Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7686 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1989
IBRRS 1989, 0719
BGH, Urteil vom 21.12.1989 - VII ZR 132/88
Weder die Anzeige des Auftragnehmers von Umständen, die ihn in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindern, noch die offenkundige Kenntnis des Auftraggebers von der Tatsache und deren hindernde Wirkung gem. § 6 Nr. 1 VOB/B müssen sich auf den ungefähren Umfang und die ungefähre Höhe des zu erwartenden Ersatzanspruches erstrecken.*)

IBRRS 1989, 0720

BGH, Urteil vom 15.06.1989 - VII ZR 14/88
1. Erbringt der Auftragnehmer eine unvollständige und fehlerhafte Nachbesserungsleistung, indem er lediglich einige Mangelerscheinungen beseitigt, nicht aber den Mangel selbst behebt, so beschränkt sich die nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B (1973) laufende neue Verjährungsfrist nicht auf die vom Auftraggeber aufgezeigten und vom Auftragnehmer beseitigten Mangelerscheinungen, sondern erfaßt alle Mängel, die für diese Mangelerscheinungen ursächlich sind (im Anschluß an Senat, LM § 13 (B) VOB/B 1973 Nr. 22; NJW-RR 1988, 148 = LM § 639 BGB Nr. 28 = BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27; NJW-RR 1989, 208 = BauR 1989, 81 = ZfBR 1989, 54; NJW-RR 1989, 666; NJW-RR 1989, 979).*)
2. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B (1973) ist auch auf Mängelbeseitigungsleistungen anzuwenden, die der Auftragnehmer erbracht hat, obwohl die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bereits verjährt waren.*)

IBRRS 1989, 0696

BGH, Urteil vom 20.04.1989 - VII ZR 80/88
Vorschuß auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten kann auch nach Entziehung des Auftrags gem. §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B verlangt werden (im Anschluß an Senat, BGHZ 47, 272 = NJW 1967, 1366 = LM § 13 VOB/B Nr. 12; BGHZ 61, 28 = NJW 1973, 1457 = LM § 635 BGB Nr. 33; BGHZ 94, 330 (334) = NJW 1985, 2325 = LM § 288 BGB Nr. 17). Im Rahmen dieser Bestimmungen ist § 13 Nr. 6 VOB/B entsprechend anzuwenden.*)

IBRRS 1989, 0002

BGH, Urteil vom 06.04.1989 - IV ZR 138/84
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1989, 0001

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87
Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.

Online seit 1988
IBRRS 1988, 0002
BGH, Beschluss vom 21.12.1988 - III ZR 40/88
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1988, 0628

BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 186/87
1. Der Abschluß eines Bauvertrages über ein Wohnhaus gehört nicht zu den durch § 1357 BGB („Schlüsselgewalt“) erfaßten Rechtsgeschäften (im Anschluß an BGHZ 94, 1 = NJW 1985, 1394 = LM § 1357 BGB Nr. 4).*)
2. Die „isolierte“ Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B, die auf eine vom Unternehmer/Auftragnehmer gestellte Vertragsbedingung zurückgeht, ist auch dann unwirksam, wenn nur für die „Arbeiten des Rohbaues bis einschl. Dachstuhl“ die 5-Jahresfrist des § 638 BGB gelten soll (im Anschluß an Senat, BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 3; BGHZ 100, 391 = NJW-RR 1987, 1046 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 7; NJW 1987, 2373 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 6).*)

IBRRS 1988, 0608

OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.1988 - 8 U 345/87
1. Im Laufe der Ausführung eines der VOB unterliegenden Vertrages in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen stellen “Behinderungen” i. S. von § 6 Nr. 6 VOB/B dar.
2. Für einen darauf gestützten Schadensersatzanspruch bedarf es jedoch stets einer entsprechenden Anzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B.

Online seit 1987
IBRRS 1987, 0614
BGH, Urteil vom 17.12.1987 - VII ZR 16/87
1. Beim VOB-Vertrag ist der Auftragnehmer über die sich für Nachforderungen aus VOB/B (1973) § 16 Nr. 3 Abs. 2 ergebenden Beschränkungen hinaus grundsätzlich nicht an die von ihm erteilte Schlußrechnung gebunden (Abgrenzung BGH, 07.03.1974, VII ZR 35/73, BGHZ 62, 208, 211; BGH, 13.10.1977, VII ZR 262/75, NJW 1978, 319; BGH, 06.05.1985, VII ZR 320/84, BauR 1985, 582 = ZfBR 1985, 222).*)
2. An die Annahme eines Verzichts sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Vor allem muß der Gläubiger für die Abgabe von Verzichtserklärungen einen erkennbaren Anlaß haben.
3. Zwar kann ein Verzicht auch durch schlüssiges Verhalten angeboten und angenommen werden, doch muß sich das aus den tatsächlichen Umständen dann eindeutig ergeben.

IBRRS 1987, 0613

BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Die Regelung des § 16 Nr. 3 II VOB/B über den “Ausschluß" von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung oder eine ihr gleichstehenden Schlußzahlungserklärung verstößt, soweit nicht die VOB/B “als Ganzes” vereinbart worden ist, gegen § 9 AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816 und Senat, NJW 1987, 2582 = BauR 1987, 329 = ZfBR 1987, 146).*)

IBRRS 1987, 0001

BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)

IBRRS 1987, 0610

BGH, Urteil vom 09.07.1987 - VII ZR 208/86
Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Unternehmers, der eine neuartige, noch nicht erprobte Anlage (hier: ein Blockheizkraftwerk) anbietet.*)

IBRRS 1987, 0611

BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86
Zur Frage, inwieweit sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots nach Einzelheiten der geplanten Bauausführung erkundigen muß, die er weder dem Leistungsverzeichnis noch den ihm überlassenen Planungsunterlagen hinreichend klar entnehmen kann, aber von seinem Standpunkt aus für eine zuverlässige Kalkulation kennen sollte.*)

Online seit 1986
IBRRS 1986, 0608
BGH, Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 39/86
Werden Mengenansätze um mehr als 10 % unterschritten und ist deshalb nach § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung zu erhöhen, so sind Mengenüberschreitungen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) nur auszugleichen, soweit sie 10 % übersteigen und dafür nicht bereits nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ein neuer Preis vereinbart worden ist.*)

IBRRS 1986, 0610

BGH, Urteil vom 25.09.1986 - VII ZR 276/84
1. Der Vorbehalt einer Vertragsstrafe kann auch in eine formularmäßig vorbereitete Abnahmeniederschrift aufgenommen und mit deren Unterzeichnung erklärt werden.*)
2. Zur Abgabe der Vorbehaltserklärung und zu ihrer Entgegennahme ist im Zweifel jeder zur Durchführung der förmlichen Abnahme bevollmächtigte Vertreter der Vertragspartner befugt.*)
3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,1 %, höchstens jedoch 10 % der Angebotssumme zu zahlen hat, ist wirksam (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 85, 305 (314) = NJW 1983, 385).*)

IBRRS 1986, 0606

BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84
Zur Schadensermittlung gem. § 6 Nr. 6 VOB/B (1979), wenn der Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände behindert wird, gleichwohl aber die vorgesehene Bauzeit einhält.

Online seit 1985
IBRRS 1985, 0001
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)

IBRRS 1985, 0541

BGH, Urteil vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84
Fehler eines Vorunternehmers können dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer regelmäßig nicht zugerechnet werden; insoweit ist der Vorunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.

IBRRS 1985, 0477

BGH, Urteil vom 11.07.1985 - VII ZR 14/84
1. Die neue zweijährige Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gem. § 13 Nr. 4 VOB/B beginnt nach Beendigung und Abnahme der vorgenommenen Mängelbeseitigung.
2. Die Mängelbeseitigungsleistungen sind erst beendet, wenn sämtliche zugesagten Arbeiten erbracht sind.

IBRRS 1985, 0003

BGH, Urteil vom 09.05.1985 - X ZR 44/84
1. a) Ein "Witz" der Erfindung, der im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden hat, kann nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs unter seinem Wortlaut herangezogen werden.*)
2. b) Ausführungen im Patenterteilungsbeschluß, die in der Patentschrift keinen Niederschlag gefunden haben, dürfen vom Verletzungsrichter nicht herangezogen werden, um den Patentgegenstand unter den Anspruchswortlaut einzuschränken.*)

Online seit 1984
IBRRS 1984, 0001
LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.

IBRRS 1984, 0557

BGH, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 65/83
1. Eine in AGB eines Auftraggebers für die Vergabe von Bauleistungen enthaltene Klausel, wonach die Leistungen des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne besonderen Grund kündigt (§ 8 Nr. 1 I VOB/B), gem. § 6 Nr. 5 VOB/B abzurechnen und weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
2. Zu den Grenzen des Weisungsrechts des Auftraggebers aus § 4 Nr. 1 III VOB/B.*)

IBRRS 1984, 0559

BGH, Urteil vom 20.09.1984 - III ZR 47/83
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluß auf den Vertrauensschaden haftet, wenn sie beim Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einem Privaten das für gemeindliche Verpflichtungserklärungen geltende Erfordernis der Gesamtvertretung (hier: § NRWGO § 56 NRWGO § 56 Absatz I 2 NRWGO) nicht beachtet, so daß der Vertrag unwirksam ist.*)

IBRRS 1984, 0558

BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Zur Vorteilsausgleichung im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht.*)

IBRRS 1984, 0002

BGH, Urteil vom 05.07.1984 - I ZR 88/82
Zur Frage der Irreführung durch die Angabe "patented".*)

IBRRS 1984, 0560

BGH, Urteil vom 22.03.1984 - VII ZR 50/82
Verlangt der Besteller nach Abnahme des Werkes außerprozessual die Beseitigung eines Mangels und muß er sich dabei an deren Kosten (in Höhe von „Sowieso-Kosten“ oder einer Mitverursachungsquote) beteiligen, so kann der nachbesserungsbereite Unternehmer nach Treu und Glauben vorweg weder Zahlung noch Zusage eines Kostenzuschusses verlangen, sondern lediglich Sicherheitsleistung in angemessener Höhe.*)

Online seit 1983
IBRRS 1983, 0514
BGH, Urteil vom 30.06.1983 - VII ZR 185/81
1. Abnahme ist die Hinnahme des Werks durch den Besteller als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechende Leistung. Sie erfordert von Seiten des Unternehmers jedenfalls bei körperlich abnehmbaren Werken grundsätzlich die Übergabe in dem Sinne, daß der Unternehmer das Werk ausdrücklich oder stillschweigend als im wesentlichen fertiggestellt dem Besteller überläßt.
2. Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können in Teilen abgenommen werden.

Online seit 1982
IBRRS 1982, 0001
BGH, Beschluss vom 02.02.1982 - X ZB 5/81
Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).*)

Online seit 1981
IBRRS 1981, 0500
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1981 - 23 U 105/81
Die Vereinbarung eines bestimmten Werklohnes mit dem Zusatz "Festpreis bis ..." enthält zwar einen Preisvorbehalt; dieser gibt dem Unternehmer aber nicht das Recht, nach Ablauf der Frist gem. § 632 Abs. 2 BGB den üblichen Werklohn oder gem. §§ 315, 316 BGB einseitig einen billigen Teuerungszuschlag zu verlangen. Vielmehr eröffnet dieser Preisvorbehalt dem Unternehmer nur den Anspruch gem. § 642 BGB auf eine angemessene Entschädigung für die eingetretenen und nachzuweisenden Kostensteigerungen.*)

IBRRS 1981, 0499

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1981 - 17 U 82/80
1. § 13 Nr. 1 VOB/B enthält drei voneinander unabhängige Gewährleistungsfälle. Ein Fehler kann daher auch dann vorliegen, wenn die Leistung den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprach. Der Unternehmer hat auch für einen solchen Fehler einzustehen, dessen Entstehung erst aufgrund später gewonnener wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse verhindert werden kann.
2. Die Risikoverlagerung vom Unternehmer auf den Auftraggeber gem. § 13 Nr. 3 VOB/B tritt nicht schon bei bloßer Ursächlichkeit der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Bestelleranweisung für den Mangel ein, sondern nur dann, wenn dadurch die Gefahr einer Mangelentstehung objektiv erhöht wird, so daß dem Unternehmer die Gewährleistung insoweit nicht mehr zuzumuten ist, und der Besteller deshalb ausdrücklich oder stillschweigend das Risiko für seine Anweisung übernimmt.

IBRRS 1981, 0502

BGH, Urteil vom 26.02.1981 - VII ZR 287/79
Zur Frage, wann ein Mangel „wesentlich“ ist und deshalb nach § 12 Nr. 3 VOB/B (1973) zur Verweigerung der Abnahme berechtigt.*)

Online seit 1980
IBRRS 1980, 0001
BGH, Urteil vom 06.03.1980 - IX ZR 9/78
Bei nach §§ 189, 189 a Abs. 1 BEG wirksam gestelltem Antrag wegen der ererbten Ansprüche ist die Nachmeldung des Hinterbliebenenanspruchs (§§ 29 Nr. 6, 41 BEG) nicht befristet (teilweise Aufgabe von BGH RzW 1966, 190 und 1969, 503).Bei Anmeldung des Hinterbliebenenanspruchs nach dem 31. März 1967 läßt sich nach dem Gesetz eine Frist zur Erläuterung nicht hinreichend sicher bestimmen.*)

Online seit 1979
IBRRS 1979, 0246
BGH, Urteil vom 05.04.1979 - VII ZR 162/78
Der Hersteller von auf Maß anzufertigenden Rolladen ist Erfüllungsgehilfe des Rolladenbauers, wenn der Rolladenbauer sich des Herstellers zur Erfüllung seiner gegenüber dem Besteller bestehen Vertragspflicht bedient, die Rolladen herzustellen.

IBRRS 1979, 0254

BGH, Urteil vom 08.03.1979 - VII ZR 9/78
1. Auch eine nur zu einer geringfügigen Verzögerung führende Behinderung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Ohne eine solche Anzeige muss der Auftraggeber keineswegs wissen, dass der Auftragnehmer eine verhältnismäßig kurze und durchaus nicht unübliche Verzögerung des Baubeginns als eine Mehrkosten auslösende Behinderung in der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Leistung ansieht.
2. Zeigt der Auftragnehmer die Behinderung nicht an und ist sie für den Auftraggeber auch nicht offensichtlich, kann der Auftragnehmer auch wegen einer etwa vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerung des Baubeginns keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

Online seit 1978
IBRRS 1978, 0001
BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77
1. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfall (§ 8 II Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. AUB) ist ebenso wie der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit binnen Jahresfrist (1. Halbs. a. a. O.) eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Wird die ärztliche Feststellung nicht fristgerecht getroffen, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung auch dann nicht, wenn den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Zur Frage, unter welchen Umständen der Versicherer mit der Berufung auf den Fristablauf gegen Treu und Glauben verstößt. (amtlicher Leitsatz)*)

IBRRS 1978, 0332

BGH, Urteil vom 09.02.1978 - VII ZR 84/77
Der Lieferant eines an Stelle eines fehlerhaften Einzelteils in das Werk einbezogenen Ersatzteils ist nicht Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers bei der Lieferung dieses Ersatzteils, und zwar auch dann nicht, wenn er den Austausch - entsprechend seinen Lieferbedingungen - durch seinen Monteur vornehmen läßt.*)

Online seit 1977
IBRRS 1977, 0001
BGH, Beschluss vom 02.06.1977 - X ZB 11/76
1. Ob die Patenterteilungsbehörde Entgegenhaltungen, die ein Einsprechender nach dem Ablauf der Einspruchsfrist in das Patenterteilungsverfahren einführt, zu berücksichtigen hat, unterliegt der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Amtsermittlung.*)
2. Greift das Patentamt verspätetes Vorbringen eines Einsprechenden von Amts wegen auf, dann erstreckt sich die Verfahrensbeteiligung des Einsprechenden auch auf die nachfolgende Erörterung des Vorbringens.*)
3. Die Vorenthaltung von Eingaben des Anmelders, die neue Verfahrensanträge und/oder tatsächliche Ausführungen enthalten, verletzt zu Lasten des Einsprechenden den in § 28 Abs. 3 Satz 2 PatG zum Ausdruck gelangenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs.*)

Online seit 1976
IBRRS 1976, 0377
BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75
1. Durch die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach § 13 Nr. 5 VOB/B (1952) wird auch dann nur die in § 13 Nr. 4 enthaltene Regelfrist einmal erneut in Lauf gesetzt, wenn die Parteien vertraglich eine längere als die in § 13 Nr. 4 vorgesehene Verjährungsfrist - hier die fünfjährige des § 638 BGB - vereinbart haben (im Anschluß an BGHZ 58, 7 = NJW 1972, 530).*)
2. Die Klage auf Ersatz von Kosten, die der Bauherr für eine erfolgreiche Teil-Nachbesserung aufgewendet hat, unterbricht nicht - über den eingeklagten Betrag hinaus - die Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Aufwendungen für weitere Maßnahmen zur Beseitigung desselben Mangels.*)

IBRRS 1976, 0001

BGH, Urteil vom 15.11.1976 - VIII ZR 125/75
Verweigert der gesetzliche Vertreter die Genehmigung eines von einem Minderjährigen geschlossenen Mietvertrages und benutzt dieser anschließend in Kenntnis des gesetzlichen Vertreters die Mietsache, so haftet der Minderjährige auf Herausgabe des ohne Rechtsgrund Erlangten nach § 819 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)

IBRRS 1976, 0379

BGH, Urteil vom 01.04.1976 - VII ZR 122/74
Eine Vertragsstrafe kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Bestandteil eines Bauvertrages sind und durch die VOB/B ergänzt werden, wirksam ausbedungen und der Höhe nach durch einen Teilbetrag der Auftragssumme (hier: bis 0,3% pro Arbeitstag) bestimmt werden.*)

Online seit 1975
IBRRS 1975, 0297
BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 183/74
1. Beachtet der Auftragnehmer nicht die in VOB (B) §§ 13 Nr. 4, 4 Nr. 3 vorgeschriebene Schriftform, so verletzt er den Vertrag und hat die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen.*)
2. In der Nichtbefolgung einer zuverlässigen mündlichen Belehrung kann jedoch ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers liegen (§ 254 BGB).*)

IBRRS 1975, 0299

BGH, Urteil vom 10.07.1975 - VII ZR 64/73
Zum Begriff des in sich abgeschlossenes Teilwerks im Sinne des § 12 Ziff. 2 a VOB/B.

IBRRS 1975, 0298

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 195/73
Zum Umfang der Vollmacht des Architekten, den vereinbarten Pauschalwerklohn überschreitende Zusatzaufträge zu erteilen.*)

Online seit 1974
IBRRS 1974, 0060
BGH, Urteil vom 09.12.1974 - VII ZR 158/72
1. Vermitteln die Bohrergebnisse kein zureichendes Bild über den Baugrund, ist das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft.
2. Allein der Umstand, daß das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft ist, vermag einen Anspruch des Auftragnehmers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nicht zu begründen.

IBRRS 1974, 0254

OLG Köln, Urteil vom 09.07.1974 - 15 U 54/74
1. Werden auf einer Großbaustelle (77 Baueinheiten) wiederholt von einem Unternehmer eingebaute, aber noch nicht abgenommene Bauteile von Unbekannten gestohlen, so sind diese Diebstähle für den Unternehmer unabwendbare, von ihm nicht zu vertretende Umstände im Sinne von § 7 Ziff. 1 VOB (B).*)
2. Auf § 4 Ziff. 5 VOB (B) kann sich der Auftraggeber nicht berufen, da die hier normierte Pflicht des Unternehmers, sein nicht abgenommenes Werk zu schützen, nur im Rahmen des Zumutbaren besteht.*)

IBRRS 1974, 0252

BGH, Urteil vom 24.01.1974 - VII ZR 73/73
Ein gemeinsames Aufmaß muß kein Anerkenntnis i.S. des § 2 Nr. 7 Abs. 2 Satz 1 VOB (B) darstellen. Es dient in der Regel nur dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen.*)

Online seit 1973
IBRRS 1973, 0273
BGH, Urteil vom 29.11.1973 - VII ZR 205/71
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, daß über das Ergebnis der Abnahme eine Niederschrift zu fertigen ist, die von beiden Vertragsteilen unterzeichnet werden muß, ist die Unterschriftsleistung ein Teil der Abnahme. Das gilt jedenfalls dann, wenn Baustellenbesichtigung und Fertigung der Niederschrift in engem zeitlichen Zusammenhang stehen.

IBRRS 1973, 0272

BGH, Urteil vom 12.07.1973 - VII ZR 196/72
Nach §§ 7 Nr. 1, 6 Nr. 5 VOB (B) hat der Auftragnehmer, wenn die Bauleistung durch unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wird, Anspruch auf Vergütung der zerstörten oder beschädigten Leistung, und zwar in voller Höhe. Eine Aufteilung der Gefahr ist für solche Fälle in der VOB (B) nicht vorgesehen. § 254 BGB ist nicht entsprechend anwendbar. Daneben kann der Auftragnehmer die Vergütung der für die Wiederherstellung erforderlichen Arbeiten fordern (§ 2 Nr. 6 VOB [B]).*)

Online seit 1972
IBRRS 1972, 0286
BGH, Urteil vom 27.04.1972 - VII ZR 144/70
In den kurzen Fristen des § 13 Nr. 4 VOB B verjähren, soweit nicht die Ausnahmevorschrift des § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB B eingreift, auch solche Schadensersatzansprüche aus § 13 Nr. 7 Abs. I und 2 VOB B, die auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden gerichtet sind.*)

Online seit 1971
IBRRS 1971, 0001
BGH, Urteil vom 13.07.1971 - VI ZR 140/70
1. a) Der Rechtsanwalt kann in einem gegen seinen Mandanten anhängigen Haftpflichtprozeß auch zur Prüfung der Frage verpflichtet sein, ob sein Mandant haftpflichtversichert ist und Deckungsschutz beanspruchen kann.*)
2. b) Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, seinem Mandanten auch dann zur Einklagung eines Anspruchs, der andernfalls zu verjähren droht, zu raten, wenn die Aussichten des Prozesses zweifelhaft sein können.*)
