Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7776 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 0157
BGH, Urteil vom 15.01.2002 - X ZR 233/00
1. Die Verzögerung der Eröffnung oder die behördliche Androhung der Schließung eines Geschäftslokals können Ausnahmesituationen sein, die es rechtfertigen, davon abzusehen, den Unternehmer unter Fristsetzung zur Beseitigung eines Mangels des Werks aufzufordern.
2. Eine vom Zuwarten auf die Mangelbeseitigung durch den Unternehmer ausgehende Störung ist nicht unerheblich und kann daher eine sofortige eigene Mangelbeseitigung durch den Besteller rechtfertigen, wenn an einem Freitag von einer Behörde die Schließung eines Geschäftsbetriebs zu Beginn der kommenden Woche für den Fall angedroht wird, daß bis dahin der Grund für die von dem Geschäftsbetrieb ausgehenden Emissionen nicht beseitigt sind, und der die Emissionen auslösende Mangel des Werks erst im Zuge der vom Besteller am Tag der Androhung eingeleiteten Arbeiten zum Abstellen der Emissionen zu Tage tritt.

IBRRS 2002, 0152

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2001 - 11 U 3/00
Die Berufung auf ein Aufrechnungsverbot ist treuwidrig, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder aber schlüssig und begründet, also entscheidungsreif ist und der Rechtsstreit, in dem sich der Schuldner auf die Aufrechnung beruft, durch die Berufung auf die Aufrechnung nicht verzögert wird. Vor allem ist die Berufung auf das Aufrechnungsverbot aber ausgeschlossen, wenn ein Vermögensverfall oder Konkurs des Gegners droht oder eingetreten ist.

IBRRS 2002, 0149

EuGH, Urteil vom 26.09.2000 - Rs. C-225/98
1.) Die Französische Republik hat bei verschiedenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betreffend den Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord, die in einem Zeitraum von drei Jahren untersucht wurden, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag sowie aus den Artikeln 12 Absatz 5, 26 und 29 Absatz 2 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 und aus den Artikeln 8 Absatz 3, 11 Absatz 5, 22 Absatz 2 und 30 Absatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen. *)
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. *)
3.) Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten. *)

IBRRS 2002, 0142

EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Rs. C-81/98
1.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b in Verbindung mit Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluß vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Vertragsschluß Schadensersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. *)
2.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 89/665 ist nicht dahin auszulegen, daß die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten ungeachtet des Fehlens einer Zuschlagsentscheidung, deren Aufhebung im Rahmen einer Nachprüfung beantragt werden könnte, zur Nachprüfung unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen befugt sind. *)

IBRRS 2002, 0130

BGH, Urteil vom 24.01.2002 - III ZR 103/01
Zur Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe, die zu einer Fußgängerunterführung gehört.*)

IBRRS 2002, 0126

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.09.2001 - 3/5 O 18/01
Um die Rechtsfolgen nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 Satz 2 VOB/B auszulösen, bedarf es vor Abgabe der Einzahlungsaufforderung unter Nachfristsetzung der Einigung auf ein Geldinstitut oder der Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, diesem die Auswahl des Geldinstitutes zu überlassen, wenn der Vertrag keine Regelung hierüber enthält.

IBRRS 2002, 0124

OLG Bamberg, Urteil vom 31.05.2001 - 1 U 20/00
Arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Auftragnehmer sich der Leistungsabweichung bewusst ist und davon ausgeht, dass sie dem Auftraggeber nicht bekannt ist.

IBRRS 2002, 0120

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001 - 22 U 5/01
1. Ein Bauherr, der weiß, dass in dem Baugrund ein Stromkabel verlegt ist, darf sich nicht darauf verlassen, dass die ihm mitgeteilte Lage genau zutrifft, muss vielmehr mit einem erheblich abweichenden tatsächlichen Verlauf des Kabels rechnen und dessen genaue Lage durch Suchgräben ermitteln.
2. Daraus, dass die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des Rechts, auf dem belasteten Grundstück eine Kabeltrasse zu verlegen und zu betreiben, fehlt, kann kein Mitverschulden des Eigentümers des Kabels an dessen Beschädigung hergeleitet werden.

IBRRS 2002, 0119

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2001 - 24 U 70/01
1. Aus der Gefahr, dass Bauarbeiter ein Nachbargrundstück betreten, lässt sich ein allgemeines zivilrechtliches Bauverbot nicht begründen.
2. Duldungsansprüche aus Landesnachbarrechtsgesetzen sind im Falle des Widerspruchs des Nachbarn vor Ausführung der Arbeiten gerichtlich geltend zu machen.

IBRRS 2002, 0101

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 305/99
1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen.
2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld".*)

IBRRS 2002, 0100

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00
Der Prüfvermerk eines Architekten auf der Rechnung eines Unternehmers ist eine Wissenserklärung des Architekten seinem Auftraggeber gegenüber, daß die Rechnung fachlich und rechnerisch richtig ist. Der Prüfvermerk ist in der Regel keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers Dritten gegenüber.
a) Aufgrund der Risikoverteilung des Werkvertrages trägt der Unternehmer grundsätzlich das Erfüllungsrisiko für die versprochene Leistung unabhängig von dem dafür erforderlichen Aufwand. Diese Risikoverteilung gilt auch für die Pflicht des Unternehmers zur Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung.
b) Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung ist nur dann gerechtfertigt, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht, so daß die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist.
c) Der Maßstab für das objektiv berechtigte Interesse des Bestellers an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, auch durch eine Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung, ist der vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Werkes.
IBRRS 2002, 0098

BGH, Beschluss vom 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Arbeitern, die Bauarbeiten an einer Bahnstrecke ausführen.*)

IBRRS 2002, 0091

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2001 - 22 U 66/01
1. Abnahme von Arbeiten an Gegenständen, die sich - wie hier - im Besitz des Bestellers befinden, ist die Anerkennung des vollendeten Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung.
2. Die Übergabe der Schlüssel beim Erwerb eines Gebäudes kann einen besonderen, förmlichen Akt der körperlichen Übertragung und Entgegennahme des Objektes darstellen. Voraussetzung der Abnahme ist allerdings die Vollendung des Werkes, so dass eine stillschweigende Billigung trotz Benutzung ausscheidet, wenn die Leistung noch nicht im wesentlichen fertig ist.
3. Der Auftraggeber hat trotz fehlender Abnahme analog § 633 Abs. 2 S. 3 BGB dann keinen Mangelbeseitigungsanspruch, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Mangelbeseitigung erzielbaren Erfolg steht.
4. Ein berechtigtes Interesse des Bestellers an der Beseitigung, insbesondere eine spürbare Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Werkes schließen den Unzumutbarkeitseinwand regelmäßig.

IBRRS 2002, 0085

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00
a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.
b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.
c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.

IBRRS 2002, 0065

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 452/00
Ein konkludentes Anerkenntnis von Leistungen im Sinne des § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B liegt nicht darin, daß der Auftraggeber einen Sachverständigen oder Architekten mit der Prüfung der Abrechnung dieser Leistungen beauftragt.

IBRRS 2002, 0063

LG Schwerin, Urteil vom 06.11.2001 - 22 O 113/01
1. Eine Schlussrechnungsprüfung stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, wenn der Auftraggeber nach Abschluss seiner Prüfung eine Schlusszahlung in bestimmter Höhe ankündigt, den Schlusszahlungsbetrag ausdrücklich anerkennt oder auf die Ausschlusswirkung der angekündigten Schlusszahlung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hinweist.
2. Mit einer solchen Schlussrechnungsprüfung kann der Auftragnehmer Werklohnklage im Urkundsprozess erheben.

IBRRS 2002, 0062

BGH, Urteil vom 08.05.2001 - VI ZR 208/00
Zum Begriff der Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB.

IBRRS 2002, 0059

OLG Jena, Urteil vom 01.11.2001 - 1 U 479/01
1. Der Werkunternehmer kann nach Abnahme des Werkes oder Beendigung des Werkvertrages von dem Besteller gemäß § 648a BGB auch für bereits erbrachte Leistungen Sicherheit in Höhe des noch nicht bezahlten Werklohnes verlangen, selbst wenn der Besteller die Restzahlung wergen streitiger, unstreitiger oder nachgewiesener Mängel verweigert.*)
2. Leistet der Besteller die geforderte Sicherheit nicht, steht dem Werkunternehmer der volle Vergütungsanspruch unbedingt zu, ohne dass der Besteller wegen Gegenansprüchen, die sich auf das Vorliegen von Mängeln stützen, aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann.*)

IBRRS 2002, 0058

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2000 - 4 U 126/99
1. Kommt es bei dem Verfüllen von sog. Bodennägeln zu der mehrfachen Menge an Verfüllmaterial als ausgeschrieben, weil dieses in unerwartet große Klüfte abfließt, so liegt keine Leistungsänderung (VOB/B § 2 Nr. 5), sondern eine Mengenmehrung (VOB/B § 2 Nr. 3) vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn aufgrund eines der Ausschreibung zugrunde liegenden Bodengutachtens mit Klüften gerechnet werden musste.
2. Ein Spezialtiefbauunternehmen ist im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die mögliche Vervielfachung der Verfüllmengen aufgrund vorhandener Klüfte hinzuweisen.

IBRRS 2002, 0057

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2000 - 24 U 53/94
Zur Frage über die Erforderlichkeit von Verbauarbeiten und die Frage, wer die durch den Verbau verursachten Kosten zu tragen hat.
IBRRS 2002, 0055

OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1999 - 19 U 309/99
Die Schlussabrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, in der eine gewerkeweise Aufstellung mit gerundeten Prozentangaben ohne Angabe der insgesamt für jedes Gewerk zu erbringenden Leistungen erfolgt, ermöglicht keine Prüfung, ob der angegebene Prozentsatz dem tatsächlich erbrachten Leistungsteil entspricht.

IBRRS 2002, 0054

OLG Jena, Urteil vom 09.11.2000 - 1 U 399/00
Heißt es im Lieferauftrag für Fenster und Türen, dass die Maße am Bau zu überprüfen sind, bleibt die Verantwortung für das richtige Maßnehmen auch dann beim Hersteller/Lieferanten, wenn der Auftraggeber an dem Aufmaß teilnimmt und die Auftragsbestätigung mit zum Teil falschen Maßen widerspruchslos hinnimmt.

IBRRS 2002, 0053

OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98
Ein Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, die vom Architekten geplante Ausgestaltung der Fahrbahnkrümmungen und der Kurvenradien einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe mit deren Fahrbahnbreite abzugleichen.

IBRRS 2002, 0048

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 480/00
a) Erstellt der Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B selbst eine Schlußrechnung, müssen darin die Leistungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages abgerechnet werden.
b) Liegt für die Abrechnung eines Einheitspreisvertrages ein Aufmaß noch nicht vor und ist es zur Ermittlung der Positionspreise notwendig, muß der Auftraggeber es selbst nehmen und seiner Berechnung zugrunde legen. Die Kosten für Aufmaß und Abrechnung trägt der Auftragnehmer unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 VOB/B.
c) Die durch den Auftraggeber abgerechnete Forderung wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung dem Auftragnehmer zugeht.
IBRRS 2002, 0047

BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 475/00
Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängel übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen.
IBRRS 2002, 0043

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 168/00
Der Auftraggeber kann nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlußrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlußrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet.

IBRRS 2002, 0042

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 150/01
a) Folgender Teil einer Lohngleitklausel ist als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam:
"Der nach Nr. 3-5 ermittelte Mehr- und Minderbetrag wird nur erstattet, soweit er 0,5 v.H. der Abrechnungssumme überschreitet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel)."
b) Die Klausel ist so zu verstehen, daß der Auftragnehmer sich mit einem Betrag von 0,5 v.H. der Auftragssumme auch dann an den Mehrkosten zu beteiligen hat, wenn diese darüber hinausgehen.

IBRRS 2002, 0041

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 111/00
Der Auftraggeber muß darlegen, daß ihm bei rechtzeitiger Ankündigung nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B preiswertere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten. Erst dann kann der Auftragnehmer darlegen und beweisen, daß eine rechtzeitige Ankündigung die Lage des Auftraggebers im Ergebnis nicht verbessert hätte (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44).

IBRRS 2002, 0032

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 183/00
Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/ Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsbeziehungen nicht bestehen.

IBRRS 2002, 0016

BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 415/99
Wer die Beseitigung der Folgen aus einer nach widerrechtlicher Drohung eingegangenen Verpflichtung verlangen kann, ist grundsätzlich nicht dem Einwand des Mitverschuldens ausgesetzt.

IBRRS 2002, 0010

BGH, Urteil vom 06.03.2001 - VI ZR 30/00
Zu den Voraussetzungen, unter denen es wegen rechtsmißbräuchlichen Verhaltens des Geschädigten ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, vom Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB auch dann auszugehen, wenn der Geschädigte den Schädiger zwar nicht positiv kennt, die Augen jedoch vor einer sich geradezu aufdrängenden Kenntnis verschließt.

IBRRS 2002, 0009

OLG Naumburg, Urteil vom 08.01.2001 - 4 U 152/00
§ 12 Nr. 1 VOB/A steht der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei einem öffentlichen Auftraggeber nicht entgegen, wenn die abstrakte Möglichkeit besteht, dass eine Terminüberschreitung zu einem erheblichen Nachteil führt.

IBRRS 2002, 0008

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 37/01
Der Auftragnehmer gerät mit der Vollendung der Bauarbeiten nicht in Verzug, wenn der Auftraggeber trotz einer Leistungsänderung durch Änderung des Bauentwurfs diese überhaupt bestreitet sowie eine Preisänderung grundsätzlich ablehnt und der Auftragnehmer deshalb die Arbeiten nicht fortführt.*)

IBRRS 2002, 0007

OLG Köln, Urteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00
Zur Frage eines mangelhaften Werkes.

Online seit 2001
IBRRS 2001, 0028
BGH, Urteil vom 31.10.2001 - VIII ZR 60/01
Zur Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge.

IBRRS 2001, 0560

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2001 - 21 U 118/00
Bei einem Detail-Pauschalvertrag mit zugrunde liegendem Leistungsverzeichnis ist der Pauschalpreis gemäß §§ 2 Nr. 4, 8 Nr. 1 VOB/B bzw. § 8 Nr. 1 VOB/B unmittelbar zu reduzieren, wenn ganze Leistungspositionen entweder vom Auftraggeber selbst erbracht werden oder aus anderen Gründen entfallen. Dies gilt nicht für solche Positionen, die als Eventualpositionen (NEP-Positionen) gekennzeichnet oder im Wege der Auslegung als solche anzusehen sind (hier: angehängte Stundenlohnarbeiten), wenn diese bei der Pauschalierung erkennbar nicht Bau-Soll geworden sind.*)

IBRRS 2001, 0555

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001 - 21 U 203/00
Ein Gutachten, das zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe nach der Gefahrstoffverordnung erstellt wurde, stellt im Hinblick auf den nachfolgend projektierten Gebäudeabbruch kein verbindliches Leistungsverzeichnis dar. Gibt der Auftragnehmer nach Kenntnisnahme vom Gutachten und Besichtigung des Betriebsgeländes ein nicht weiter aufgeschlüsseltes Pauschalpreisangebot mit dem Ziel der "Asbestfaserfreimessung" ab, sind davon alle Leistungen erfasst, die erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Eine nachträgliche Preiserhöhung wegen erst jetzt entdeckter "Mehrmengen" gegenüber dem Gutachten kommt dann nicht in Betracht.*)

IBRRS 2001, 0023

BGH, Urteil vom 09.10.2001 - X ZR 87/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2001, 0017

BGH, Urteil vom 18.10.2001 - IX ZR 493/00
a) Die Vertragsübernahme durch einen Dritten kann unter § 17 KO fallen.
b) Zu den Wirkungen einer Konkurseröffnung, wenn der spätere Gemeinschuldner Verträge veräußert hat und nicht alle Vertragspartner der Vertragsübernahme durch den Erwerber bis zur Konkurseröffnung zugestimmt haben.

IBRRS 2001, 0016

BGH, Urteil vom 09.10.2001 - X ZR 153/99
1. Vertragsklauseln, die eine Abschlagszahlung auf 90 % der erbrachten Leistung beschränken, für geänderte Leistungen eine Ankündigung der erhöhten Vergütung vorschreiben und eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B ausschließen, verletzen die VOB/B in ihrem Kerngehalt.
2. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1990) - also die sog. Schlusszahlungseinrede - hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand und ist unwirksam.
3. Aus der Vereinbarung, Bautagesberichte zu erstellen und gemeinsam das Aufmaß zu nehmen, folgt nicht, dass andere Beweismittel für die Erbringung der Leistung ausgeschlossen sind.
IBRRS 2001, 0007

BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00
Zur Beteiligung des Auftraggebers an den Mängelbeseitigungskosten.

IBRRS 2001, 0005

BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 383/99
Zu den Anforderungen an das Bestreiten eines Mangels nach Abnahme.

IBRRS 2001, 0561

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2001 - 4 W 146/00
Die Regelung in § 16 VOB/B, wonach die Schlussrechnung zwei Monate nach Rechnungsvorlage fällig wird, verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz und ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart wird.

Online seit 2000
IBRRS 2000, 1300
OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2000 - 12 U 32/00
1. Mit der Gegenzeichnung von Stundenzetteln erkennt der Auftraggeber nicht an, daß mit den aufgeführten Stunden und Materialien die objektiv erforderlichen Leistungen an seinem Bauvorhaben von dem Auftragnehmer ausgeführt worden sind.*)
2. Der Auftragnehmer muß deshalb auch bei einem Stundenlohnvertrag darlegen und beweisen, daß die von ihm aufgewandten und berechneten Stunden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich waren und eine angemessene Vergütung für den erbrachten Leistungserfolg darstellen.*)
3. Im Fall der Rückforderung von Abschlagszahlungen verbleibt die Beweislast für die Berechtigung des vom Auftragnehmer geltend gemachten Werklohnes beim Auftragnehmer.*)

IBRRS 2000, 2355

OLG Braunschweig, Urteil vom 02.11.2000 - 8 U 201/99
ohne

IBRRS 2000, 1293

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2000 - VK 10/00
Die Vergabestelle darf beim Vergleich der Angebote keine Mengenprognose verwenden, die den Bietern unbekannt ist und aufgrund der sich die Bieterreihenfolge verändern würde, die sich mit den ausgeschriebenen Mengen ergibt.

IBRRS 2000, 2356

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2000 - 5 U 184/99
Der Auftraggeber einer Bauleistung (hier: Dachstuhlerrichtung) kann nach der von ihm ausgesprochenen Kündigung eines BGB-Bauvertrags keine Schadensersatzansprüche wegen Nichtausführung von Leistungen geltend machen, wenn er die ihm obliegende Pflicht zur Kooperation bei einer durch unzureichende Vorarbeiten begründeten geringen Terminsverschiebung verletzt hat und dem Auftragnehmer durch die Kündigung die Erfüllung der Vertragspflichten unmöglich gemacht hat.

IBRRS 2000, 2362

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2000 - 23 U 189/99
Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßigen Aufwandes bei technischen Mängeln (hier: mangelhafte Wärmedämmung einer Fassade zwischen Hintermauerwerk und Verblendung) nur in ganz seltenen Ausnahmefällen verweigern, da er grundsätzlich das Erfüllungsrisiko trägt. Unverhältnismäßiger Aufwand ist erst dann erreicht, wenn der Aufwand für die Mängelbeseitigung bei Abwägung aller Umstände in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg steht und es deshalb Treu und Glauben widersprechen würde, wenn der Besteller diese Aufwendungen dem Unternehmer anlasten könnte.*)

IBRRS 2000, 1239

BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999 - Verg 7/99
1. Die Vertretung des Freistaates Bayern im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff. ist nicht durch die Vertretungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach dem Ressortprinzip. Der Freistaat Bayern wird vertreten durch die Behörde, die die Vergabe verwaltungsmäßig bearbeitet hat, oder durch eine übergeordnete Behörde dieses Geschäftsbereichs.*)
2. Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, wenn im Nachprüfungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines Angebots beantragt war.*)
3. Zum Ausschluß eines Angebots, wenn im Leistungsverzeichnis Eintragungen des Bieters vorgesehen sind, die nicht ausgefüllt wurden.*)

IBRRS 2000, 1238

OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
1. Im Vergabeprüfungsverfahren nach §§ 97ff GWB kann einem Verfahrensbeteiligten, wenn der Prüfungsantrag nicht nach § 110 Abs. 2 S. 1 GWB a limine als offenbar unzulässig oder unbegründet behandelt worden ist, Einsicht in die Akten der Vergabekammer gem. § 111 Abs. 2 GWB nur dann verwehrt werden, wenn bei objektiver, im Beschwerdeverfahren voll nachprüfbarer Betrachtungsweise die Interessenabwägung mit eindeutigem Übergewicht zugunsten des persönlichen oder betrieblichen Geheimnisschutzes desjenigen Mitbieters endet, in dessen Angebotsunterlagen die Einsichtnahme verwehrt wird.*)
2. Die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer von einem vor der Vergabekammer erfolglosen Bieter eingelegten Beschwerde unterbleibt bei nicht offensichtlich unzulässigem oder unbegründetem Rechtsmittel nur dann, wenn schwerwiegende Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen, den Weg zum Zuschlag vor Abschluss des Vergabeprüfungsverfahrens freizugeben.*)
