Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7687 Entscheidungen insgesamt




IBRRS 2000, 0696
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - VII ZR 272/97

Aufrechnung mit einer abgetretenen, anderweit eingeklagten Forderung

§ 391 Abs. 2 BGB schließt eine Aufrechnung nicht aus, wenn Leistungszeit und Leistungsort sich lediglich aus dispositivem Recht ergeben.

Die anderweitige Rechtshängigkeit einer Forderung, die an einen Dritten abgetreten worden ist, hindert den Dritten nicht, mit dieser Forderung seinerseits hilfsweise im Prozeß aufzurechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0695
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.01.1999 - VII ZR 73/98

Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes Verschulden für eine Fristüberschreitung

a) Wird in einer Vertragsstrafenklausel wegen der Fristen auf eine weitere Klausel Bezug genommen, in der verschiedene Ausführungsfristen in sprachlich, optisch und inhaltlich voneinander getrennten Tatbeständen geregelt sind, so liegen trennbare Regelungen der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskontrolle unterzogen werden können.

b) Den Auftragnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten oder durch von ihm nicht zu vertretende Umstände sei der Zeitplan so gestört, daß ein Anspruch auf Vertragsstrafe ganz entfällt.

c) Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes Verschulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt hat.

d) Knüpft eine Klausel die Vertragsstrafe an die Überschreitung der Fertigstellungsfrist, so endet der Verzug des Auftragnehmers mit der Fertigstellung und nicht erst mit deren Anzeige.




IBRRS 2000, 0694
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.01.1999 - VII ZR 277/97

Darlegung ersparter Aufwendungen

a) Eine differenzierende Darstellung der Kalkulation der ersparten Aufwendungen nach Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses ist dann entbehrlich, wenn Unter- oder Fehlkalkulationen einzelner Positionen zu Lasten des Bestellers nicht nennenswert verdeckt und auch sonst Interessen der Rechtswahrung des Bestellers nicht nennenswert berührt werden können (Konkretisierung von BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94 = BGHZ 131, 362 Leitsatz 3).

b) Anforderungen an die Darstellung der Kalkulation des um die ersparten Aufwendungen verkürzten Vergütungsanspruchs lassen sich nicht schematisch festlegen. Sie ergeben sich aus dem Vertragsgegenstand im Einzelfall. Durch diesen werden sie bestimmt und begrenzt. Der Unternehmer genügt seiner Darlegungslast in aller Regel, wenn er ersparte Aufwendungen unter Zugrundelegung seiner Kalkulation vorträgt, die nach System und Differenzierung für Aufträge der konkret vorliegenden Art gebräuchlich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0692
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.11.1998 - II ZR 144/97

Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns; Wirksamkeit des Eigentumserwerbs bei möglichem verlängertem Eigentumsvorbehalt

a) Die Übergabe der Sache vom Veräußerer an den Erwerber kann auf Geheiß des Veräußerers durch einen Dritten und zugleich auf Geheiß des Erwerbers an eine von ihm bestimmte Person erfolgen, auch wenn diese ihm absprachewidrig nicht den Besitz vermittelt.

b) Veräußert ein Kaufmann Waren außerhalb seines - nicht auf Veräußerungsgeschäfte angelegten - Geschäftsbetriebes, sind erhöhte Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers gemäß § 366 HGB zu stellen.

c) Muß der Erwerber nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten seines Vertragspartners rechnen, so handelt er grob fahrlässig, wenn er die Abtretung der Kaufpreisforderung vertraglich (wirksam) ausschließt und keine Erkundigungen über das Verfügungsrecht und/oder die Eigentumsverhältnisse an der Kaufsache einzieht.

d) Der Ausschluß petitorischer Einwendungen (§ 863 BGB) gegenüber dem Besitzentziehungsanspruch (§ 861 BGB) gilt jedenfalls dann nicht, wenn über diesen letztinstanzlich entschieden wird und das Recht des Besitzers zum Besitz feststeht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0691
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - VII ZR 243/97

Behandlung eines Subunternehmervertrages

a) Der Haftungsausschluß zugunsten des Auftraggebers betrifft auch das Verhältnis von Haupt- und Subunternehmer.

b) Die Regelung ist dahin zu verstehen, daß eine Alleinhaftung des Auftragnehmers nicht in Frage kommt, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

c) In dieser Auslegung ist die Regelung für den kaufmännischen Verkehr mit § 9 AGBG vereinbar.




IBRRS 2000, 0690
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - IX ZR 151/98

Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts

Der Verwalter im Konkurs eines Werkunternehmers ist an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts gebunden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0689
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98

Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

Der Bürge kann eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) darauf stützen, die verbürgte Hauptforderung sei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verjährt (Bestätigung von BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, z.V.b. in BGHZ).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0688
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1998 - IX ZR 272/96

Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von Einwendungen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der ein für eine Gesellschaftsschuld in Anspruch genommener persönlich haftender Gesellschafter sich auf eine Verjährung der Forderung gegen die Gesellschaft nicht berufen kann, wenn die Verjährung ihm gegenüber unterbrochen wurde (BGHZ 104, 76), ist auf die Bürgschaft nicht zu übertragen (Bestätigung von BGHZ 76, 222).

Eine Partei kann Einwendungen, welche auf Gründen beruhen, die nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, auch dann im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen, wenn sie im Revisionsrechtszug hätten berücksichtigt werden können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0687
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.11.1998 - VII ZR 236/97

Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages über die Tragung von Nachbesserungskosten

a) Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages, daß der Auftragnehmer Mängel der Werkleistung nachbessert und nachträglich geklärt wird, wer für die Kosten aufkommt, hat der Auftragnehmer aus dieser Abrede einen vertraglichen Kostenerstattungsanspruch gegen den Auftraggeber.

b) Dieser ist auf Erstattung derjenigen Kosten gerichtet, die der Auftraggeber nach der materiellen Rechtslage zu übernehmen oder mit denen er sich zu beteiligen hatte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0686
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 371/96

Mangel eines Industrieestrichbodens

Die Feststellung, eine vertraglich geschuldete Ebenflächigkeit eines Industrieestrichbodens sei zu 99 % erreicht, schließt die Annahme eines Mangels nicht aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0685
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1998 - VII ZR 405/97

Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

Beim Mängelbeseitigungsverlangen ist mit einer hinreichend genauen Bezeichnung der "Mangelerscheinungen" (der "Symptome" des Mangels) der Mangel selbst bezeichnet. Der Auftraggeber braucht die Ursachen der Symptome nicht zu bezeichnen. Unschädlich ist, wenn er zusätzlich - möglicherweise andere als später tatsächlich festgestellte - Ursachen für die Entstehung der Mängel angibt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0684
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - VII ZR 37/98

1. Der nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1990) erforderliche Hinweis auf die Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme einer Schlußzahlung muß schriftlich erfolgen.*)

2. Nach einer schlußzahlungsgleichen Erklärung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B (1990) kann die Ausschlußwirkung nur eintreten, wenn der Auftragnehmer schriftlich von der Zahlungsverweigerung unterrichtet und auf die Ausschlußwirkung hingewiesen wurde.*)

3. Die Schlußzahlungserklärung oder schlußzahlungsgleiche Erklärung und der Hinweis auf die Ausschlußwirkung dienen der Information und Warnung des Auftragnehmers. Sie müssen dem Auftragnehmer hinreichend deutlich vor Augen führen, daß er Nachforderungen nicht durchsetzen kann, wenn er den Vorbehalt nicht fristgerecht erklärt und begründet.

d) Die Informations- und Warnfunktion wird nicht erfüllt, wenn der Auftraggeber in prozessualem Schriftverkehr lediglich die Einrede einer nach seiner Auffassung bereits erfolgten vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung begründet, ohne deutlich zu machen, daß damit zugleich eine schlußzahlungsgleiche Erklärung abgegeben werden soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0683
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1998 - VII ZR 341/96

Genehmigung der nach dem Hauptvertrag unzulässigen Abtretung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers an den Subunternehmer

Tritt ein Hauptunternehmer, der in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, seinen Vergütungsanspruch gegen den Bauherrn entgegen einem vertraglichen Abtretungsverbot an den Subunternehmer ab, so kann die Erklärung des Bauherrn, er erkenne die Abtretung "auf der Basis des § 16 Nr. 6 VOB/B" an, bei interessengerechter Abwägung als vorbehaltlose Genehmigung auszulegen sein (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1994 - VII ZR 124/93, BauR 1994, 624 = ZfBR 1994, 210).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0682
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 167/97

Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

Aktivpositionen einer Schlußrechnung können als solche nicht abgetreten werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0677
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.09.1998 - IX ZR 371/97

Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Bestehen der Bürgschaftsverpflichtung bei späterer Abnahme

1. Ist in einer zur Sicherung der Erfüllungsansprüche aus einem Werkvertrag erteilten Bürgschaft vereinbart worden, daß die Verpflichtungen des Bürgen mit der Abnahme, spätestens jedoch dann erlöschen, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Endtermin in Anspruch genommen worden ist, so entfallen die Rechte des Gläubigers, der die Bürgenleistung fristgemäß und zu Recht angefordert hat, nicht schon dadurch, daß er später das Werk abnimmt.

2. a) Hat der Gläubiger die Leistung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern materiell zu Unrecht in Anspruch genommen und der Hauptschuldner dem Bürgen dessen Aufwendungen erstattet, so steht dem Hauptschuldner aus der Sicherungsabrede mit dem Gläubiger ein eigener Rückforderungsanspruch zu.

b) Die Sicherungsabrede über die Gewährung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist im allgemeinen so auszulegen, daß der Gläubiger gegenüber dem eigenen Rückforderungsanspruch des Hauptschuldners nicht mit streitigen Forderungen aufrechnen darf, die durch die Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht gedeckt sind.

c) Das Aufrechnungsverbot aus der Sicherungsabrede zwischen Gläubiger und Hauptschuldner greift nicht durch, soweit dem Gläubiger dadurch ein Nachteil entstanden ist, daß der Hauptschuldner eine weitere vertraglich geschuldete Sicherheit nicht erbracht hat.




IBRRS 2000, 0676
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.12.1998 - KVR 23/98

Tariftreueerklärung -

Ordnet die Kartellbehörde die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung nach Zurückweisung der gegen diese Verfügung gerichteten Beschwerde an, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof zuständig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0672
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.06.1998 - VII ZR 264/95

Auslegung einer Formulierung in einem Leistungsverzeichnis

Bei der Auslegung einer Formulierung in einem Leistungsverzeichnis (Standardfarben) als nicht diskriminierend muß auf die Verhältnisse des Marktes in der Europäischen Union abgestellt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.09.1998 - IX ZR 291/97

Beratungs- und Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei baubegleitender Rechtsberatung

Zu den Beratungs- und Belehrungspflichten des Anwalts bei baubegleitender Rechtsberatung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0668
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.03.1998 - X ZR 14/95

Leitsätze redakt.:

Nachbesserung im Rahmen der Haftung für einen feststehenden Werkmangel:

a. Beweislast beim Unternehmer für erfolgreiche und fristgerechte Mangelbeseitigung;

b. Gründe - über die gesetzliche Aufzählung hinaus (§ 634 Abs. 2 BGB) - für die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung nach bislang erfolglosen Nachbesserungsversuchen.




IBRRS 2000, 0667
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.1998 - III ZR 229/97

Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße

Eine Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß stellt einen Mangel des Werks dar. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund nachträglicher Anbringung von Schallisolierungen eine Reduzierung der Wohnfläche ergibt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0666
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96

Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten AusführungsartErfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart

a) Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist.

b) An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.

c) Der für die bestimmte Ausführungsart vereinbarte Werklohn umfaßt, sofern die Kalkulation des Werklohnes nicht allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht, nur diese Ausführungsart, so daß der Auftraggeber Zusatzarbeiten, die für den geschuldeten Erfolg erforderlich sind, gesondert vergüten muß.

d) Ist das Werk deshalb mangelhaft, weil der Auftragnehmer die vereinbarte Ausführungsart ausgeführt hat, können die ihm zustehenden Zusatzvergütungen im Rahmen der Gewährleistung als "Sowieso-Kosten" berücksichtigt werden.




IBRRS 2000, 0665
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 99/97

Rechtmäßigkeit der Unterwerfungsklausel in einem Bauträgervertrag

a) Unterwirft sich ein Erwerber in einem Bauträgervertrag der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so ist diese Erklärung gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen.

b) § 218 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf eine gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtige Unterwerfungserklärung nicht anwendbar.




IBRRS 2000, 0662
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 9/97

Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremden Inhalt

a) Eine Vertragsstrafe kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden; sie braucht als solche nicht individuell ausgehandelt zu werden.

b) Eine Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremdem Gehalt ist nur wirksam, wenn dieser individuell im Sinne der Senatsrechtsprechung ausgehandelt worden ist. Das Aushandeln der gesetzesfremden Einzelheiten ist entscheidend und zugleich auch ausreichend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0661
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

Zur Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0660
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.03.1998 - V ZR 244/96

Hat der Bereicherungsschuldner das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwandt, hat er die dadurch ersparten Zinszahlungen entsprechend § 818 Abs. 1 und 2 BGB als Vorteile aus dem Gebrauch des Geldes an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 109/96

Begründung einer Vergabeentscheidung

Bei der Vergabeentscheidung gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A darf nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Bieter ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0658
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 85/97

Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

a) § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A ist eine zwingende Vorschrift. Sie dient dem Schutz des korrekten Wettbewerbs, vor allem der redlichen Mitbieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden.

b) Dem Auftragnehmer wird ein ungewöhnliches Wagnis noch nicht ohne weiteres dadurch aufgebürdet, daß die im Rahmen seines Auftrages entgeltlich anzubietenden Gerüste zugleich auch für Folgearbeiten anderer Auftragnehmer vorgehalten werden sollen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0657
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97

Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach Aufhebung einer Ausschreibung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns

Bei Aufhebung einer Ausschreibung ohne Vorliegen eines der in § 26 VOB/A genannten Aufhebungsgründe steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu.

Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns setzt grundsätzlich voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96

Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung; Überschreitung einer Kostenschätzung aufgrund der abgegebenen Gebote

1. Bei Vorliegen eines der Aufhebungsgründe nach § 26 Nr. 1 VOB/A löst die Aufhebung einer Ausschreibung keine Ersatzansprüche für die am Verfahren teilnehmenden Bieter aus.

2. Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung eines öffentlichen Bauvorhabens bilden nur dann einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung der Ausschreibung im Sinne des § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A, wenn sie auf bei der Einleitung des Verfahrens nicht voraussehbaren, die Finanzierung in mehr als nur unwesentlich berührenden Umständen beruhen.

3. a) Erscheint die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung des Ausschreibenden aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar, kann ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung vorliegen, wenn die aufgrund der Ausschreibung abgegebenen Gebote deutlich über den geschätzten Kosten liegen.

b) Ein Recht zur Aufhebung der Ausschreibung aus diesem Grunde scheidet jedoch regelmäßig aus, wenn die fehlende Finanzierung auf Fehler des Auftraggebers bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs zurückzuführen ist.

c) Soweit der öffentliche Auftraggeber einen Dritten mit der Ermittlung der Kosten betraut, hat er für dessen Fehler bei der Feststellung des Bedarfs nach dem Gedanken des § 278 BGB einzustehen.




IBRRS 2000, 0652
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97

Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren

a) Ein Kalkulationsirrtum berechtigt selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger diesen erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat; allerdings kann der Erklärungsempfänger unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder der unzulässigen Rechtsausübung verpflichtet sein, den Erklärenden auf seinen Kalkulationsfehler hinzuweisen.

b) Während eines Ausschreibungsverfahrens ist der öffentliche Auftraggeber in der Regel nicht verpflichtet, Angebote der Bieter auf Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen; ausnahmsweise kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seiner unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0644
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1998 - VII ZR 74/97

Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

Wird in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ein Mangel des Bauwerks hinreichend konkret bezeichnet, so tritt die Unterbrechung der Verjährung auch dann ein, wenn der im Beweisverfahren bestellte Sachverständige den Mangel nicht bestätigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0643
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.04.1998 - VII ZR 230/96

Neuer Vortrag verzögert die Erledigung des Rechtsstreits nicht und darf daher nicht unberücksichtigt bleiben, wenn dieser weder bei Zulassung noch bei Nichtzulassung des Vorbringens im Ganzen entscheidungsreif ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0642
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik

BGH, Urteil vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97

Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

Welcher Luftschallschutz geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Sind danach bestimmte Schalldämm-Maße ausdrücklich vereinbart oder jedenfalls mit der vertraglich geschuldeten Ausführung zu erreichen, ist die Werkleistung mangelhaft, wenn diese Werte nicht erreicht sind.

Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, ist die Werkleistung im allgemeinen mangelhaft, wenn sie nicht den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichem Mindeststandard entspricht.

Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.




IBRRS 2000, 0637
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.11.1997 - III ZR 310/95

Hinweispflicht des Hausverwalters; Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung eines Baubetreuungsvertrages

Zur Hinweispflicht des Hausverwalters gegenüber den Eigentümern über Mängel des verwalteten Objekts, die auf grundlegenden Planungs- und Ausführungsfehlern bei der Errichtung des Bauwerks beruhen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0636
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.04.1998 - VII ZR 47/97

Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

Die Fristsetzung eines Erwerbers von noch nicht fertiggestelltem Wohnungseigentum gegenüber dem Veräußerer zur Nachbesserung eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum mit Ablehnungsandrohung, verbunden mit der Erklärung, alsdann Minderung zu fordern, ist aus Rechtsgründen wirkungslos.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0635
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.04.1998 - IX ZR 79/97

a) Außerhalb des Geltungsbereichs des AGB-Gesetzes gestattet die Vertragsfreiheit es grundsätzlich jedermann, Bürgschaften auf erstes Anfordern zu erteilen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - IX ZR 294/89, ZIP 1990, 1186).

b) Ist für den Gläubiger erkennbar, daß der Erklärende mit dem Rechtsinstitut einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht hinreichend vertraut ist, hat er seinen Vertragspartner umfassend über deren Rechtsfolgen zu belehren; bei Verletzung der Hinweispflicht haftet der Schuldner nur aus einer gewöhnlichen Bürgschaft.

Bezeichnet eine Partei hinreichend konkret, welche Urkunden sie für erheblich hält, kann der Urkundenbeweis auch durch Antrag auf Beiziehung von Akten geführt werden, die dem erkennenden Gericht - nicht notwendig demselben Spruchkörper - bereits vorliegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0634
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.02.1998 - VII ZR 279/96

Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

Gerät der Prozeß dadurch, daß er nicht betrieben wird, in Stillstand, so endet die Unterbrechung der Verjährung gemäß § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB mit der letzten Prozeßhandlung der Parteien oder des Gerichts. § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt eine wirksame Prozeßhandlung voraus. Die Verfügung gemäß § 697 Abs. 1 ZPO, den geltend gemachten Anspruch nunmehr zu begründen, wird ebenso wie die Verfügung, mit welcher der Widerspruch bekannt gegeben (§ 695 Satz 1 ZPO) und der weitere Gerichtskostenvorschuß angefordert wird (§ 65 Abs. 1 Satz 2 GKG) als Prozeßhandlung noch nicht mit ihrer gerichtsinternen Ausführung, sondern erst mit ihrem Zugang bei der Partei wirksam.




IBRRS 2000, 0629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.03.1998 - VI ZR 109/97

Werden bei der Anfertigung einer neuen Sache die dazu dienenden einwandfreien Teile des Herstellers durch ihre Verbindung mit den hierzu bestimmten, jedoch mangelhaften Teilen eines Zulieferers unbrauchbar, so tritt bereits im Zeitpunkt der Verbindung eine Verletzung des Eigentums an den zuvor unversehrten Bestandteilen ein (Ergänzung zu BGHZ 117, 183).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0626
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1997 - VIII ZR 347/96

Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistungsansprüche

Die Klausel

"Sind Gewährleistungsansprüche gegeben, so beschränken sich diese auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen drei Nachbesserungsversuche wegen eines gerügten Mangels fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen."

in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist - auch im kaufmännischen Verkehr - unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0625
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 16 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 VOB/B verstößt gegen § 9 AGB-Gesetz!

BGH, Urteil vom 19.03.1998 - VII ZR 116/97

Die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 VOB/B über den Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung oder einer ihr gleichstehenden Schlußzahlungserklärung verstößt auch nach der Neufassung vom 19. Juli 1990, soweit nicht die VOB/B "als Ganzes" vereinbart worden ist, gegen § 9 AGBG und ist deswegen unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 17. September 1987 - VII ZR 155/86 = BGHZ 101, 357).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.02.1998 - VII ZR 105/97

Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

a) Hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft zum Austausch eines Bareinbehaltes gestellt und verweigert der Auftraggeber dessen Auszahlung wegen Aufrechnung und Zurückbehaltung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen, so kann der Auftragnehmer lediglich die Bürgschaft zurückfordern.

b) Hinsichtlich der Bürgschaft kommt in diesem Falle die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nicht in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0614
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

BGH, Urteil vom 04.12.1997 - VII ZR 187/96

1. Der Beitritt eines Dritten zu einem Vertrag ist nur wirksam, wenn sich die Vertragsparteien und der Dritte über den Vertragsbeitritt geeinigt haben.*)

2. Ist ein Architekt Verwender einer nach dem AGB-Gesetz unwirksamen Klausel über die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, nach der das auf diesen Leistungsanteil entfallende Honorar abzüglich pauschal 40 % für ersparte Aufwendungen ohne Regelung des Gegenbeweises vereinbart ist, dann kann er selbst nicht mehr als 60 % seines Honorars verlangen, wenn sich nach den Grundsätzen über die Abrechnung vorzeitig beendeter Architektenverträge (BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - VII ZR 219/94 - = ZfBR 1996, 200 = BauR 1996, 412 = NJW 1996, 1751) ein Honorar ergeben sollte, das 60 % der Forderung übersteigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt niedergelegten empfangsbedürftigen Willenserklärung

Zur Frage, wann eine per Einschreiben abgesandte empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam wird, wenn die beim Postamt niedergelegte Sendung vom Adressaten trotz schriftlicher Mitteilung über die Niederlegung nicht abgeholt wird (Abgrenzung zu BGHZ 67, 271).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0612
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.01.1998 - VII ZR 204/96

Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

Fehler, die zur Unzulässigkeit des Antrags auf Beweissicherung führen können, stehen der durch den Antrag bewirkten Unterbrechung der Verjährung nicht entgegen, wenn der Antrag nicht als unstatthaft zurückgewiesen worden ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0611
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.02.1998 - VII ZR 170/96

Begriff der behördlichen Bestimmungen; Beachtung der Baugenehmigung und darin enthaltener Auflagen

Der Auftraggeber hat bei der Ausführung seiner Leistung gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/B u.a. die behördlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu zählen auch die dem Auftraggeber erteilte Baugenehmigung und die darin etwa enthaltenen Auflagen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0610
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

Auslegung einer Skontoabrede

Bei einer Skontoabrede: "Zahlbar innerhalb von 40 Tagen (bzw. 45 Tagen) mit 3 % Skonto" genügt für die Wahrung der Skontofrist die rechtzeitige Absendung des Verrechnungsschecks.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0605
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 144/94

Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

Zur Frage, wieweit neben dem auf das Gutachten vertrauenden Kreditgeber auch der mit diesem zusammenarbeitende, den Kredit absichernde Bürge in die Schutzwirkungen eines zwischen Grundeigentümer und Sachverständigem abgeschlossenen Vertrages über ein Wertgutachten einbezogen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0603
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.07.1997 - V ZR 48/96

Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen Klagehäufung

a) Hat das Berufungsgericht eine Verschuldenshaftung für Vertiefungsschäden fehlerhaft bejaht, so ist die Entscheidung nur dann aufzuheben, wenn nach dem von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben ist.

b) Verlangt der Kläger Ersatz der ihm durch eine Vertiefung des Nachbargrundstücks entstandenen Schäden, so kann eine alternative Klagehäufung vorliegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0602
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.1997 - IX ZR 247/96

Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter Gewährleistungsansprüche; Umfang der Gewährleistungsbürgschaft

a) Stützt der Gläubiger die Klage aus einer Gewährleistungsbürgschaft in einer bestimmten Reihenfolge auf Hauptforderungen, die aus voneinander unabhängigen, unterschiedlichen Mängeln hergeleitet sind, darf die Klage nicht wegen einer hilfsweise benannten Forderung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, solange noch offen ist, ob die vorrangigen Hauptforderungen begründet sind.

b) Eine Gewährleistungsbürgschaft im Baurecht deckt grundsätzlich nur Ansprüche, die sich auf Mängel des Bauwerks gründen. Bei Vereinbarung der VOB/B sichert die Bürgschaft die Rechte aus § 13 VOB/B, bei Geltung der gesetzlichen Regeln die nach Abnahme sowie die gemäß §§ 634, 635 BGB schon vor Abnahme bestehenden Ansprüche.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0600
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.1997 - VII ZR 6/97

Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmer

Eine Klausel, die die Haftung eines Bauträgers davon abhängig macht, daß die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmen "nicht durchsetzbar sind", begründet aufgrund ihrer sprachlichen Fassung die Gefahr, daß der Klauselgegner sie dahin versteht, daß die gerichtliche Inanspruchnahme der Subunternehmen Voraussetzung für die subsidiäre Haftung des Bauträgers ist. Sie ist daher nach § 11 Nr. 10 Buchst. a AGBG unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. April 1995 - VII ZR 73/94, NJW 1995, 1675 BauR 1995, 542 = ZfBR 1995, 202).

Dokument öffnen Volltext