*)

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IBRRS 1955, 0055
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1955 - VI ZR 12/55

Von einem Fußgänger kann nicht allgemein verlangt werden, daß er bei Nacht, sobald ein Kraftfahrzeug herankommt, die Fahrbahn verläßt und das Vorbeifahren abwartet. Wie weit der Fußgänger auf den Fahrverkehr Rücksicht zu nehmen hat, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab, vor allem von der Breite der Straße, den sonstigen örtlichen Verhältnissen und der jeweiligen Verkehrslage.*)

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IBRRS 1955, 0054
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.11.1955 - VI ZR 95/54

Würde ein Erlaßvertrag zwischen einer GmbH und einer KG deshalb nicht wirksam abgeschlossen werden können, weil beide Gesellschaften durch dieselben Personen vertreten sind, und wird, um den mit dem Erlaßvertrag erstrebten Zweck zu erreichen, ein sogenanntes pactum de non petendo zwischen der GmbH und den Kommanditisten der KG zu Gunsten dieser Gesellschaft vereinbart, so ist dieser Vertrag nicht schon deshalb unwirksam, weil er sich als ein Umgehungsgeschäft darstellt.*)

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IBRRS 1955, 0017
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.11.1955 - VI ZR 211/55

Rentenmehrbeträge, die dem Geschädigten auf Grund des Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 29. April 1952 gewährt werden, muß der Schädiger, soweit sie sich im Rahmen des von ihm zu ersetzenden Schadens halten, dem Versicherungsträger - im Gegensatz zu Mehrzahlungen auf Grund von Systemänderungen des Gesetzes - auch dann erstatten, wenn der Geschädigte hinsichtlich des ihm entstandenen Schadens vor Eintritt der Rentenerhöhung mit dem Schädiger einen Abfindungsvergleich abgeschlossen hat.*)

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IBRRS 1955, 0020
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.11.1955 - II ZR 16/54

1. Der Widerspruch eines geschäftsführenden Gesellschafters ist pflichtwidrig und deshalb unbeachtlich, wenn durch den Widerspruch eine Maßnahme verhindert werden soll, die in der Erfüllung des einem Gesellschafter unzweifelhaft zustehenden Anspruchs aus dem Gesellschaftsvertrag besteht.*)

2. Verletzt der geschäftsführende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft eine ihm obliegende gesellschaftsrechtliche Pflicht so kann ihm deshalb die Einrede aus § 320 BGB nicht entgegengehalten werden, wenn er die ihm zugesagte Geschäftsführervergütung für sich in Anspruch nimmt.*)

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IBRRS 1955, 0053
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1955 - VI ZR 141/54

Ein Fahrgast, der auf einem Bahnhof ansteigen will, auf dem der Zug, wie er weiß, nur kurz anhält, muß rechtzeitig seine zum Aussteigen erforderlichen Vorbereitungen treffen.*)

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IBRRS 1955, 0016
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.10.1955 - VI ZR 90/54

Ist die General- oder Vertreterversammlung einer Genossenschaft von einem Unbefugten einberufen worden, so sind die in dieser Versammlung gefaßten Beschlusssse nach dem sinngemäß anwendbaren § 195 Nr 1 AktG nichtig.*)

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IBRRS 1955, 0015
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.1955 - II ZR 345/35

1. Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,5 v. T. oder mehr liegt immer eine wesentliche Beeinträchtigug der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit und damit eine Bewußtseinsstörung des Kraftfahrers im Sinne von § 3 Ziff 5 AUB vor.*)

2. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn der Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat.*)

3. Stößt einem Kraftfahrer in einem solchen Zustand ein Verkehrsunfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen zu, die ein nüchterner Kraftfahrer hätte meistern können, so ist nach den Regeln des Anscheinsbeweises anzunehmen, daß der Unfall auf der Bewußtseinsstörung beruht.*)

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IBRRS 1955, 0023
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.09.1955 - III ZR 120/54

Die Ermächtigung des Dienstherrn, einen über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus beschäftigten Beamten nach seinem Ermessen zur Ruhe zu setzen, ist für das Jahr 1947 auch bei Richtern noch als gültiges Recht anzusehen. Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verlangt für die damalige Zeit keine andere Beurteilung, weil damals die Entwicklung erst einer Verwirklichung des Unabhängigkeitsgrundsatzes zustrebte.*)

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IBRRS 1955, 0014
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1955 - VI ZR 116/54

Die Frage, ob das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem wesentlichen Mangel leidet, ist vom sachlichrechtlichen Standpunkt des ersten Richters, nicht von der abweichenden Auffassung des Berufungsgerichts aus zu beurteilen.*)

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IBRRS 1955, 0013
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 07.07.1955 - V ZB 4/55

Wenn die Landwirtschaftsbehörde oder das Landwirtschaftsgericht eine Grundstücksveräußerung genehmigt hat, bedarf es (auch in der amerikanischen Zone) gegenüber dem Grundbuchamt der Vorlegung einer besonderen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Preisbehörde nicht.*)

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IBRRS 1955, 0012
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.06.1955 - I ZR 178/53

1. Die GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ist berechtigt, bei Berechnung des Schadens, der durch ungenehmigte öffentliche Musikaufführungen entstanden ist, von höheren Gebührensätzen auszugehen, als sie für erlaubterweise veranstaltete öffentliche Musikdarbietungen verlangt. Diese Erhöhung der Gebühren für Rechtsverletzer rechtfertigt sich daraus, daß die GEMA, um Urheberverletzungen nachzugehen, eine umfangreiche Überwachungsorganisation unterhalten muß, deren Kosten billigerweise allein von den Rechtsverletzern zu tragen sind.*)

2. Die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 1 LitUrhG, wonach es für öffentliche Aufführungen eines erschienenen Werkes der Tonkunst der Einwilligung des Urheberberechtigten nicht bedarf, wenn sie keinem gewerblichen Zweck dienen und die Hörer ohne Entgelt zugelassen werden, sind bei Betriebsveranstaltungen gewerblicher Unternehmungen nicht erfüllt.*)

3. Aufführungen urheberrechtlich geschützt er Werke, die bei Betriebsfeiern stattfinden, bedürfen nur dann nicht der Erlaubnis der Urheberberechtigten, wenn es sich um nichtöffentliche Veranstaltungen handelt. Dies setzt voraus, daß der Teilnehmerkreis über seine Zugehörigkeit zum Betrieb hinaus durch engere persönliche Beziehungen miteinander verbunden ist. Ob eine solche persönliche Verbundenheit besteht, ist im wesentlichen Tatfrage.*)

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IBRRS 1955, 0043
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.06.1955 - VI ZR 88/54

§ 18 Abs. 3 Satz 1 StVO a.F. ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 1955, 0042
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.06.1955 - VI ZR 319/54

Ist dem Fussgänger ausnahmsweise gestattet, die Autobahn zu überschreiten, so muss er auf deren Zweckbestimmung, dem Schnellverkehr zu dienen, Rücksicht nehmen und vor sowie beim Überschreiten der Fahrbahn höchste Vorsicht walten lassen.*)

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IBRRS 1955, 0041
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.06.1955 - VI ZR 59/54

Der Versicherungsschutz des § 537 Ziff 10 RVO setzt eine gewisse persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten von dem Unternehmer und die Bereitschaft voraus, sich dessen Weisungen bei der Beschäftigung unterzuordnen.Zu den Umständen, die nach § 254 BGB für die Schadensabwägung maßgebend sind, gehört auch die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbundene Gefahr.*)

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IBRRS 1955, 0040
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.05.1955 - VI ZR 55/54

Der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung kann einschränkend auszulegen sein, wenn sich die Parteien beim Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, der nachträglich eingetretene Schaden objektiv ausserhalb des Vorgestellten liegt sowie subjektiv unvorhersehbar gewesen ist und wenn anzunehmen ist, daß die Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht geschlossen haben würden (Bestätigung von RGZ 131, 278; 159, 264).*)

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IBRRS 1955, 0011
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 04.05.1955 - V ZB 15/55

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts, durch den gesetzwidrige Beschlusssse oder Wahlen der Rechtsanwaltskammer oder ihres Vorstandes aufgehoben werden oder eine solche Maßnahme abgelehnt wird, unterliegt nicht der Beschwerde an den Bundesgerichtshof.*)

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IBRRS 1955, 0038
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1955 - VI ZR 87/54

Wird unzulässigerweise ein Teilbetrag einer Gesamtforderung eingeklagt, die sich aus mehreren selbständigen Einzelforderungen zusammensetzt, so ist eine Nachholung der Aufgliederung der Forderung in der Revisionsinstanz jedenfalls dann nicht möglich, wenn die Ansprüche im Rahmen der geltend gemachten Klageforderung nur zum Teile dem Gründe nach für gerechtfertigt erklärt worden sind und überdies an der Schlüssigkeit einer Einzelforderung Bedenken bestehen (Ergänzung zu BGHZ 11, 192).*)

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IBRRS 1955, 0037
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1955 - VI ZR 35/54

Zum Forderungsübergang auf den öffentlichen Versicherungsträger, wenn nach Abschluß eines Vergleichs zwischen Schädiger und Geschädigtem die Sozialversicherungsgesetzgebung geändert wurde (hier: Rentenversicherungsüberleitungsgesetz für Westberlin).*)

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IBRRS 1955, 0036
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.04.1955 - VI ZR 19/54

Wer vom Kostenbeamten gemäß §79 Nr. 3 GKG in Verbindung mit §419 BGB auf Zahlung von Gerichtskosten in Anspruch genommen wird, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz auch seine Zahlungspflicht überprüfen lassen.Hat nach Beginn der Instanz eine Vermögensübernahme stattgefunden, dann haftet der Vermögensübernehmer für alle während der Instanz erwachsenden Gerichtskosten, die dem Übergeber zur Last fallen.*)

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IBRRS 1955, 0010
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1955 - II ZR 202/53

1. Der Abschluß eines Gesellschaftsvertrages zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft bedarf stets der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn ein Minderjähriger am Abschluß eines solchen Vertrages beteiligt ist.*)

2. Hat sich ein Minderjähriger in rechtsgeschäftlich unwirksamer Weise am Abschluß eines Gesellschaftsvertrages beteiligt und ist diese Gesellschaft sodann in Vollzug gesetzt worden, so kann ein solches Gesellschaftsverhältnis nicht als faktische Gesellschaft unter Einschluß des Minderjährigen angesehen werden.*)

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IBRRS 1955, 0009
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.04.1955 - III ZR 161/53

Wenn die Bewährungsfrist verlängert wird, dann ist gemäß § 6 Abs 3 Satz 2 StraftilgG die gesamte Frist - und nicht lediglich die nach der Verlängerung liegende Zeit - auf die Tilgungsfrist anzurechnen.*)

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IBRRS 1955, 0008
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 23.04.1955 - VI ZB 4/55

Geht erst aus der Berichtigung eines Urteilstenors hervor, daß eine Partei durch das ergangene Urteil beschwert ist, so beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist mit der Zustellung des BerichtigungsBeschlusssses.*)

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IBRRS 1955, 0007
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.04.1955 - III ZR 152/54

Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leistenden Entschädigungen sind die ordentlichen (Zivil-) Gerichte zuständig.*)

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IBRRS 1955, 0006
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.04.1955 - III ZR 203/53

1. Die Pflicht zur sorgfältigen Erfüllung der den Landesämtern für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung hinsichtlich der Vermögenskontrolle obliegenden Aufgaben obliegt in aller Regel deren Beamten als Amtspflicht auch den Vermögensträgern selbst gegenüber; das gilt grundsätzlich auch bei einem Vermögen, das zwecks "Rückerstattung" an den Verfolgten unter Kontrolle gestellt worden ist.*)

2. Wer fremdes Vermögen einem anderen anvertraut, muß es sich gefallen lassen, daß an seine Verpflichtung bei Auswahl und Überwachung des von ihm mit der Verwaltung des fremden Vermögens Beauftragten besonders strenge Anforderungen gestellt werden. Bei der Überwachung des Verwalters (Treuhänders) sich ergebende fachliche oder persönliche Ungeeignetheit des Verwalters (Treuhänders) muß immer dann zu dessen Abberufung führen, wenn die zutage getretene Ungeeignetheit auch der Berufung zum Verwalter (Treuhänder) entgegengestanden haben würde.*)

3. Von einem Verwalter fremden Vermögens muß verlangt werden, daß er die fremden Gelder getrennt von seinen eigenen Geldern verwahrt und daß er sie entweder in bar oder auf einem Sonderkonto jederzeit greifbar bereithält. Er darf sie auch nicht vorübergehend für eigene Zwecke verwenden.*)

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