Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7687 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 0058
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2000 - 4 U 126/99
1. Kommt es bei dem Verfüllen von sog. Bodennägeln zu der mehrfachen Menge an Verfüllmaterial als ausgeschrieben, weil dieses in unerwartet große Klüfte abfließt, so liegt keine Leistungsänderung (VOB/B § 2 Nr. 5), sondern eine Mengenmehrung (VOB/B § 2 Nr. 3) vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn aufgrund eines der Ausschreibung zugrunde liegenden Bodengutachtens mit Klüften gerechnet werden musste.
2. Ein Spezialtiefbauunternehmen ist im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die mögliche Vervielfachung der Verfüllmengen aufgrund vorhandener Klüfte hinzuweisen.

IBRRS 2002, 0057

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2000 - 24 U 53/94
Zur Frage über die Erforderlichkeit von Verbauarbeiten und die Frage, wer die durch den Verbau verursachten Kosten zu tragen hat.
IBRRS 2002, 0055

OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1999 - 19 U 309/99
Die Schlussabrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, in der eine gewerkeweise Aufstellung mit gerundeten Prozentangaben ohne Angabe der insgesamt für jedes Gewerk zu erbringenden Leistungen erfolgt, ermöglicht keine Prüfung, ob der angegebene Prozentsatz dem tatsächlich erbrachten Leistungsteil entspricht.

IBRRS 2002, 0054

OLG Jena, Urteil vom 09.11.2000 - 1 U 399/00
Heißt es im Lieferauftrag für Fenster und Türen, dass die Maße am Bau zu überprüfen sind, bleibt die Verantwortung für das richtige Maßnehmen auch dann beim Hersteller/Lieferanten, wenn der Auftraggeber an dem Aufmaß teilnimmt und die Auftragsbestätigung mit zum Teil falschen Maßen widerspruchslos hinnimmt.

IBRRS 2002, 0053

OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98
Ein Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, die vom Architekten geplante Ausgestaltung der Fahrbahnkrümmungen und der Kurvenradien einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe mit deren Fahrbahnbreite abzugleichen.

IBRRS 2002, 0048

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 480/00
a) Erstellt der Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B selbst eine Schlußrechnung, müssen darin die Leistungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages abgerechnet werden.
b) Liegt für die Abrechnung eines Einheitspreisvertrages ein Aufmaß noch nicht vor und ist es zur Ermittlung der Positionspreise notwendig, muß der Auftraggeber es selbst nehmen und seiner Berechnung zugrunde legen. Die Kosten für Aufmaß und Abrechnung trägt der Auftragnehmer unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 VOB/B.
c) Die durch den Auftraggeber abgerechnete Forderung wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung dem Auftragnehmer zugeht.
IBRRS 2002, 0047

BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 475/00
Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängel übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen.
IBRRS 2002, 0043

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 168/00
Der Auftraggeber kann nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlußrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlußrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet.

IBRRS 2002, 0042

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 150/01
a) Folgender Teil einer Lohngleitklausel ist als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam:
"Der nach Nr. 3-5 ermittelte Mehr- und Minderbetrag wird nur erstattet, soweit er 0,5 v.H. der Abrechnungssumme überschreitet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel)."
b) Die Klausel ist so zu verstehen, daß der Auftragnehmer sich mit einem Betrag von 0,5 v.H. der Auftragssumme auch dann an den Mehrkosten zu beteiligen hat, wenn diese darüber hinausgehen.

IBRRS 2002, 0041

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 111/00
Der Auftraggeber muß darlegen, daß ihm bei rechtzeitiger Ankündigung nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B preiswertere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten. Erst dann kann der Auftragnehmer darlegen und beweisen, daß eine rechtzeitige Ankündigung die Lage des Auftraggebers im Ergebnis nicht verbessert hätte (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44).

IBRRS 2002, 0032

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 183/00
Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/ Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsbeziehungen nicht bestehen.

IBRRS 2002, 0016

BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 415/99
Wer die Beseitigung der Folgen aus einer nach widerrechtlicher Drohung eingegangenen Verpflichtung verlangen kann, ist grundsätzlich nicht dem Einwand des Mitverschuldens ausgesetzt.

IBRRS 2002, 0010

BGH, Urteil vom 06.03.2001 - VI ZR 30/00
Zu den Voraussetzungen, unter denen es wegen rechtsmißbräuchlichen Verhaltens des Geschädigten ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, vom Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB auch dann auszugehen, wenn der Geschädigte den Schädiger zwar nicht positiv kennt, die Augen jedoch vor einer sich geradezu aufdrängenden Kenntnis verschließt.

IBRRS 2002, 0009

OLG Naumburg, Urteil vom 08.01.2001 - 4 U 152/00
§ 12 Nr. 1 VOB/A steht der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei einem öffentlichen Auftraggeber nicht entgegen, wenn die abstrakte Möglichkeit besteht, dass eine Terminüberschreitung zu einem erheblichen Nachteil führt.

IBRRS 2002, 0008

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 37/01
Der Auftragnehmer gerät mit der Vollendung der Bauarbeiten nicht in Verzug, wenn der Auftraggeber trotz einer Leistungsänderung durch Änderung des Bauentwurfs diese überhaupt bestreitet sowie eine Preisänderung grundsätzlich ablehnt und der Auftragnehmer deshalb die Arbeiten nicht fortführt.*)

IBRRS 2002, 0007

OLG Köln, Urteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00
Zur Frage eines mangelhaften Werkes.

Online seit 2001
IBRRS 2001, 0028
BGH, Urteil vom 31.10.2001 - VIII ZR 60/01
Zur Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge.

IBRRS 2001, 0560

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2001 - 21 U 118/00
Bei einem Detail-Pauschalvertrag mit zugrunde liegendem Leistungsverzeichnis ist der Pauschalpreis gemäß §§ 2 Nr. 4, 8 Nr. 1 VOB/B bzw. § 8 Nr. 1 VOB/B unmittelbar zu reduzieren, wenn ganze Leistungspositionen entweder vom Auftraggeber selbst erbracht werden oder aus anderen Gründen entfallen. Dies gilt nicht für solche Positionen, die als Eventualpositionen (NEP-Positionen) gekennzeichnet oder im Wege der Auslegung als solche anzusehen sind (hier: angehängte Stundenlohnarbeiten), wenn diese bei der Pauschalierung erkennbar nicht Bau-Soll geworden sind.*)

IBRRS 2001, 0555

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001 - 21 U 203/00
Ein Gutachten, das zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe nach der Gefahrstoffverordnung erstellt wurde, stellt im Hinblick auf den nachfolgend projektierten Gebäudeabbruch kein verbindliches Leistungsverzeichnis dar. Gibt der Auftragnehmer nach Kenntnisnahme vom Gutachten und Besichtigung des Betriebsgeländes ein nicht weiter aufgeschlüsseltes Pauschalpreisangebot mit dem Ziel der "Asbestfaserfreimessung" ab, sind davon alle Leistungen erfasst, die erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Eine nachträgliche Preiserhöhung wegen erst jetzt entdeckter "Mehrmengen" gegenüber dem Gutachten kommt dann nicht in Betracht.*)

IBRRS 2001, 0023

BGH, Urteil vom 09.10.2001 - X ZR 87/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2001, 0017

BGH, Urteil vom 18.10.2001 - IX ZR 493/00
a) Die Vertragsübernahme durch einen Dritten kann unter § 17 KO fallen.
b) Zu den Wirkungen einer Konkurseröffnung, wenn der spätere Gemeinschuldner Verträge veräußert hat und nicht alle Vertragspartner der Vertragsübernahme durch den Erwerber bis zur Konkurseröffnung zugestimmt haben.

IBRRS 2001, 0016

BGH, Urteil vom 09.10.2001 - X ZR 153/99
1. Vertragsklauseln, die eine Abschlagszahlung auf 90 % der erbrachten Leistung beschränken, für geänderte Leistungen eine Ankündigung der erhöhten Vergütung vorschreiben und eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B ausschließen, verletzen die VOB/B in ihrem Kerngehalt.
2. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1990) - also die sog. Schlusszahlungseinrede - hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand und ist unwirksam.
3. Aus der Vereinbarung, Bautagesberichte zu erstellen und gemeinsam das Aufmaß zu nehmen, folgt nicht, dass andere Beweismittel für die Erbringung der Leistung ausgeschlossen sind.
IBRRS 2001, 0007

BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00
Zur Beteiligung des Auftraggebers an den Mängelbeseitigungskosten.

IBRRS 2001, 0005

BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 383/99
Zu den Anforderungen an das Bestreiten eines Mangels nach Abnahme.

IBRRS 2001, 0561

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2001 - 4 W 146/00
Die Regelung in § 16 VOB/B, wonach die Schlussrechnung zwei Monate nach Rechnungsvorlage fällig wird, verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz und ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart wird.

Online seit 2000
IBRRS 2000, 1300
OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2000 - 12 U 32/00
1. Mit der Gegenzeichnung von Stundenzetteln erkennt der Auftraggeber nicht an, daß mit den aufgeführten Stunden und Materialien die objektiv erforderlichen Leistungen an seinem Bauvorhaben von dem Auftragnehmer ausgeführt worden sind.*)
2. Der Auftragnehmer muß deshalb auch bei einem Stundenlohnvertrag darlegen und beweisen, daß die von ihm aufgewandten und berechneten Stunden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich waren und eine angemessene Vergütung für den erbrachten Leistungserfolg darstellen.*)
3. Im Fall der Rückforderung von Abschlagszahlungen verbleibt die Beweislast für die Berechtigung des vom Auftragnehmer geltend gemachten Werklohnes beim Auftragnehmer.*)

IBRRS 2000, 2355

OLG Braunschweig, Urteil vom 02.11.2000 - 8 U 201/99
ohne

IBRRS 2000, 1293

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2000 - VK 10/00
Die Vergabestelle darf beim Vergleich der Angebote keine Mengenprognose verwenden, die den Bietern unbekannt ist und aufgrund der sich die Bieterreihenfolge verändern würde, die sich mit den ausgeschriebenen Mengen ergibt.

IBRRS 2000, 2356

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2000 - 5 U 184/99
Der Auftraggeber einer Bauleistung (hier: Dachstuhlerrichtung) kann nach der von ihm ausgesprochenen Kündigung eines BGB-Bauvertrags keine Schadensersatzansprüche wegen Nichtausführung von Leistungen geltend machen, wenn er die ihm obliegende Pflicht zur Kooperation bei einer durch unzureichende Vorarbeiten begründeten geringen Terminsverschiebung verletzt hat und dem Auftragnehmer durch die Kündigung die Erfüllung der Vertragspflichten unmöglich gemacht hat.

IBRRS 2000, 1239

BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999 - Verg 7/99
1. Die Vertretung des Freistaates Bayern im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff. ist nicht durch die Vertretungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach dem Ressortprinzip. Der Freistaat Bayern wird vertreten durch die Behörde, die die Vergabe verwaltungsmäßig bearbeitet hat, oder durch eine übergeordnete Behörde dieses Geschäftsbereichs.*)
2. Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, wenn im Nachprüfungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines Angebots beantragt war.*)
3. Zum Ausschluß eines Angebots, wenn im Leistungsverzeichnis Eintragungen des Bieters vorgesehen sind, die nicht ausgefüllt wurden.*)

IBRRS 2000, 1238

OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
1. Im Vergabeprüfungsverfahren nach §§ 97ff GWB kann einem Verfahrensbeteiligten, wenn der Prüfungsantrag nicht nach § 110 Abs. 2 S. 1 GWB a limine als offenbar unzulässig oder unbegründet behandelt worden ist, Einsicht in die Akten der Vergabekammer gem. § 111 Abs. 2 GWB nur dann verwehrt werden, wenn bei objektiver, im Beschwerdeverfahren voll nachprüfbarer Betrachtungsweise die Interessenabwägung mit eindeutigem Übergewicht zugunsten des persönlichen oder betrieblichen Geheimnisschutzes desjenigen Mitbieters endet, in dessen Angebotsunterlagen die Einsichtnahme verwehrt wird.*)
2. Die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer von einem vor der Vergabekammer erfolglosen Bieter eingelegten Beschwerde unterbleibt bei nicht offensichtlich unzulässigem oder unbegründetem Rechtsmittel nur dann, wenn schwerwiegende Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen, den Weg zum Zuschlag vor Abschluss des Vergabeprüfungsverfahrens freizugeben.*)

IBRRS 2000, 1208

BGH, Urteil vom 12.12.1989 - VI ZR 12/89
»Der Empfänger von Baugeld, der dieses zweckwidrig verwendet, kann auch zum Ersatz der von dem Handwerker aufgewendeten Kosten für die gerichtliche Durchsetzung seiner Werklohnforderung verpflichtet sein.«

IBRRS 2000, 1078

BVerwG, Urteil vom 21.02.1995 - 1 C 36.92
1. § 2 PreisG ermächtigt zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen; jedenfalls insoweit ist die Vorschrift nicht obsolet geworden.*)
2. Es verstößt nicht gegen Art. 13 GG, wenn die Preisbehörden in einer Verordnung ermächtigt werden, Geschäftsräume zur Prüfung von Baupreisen zu betreten.*)
3. Es bestimmt sich allein nach § 5 VO PR Nr. 1/72, ob Preise für Nachtragsleistungen zu einem im Wettbewerb vergebenen Hauptauftrag Wettbewerbspreise sind, die grundsätzlich keinen preisrechtlichen Beschränkungen unterliegen.*)

IBRRS 2000, 1074

BVerfG, Urteil vom 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
Zur Frage, inwieweit Zivilgerichte von Verfassungs wegen verpflichtet sind, Bürgschaftsverträge mit Banken einer Inhaltskontrolle zu unterziehen, soweit Angehörige von Kreditnehmern mit nur sehr geringem Einkommen und ohne Vermögen als Bürgen hohe Haftungsrisiken übernehmen.

IBRRS 2000, 0969

BVerwG, Urteil vom 09.10.1990 - 4 B 121.90
Ein Gewerbebetrieb kann zu einem "störenden" i.S. des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auch durch den mit ihm typischerweise verbundenen Zu- und Abgangsverkehr werden.*)

IBRRS 2000, 0954

BGH, Urteil vom 05.12.1989 - VI ZR 335/88
a) Die von der GmbH zum Schutz absoluter Rechtsgüter zu beachtenden Pflichten können auch ihren Geschäftsführer in einer Garantenstellung aus den ihm übertragenen organisatorischen Aufgaben treffen und bei Verletzung dieser Pflichten seine deliktische Eigenhaftung auslösen Ergänzung zum BGH-Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 8/73 = NJW 1974, 1371, 1372.
b) Zur Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem verlängerten Eigentumsvorbehalt ihrer Lieferanten mit einem Abtretungsverbot ihrer Auftraggeber entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen.

IBRRS 2000, 0953

BGH, Urteil vom 07.12.1989 - VII ZR 130/88
Täuscht ein Unternehmen über längere Zeit hinweg im eigenen Interesse die Fortführung eines fast namensgleichen Unternehmens vor und behandelt es dabei einen aufgetretenen Gewährleistungsfall des früheren Unternehmens als eigene Angelegenheit, so setzt es sich in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise mit seinem Verhalten in Widerspruch, wenn es sich im nachfolgenden Mängelprozeß auf seine fehlende Passivlegitimation beruft (im Anschluß an Senat, BauR 1987, 82).

IBRRS 2000, 0952

BGH, Urteil vom 19.12.1989 - VI ZR 311/88
a) Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich auf sämtliches an den Baugeldempfänger gezahltes Baugeld ohne Rücksicht darauf, in welchem Bauabschnitt es gezahlt worden ist; die Verwendungspflicht schützt grundsätzlich alle Baugläubiger ohne Rücksicht auf die Zuordnung ihrer Leistungen zu einer bestimmten Zahlungsrate.
b) Für die Frage, ob es sich bei einem Einbauteil (hier: Einbauküche) um einen vom Schutzzweck des § 1 GSB erfaßten wesentlichen Bestandteil des Gebäudes handelt, kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung erst seine Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt, ohne das das Gebäude nicht als fertiggestellt gilt, oder ob das Einbauteil dem Baukörper besonders angepaßt ist und deswegen mit ihm eine Einheit bildet.

IBRRS 2000, 0946

BGH, Urteil vom 20.12.1989 - VIII ZR 203/88
»Zur erforderlichen Bestimmtheit einer Vereinbarung, durch die der Vermieter verpflichtet wird, von Mietzinserhöhungen abzusehen, bis Investitionen des Mieters abgegolten sind.«

IBRRS 2000, 0942

BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 200/88
Haben zwei zu einer Arge zusammengeschlossene Bauunternehmer, von denen der eine mit der kaufmännischen Abwicklung des Bauvertrags betraut ist, vereinbart, daß Zahlungen des Auftraggebers nur auf ein Gemeinschaftskonto der Arge geleistet werden sollen, und geschieht das auch bei sämtlichen Abschlagszahlungen, so darf der Auftraggeber nicht ohne weiteres annehmen, der andere Unternehmer dulde es, wenn das "federführende" Mitglied der Arge einen Teil der Schlußzahlung auf ein eigenes Geschäftskonto einzieht.

IBRRS 2000, 0941

BGH, Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 313/88
Wird die Verjährung nach Eintritt der Hemmung zugleich unterbrochen, beginnt eine neue Verjährung bei Fortdauer der Hemmung nicht nach dem Ende der Unterbrechung, sondern erst nach Wegfall des Hemmungsgrundes.*)

IBRRS 2000, 0940

BGH, Urteil vom 19.12.1989 - VI ZR 32/89
»Der Schutzbereich des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich auch auf sog. "Nachmänner", denen als Subunternehmer die Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles bzw. die Erbringung sonstiger Bauleistungen übertragen wurde; er reicht aber nur so weit, als der Generalunternehmer, von dem der Subunternehmer seinen Auftrag erhielt, seinerseits Anspruch auf das Baugeld hat.«

IBRRS 2000, 0931

BGH, Urteil vom 31.10.1989 - VI ZR 54/89
»Zum Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Beitragsbetrugs zum Nachteil der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge und wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.«

IBRRS 2000, 0928

BGH, Urteil vom 17.10.1989 - VI ZR 27/89
Empfang und Verwendung von Baugeld im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen - GSB:
Gewährung (Empfang) des Baugeldes - als Voraussetzung für die Verwendungspflicht (§ 1 Abs. 1 und 3) - erst dadurch, daß der Darlehensnehmer die Verfügungsbefugnis über den Darlehensbetrag erlangt;
kein Empfang in diesem Sinne bei vereinbartem Vorwegabzug der Darlehenszinsen;

IBRRS 2000, 0927

BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 16/89
»Gegenüber einem weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner kann die VOB/B nicht durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 86, 135.«

IBRRS 2000, 0926

BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 255/88
Zum Vorrang einer die Verjährung im einzelnen und ersichtlich abschließend regelnden Vereinbarung im Vertrag gegenüber nur nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)

IBRRS 2000, 0925

BGH, Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 228/88
Enthalten vom Auftraggeber (hier: bei der Vergabe von Gerüstarbeiten erheblichen Umfangs mit vorgesehener Vorhaltezeit von 2 Jahren) gestellte "Besondere Vertragsbedingungen", die nach. den getroffenen Abreden der VOB/B vorgehen sollen, die Bestimmung, daß auf Abschlagszahlungen bis zur Erteilung der Schlußrechnung ein Sicherheitseinbehalt von 10 v. H. ausbedungen wird, so ist die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart und damit § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B unanwendbar (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 101, 357).*)

IBRRS 2000, 0914

BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88
»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«

IBRRS 2000, 0913

BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 167/88
»Enthalten vom Auftraggeber gestellte "Besondere Vertragsbedingungen", die nach den getroffenen Abreden der VOB/B vorgehen sollen, die Bestimmung, daß der Auftragnehmer auch bei berechtigter Kündigung aus wichtigem Grund, die für ihn lediglich mit einer Frist von 4 Wochen möglich ist, nur Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, nicht aber Schadensersatz oder Entschädigung gem. § 642 BGB verlangen kann, so ist die VOB/B nicht "als Ganzes " vereinbart und damit § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B unanwendbar im Anschluß an Senatsurteile BGHZ 86, 135; 92, 244, 249; 101, 357.«

IBRRS 2000, 0911

BGH, Urteil vom 12.10.1989 - VII ZR 140/88
»Ein Generalunternehmer, der von seinem Subunternehmer wegen eines Planungsfehlers Schadensersatz verlangen kann, aber gehindert ist, die bei der Mängelbeseitigung entstehenden Sowiesokosten seinem Auftraggeber/Besteller in Rechnung zu stellen, mit dem er einen Pauschalfestpreis vereinbart hat, braucht sich diese Sowiesokosten nicht im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen zu lassen im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 91, 206«
