Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7687 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2003, 0513
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2002 - 21 U 106/02
1. Bei einem Streit über die Anzahl der zu vergütenden Arbeitsstunden stellt das "Bautagebuch" des Architekten eine hinreichende Schätzungsgrundlage i.S.v. § 287 Abs. 2 ZPO dar, die eine Zeugenvernehmung entbehrlich machen kann.
2. Ein Prüfvermerk unter einer Rechnung stellt grundsätzlich kein Anerkenntnis der Richtigkeit der berechneten Leistungen dar; ihm kommt kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswille zu.
3. Der Besteller ist dafür darlegungs- und beweislastpflichtig, dass der Unternehmer für ein im Stundenlohn herzustellendes Werk zu viele Arbeitsstunden aufgewendet hat.

IBRRS 2003, 0512

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2002 - 13 U 323/02
Zur werkvertraglichen Haftung eines mit der Reinigung von Fliesen nach einem Brandschaden beauftragten Unternehmens, welches ein falsches Reinigungsmittel verwendet hat.*)

IBRRS 2003, 0503

OLG Jena, Urteil vom 11.07.2001 - 7 U 477/00
1. Die Formulierung "Dieser Entwurf - dem Vertrag beigefügt - wird DM 770.000,00 nicht überschreiten" bedeutet lediglich eine Höchstpreisgrenze und nicht die Vereinbarung eines Festpreises.
2. Der Unternehmer kann deshalb nicht pauschal 770.000,00 DM ansetzen, sondern hat im Einzelnen unter Darlegung der einzelnen Leistungspositionen, Einheitspreise, Massen etc. seinen Werklohnanspruch insgesamt und die sich unter Abzug von Zahlungen, Minderungen und Mehrungen ergebende Restwerklohnforderung darzutun.

IBRRS 2003, 0502

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 134/00
Zur Frage, wann Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind.

IBRRS 2003, 0501

OLG Celle, Urteil vom 20.02.2002 - 7 U 59/01
1. Leistet der Auftragnehmer die vereinbarte Sicherheit nicht, so kann der Auftraggeber einen Betrag in Höhe der Sicherheit vom Werklohn einbehalten.
2. Er ist allerdings gehalten, den einbehaltenen Betrag wie einen Sicherheitseinbehalt nach § 17 Nr. 6 VOB/B zu behandeln (§ 17 Nr. 7 Satz 3 VOB/B) und ihn nach Maßgabe des § 17 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können.
IBRRS 2003, 0498

KG, Urteil vom 09.08.2002 - 7 U 203/01
1. Der Auftraggeber kann nachträglich die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Angaben in den Zetteln nicht zutreffen und dass er dies bei Abgabe seiner Anerkenntniserklärung weder wusste noch damit rechnen konnte.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Mängel und die Berechtigung zur Ersatzvornahme trifft den Auftraggeber, wenn die Mängel von ihm beseitigt worden sind.

IBRRS 2003, 0478

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - VII ZR 181/00
a) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbaren technischen Eigenschaften, die für die Funktion des Werkes von Bedeutung sind, durch die vertragswidrige Ausführung nicht erreicht werden und damit die Funktion des Werkes gemindert wird.*)
b) Begründet die vertragswidrige Ausführung das Risiko, daß das ausgeführte Werk im Vergleich zu dem vertraglich geschuldeten Werk eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer hat und daß erhöhte Betriebs- oder Instandsetzungskosten erforderlich werden, ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert.*)
c) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbare Nutzlast einer Betondecke mit der vertragswidrigen tatsächlichen Ausführung nicht erreicht wird. Für die Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs ist es unerheblich, daß die tatsächliche Ausführung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand für alle denkbaren Lastfälle ausreicht und welche Vorstellungen der Auftraggeber hinsichtlich der zukünftigen Nutzlast hat.*)
d) Die Berechnung der Minderung nach den Mängelbeseitigungskosten kommt nicht in Betracht, wenn die Nachbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig ist.*)
e) Verwendet der Auftragnehmer im Vergleich zur geschuldeten Ausführung minderwertiges Material, dann ist die Vergütung des Auftragnehmers um den Vergütungsanteil zu mindern, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht.*)
f) Der Auftraggeber kann Minderung für einen technischen Minderwert verlangen, der durch die vertragswidrige Ausführung im Vergleich zur geschuldeten verursacht worden ist.*)
g) Neben einer Minderung für einen technischen Minderwert kann der Auftraggeber für einen merkantilen Minderwert Minderung verlangen, wenn die vertragswidrige Ausführung eine verringerte Verwertbarkeit zur Folge hat, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben.*)
IBRRS 2003, 0474

KG, Urteil vom 18.11.2002 - 24 U 249/01
1. Gegen den Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Sicherheitseinbehalts gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B kann der Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
2. Ein Teilurteil ist wegen der Gefahr widersprechender Entscheidungen unzulässig, wenn das geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht die Klageforderung übersteigt.

IBRRS 2003, 0473

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2002 - 17 U 110/01
Ein vom Besteller eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln hat keine Auswirkungen auf die Verjährung der Vergütungsansprüche des Unternehmers.

IBRRS 2003, 0444

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2002 - 7 U 436/00-107
1. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn im selbständigen Beweisverfahren der Mangel kategorisch in Abrede gestellt wird und auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen wird.
2. Das Nachbesserungsrecht lebt nicht wieder auf, wenn in einem späteren Schadensersatzprozess die Nachbesserung angeboten wird.

IBRRS 2003, 0443

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 7 U 614/98
Treten bei der Bauausführung infolge der Beschaffenheit des Baugrundes und der Wasserhaltungsverhältnisse Erschwernisse auf, kann eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Leistungen ausnahmsweise nur dann gefordert werden, wenn die Erschwernisse für den Auftragnehmer unvorhersehbar gewesen waren.

IBRRS 2003, 0442

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 10/01
1. "nEP"-Positionen sind regelmäßig als Eventualpositionen zu verstehen.
2. Aufträge eines öffentlich-rechtlichen Abwasserverbandes können im Land Brandenburg wirksam nur durch den Verbandsvorsteher und einem von der Verbandsversammlung bestimmten Angestellten erteilt werden. Der Verband kann sich auf die nicht ordnungemäße Vertretung nicht berufen, wenn das für die Willensbildung zuständige Organ den Auftrag billigt.
3. Über einen Teil einer Schlussrechnungsforderung, die nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.

IBRRS 2003, 0440

OLG Schleswig, Urteil vom 04.06.2002 - 8 U 18/01
Beweisfragen der Ursächlichkeit eines Wasserrohrbruchs für Durchfeuchtungen auf der Baustelle.

IBRRS 2003, 0439

OLG Hamburg, Urteil vom 25.01.2002 - 14 U 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 0434

LG Berlin, Urteil vom 19.12.2002 - 95 O 135/02
Eine nach Stellung der Gewährleistungsbürgschaft vereinbarte Verlängerung der Gewährleistungsfrist kann die Verpflichtung des Bürgen ohne dessen Zustimmung nicht erweitern.

IBRRS 2003, 0432

KG, Urteil vom 15.02.2002 - 9 U 960/00
Nicht der Bauherr, wohl aber der Vermieter von Baugeräten und Bauhilfsstoffen ist Besitzer der auf die Baustelle verbrachten Werkzeuge und Gerätschaften. Lässt der Bauherr ohne Zustimmung des Vermieters diese Teile von der Baustelle entfernen, begeht er verbotene Eigenmacht.

IBRRS 2003, 0416

BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02
a) Bietet der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei Alternativen an, steht es einem Aushandeln nicht entgegen, daß die Angebotsalternativen mit einem erhöhten Entgelt verbunden sind.*)
b) Ob die langfristige Bindung der anderen Vertragspartei in Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese unangemessen benachteiligt, ist anhand der typischen Erfordernisse des Geschäfts und seiner rechtlichen Grundlagen zu beurteilen; hierbei ist auf die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts insgesamt, nicht auf einzelne Daten (hier: Dauer der Abschreibung der Anschaffungs-/Herstellungskosten) abzustellen.*)
c) Beruft sich die andere Vertragspartei im Individualprozeß auf die unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, hat der Verwender die sein Angebot bestimmenden Daten offenzulegen und ihre Marktkonformität darzustellen; Sache der anderen Vertragspartei ist es, darzulegen und im Streitfalle zu beweisen, daß das Angebot des Verwenders untypisch ist und ihn (deshalb) unangemessen benachteiligt.*)

IBRRS 2003, 0385

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2002 - 13 U 213/01
1. Die Verkehrssicherungspflicht des Generalunternehmers und seiner Bauleitung schützt auch die Mitarbeiter von Nachunternehmen. Sie ist verletzt, wenn der Sicherungspflichtige sich auf den Einblick in die Kabelpläne des Energieversorgers beschränkt, sofern aus den Plänen keine Informationen zur Verlegetiefe stromführender Kabel hervorgehen. Die Verlegetiefe muss dann durch weitere Untersuchungen ermittelt werden oder eine Warnung an die beim fraglichen Bauvorhaben mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen beschäftigten Personen erfolgen.
2. Verlässt sich der Sicherungspflichtige ungeprüft darauf, dass Stromleitungen entsprechend dem Stand der Technik in hinreichender Tiefe verlegt sind, so handelt er nicht mit bedingtem Vorsatz.

IBRRS 2003, 0384

LG Gera, Urteil vom 12.11.2002 - 2 O 229/02
1. Ein dem § 14 Abs. 1 UStG entsprechender Umsatzsteuerausweis ist nach § 14 Nr. 1 VOB/B Fälligkeitsvoraussetzung einer Werklohnforderung.
2. Nach § 14 UStG muss in der Schlussrechnung der Umsatzsteuerbetrag angegeben werden, der sich durch Multiplikation des Umsatzsteuersatzes mit der Bemessungsgrundlage ergibt, Bemessungsgrundlage ist dabei der Rechnungsbetrag.

IBRRS 2003, 0377

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 U 2548/02
Erhält der Antragsteller nach Einreichung eines Mahnbescheids innerhalb angemessener Frist keine Mitteilung über dessen Zustellung, ist er gehalten, bei Gericht wegen der Zustellung nachzuforschen. Tut er dies nicht, geht eine verspätete Zustellung zu seinen Lasten.

IBRRS 2003, 0376

OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2002 - 21 U 100/01
Bei der Vorführung einer so genannten Erdrakete auf der Baustelle eines Tiefbauunternehmers haben sich sowohl das die Erdrakete vorführende Unternehmen als auch der Tiefbauunternehmer darüber zu vergewissern, dass sich im Einsatzbereich der Erdrakete keine Versorgungsleitungen befinden, die bei der Vorführung beschädigt werden können.*)

IBRRS 2003, 0375

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2002 - 13 U 213/2001
1. Die Verkehrssicherungspflicht des Generalunternehmers und seiner Bauleitung schützt auch die Mitarbeiter von Nachunternehmen. Sie ist verletzt, wenn der Sicherungspflichtige sich auf den Einblick in die Kabelpläne des Energieversorgers beschränkt, sofern aus den Plänen keine Informationen zur Verlegetiefe stromführender Kabel hervorgehen. Die Verlegetiefe muss dann durch weitere Untersuchungen ermittelt werden oder eine Warnung an die beim fraglichen Bauvorhaben mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen beschäftigten Personen erfolgen.
2. Verlässt sich der Sicherungspflichtige ungeprüft darauf, dass Stromleitungen entsprechend dem Stand der Technik in hinreichender Tiefe verlegt sind, so handelt er nicht mit bedingtem Vorsatz.

IBRRS 2003, 0369

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - VII ZR 408/01
Die mit einer Fristsetzung verbundene Ankündigung, wegen Mängeln den Vertrag anzufechten, kann eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sein.*)

IBRRS 2003, 0356

OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2003 - 3 U 1685/01
1. Ein Vertrag mit einer Gemeinde oder einem Landkreis bedarf nach § 49 Abs. 1 GO-RP bzw. § 43 Abs. 1 LKO-RP der Schriftform.
2. Trotz Nichteinhaltung dieser Formvorschrift des Gemeinderechts verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn die Gebietskörperschaft sich bei Verstoß gegen solche Formvorschriften auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft, obwohl der mit der Formvorschrift bezweckte Schutz deshalb bedeutungslos geworden ist, weil das nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständige Organ der Körperschaft den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts bereits gebilligt hat.

IBRRS 2003, 0334

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002 - 22 U 95/02
1. Auch der Bausatzlieferant haftet für die fehlerhafte Ermittlung des Grundwasserstandes, wenn er die Objekt- und Tragwerksplanung übernommen hat.
2. Ein Organisationsverschulden liegt nicht vor, wenn auch durch eine sorgfältige und lückenlose Überwachung des Baufortschritts und Prüfung des fertiggestellten Bauwerkes der Mangel nicht erkennbar gewesen wäre.

IBRRS 2003, 0332

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2002 - 2 U 2369/99
Versäumt der Subunternehmer die Vergütungsankündigung gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B gegenüber dem Hauptunternehmer, so kann er an der Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs schon deshalb ganz oder teilweise gehindert sein, weil der Hauptunternehmer seinen inhaltsgleichen Anspruch aus § 2 Nr. 6 VOB/B wegen nicht rechtzeitiger Ankündigung gegenüber dem Bauherrn ganz oder teilweise nicht durchsetzen kann.

IBRRS 2003, 0326

OLG Hamburg, Urteil vom 12.04.2002 - 1 U 73/01
Folgende Bestimmung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand ist unwirksam: "Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag - ohne Umsatzsteuer - vom Empfang der Zahlung an mit 4% für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen."

IBRRS 2003, 0316

KG, Urteil vom 09.11.1999 - 27 U 8522/98
Ist das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft, trägt der Auftragnehmer das sich hieraus ergebende Kalkulationsrisiko.

IBRRS 2003, 0257

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.01.2002 - 16 U 106/01
Schuldet der Bauträger die Errichtung der Tiefgarage einer Wohnungseigentumsanlage “in wasserdichtem Stahlbeton”, dann reicht alleine die Verwendung von WU-Beton nicht aus. Erforderlich ist zusätzlich eine fachgerechte, auf Dauer dichte Konstruktion und Ausführung einer weißen Wanne. Sind zudem Abdichtungen “nach DIN” herzustellen, müssen die Anforderungen der DIN 18195 eingehalten werden.

IBRRS 2003, 0242

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2002 - 7 U 134/00
1. Sind dem Tragwerksplaner die Bodenverhältnisse nicht bekannt, muss er sachgerechte Informationen beim Bauherrn einholen.
2. Nur wenn der Bauherr die Pflicht übernommen hat, dem Tragwerksplaner Unterlagen über den Baugrund zur Verfügung zu stellen, haftet er in diesem Bereich für seinen Architekten als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB.
3. Ohne ausdrückliche Übernahme dieser Pflicht zur Information des Tragwerksplaners über den Baugrund haften Architekt und Tragwerksplaner gegenüber dem Bauherrn als Gesamtschuldner.

IBRRS 2003, 0241

OLG Oldenburg, Urteil vom 29.08.2002 - 8 U 184/99
Der Auftraggeber kann nach Abnahme des Bauwerks bei vorhandenem Anspruch auf Mängelbeseitigung die geschuldete Vergütung gegenüber dem Auftragnehmer nicht in Höhe des Dreifachen der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten als Druckzuschlag, sondern nur im Umfang der einfachen Mängelbeseitigungskosten verweigern, wenn er zuvor eine berechtigterweise verlangte Sicherheit nicht gestellt hat.*)

IBRRS 2003, 0240

OLG Dresden, Urteil vom 19.06.2002 - 18 U 2985/01
Auch wenn der Bauherr vom Unternehmer eine Bauausführung fordert, die den Bestimmungen der Landesbauordnung widerspricht, ist der Unternehmer nicht berechtigt, eigenmächtig von den Planvorgaben abzuweichen. Er hat vielmehr die Entscheidung des Bauherrn einzuholen.

IBRRS 2003, 0236

KG, Urteil vom 25.09.2001 - 6 U 63/01
1. Beim VOB-Vertrag sind Folgeschäden, die vor Abnahme aus zu vertretenden Mängeln des Werkes entstehen, jedenfalls dann von einer Erfüllungsbürgschaft erfasst, wenn der zu Grunde liegende Mangel vor Abnahme beseitigt wurde.
2. Eine Gewährleistungsbürgschaft haftet für vor Abnahme entstandene Folgeschäden nur, wenn der zu Grunde liegende Mangel bei Abnahme noch besteht.

IBRRS 2003, 0235

OLG Dresden, Urteil vom 24.10.2002 - 7 U 1529/02
1. Eine für den Fall, dass eine Abnahme noch nicht erfolgt sei, gesetzte Nachfrist zur Erbringung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB ist unwirksam.
2. Hat der Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht wegen eines Anspruchs auf Mängelbeseitigung, so entfällt dieses nicht, wenn er eine vom Auftragnehmer gemäß § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt; allenfalls kommt eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung in Betracht.

IBRRS 2003, 0234

KG, Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02
1. Zieht der Auftraggeber beim VOB/B-Vertrag die vereinbarte Sicherheit gemäß § 17 Nr. 7 VOB/B vom Werklohn ab, ist er ohne Aufforderung durch den Auftragnehmer dazu verpflichtet, den einbehaltenen Betrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
2. Eine Nachfrist von sieben Werktagen, den Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ist angemessen.

IBRRS 2003, 0233

KG, Urteil vom 28.01.2000 - 21 U 5379/98
Die richtige Klageart für einen Bauzeitverlängerungsanspruch ist die Feststellungsklage.

IBRRS 2003, 0225

OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2002 - 5 U 463/02
1. Wird ein VOB - Pauschalpreisvertrag gekündigt, ist die Vergütung nach dem Wert der tatsächlich erbrachten Leistungen auf der Basis des vereinbarten Pauschalpreises zu berechnen.
2. Welche Leistungen der Pauschalpreis abgelten sollte, kann sich aus § 362 HGB ergeben. Eine einseitig behauptete mündliche Vertragsabsprache anderen Inhalts ist unbeachtlich.
3. Bleibt die vom Werkunternehmer behauptete Entgeltabrede für Zusatzarbeiten unbewiesen, schuldet der Auftraggeber für diese Leistung nur den üblichen Preis.

IBRRS 2003, 0224

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2002 - 17 U 96/01
1. Ist vertraglich bestimmt, dass die Arbeitsleistung des Auftragnehmers pro Stunde mit einem Verrechnungssatz in bestimmter Höhe vergütet werden soll, bedarf es auf Stundenlohnzetteln nur der Angabe der geleisteten Stunden und der beschäftigten Mitarbeiter.*)
2. Stellt der Auftraggeber in Frage, dass die aufgelisteten Stunden tatsächlich abgeleistet wurden, muss er dartun, an welchen Tagen die aufgeführten Arbeiter weniger als die angegebenen Stunden tätig gewesen sind.*)
3. Den Auftraggeber trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, der angegebene und abgezeichnete Stundenaufwand sei dem erzielten Leistungserfolg nicht angemessen. Nimmt der Auftraggeber Einfluss auf die Anzahl der täglich beschäftigten Arbeitskräfte und die Gestaltung der Arbeitsmaßnahmen, kann er sich nicht damit begnügen, unter Vorlage eine nachträglichen Aufmaßes oder durch Berufung auf ein Sachverständigengutachten vorzutragen, der angegebene Arbeitsaufwand stehe in einem derartigen Missverhältnis zu der tatsächlich ermittelten Leistung, dass daraus zwingend auf die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel zu schließen sei.*)

IBRRS 2003, 0223

OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2002 - 10 U 192/02
Eine Verprflichtung des Unternehmers eine Bürgschaft a.e.A. zu stellen, ist in den AGB nicht gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam, wenn es sich bei dem Verwender der Klausel um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, weil in einem solchen Fall kein Liquiditätsrisiko besteht.

IBRRS 2003, 0221

OLG Köln, Urteil vom 06.03.2002 - 17 U 100/00
Wohnungseigentümer haften bei größeren Sanierungsmaßnahmen den Auftragnehmern nicht als Gesamtschuldner, sondern nur in der Höhe der Quote ihres Miteigentumsanteils.

IBRRS 2003, 0209

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.12.2002 - 4 U 2049/02
Dem Auftragnehmer steht auch bei Mengenmehrungen von mehr als 10% nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ein Zuschlag für Allgemeine Geschäftskosten in Höhe des kalkulierten Prozentsatzes zu.

IBRRS 2003, 0183

BGH, Urteil vom 05.12.2002 - VII ZR 342/01
Zur fehlerhaften Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages.*)

IBRRS 2003, 0182

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 136/00
Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Sanierung eines Bauwerkes vorprozessual durch ein Privatgutachten zu ermitteln. Es genügt, wenn er die Kosten schätzt und für den Fall, daß der Schuldner die Kosten bestreitet, ein Sachverständigengutachten als Beweismittel anbietet.*)

IBRRS 2003, 0181

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 4/00
Zur Frage des Eingriffs in den Kernbereich der VOB/B durch vorrangig vereinbarte Vertragsbedingungen.*)

IBRRS 2003, 0117

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 270/01
a) Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist.*)
b) Die Gefahr der Widersprüchlichkeit kann in geeigneten Fällen in der Berufungsinstanz dadurch beseitigt werden, daß über eine Vorfrage ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht.*)
c) Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung gemäß § 643 Abs. 1 BGB kann nur durch einen bevollmächtigten Vertreter wirksam erfolgen.*)
d) Eine nach Fristablauf erteilte Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters ist wirkungslos.*)

IBRRS 2003, 0087

OLG München, Urteil vom 03.09.2002 - 13 U 3140/02
Verzichtet ein Bauherr trotz ausdrücklichem Hinweis seitens des Architekten auf die Einholung eines Baugrundgutachtens und lässt er zudem die als Vorsichtsmaßnahme vorgeschlagene Brunnengründung aus Kostengründen nicht ausführen, dann kann dem Bauunternehmer im Falle der Setzung des Hauses wegen einer unerkannt gebliebenen Torfeinlagerung weder eine mangelhafte Leistung noch ein Verstoß gegen die Pflicht zur Bedenkenanmeldung zur Last gelegt werden.

IBRRS 2003, 0083

OLG Celle, Urteil vom 31.10.2002 - 6 U 159/02
1.Der Werkunternehmer kann vom Grundstückseigentümer auch dann nicht die Einräumung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek verlangen, wenn Auftraggeberin der Werkleistung eine vom Grundstückseigentümer wirtschaftlich beherrschte GmbH & Co. KG ist.*)
2.Für das Vorliegen besonderer Umstände, die es nach Treu und Glauben erlauben, von der rechtlichen Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller abzuweichen, genügt ohne Hinzutreten besonderer Umstände auch nicht, dass das Grundstück durch die Werkleistung eine Wertsteigerung erfahren hat.*)

IBRRS 2003, 0074

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2002 - 4 U 1404/02
1.) Ein vertragliches Abtretungsverbot gilt ohne besondere Vereinbarung nicht auch für die Leistungspflichten aus einem gerichtlichen Vergleich, der an die Stelle des Vertrages tritt.
2.) Tilgt jemand eine Schuld, ohne zu erkennen zu geben, oder (als Dritter) für den Hauptschuldner leistet oder (als Sicherungsgeber) für sich selbst, so bestimmt sich der Zweck der Leistung nicht nach seinem inneren Willen, sondern - bei objektiver Betrachtungsweise - nach Empfängerhorizont.*)
3.) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO n. F. zuzulassen, wenn der neue Sachvortrag unstreitig bleibt und seine Berücksichtigung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde.*)

IBRRS 2003, 0060

BGH, Urteil vom 05.12.2002 - VII ZR 360/01
Hat der Besteller eine Schadensersatzklage wegen Mängeln erhoben, ohne daß eine wirksame Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vorliegt, so muß sie nicht nachgeholt werden, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung mit der Klageerwiderung endgültig verweigert.*)

IBRRS 2003, 0049

OLG Celle, Urteil vom 28.08.2002 - 22 U 159/01
1. Verweigert der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung aus § 8 Nr. 6 VOB/B die Mitwirkung bei einem gemeinsamen Aufmaß, obwohl er weiß, dass eine Begutachtung durch einen Sachverständigen wegen des laufenden Baufortschritts sowie des Fehlens von Plänen für den Altbestand kaum mehr möglich ist, und vermag er nicht schlüssig darzulegen, wie er die von ihm in der Schlussrechnung des Auftragnehmers vorgenommenen Massenkürzungen berechnet hat, so ist es unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wegen der erfolgten Beweisvereitelung gerechtfertigt, ihm die Darlegungs- und Beweislast für die behaupteten Mindermengen bei den Massen aufzuerlegen.*)
2. Aus dem Regelungszusammenhang des § 15 Nr. 3 S. 3 - 5 VOB/B folgt, dass Stundenlohnzettel als anerkannt gelten, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm ausdrücklich für die Durchführung des Bauvorhabens bestellter Handlungsbevollmächtigter die ihm ordnungsgemäß vorgelegten Stundenlohnzettel nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt und auch nicht fristgemäß Einwendungen erhebt.*)
