Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7687 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0038
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2000 - 5 U 92/99
1. Dem Auftragnehmer muß eine genau festgesetzte, von ihm klar errechenbare Zeit gesetzt werden, innerhalb derer er die im Einzelnen gerügten Mängel beseitigen soll.*)
2. Eine Fristsetzung zur Unterbreitung von Lösungsvorschlägen reicht zur Begründung eines Kostenvorschusses nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B nicht aus.*)

IBRRS 2003, 0032

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000 - 21 U 68/00
Die Beauftragung von Malerarbeiten zur Beseitigung der Folgen eines Wasserschadens in der ehelichen Wohnung wird zur Deckung des Lebensbedarfs gerechnet.

IBRRS 2003, 0028

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2001 - 22 U 140/00
Eine Abtretung der Werklohnforderung allein zu dem Zweck, die Aufrechnung von Mängelansprüchen durch den Auftraggeber zu vereiteln oder zu erschweren, ist sittenwidrig und deshalb nichtig.*)

IBRRS 2003, 0025

OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2001 - 6 U 87/00
1. Zur Prüffähigkeit einer Schlussrechnung, nachdem die Auftraggeberin den Pauschalpreisvertrag gekündigt hat (§§ 9 Nr. 3 Satz 1, 14 Nr. 1 VOB/B).*)
2. Das dem Auftraggeber zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn dem Treu und Glauben entgegenstehen (§ 242 BGB). Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall geraten ist. Das folgt aus dem Gedanken des § 321 BGB.*)
3. Wenn nach § 321 BGB sogar ein Vorleistungspflichtiger bei wesentlicher und leistungsgefährdender Verschlechterung der Vermögensverhältnisse seines Vertragspartners seine Vorleistung verweigern kann, bis die Gegenleistung bewirkt oder gesichert ist, muss dies erst Recht für die nur Zug-um-Zug leistungspflichtige Auftragsnehmerin gelten.*)
IBRRS 2003, 0024

OLG Naumburg, Urteil vom 17.10.2002 - 4 U 99/02
Dem Werkunternehmer obliegt es als Nebenpflicht des Werkvertrages, das Eigentum des Auftraggebers vor Schaden zu bewahren und alle zumutbaren Verkehrungen zum Schutz des Eigentums des Auftraggebers vor Beschädigung und Zerstörung zu treffen. Er hat daher schon in seinem Angebot die geeigneten Sicherungsmaßnahmen einzukalkulieren und diese - wenn sie sich dem Angebot nicht als gesonderte Position entnehmen lassen - gegebenenfalls unentgeltlich zu erbringen.*)

IBRRS 2003, 0021

OLG Köln, Urteil vom 08.10.2002 - 24 U 67/02
Ein vereinbarter Preisnachlass gilt nicht automatisch auch für Nachtragsaufträge.

IBRRS 2003, 0013

OLG Köln, Urteil vom 19.11.2002 - 24 U 52/02
1. Übernimmt ein Vertreiber von Fertighäusern in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingung die Überprüfung und Abnahme des von einem Dritten hergestellten Kellers, so genügt er dieser Pflicht nicht, indem er den Keller nur in Hinsicht auf Statik und Abmessungen prüft. Vielmehr obliegt ihm bei der Abnahme eine umfassende Überprüfung des Kellers auf seine Tauglichkeit als Grundlage für den Aufbau des Fertighauses.
2. Ein Architekt, dem ein Planungsfehler unterläuft, haftet für einen eingetretenen Baumangel dann nicht, wenn sich - auch unter Berücksichtigung von Beweiserleichterungen - nicht feststellen lässt, dass der Planungsfehler für die Mangelhaftigkeit ursächlich war. Eine Beweislastumkehr kommt auch bei einer groben Verletzung von Berufspflichten nicht in Betracht.
3. Auch wenn ein Architekt lediglich die Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung als Vertragspflicht übernommen hat (Leistungsphasen 1 - 5 gemäß § 15 HOAI), können ihn im Einzelfall weitergehende Hinweis- und Überprüfungspflichten treffen.
4. Zur Schadensersatzpflicht eines Architekten, der faktisch die Objektüberwachung ausübt.

Online seit 2002
IBRRS 2002, 2295
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 7 O 39/00
Verrechnung liegt nur dann vor, wenn der Besteller die mangelhafte Werkleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt. Behält er aber die Werkleistung ganz oder teilweise und fordert Schadensersatz wegen einzelner, genau bezeichneter Mängel oder wegen Verletzung einer Nebenpflicht, so stehen sich zwei voneinander unabhängige Forderungen gegenüber, so dass eine Aufrechnung nach § 387 BGB vorliegt.

IBRRS 2002, 2294

OLG Jena, Urteil vom 05.02.2002 - 8 U 863/01
1. Auch wenn der Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrages ablehnt, muss der Auftraggeber grundsätzlich zunächst eine Frist setzen und die Kündigung des Vertrages androhen, bevor er die Kündigung aus wichtigem Grund ausspricht. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer bei seiner Erfüllungsverweigerung erkennbar von einer irrigen Rechtsansicht ausgeht.
2. Eine ohne vorherige Fristsetzung ausgesprochene Kündigung aus wichtigem Grund wird in eine freie Kündigung umgedeutet mit der Folge, dass dem Auftragnehmer auch für die nicht erbrachten Leistungen die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zusteht.

IBRRS 2002, 2289

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2002 - 7 U 3/02
Auch bei nicht verschlossenen Aussparungen der Bodenplatte kann sich der Auftragnehmer auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung stützen.

IBRRS 2002, 2288

OLG Bamberg, Urteil vom 10.06.2002 - 4 U 179/01
Ist der Fehler einer Planung so offenkundig, dass sich hieraus eine massive Hinweispflicht im Sinne des § 4 Nr. 3 VOB/B ergibt, haftet der ausführende Handwerker dem Auftraggeber allein, wenn er die Arbeiten gleichwohl ohne Hinweis auf Bedenken ausführt.

IBRRS 2002, 2281

OLG Rostock, Urteil vom 02.05.2002 - 7 U 155/01
1. Der Vertrag zwischen einem Generalunternehmer und einem Subunternehmer ist kein Vertrag zu Gunsten Dritter.
2. Einem Subunternehmervertrag fehlt regelmäßig auch die Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
3. Deliktische Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Subunternehmer kommen nur in Betracht, wenn das Integritätsinteresse des Bauherrn verletzt ist.
4. Schuldet der Generalunternehmer die schlüsselfertige Herstellung eines Gebäudes, so tangieren vom Subunternehmer verursachte Schäden an diesem Gebäude nicht das Integritätsinteresse des Bauherrn. Folglich sind deliktische Ansprüche gegen den Subunternehmer nicht gegeben.

IBRRS 2002, 2280

LG München I, Urteil vom 12.11.2002 - 16 HK O 11010/02
Ist der Auftraggeber aufgrund einer formularmäßig vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verpflichtet, so besteht diese Verpflichtung nur Zug um Zug gegen Übergabe einer einfachen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft, die im Übrigen den allgemeinen Anforderungen entspricht.

IBRRS 2002, 2279

OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2002 - 21 U 82/01
Ein Unternehmer, der den Unterbau für einen Hallenboden herstellt, sowie der Unternehmer, der auf diesem Unterbau den Bodenbelag ausführt, müssen überprüfen, ob das für den Unterbau verwendete, vom Auftraggeber gestellte Material (Hausmüllverbrennungsasche statt Recyclingmaterial) für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.

IBRRS 2002, 2278

OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2002 - 24 U 45/01
Haben Bauunternehmer und Architekt eine Konstruktionsart in Absprache mit dem Statiker bewusst gewählt und ausgeführt und ist diese mangelhaft, beruht der Mangel nicht auf einer unzureichenden Organisation der Überwachung und Überprüfung der Arbeiten, sondern bereits auf der Entscheidung für die konkrete Ausführungsart. Die 30-jährige Haftung aus Organisationsverschulden scheidet dann aus.

IBRRS 2002, 2277

OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2001 - 24 U 140/00
1. Eine Hartstoffverschleißschicht mit einer mittleren Dicke von 6 - 7 mm statt der vereinbarten Dicke von 10 mm und einer dadurch um zirka 35% reduzierten Lebensdauer ist mit einem wesentlichen Mangel behaftet. Der Auftraggeber kann daher die Abnahme verweigern.
2. Auch wenn sich der Mangel nur durch eine Totalsanierung (Entfernung der gesamten Verschleißschicht und anschließende Neuaufbringung) mit Unterbrechung der Industrieproduktion und Räumung der Industriehalle beseitigen lässt, kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung berufen, weil er diesen Mangel mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat.
3. Selbst wenn der Auftraggeber mit seinem Bauherrn wegen der zu geringen Verschleißschicht eine Minderung vereinbart, Bauherr und Auftraggeber jedoch die Nachbesserung nicht ablehnen, kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Unverhältnismäßigkeit berufen.
4. Führt der Auftragnehmer die Nachbesserung nicht durch, so steht ihm wegen der Abnahmeverweigerung der gesamte Werklohnanspruch nicht zu.

IBRRS 2002, 2276

LG Cottbus, Urteil vom 22.05.2002 - 5 O 314/01
Die Zahlung der Bauabzugssteuer durch den Auftraggeber an das Finanzamt hat im Verhältnis zum Auftragnehmer Erfüllungswirkung im Sinne des § 362 BGB.
IBRRS 2002, 2275

LG München I, Urteil vom 06.08.2002 - 5 O 2649/02
1. Nach dem BGB kann der Unternehmer nicht verlangen, dass ihm der Werklohn bezahlt wird Zug um Zug gegen Erbringung seiner Werkleistung; vielmehr ist er vorleistungspflichtig. Nichts anderes gilt, wenn er eine Abschlagszahlung gemäß § 632a BGB fordert.
2. Eine Klage auf Zahlung einer Abschlagsrechnung vor Fälligkeit ist zulässig, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, der Besteller werde die produzierte und noch auszuliefernde Ware nicht rechtzeitig bezahlen.

IBRRS 2002, 2274

OLG Rostock, Urteil vom 14.03.2002 - 7 U 22/01
1. Erteilt ein Auftraggeber auf ein Angebot des Auftragnehmers den Auftrag mit der Bitte um Auftragsbestätigung und Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars, so liegt in einer solchen Auftragserteilung die Annahme des Angebots.
2. Der Auftrag kommt also unabhängig von Auftragsbestätigung und Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars zu Stande. Diese haben lediglich Beweisfunktion. Sie sind nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertragsschluss.
IBRRS 2002, 2271

BGH, Urteil vom 14.11.2002 - VII ZR 224/01
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages prüfbar ist, sind die der Schlußrechnung beigefügten Unterlagen zu berücksichtigen, soweit sie dem Auftraggeber die Prüfung ermöglichen, ob die Ansätze des Auftragnehmers den vertraglichen Grundlagen entsprechen.*)

IBRRS 2002, 2270

BGH, Urteil vom 14.11.2002 - VII ZR 23/02
Verwirkung setzt auch voraus, daß zum Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.*)

IBRRS 2002, 2257

OLG Celle, Urteil vom 26.09.2002 - 22 U 109/01
1. Öffnet der Werkunternehmer, der u. a. mit Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten beauftragt ist, ein vorhandenes Dach, so ist er verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen (Schutzfolie, Notdach o. ä.) den Eintritt von Niederschlägen in das darunter liegende ungeschützte Wohnhaus zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten in den Sommermonaten ausgeführt werden.*)
2. Der Rechtsgedanke des § 4 Nr. 5 S. 1 VOB/B gilt auch beim BGB-Werkvertrag.*)
3. Ergeben sich aus dem Bauvertrag keine anderen Anhaltspunkte, darf der Auftragnehmer nach dem objektiven Empfängerhorizont darauf vertrauen, dass in der vom Werkunternehmer angebotenen Leistung auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen den Eintritt von Niederschlagswasser enthalten sind. Ein Anspruch des Werkunternehmers auf gesonderte Vergütung für diese Maßnahmen besteht in der Regel nicht.*)
IBRRS 2002, 2235

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002 - 7 U 153/01
1. Die Forderung des Bestellers nach einer prüfbaren Rechnung des Unternehmers ist treuwidrig, wenn bereits 8 Jahre seit Beendigung der Arbeiten verstrichen sind, der Bau in andere Hände übergegangen ist und der Auftragnehmer wegen des Zeitablaufs nicht mehr in der Lage ist, eine prüfbare Rechnung aufzustellen.
2. Zum Schutzzweck der Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung.

IBRRS 2002, 2232

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2002 - 1 U 127/01
Eine Bürgschaftserklärung entspricht nicht den Anforderungen des § 648 a Abs. 1 und Abs. 2 BGB, wenn sie auf einen Zeitraum von etwa 3 Monaten befristet ist und zusätzlich auch noch im Zeitpunkt der Erfüllung bzw. Beendigung des Vertrages enden soll (BGB § 648 a).*)

IBRRS 2002, 2228

BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00
Bei Geltung der VOB/A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen.*)

IBRRS 2002, 2226

BGH, Urteil vom 24.10.2002 - IX ZR 355/00
a) Der Bürge kann die aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern geleistete Zahlung nur zurückfordern, wenn der Gläubiger die Leistung nach materiellem Bürgschaftsrecht nicht behalten darf; ob der Bürge die Anforderung hätte zurückweisen dürfen, ist unerheblich.*)
b) Ein Rückforderungsrecht des Hauptschuldners aus der Sicherungsabrede besteht nur, wenn der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, dagegen nicht schon wegen Verletzung der bei Anforderung der Bürgenleistung einzuhaltenden Förmlichkeiten.*)
c) Für den Rückforderungsanspruch des Hauptschuldners gegen den Gläubiger aus der Sicherungsabrede gelten dieselben Darlegungs- und Beweislastgrundsätze wie im Rückforderungsprozeß des Bürgen.*)
d) Steht dem Gläubiger der Bürgschaftsbetrag nicht zu, weil der Sicherungsfall nicht eingetreten ist, so kann der Hauptschuldner Befreiung vom Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen selbst dann verlangen, wenn dieser zu Unrecht gegen ihn geltend gemacht wird.*)
IBRRS 2002, 2217

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01
1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.
2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.
IBRRS 2002, 2180

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 47/02
Haben die Bauvertragspartner einen VOB-Bauvertrag als Pauschalvertrag auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten Leistungsverzeichnisses und eines bei Vertragsabschluss vorliegenden geologischen Untersuchungsberichts über die Bodenverhältnisse geschlossen, so scheitern Nachtragsforderungen des Auftragnehmers jedenfalls dann, wenn die vorgefundenen Bodenverhältnisse aus dem Untersuchungsbericht erkennbar oder jedenfalls vorhersehbar waren und deshalb keine Abweichung vom vertraglich zugrunde liegenden Beschaffenheits-Soll des Baugrundes als vom Auftraggeber beigestellten Baustoffes vorliegt.*)

IBRRS 2002, 2179

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2002 - 5 U 81/01
Das über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eröffnete Insolvenzverfahren hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Privatvermögen der einzelnen, persönlich haftenden Gesellschafter.*)

IBRRS 2002, 2151

BGH, Urteil vom 10.10.2002 - VII ZR 315/01
Der Werklohn wird trotz berechtigter Abnahmeverweigerung fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt.*)

IBRRS 2002, 2145

OLG Rostock, Urteil vom 16.07.2002 - 4 U 246/01
1. Die einstweilige Verfügung muss durch Parteizustellung vollzogen werden.
2. Der Unternehmer muss glaubhaft machen, dass die Vereinbarung über die Bestellung der Bürgschaft eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist und ihm ein schwerer Nachteil durch die Auszahlung des Bürgschaftsbetrages droht.
3. Eine Erfüllungsbürgschaft sichert auch eine vereinbarte Vertragsstrafe.

IBRRS 2002, 2144

OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2002 - 23 U 50/01
Erhält ein Auftragnehmer für dasselbe Bauvorhaben nacheinander getrennte VOB-Aufträge für die Gewerke Erdarbeiten und Außenanlagen, muss er beide Gewerke gesondert prüffähig abrechnen.

IBRRS 2002, 2143

OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2002 - 25 U 66/01
Bei der Demontage von Heizungs- und Sanitäranlagen in einem 1904 errichteten und 1975 mit Brandschutzwänden versehenen Gebäude sind die beauftragten Unternehmen nicht verpflichtet, die zu demontierenden Bauteile auf eine Asbestbelastung zu untersuchen.

IBRRS 2002, 2142

OLG Köln, Urteil vom 19.07.2001 - 12 U 210/00
Wird der Unternehmer angewiesen, Entwässerungsrohre zu verlegen, für die es keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt und wofür die erforderliche statische Berechnung fehlt, besteht keine Hinweispflicht, sofern auf Seiten des Auftraggebers ein fachkundiger Ingenieur mitwirkt.

IBRRS 2002, 2141

OLG Celle, Urteil vom 29.12.2000 - 7 U 249/96
Wird für eine funktional ausgeschriebene Schmutzwasserkanalisation der Baugrund mit Bodenklasse 3 bis 5 angegeben, muss der Unternehmer auch eine Tonlinse einkalkulieren.

IBRRS 2002, 2134

OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2002 - 6 U 1166/01
1. Ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen oder jedenfalls möglichen Einzugs beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
2. Durch die Besichtigung eines feuchten Flecks und dem anschließenden Gespräch wird die Verjährung weder gehemmt noch unterbrochen. Es handelt sich dabei in der Regel um eine unverbindliche Besichtigung und nicht um eine Mängelanzeige im Sinne von §§ 639, 478 BGB.
3. Eine Sekundärhaftung eines Architekten ist nur dann möglich, wenn er es bei der Besichtigung eines feuchten Flecks pflichtwidrig unterlässt, die Haftung eines Handwerkers in Betracht zu ziehen und auf die drohende Verjährung der Gewährleistungsansprüche hinzuweisen.

IBRRS 2002, 2128

OLG Köln, Urteil vom 19.09.2001 - 11 U 39/01
1. Beim Einbau einer Einbauküche gilt Werkvertragsrecht, wenn sie nach einem konkreten Einbauplan an Ort und stelle einzupassen und zu montieren ist.
2. Eine Klausel, wonach die Restzahlung bei Lieferung vor dem Einbau der Küche zu erfolgen hat, ist nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

IBRRS 2002, 2109

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.

IBRRS 2002, 2105

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
IBRRS 2002, 2102

BGH, Urteil vom 15.10.2002 - X ZR 69/01
Einer Fristsetzung nach § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorlagen.*)
Nur unter besonderen Umständen kann daraus, daß die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht, eine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.*)

IBRRS 2002, 2099

BGH, Urteil vom 08.10.2002 - VI ZR 182/01
1. Der für den Beginn der Verjährung gem. § 852 Abs. 1 BGB a.F. erforderlichen positiven Kenntnis steht es grundsätzlich nicht gleich, wenn die Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des Schädigers darauf beruht, daß er nicht aus eigener Initiative Erkundigungen eingezogen hat.*)
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsherrn hinsichtlich der Auswahl und Überwachung seiner Verrichtungsgehilfen.*)

IBRRS 2002, 2084

OLG Celle, Urteil vom 18.07.2002 - 22 U 197/01
1. Dem Besteller steht wegen Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung kein Kostenvorschussanspruch für Mängelbeseitigungsarbeiten zu, wenn beim Verlegen des Pflasters für eine Hoffläche Farbabweichungen bei den verwendeten Betonsteinen vorliegen, die Funktion des Pflasters hierdurch aber nicht beeinträchtigt wird, die Beseitigung dieses optischen Mangels aber eine Aufnahme und vollständige Neuverlegung der Pflasterfläche erfordern würde.*)
2. In diesem Fall kommt lediglich ein Minderungsanspruch in Betracht, der hier mit 16 % des Quadratmeterpreises für die Lieferung und Verlegung des Betonsteines zu berechnen ist.*)

IBRRS 2002, 2071

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2002 - 5 U 40/02
Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, einen als Sicherheit einbehaltenen Betrag auf ein als Verwahrungsgeldkonto geführtes Eigenkonto zu nehmen. Das Konto kann im Rahmen der eigenen Verwaltung der Haushaltsmittel geführt werden.*)
Das gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht insolvenzfähig ist.*)

IBRRS 2002, 2068

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2002 - 1 U 107/00
Zur Unzulässigkeit der Aufrechnung mit dem in Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung in einen Schadenersatz umgewandelten Nachbesserungsanspruch gegenüber einer Werklohnforderung.*)

IBRRS 2002, 2061

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2002 - 1 U 35/01
Der Mängelbeseitigungsanspruch gegen einen Werkunternehmer erfasst nur Fehler an dessen Werk und nicht auch Mängelfolgeschäden an anderen Gewerken.*)

IBRRS 2002, 2028

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01
Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)

IBRRS 2002, 2027

OLG Schleswig, Urteil vom 27.08.2002 - 3 U 44/01
Derjenige Unternehmer, der die Leistungen eines Pauschalpreisvertrages selbst beschreibt, trägt auch die Beweislast für den Umfang der zu erbringenden Leistungen.*)

IBRRS 2002, 2014

OLG Jena, Urteil vom 10.04.2002 - 7 U 938/01
1. Eine in den AGB des Auftraggebers getroffene Regelung, wonach eine Vertragsstrafe auch bei Überschreitung jeder vereinbarten Zwischenfrist in derselben Höhe, die für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen ist, und sogar dann, wenn der Endtermin eingehalten wird, verwirkt sein soll, verstößt gegen § 9 AGBG.
2. Macht ein Unternehmer gegen seinen Subunternehmer wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes als Mindestschaden eine Vertragsstrafe geltend, die er gegenüber seinem Auftraggeber gezahlt hat, so kann der Subunternehmer den Einwand der Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung erheben.

IBRRS 2002, 1988

BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - VII ZR 495/00
Eine Klausel über einen Bareinbehalt zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen, der ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist nach der Rechtsprechung des Senats unwirksam (Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27) und zwar grundsätzlich unabhängig von Höhe und Dauer des Bareinbehalts.

IBRRS 2002, 1987

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2001 - 22 U 190/00
1. Der Einbau einer zweiten Förderanlage in eine bestehende, mit dem Boden fest verbundene Pulverbeschichtungsanlage eines Metallverarbeitungsbetriebs ist keine Bauwerksarbeit, sondern Arbeit an einem Grundstück, so dass gemäß § 638 Abs.1 S.1 BGB eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr gilt.*)
2. Dem Besteller, der durch Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 634 Abs.1 BGB die Abnahme endgültig abgelehnt hat, verbleiben neben den von da ab nach § 638 Abs.1 BGB verjährenden Ansprüchen aus §§ 634, 635 BGB die Rechte aus §§ 323-326 BGB, für welche die 30-jährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB gilt.*)
