Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7687 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 1930
OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2001 - 17 U 164/98
1. Vor Aufbau einer Dachbegrünung muss der Unternehmer die Abdichtung sorgfältig auf etwaige Beschädigungen hin untersuchen.
2. Der Hinweis auf die Gefahr von Beschädigungen, die aus der Vielzahl der auf dem Flachdach beschäftigten Handwerker resultiert, befreit den Unternehmer nicht von seiner Untersuchungspflicht.
IBRRS 2002, 1929

KG, Urteil vom 12.12.2000 - 27 U 10281/99
1. Die Nachbesserungsverpflichtung des Auftragnehmers bezieht sich nicht nur auf die eigene Leistung, sondern auch auf gewerkfremde Vor- und Nacharbeiten. Daher steht dem Auftragnehmer insoweit auch ein Nachbesserungsrecht zu. Das gilt auch vor Abnahme.
2. Hat ein Auftragnehmer Bewehrungsstahl mangelhaft verlegt und sind zur Mängelbeseitigung Vor- und Nacharbeiten (Aufstemmarbeiten und Neubetonierung) erforderlich, kann der Auftraggeber vor Abnahme diese Arbeiten nur auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen, wenn er zuvor nach vergeblicher Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Auftrag (teil-)gekündigt hat.

IBRRS 2002, 1928

OLG Bamberg, Urteil vom 14.08.2002 - 3 U 131/00
1. Eine unzulängliche Kalkulation beeinträchtigt nicht die Prüfbarkeit und Fälligkeit einer Nachtragsrechnung.
2. Zur Prüfbarkeit einer Nachtragsberechnung gehört nicht die Vorlage einer nachvollziehbaren Ursprungskalkulation.
3. In der Nachtragskalkulation fehlende Kostenansätze können im Wege der “Schätzung” ersetzt werden.

IBRRS 2002, 1921

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001 - 22 U 221/00
1. Der Anspruch auf eine Vertragsstrafe von 0,2% der Bruttoschlussrechnungssumme pro Kalendertag scheitert nicht an der fehlenden Schlussrechnung, wenn ein Pauschalfestpreis vereinbart ist und damit die Bruttoschlussrechnungssumme von vornherein feststeht.*)
2. Enthalten die Ausführungspläne des zu errichtenden Gebäudes eine nach Ansicht des Auftragnehmers nicht vereinbarte Leistung (hier: Rampe zu der im Keller gelegenen Garage) und beginnt der Auftragnehmer gleichwohl ohne Protest, nach den ihm überlassenen Plänen zu arbeiten, so liegt darin eine stillschweigende Zustimmung gemäß § 1 Nr.4 S.2 VOB/B.*)
3. Auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vollständiger Abschlagszahlungen kann der Auftragnehmer sich erst berufen, wenn er die Voraussetzungen des § 16 Nr.5 Abs.3 VOB/B erfüllt hat.*)

IBRRS 2002, 1896

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZR 497/00
Dem Gläubiger steht aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kein Anspruch zu, wenn die gesicherte Forderung unstreitig nicht fällig ist, der materielle Bürgschaftsfall also noch nicht eingetreten sein kann.

IBRRS 2002, 1890

BGH, Urteil vom 12.09.2002 - VII ZR 344/01
Ein Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, vor Ablauf einer dem Auftragnehmer mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist Schadensersatz zu verlangen, wenn feststeht, daß der Auftragnehmer die Frist nicht einhalten wird.*)

IBRRS 2002, 1889

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - VII ZR 81/01
§ 2 Nr. 5 VOB/B ist bei einem Pauschalpreisvertrag auch dann anwendbar, wenn die geändert ausgeführte Leistung zu keiner wesentlichen Abweichung vom vereinbarten Preis führt.*)

IBRRS 2002, 1884

BGH, Urteil vom 04.09.2002 - VIII ZR 251/01
Zum Vorliegen einer gesonderten Erklärung im Sinne des § 11 Nr. 14 a AGBG a.F. (im Anschluß an BGHZ 148, 302).*)

IBRRS 2002, 1836

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 59/01
1. Ein in erster Instanz tätig gewesener Sachverständiger kann im Berufungsverfahren grundsätzlich nur noch wegen dort zutage getretener Gründe abgelehnt werden.*)
2. Die Vereinbarungen der Bauvertragspartner über die Errichtung des Kellers eines Zweifamilienhauses einerseits und des weiteren Rohbaus andererseits, über die jeweils eine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt worden ist, stellen gleichwohl einen einheitlich zu beurteilenden Vertrag dar, wenn das Verhalten beider Vertragspartner einen für die rechtliche Einheit an sich selbständiger Vereinbarungen ausreichenden Einheitlichkeitswillen erkennen lässt.*)

IBRRS 2002, 1815

OLG Bamberg, Urteil vom 25.02.2002 - 4 U 194/01
1. Jedermann darf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erteilen.
2. Der Geschäftsführer einer im Baugewerbe tätigen GmbH muss den Begriff der Bürschaft auf erstes Anfordern im üblichen Sinne verstehen.

IBRRS 2002, 1804

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2002 - 13 U 245/01
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung für die Eintragung einer Bauunternehmersicherungshypothek im Wege der einstweiligen Verfügung.

IBRRS 2002, 1798

BGH, Urteil vom 15.08.2002 - IX ZR 217/99
Wird einem Zedenten eine Gewährleistungsbürgschaft zu einem Zeitpunkt erteilt, in dem die zu sichernden Gewährleistungsansprüche bereits an den Zessionar abgetreten sind, so ist dieser ungeachtet des Erfordernisses der Gläubigeridentität aus der Bürgschaft berechtigt, wenn in der Abtretungsvereinbarung der Übergang künftiger Sicherheiten vorgesehen war.*)

IBRRS 2002, 1786

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 4 U 173/01
Der Bauherr, der Bauarbeiten einer in Gründung befindlichen GmbH übertragen hat, ist den von der GmbH i.G. beauftragten Handwerkern, die für ihre Leistungen von der GmbH i.G. keine Bezahlung erlangen können, wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Bauherr wusste, dass der Geschäftsführer der GmbH i.G. bereits als Geschäftsführer einer anderen vermögenslosen GmbH die ihm von dem Bauherrn zur Bezahlung von Handwerkerrechnungen überlassenen Geldbeträge abredewidrig nicht für diesen Zweck verwendet hatte, und der Bauherr ihm für das von der GmbH i.G. übernommene Bauvorhaben wiederum Mittel für die Bezahlung der Handwerker überlassen hat, ohne sich um die Mittelverwendung zu kümmern.*)

IBRRS 2002, 1784

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2002 - 5 U 94/01
1. Zur Gefahrverteilung, wenn die Werkleistung vor Abnahme untergeht (hier: Großbrand in dem zu renovierenden Gebäude).
2. Voraus- und Abschlagszahlungen können in einem solchen Fall auf vertraglicher (nicht auf bereicherungsrechtlicher) Grundlage zurückgefordert werden.

IBRRS 2002, 1783

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 - 5 U 61/01
1. Nach der - auch für § 635 BGB a.F. und § 13 VOB/B geltenden - Differenztheorie stehen sich bei einem gegenseitigen Vertrag, aus dem einerseits wegen Unmöglichkeit, Verzuges, positiver Vertragsverletzung oder Mängel Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits eine Geldleistung - etwa den Werklohn - schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüber. Vielmehr konzentriert sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei, die nach dem rechnerischen Ergebnis, d.h. Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten, noch etwas zu fordern hat.
2. Nach dieser Differenztheorie sind die aus einem Vertrag sich ergebenden wechselseitigen Ansprüche der Parteien wie unselbständige Rechnungsposten zu verrechnen, ohne dass es dazu einer Aufrechnungserklärung der einen oder anderen Partei bedürfte.
3. Durch die Aufnahme eines bestimmten Fabrikats in das Leistungsverzeichnis kann dieses zugesichert sein.
4. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, ist ein wesentlicher Mangel und eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit i.S.v. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B in der Regel zu bejahen.
5. Wenn der Unternehmer berechtigt ist, die Mangelbeseitigung wegen eines unverhältnismäßigen Nachbesserungsaufwandes gemäß 13 Nr. 6 VOB/B zu verweigern, dann kann der Besteller die Mangelbeseitigungskosten auch nicht über die Regelungen des Schadensersatzes verlangen, sondern ist auf Minderung angewiesen. Nur den nicht in den Nachbesserungskosten bestehenden Schaden kann der Besteller in einem solchen Fall nach § 13 Nr. 7 VOB/B beanspruchen.
IBRRS 2002, 1763

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2001 - 24 U 171/00
Zu Schallschutz- und Wärmedämmungsanforderungen an Wohnungseingangstüren, wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen worden sind.*)

IBRRS 2002, 1658

BGH, Urteil vom 16.07.2002 - X ZR 27/01
a) Forschungs- und Entwicklungsleistungen können Gegenstand eines Dienstvertrags wie auch eines Werkvertrags sein.*)
b) Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird. Bei der tatrichterlichen Feststellung, was bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Vertragsgegenstand ist, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen; die vertragliche Beschreibung eines Ziels ist allein kein hinreichendes Indiz für die Annahme eines Werkvertrags.*)

IBRRS 2002, 1640

LG München I, Urteil vom 01.07.2002 - 24 O 6471/02
1. Der Inhaber einer Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek braucht sich im Widerspruchs- bzw. im Vollstreckungsverfahren nicht auf eine Bürgschaft oder die Hinterlegung des gesicherten Betrages als Austauschsicherheit einlassen.
2. Nur die Zahlung des gesicherten Betrages - sei es auch nur unter Vorbehalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - ist als gleichwertige Sicherheit anzusehen, deren Gewährung zur Aufhebung der Vormerkungsverfügung bzw. zur vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung führt.

IBRRS 2002, 1639

OLG Celle, Urteil vom 03.05.2001 - 13 U 186/00
1. Ein nach VOB/A erstelltes Leistungsverzeichnis über die Demontage von Abflussrohren muss auf etwaig erforderliche besondere Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen aus der Behandlung und Beseitigung von Asbestzementmaterial ausdrücklich hinweisen.
2. Das Schweigen des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf Asbestzement entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von der ausführungsbezogenen Prüfungs- und Hinweispflicht.

IBRRS 2002, 1622

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2000 - 4 U 468/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 1620

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2000 - 1 U 783/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 1619

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.07.2000 - 7 U 944/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 1607

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2002 - 1 U 897/01
Zur kalendermäßigen Bestimmtheit einer Leistung als Voraussetzung für Verzug ohne Mahnung.

IBRRS 2002, 1591

BGH, Urteil vom 27.06.2002 - VII ZR 238/01
Zum Amfang der Abtretung eines Schadensersatzanspruchs.

IBRRS 2002, 1586

OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2002 - 2 U 146/01
Auf Grund des besonderen Verhältnisses zwischen Abschlags- und Schlusszahlungsforderung beim Bauvertrag kann der Schlussrechnungseinwand im Scheckprozess dem Anspruch aus einem zur Erfüllung einer Abschlussforderung begebenen Scheck nicht entgegengehalten werden.*)

IBRRS 2002, 1532

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - VII ZR 437/01
Zu den Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers im Vorfeld eines Vertrages zur Erstellung eines Hauses.

IBRRS 2002, 1453

OLG Schleswig, Urteil vom 30.09.1999 - 7 U 196/98
Ein Pauschalpreis bindet den Handwerker auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten um 10 % höher liegen.*)
Zusätzliche Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.*)
DIN-Normen lassen regelmäßig vermuten, daß sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.*)
Der Auftraggeber kann regelmäßig den dreifachen Wert der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten gegenüber der Werklohnforderung zurückbehalten.*)

IBRRS 2002, 1434

OLG Schleswig, Urteil vom 08.11.2000 - 9 U 104/99
AGB-Regelungen, wonach Abtretungsanzeigen unter Verwendung eines vorgedruckten Formblattes des Schuldners erfolgen müssen, sind nach § 9 Abs. 1 AGBG nichtig.*)

IBRRS 2002, 1401

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 263/01
Das Vorbringen des Klägers zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ist nicht deshalb unschlüssig, weil er zuvor abweichende Berechnungen vorgetragen hat.*)

IBRRS 2002, 1397

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 66/01
Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Statiker mit Planungsleistungen, so ist der Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten.*)

IBRRS 2002, 1377

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002 - 13 U 979/02
Ein Mangel i.S.d § 13 Abs. 1 VOB/B liegt nicht vor, soweit mit einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind.*)

IBRRS 2002, 1365

OLG Naumburg, Urteil vom 16.08.2001 - 2 U 17/01
Konnte der Auftraggeber eines Bauvertrages auf Grund des vorausgegangenen Verhaltens des Auftragnehmers nicht damit rechnen, dass der Auftragnehmer eine Sicherheit gemäß § 648a BGB bereits vor Baubeginn verlangen werde, so ist eine Frist von sieben Tagen zur Erbringung einer Sicherheit in Höhe von 500.000 DM zu kurz.*)

IBRRS 2002, 1344

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2000 - 2 U 124/00
1. Hat der Auftraggeber beim VOB-Vertrag nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft wegen noch vorhandener Gewährleistungsansprüche nur Zug um Zug gegen Hergabe einer Bürgschaft in geringer Höhe herausgegeben, so ist auf den Wert des Gewährleistungsanspruchs ohne sogenannten Druckzuschlag abzustellen.*)
2. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde bestimmt sich nicht nach dem Wert der gesicherten Forderung, sondern nach dem Herausgabeinteresse des Klägers, das nach § 3 ZPO zu schätzen ist (hier angenommen mit 20 % der gesicherten Forderung; ebenso BGH Beschluß vom 04.01.2001 - VII ZR 352/00 - nach Zurücknahme der Revision).*)

IBRRS 2002, 1335

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001 - 22 U 130/00
1. Die Tragwerksplanung einer Betonbodenplatte mit darin einzulassenden Entwässerungsrinnen ist fehlerhaft, wenn sie entgegen den Einbauhinweisen des Rinnenherstellers unmittelbar neben den Rinnen eine Dehnungsfuge vorsieht und es deshalb nach entsprechendem Einbau zu Bruchschäden an den Rinnenwänden kommt; die Ursächlichkeit des Planungsfehlers für den Schaden entfällt nicht deshalb, weil ein anderes Rinnenmodell verwendet wird, welches jedoch in gleicher Weise einzubauen ist.*)
2. Der Planer, der einen Teil der ihm obliegenden Planung an einen Subunternehmer vergibt (hier: Tragwerksplanung), muß es sich nicht als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er einen für ihn nicht offenkundigen Planungsfehler des Subunternehmers nicht erkennt.*)
3. Der Auftraggeber kann für den Zeitaufwand seiner Mitarbeiter zur Bearbeitung und Abwicklung der Mängelbeseitigung durch einen Drittunternehmer von dem schadenersatzpflichtigen Auftragnehmer grundsätzlich keinen Ersatz verlangen.*)
IBRRS 2002, 1305

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 - 5 U 209/99
1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien einen Festpreis und kommt es sodann zu Minderleistungen des Bauunternehmens, so kann der Bauherr nicht ohne Weiteres eine Herabsetzung des Preises verlangen. Einen solchen Anspruch hat er erst dann, wenn die Minderleistung ein solches Ausmaß erreicht, dass eine gravierende Äquivalenzstörung vorliegt.*)
2. Die 5-jährige Verjährungsfrist betrifft Mängel, die am Werk selbst eintreten und auch solche Folgeschäden, die in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit Werkmängeln stehen. In 30 Jahren verjähren dagegen entfernte Mangelfolgeschäden (z.B. Mietausfall wegen Wasserschadens infolge fehlerhaften Gefälles von Loggien).*)

IBRRS 2002, 1293

OLG Celle, Urteil vom 16.03.2000 - 13 U 126/99
Der Umfang der Prüfungs- und Bedenkenanmeldeobliegenheit nach § 4 Nr. 3 VOB/B hängt neben der Fachkunde des Auftragnehmers davon ab, in welchem Umfang der Bauherr seinerseits Sonderfachleute einsetzt.

IBRRS 2002, 1283

OLG Celle, Urteil vom 23.05.2000 - 16 U 208/99
1. Auch eine Prozessaufnahme kann eine konkludente Erklärung eines Erfüllungsverlangens im Sinne von § 17 KO darstellen.*)
2. Kann ein Bauunternehmer erkennen, dass die vom Auftraggeber vorgenommene Absteckung der Hauptachsen der baulichen Anlage und der Grenzen des Grundstücks falsch ist, haftet er anteilig für den Schaden, der durch die Notwendigkeit eines Umbaus nach Fertigstellung des Gebäudes eintritt.*)

IBRRS 2002, 1280

OLG Celle, Urteil vom 31.08.2000 - 13 U 86/00
Zur Frage der Wirksamkeit eines Sicherheitseinbehalts von fünf Jahren ab Nutzfertigkeit des Gesamtprojekts und Nachweis der Mangelfreiheit durch den Auftragnehmer.*)

IBRRS 2002, 1275

OLG Celle, Urteil vom 09.11.2000 - 14 U 35/00
1. Der Gerichtsvollzieher kann und muss die Nachbesserungsleistung der Streithelferin (als Subunternehmerin und Erfüllungsgehilfin des Klägers) nötigenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen überprüfen um festzustellen, ob der Vollstreckungsschuldner seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.*)
2. Im Urteilstenor ist die Art und Weise der Nachbesserung grundsätzlich dem Auftragnehmer zu überlassen.*)

IBRRS 2002, 1257

OLG Celle, Urteil vom 12.07.2001 - 22 U 124/00
Zum Umfang der Prüfungspflicht von Vorleistungen anderer Unternehmer. - Voraussetzungen für die Befreiung von der Gewährleistung*)

IBRRS 2002, 1246

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2001 - 22 U 6/01
1. Auch wenn der Bauunternehmer nicht von der Haftung für Mängel frei ist, weil er gebotene Bedenken gegen die geplante Bauausführung nicht angemeldet hat, kann seine Haftung im Ergebnis wegen ganz überwiegenden Verschuldens auf Seiten des Bauherrn ausgeschlossen sein.*)
2. Weißliche und grauschwarze Verfärbungen in Mörtelfugen stellen schon begrifflich keinen Mangel im Sinne von § 633 Abs. 1 BGB dar, weil das optische Erscheinungsbild der Hausfassade dadurch nicht in einer Weise beeinträchtigt wird, die zu einer Wertminderung oder Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit führt.

IBRRS 2002, 1192

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99
a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Der dadurch lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.*)
c) Eine solche ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser Entscheidung in den beteiligten Verkehrskreisen abgeschlossen werden, nicht mehr in Betracht.*)

IBRRS 2002, 1190

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 154/00
1. Zur Auslegung einzelner Vertragspunkte.
2. Ein Anspruchsteller genügt seiner Substantiierungspflicht mit der Behauptung von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese, insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind.
3. Die eigene Sachkunde des Richters kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich machen. Bei schwierigen technischen Fragen muß das Gericht jedoch seine hierzu erforderliche Sachkunde im Urteil ausreichend darlegen.
4. Mangelhaftigkeit eines Werkes im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. kann auch vorliegen, wenn zwar vertragliche Absprachen fehlen, das Werk aber für den gewöhnlichen Gebrauch funktionsuntauglich ist (BGHZ 139, 244, 247).
5. Das Vorhandensein und selbst die Rüge von Mängeln schließt die Abnahme nicht notwendig aus (BGHZ 61, 42, 45).

IBRRS 2002, 1132

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 6 U 484/99
Die in einer AGB-Klausel enthaltene Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen statt eines Zahlungseinbehaltes eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam; eine Umdeutung in eine "normale" Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht möglich.

IBRRS 2002, 1131

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 6 U 461/99
Die in einer AGB-Klausel enthaltene Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen statt eines Zahlungseinbehaltes eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam; eine Umdeutung in eine "normale" Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht möglich.

IBRRS 2002, 1103

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 242/99
1. Haben die Parteien die Beschaffenheit des Werks nicht ausdrücklich vereinbart, ist ein für den vertraglich vorausgesetzten, d.h. den vom Besteller beabsichtigten und dem Unternehmer bekannten Gebrauch, hilfsweise ein für den gewöhnlichen, d.h. den nach Art des Werkes üblichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk geschuldet.
2. Eine Werkleistung kann auch dann fehlerhaft sein, wenn bei der Errichtung des Werkes die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.
3. Der Schuldner gerät auch dann in Verzug, wenn er sich ernsthaft und endgültig weigert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.

IBRRS 2002, 1097

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 97/99
a) Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entfällt das Recht, Zahlung auf erstes Anfordern zu verlangen, wenn sich der Gläubiger in masseloser Insolvenz befindet oder der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen allein beim anfordernden Zessionar gegeben sind.*)
b) Dem Gläubiger, der infolge seiner Insolvenz nicht mehr Zahlung auf erstes Anfordern verlangen kann, stehen die Rechte aus einer gewöhnlichen Bürgschaft zu.*)

IBRRS 2002, 1092

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 88/01
Dem Kläger, der als Treuhänder eine gegen die BGB-Gesellschaft bestehende Werklohnforderung mit Mitteln eines Mitgesellschafters erworben hat, können die beklagten weiteren Gesellschafter die Einwendungen entgegenhalten, die ihnen gegen den Mitgesellschafter zustehen.*)

IBRRS 2002, 1085

BGH, Urteil vom 18.07.2002 - IX ZR 294/00
a) Die formularmäßige globale Zweckerklärung in der Bürgschaft einer GmbH für Forderungen des Gläubigers gegen den Alleingesellschafter ist unwirksam.*)
b) Der Bürge, der eine Höchstbetragsbürgschaft erteilt hat, haftet in der Regel auch dann nicht über den vereinbarten Betrag hinaus, wenn sich die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners erhöht hat.*)
c) Eine Formularklausel ist unwirksam, soweit sie vorsieht, daß sich die Bürgschaft auch dann auf Zinsen, Provisionen und Kosten erstreckt, die im Zusammenhang mit den gesicherten Forderungen entstanden sind, wenn dadurch der vereinbarte Haftungshöchstbetrag überschritten wird.*)

IBRRS 2002, 1078

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2001 - 21 U 80/00
1. Der Auftraggeber kann eine Gewährleistungsbürgschaft auch dann verwerten, wenn die zu Grunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat.
2. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragnehmer im Zeitpunkt der Mängelanzeige überhaupt gewährleistungspflichtig ist. Daran kann es z.B. fehlen, wenn der Auftragnehmer seine Gewährleistungsansprüche gegenüber seinen Subunternehmern an den Auftraggeber abgetreten und dieser sich verpflichtet hat, diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
