Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7777 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2003, 1165
OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2001 - 24 U 25/00
1. Der Werkunternehmer trägt auch vor Abnahme nicht das Risiko für Beschädigung seiner Arbeiten durch Dritte, wenn der Auftraggeber die tatsächliche Gewalt und damit die alleinige Schutzmöglichkeit über das Werk des Unternehmers hat und die Abnahme nur unter Berufung auf Mängel verweigert.
2. Bei der baulichen Erweiterung eines Altbaues um mindestens einen beheizten Raum oder um mindestens 10 qm Nutzfläche sind die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 für Neubauten einzuhalten. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen oder größeren Umbauten ohne Erweiterung des Gebäudes gelten die in der Anlage 3 zur Wärmeschutzverordnung genannten k-Werte. Der sogenannte k-Wert eines Daches bemisst sich nach der gesamten Dachhülle, nicht nur nach dem k-Wert der Wärmedämmschicht.
IBRRS 2003, 1164

OLG München, Urteil vom 12.03.2002 - 28 U 4800/01
1. § 648a BGB ist nach der Abnahme anwendbar.
2. Ohne Ausreichung einer Bauhandwerkersicherheit entfällt ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln selbst in einfacher Höhe.

IBRRS 2003, 1163

KG, Urteil vom 23.01.2002 - 26 U 70/01
Der Auftragnehmer haftet für seine Leistung dem Auftraggeber trotz Bedenkenanzeige, wenn der Auftraggeber wegen dieser Anzeige einen Sachverständigen um Hilfe gebeten hatte, der Sachverständige aber eine unrichtige Auskunft erteilte, welche vom Auftragnehmer als solche auch erkannt wurde, dieser sich jedoch nicht veranlasst sah, erneut beim Auftraggeber Bedenken anzumelden.

IBRRS 2003, 1159

OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2002 - 12 U 146/00
1. Der Auftraggeber darf bei vereinbartem Aufrechnungsverbot mit streitigen und nicht rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen wegen Planungsmängeln nicht gegen eine Honorarforderung des Architekten aufrechnen.
2. Trotz eines Aufrechnungsverbots kommt ausnahmsweise eine Verrechnung des Architektenhonorars mit Schadensersatzansprüchen wegen Planungsfehlern in Betracht. Die Verrechnung setzt aber voraus, dass der Bauherr die mangelhafte Architektenleistung insgesamt zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangt.

IBRRS 2003, 1158

OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2001 - 6 U 145/00
1. Gegenüber Personen, denen Bauherren eine Baustelle lediglich zeigen wollen, treffen den Bauunternehmer auch im zeitlichen Zusammenhang mit einem Richtfest keine besonderen Verkehrssicherungspflichten.
2. Für die Sicherung derartiger Personen sind die Bauherren grundsätzlich allein verantwortlich.

IBRRS 2003, 1154

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2001 - 21 U 108/00
Beschädigt ein ausführender Unternehmer die bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistung eines anderen Unternehmers, die noch nicht abgenommen ist, ist er diesem geschädigten Unternehmer unmittelbar, im Wege der Drittschadensliquidation, zum Ersatz verpflichtet.

IBRRS 2003, 1144

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2003 - 4 U 82/02
1. Die Abnahmefähigkeit ist selbst dann gegeben, wenn sie erst durch die vom Besteller veranlasste Ersatzvornahme herbei geführt wird.
2. Weitere Voraussetzung der Fälligkeit ohne Abnahme ist zwar gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. grundsätzlich eine Fristsetzung zur Durchführung der Abnahme. Im Fall der ausdrücklichen Abnahmeverweigerung aber ist eine zusätzliche Fristsetzung gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. als überflüssige Förmlichkeit entbehrlich.
3. Ein Anspruch auf Ausgleich von Ersatzvornahmekosten setzt die konkrete Bezeichnung der Mängel durch den Besteller gegenüber dem Werkunternehmer voraus.
4. Soweit eine Partei die ihr in Rechnung gestellten Stundenlohnarbeiten sowie die Kosten wegen Vermietung eines Rüttlers erstmals im zweiten Rechtszug bestreitet, ist sie gemäß § 531 Abs. 2 ZPO n.F. mit diesem neuen Vorbringen in der Berufung ausgeschlossen. Denn auch das Bestreiten stellt ein Verteidigungsmittel im Sinne dieser Vorschrift dar.

IBRRS 2003, 1128

BGH, Urteil vom 13.03.2003 - IX ZR 64/02
Veranlaßt ein Gläubiger, der mit seiner Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners lediglich Insolvenzgläubiger wäre, durch die Weigerung, andernfalls eine für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners notwendige Leistung nicht zu erbringen, den unter Erlaß eines Zustimmungsvorbehalts bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter dazu, dem Gläubiger nicht nur das Entgelt für die neue Leistung zu zahlen, sondern ihn auch wegen seiner Altforderung voll zu befriedigen, so ist die Zusage der zweiten Leistung unmittelbar gläubigerbenachteiligend und anfechtbar.*)

IBRRS 2003, 1127

OLG Celle, Urteil vom 15.01.2003 - 7 U 64/00
Technische Vertragsnormen der VOB/C, die in einem Bauvertrag angeführt sind, stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die hinter die vertraglich vereinbarte individuelle Leistungsbeschreibung zurücktreten.

IBRRS 2003, 1111

OLG Jena, Urteil vom 31.03.2003 - 9 U 1012/02
1. Übernimmt ein Generalunternehmer Architektenleistungen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 – 9 HOAI, so trägt er Verantwortung auch für die ihm vom Bauherrn zu diesen Leistungsphasen übergebene Planung.
2. Ein Anspruch auf Kostenvorschuss umfasst auch die Kosten für den Umzug der Mieter einschließlich Hotelkosten während der Sanierung.

IBRRS 2003, 1104

OLG München, Urteil vom 02.10.2001 - 9 U 3577/01
1. Ein Auftraggeber kann die gesamte Auftragssumme eines Vertrags als vorläufig vereinbaren und die Festlegung des Auftragsumfangs nach Vertragsschluss festlegen. Lässt der Auftraggeber daraufhin Teilbereiche nicht ausführen, scheidet eine Teilkündigung - und damit auch eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen - aus.
2. Für die rechtliche Beurteilung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, ist nicht der Vertrag als Ganzes, sondern jede Klausel für sich maßgeblich.

IBRRS 2003, 1103

LG Hamburg, Urteil vom 05.07.2002 - 317 O 123/00
Der Bauträger haftet auch dann, wenn die Holzbalkendecke der von ihm sanierten Altbauwohnung zwar den Anforderungen, die die Baubehörde an den Schallschutz stellt, genügt, nicht aber den Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Zeitpunkt der Sanierung.

IBRRS 2003, 1102

LG Bielefeld, Urteil vom 30.10.2001 - 2 O 650/99
Die kontoführende Bank haftet gegenüber Bauhandwerkern auf Schadensersatz, wenn auf Veranlassung eines ihrer Bankmitarbeiter Baugeld zweckwidrig verwendet wird und dadurch eine Befriedigung der Bauhandwerker nicht mehr möglich ist.

IBRRS 2003, 1100

BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.*)

IBRRS 2003, 1091

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 210/01
a) Ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wirksam erteilt worden und hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt, kann er diese Zahlung nicht allein deshalb zurückfordern, weil der Schuldner nach der ergänzenden Auslegung der Sicherungsabrede nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hatte. Eine Rückforderung scheidet aus, wenn der Gläubiger einen Anspruch auf Verwertung der Bürgschaft besitzt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - IX ZR 355/00, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 276/84, BauR 1987, 92, 98 = ZfBR 1987, 35).*)
c) Für vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschlossene Verträge mit einer Auftragssumme von bis zu ca. 13 Millionen DM besteht grundsätzlich Vertrauensschutz hinsichtlich der Zulässigkeit einer Obergrenze von bis zu 10 %. Der Verwender kann sich jedoch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn die Auftragssumme den Betrag von 13 Millionen DM um mehr als das Doppelte übersteigt.*)
IBRRS 2003, 1059

BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 48/01
Die Zustellung eines Mahnbescheids unterbricht auch dann die Verjährung, wenn zur Zeit der Zustellung, von der Sachbefugnis abgesehen, noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.*)

IBRRS 2003, 1045

OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2003 - 3 U 874/02
1. Grundsätzlich hat der Bauunternehmer das Werk aufgrund der ihm überlassenen Pläne zu erstellen. Weicht er von diesen ab, hat er dies alleine zu vertreten und kann insoweit vom Bauherrn keine Änderungspläne verlangen. Bei Planabweichungen aufgrund einer Verständigung der Beteiligten hingegen kann der Bauunternehmer aktualisierte Ausführungspläne verlangen.
2. Der Architekt ist im Rahmen seiner Bauplanung und seiner Koordinierungspflicht als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn anzusehen.
3. Ein Planungsfehler kann auch in einer "Nichtplanung" liegen.
4. Die Kündigung eines Bauvertrags führt zur Aufhebung des Vertrages für die Zukunft und lässt ihn aber als Rechtsgrund für die bereits erbrachten Leistungen bestehen. Hinsichtlich der erbrachten Leistungen bestehen Ansprüche aus §§ 633 ff BGB fort.

IBRRS 2003, 1006

OLG Celle, Urteil vom 29.01.2003 - 7 U 113/02
Die mündliche Beschaffenheitsvereinbarung 'erstklassige Arbeit' für eine Holz-Innentreppe beinhaltet nicht die Verpflichtung des Werkunternehmers, zur Herstellung der Treppe Holz der Güteklasse I nach Ziff. 2 der DIN 68 368 (Laubschnittholz für Treppenbau Gütebedingungen) zu verwenden.*)

IBRRS 2003, 1004

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003 - 5 U 13/02
1. Ob Leistungen des Unternehmers vor Erteilen des eigentlichen Auftrages Gegenstand – hier Erstellen von Musterflächen – einer eigenen vertraglichen Verpflichtung geworden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.*)
2. § 20 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/A regelt die Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes sowie für die Ausarbeitung von Unterlagen und rechtfertigt keinen Anspruch für das Erstellen von Musterflächen.*)
3. Zu den Voraussetzungen von Schadenersatzansprüchen wegen Vergaberechtsverstößen.*)

IBRRS 2003, 1002

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2003 - 14 U 63/03
Die für den Beginn der Verjährung für unerlaubte Handlungen gemäß § 852 BGB a.F. erforderliche Kenntnis vom Schaden liegt auch dann vor, wenn der Geschädigte von der grundpfandrechtlichen Sicherung des Baugeldes nichts weiß und auch nichts wissen konnte, weil die Grundschulden zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht eingetragen waren.

IBRRS 2003, 0966

BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muß sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen.*)
b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner einzustehen.*)

IBRRS 2003, 0964

OLG Bamberg, Urteil vom 10.03.2003 - 4 U 174/02
1. Die Beweisregel des § 416 ZPO setzt voraus, dass die vorgelegte Urkunde "echt" ist.
2. Für das Vorliegen "äußerer Mängel" im Sinn des § 419 ZPO genügt es bereits, daß eine nachträgliche Veränderung der Urkunde nach dem äußeren Erscheinungsbild möglich erscheint; eine solche Veränderung muss nicht feststehen.
3. Zu dem aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/B sich ergebenden Zeitpunkt werden nicht nur solche Forderungen fällig, die in der Schlussrechnung enthalten sind, sondern auch solche, die in der Schlussrechnung - sei es bewusst, sei es aus Vergesslichkeit - nicht aufgenommen worden sind, sofern diese nur in der Schlussrechnung enthalten sein konnten.

IBRRS 2003, 0955

OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002 - 3 U 66/02
Dem Besteller steht eine Nutzungsentschädigung für das Schlafzimmer und das Wohnzimmer nach § 635 BGB a.F. zu, wenn von der Parkettversiegelung monatelang ein starker Lösungsmittelgeruch ausgeht, auch wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen damit nicht einhergehen und Grenzwerte nicht überschritten werden.

IBRRS 2003, 0954

OLG Bamberg, Urteil vom 26.02.2003 - 8 U 82/02
1. Die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme kann konkludent wieder aufgehoben werden. Für eine derartige Aufhebungsvereinbarung müssen aber hinreichende Anhaltspunkte feststellbar sein. An die Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung sind strenge Anforderungen zu stellen.
2. Eine Forderung des Diplom-Ingenieurs, Bauingenieurs oder Baubetreuers (im übrigen auch des Architekten) verjährt grundsätzlich in 2 Jahren nach § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB a.F..
3. In Grenzfällen, in denen der Betrieb sowohl als ein freier Beruf als auch ein Gewerbe im Sinne des HGB betrachtet werden kann, kommt es darauf an, ob die geistige und wissenschaftliche Leistung oder die technische und kaufmännische Gestaltung des Betriebs vorherrschen.
4. Die bloße Vorlage von Bilanzen reicht zur Beurteilung des Vorliegens eines solchen Grenzfalles nicht aus. Der Umsatz allein, der auch bei einem Freiberufler hoch sein kann, führt nicht zur Kaufmannseigenschaft.

IBRRS 2003, 0920

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2003 - 14 U 112/02
1.7.4 ZTV-Asphalt, wonach der Auftraggeber Abzüge vom Werklohn wegen mangelhafter Ausführung vornehmen darf, ohne dass die sonst notwendigen Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen müssen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)

IBRRS 2003, 0915

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 21 U 80/02
1. Das Bausoll bestimmt sich bei einem Pauschalvertrag nicht nur durch den Umfang der Leistung, sondern auch durch die Art der Leistung (qualitativer Bauinhalt); ändert der Auftraggeber seine Kriterien, die bestimmen, was er für den vereinbarten Preis gefertigt haben will, und verlangt er mehr Leistung, so ist diese zusätzlich nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4, Nr. 6 VOB/B zu vergüten.*)
2. Zur Bemessung des Schadens des Unternehmers durch verlängerte Vorhaltung von eigenen Geräten und Maschinen sind die jeweiligen Kosten gemäß § 287 ZPO anhand der Baugeräteliste 1991 zu schätzen, wobei ein im üblichen Rahmen liegender, in der Regel kostendeckender Faktor von ca. 70 % des Baugerätelistenwertes anzusetzen ist.*)
IBRRS 2003, 0912

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003 - 14 U 116/02
Liegen zwischen der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Erstellung der Schlussrechnung 21 Monate und zwischen der Erstellung der Schlussrechnung und der Beantragung der einstweiligen Verfügung noch einmal 9 Monate, ist kein Verfügungsgrund mehr gegeben.*)

IBRRS 2003, 0911

OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2003 - 34 U 37/02
1.) Eine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 2 VOB/B scheidet aus, wenn die Werkleistung wegen bauseitig zu verantwortender örtlicher Gegebenheiten nur auf eine bestimmte Weise ausgeführt werden kann (hier: Wärmedämmung innen statt außen).
2.) Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B ist dort am geringsten, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planungsbereich angehört.

IBRRS 2003, 0910

OLG Celle, Urteil vom 06.09.2001 - 14 U 257/00
Ist dem Bauunternehmer bei Abschluss eines Hausbauvertrags bekannt, dass kein Baugrundstück vorhanden und auch die Finanzierung des Gesamtbauvorhabens noch offen ist, muss er einen erkennbar geschäftsunerfahrenen Vertragspartner darauf hinweisen, dass der Bauvertrag unabhängig vom Erwerb des Grundstücks und der Finanzierbarkeit wirksam ist. Wird dieser Hinweis schuldhaft unterlassen, haftet der Bauunternehmer nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss auf Schadensersatz, was dazu führt, dass der Bauunternehmer gehindert ist, den nach Kündigung des Hausbauvertrags entstandenen Vergütungsanspruch durchzusetzen.*)

IBRRS 2003, 0906

OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001 - 14 U 74/00
1. Abgrenzung funktionale/konkrete Leistungsbeschreibung.*)
2. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Ausführung von Leistungen, die über die einem Pauschalfestpreis zugrundeliegende Leistungsbeschreibung hinausgehen, weigert sich aber der Auftraggeber von vornherein, diese zusätzlichen Leistungen zu vergüten, braucht sich der Auftragnehmer darauf nicht einzulassen. Die Weigerung, diese Arbeiten nicht ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen, rechtfertigt keine Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund.*)

IBRRS 2003, 0904

OLG Köln, Urteil vom 26.03.2002 - 3 U 95/01
Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Werkes schließen regelmäßig den Einwand der Unverhältnismäßigkeit aus. In einem solchen Fall kann der Unternehmer deshalb die Mängelbeseitigung nicht verweigern.

IBRRS 2003, 0902

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003 - 14 U 31/01
Zur Frage einer Zusatzvergütung für Ingenieurleistungen bei einer Bauzeitüberschreitung, wenn die Parteien während der Bauausführung diesbezüglich keine Zusatzvereinbarung getroffen haben.*)

IBRRS 2003, 0901

OLG München, Urteil vom 13.12.2000 - 27 U 567/00
Die Regelungen in der ZTV-Wa zum sog. Tiefenzuschlag bei Rammarbeiten gilt neben dem Flächenzuschlag, da sich erst im Zuge der Ausführung aus den angetroffenen Bodenverhältnissen die entsprechende Statik und damit Rammtiefe ergibt. Denn gemäß § 9 Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 3 VOB/A darf dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden.

IBRRS 2003, 0900

OLG Koblenz, Urteil vom 11.10.2002 - 10 U 1601/01
Wird eine Klage rechtskräftig auch wegen mangelnder Schlüssigkeit der geltend gemachten Werklohnforderung in der Sache abgewiesen, steht der erneut geltend gemachten Werklohnvergütung der Einwand der Rechtskraft entgegen.

IBRRS 2003, 0898

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - 5 U 159/02
Auch wenn im GÜ-Vertrag festgelegt ist, dass die dem Vertrag beigefügten Zeichnungen und Pläne keine selbständigen Leistungspflichten begründen und nur die vorrangige Leistungsbeschreibung erläutern, konkretisieren sie bei Lücken der Leistungsbeschreibung diese und begründen auf diese Weise selbständige Leistungspflichten.

IBRRS 2003, 0849

BGH, Urteil vom 12.02.2003 - X ZR 62/01
1. Ein Schreiben, in dem der Vertrag "mit sofortiger Wirkung" gekündigt wird, spricht dafür, dass unter Aufrechterhaltung des Vertrages für die Vergangenheit eine fristlose Kündigung, und damit eine endgültige sofortige Beendigung des Vertrages gewollt ist und kein Rücktritt vom Vertrag.
2. Eine Klausel in einem Vertrag, wonach beide Vertragspartner den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen können, kann nicht nur das freie Kündigungsrecht des Bestellers nach § 649 BGB, sondern auch ein gesetzliche Rücktrittsrecht ausschließen.
3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann gegeben sein, wenn Vertragsverletzungen des Unternehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für den Besteller unzumutbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn feststeht, dass der Unternehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht eingehalten hat und wenn diese Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Unternehmer nicht zumutbar ist.

IBRRS 2003, 0836

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2002 - 23 U 263/02
1. Bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll; dies gilt auch dann, wenn der Inhaber falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen.
2. Ein unternehmensbezogenes Geschäft liegt vor, wenn entweder der Ort des Vertragsschlusses oder hinreichende Zusätze in Zusammenhang mit der Unterschrift auf das betreffende Unternehmen hinweisen oder wenn die Leistung vertraglich für den Betrieb des Unternehmens bestimmt war.
3. Den Nachweis dafür, dass die Parteien trotz der Betriebsbezogenheit des Geschäfts eine eigene Verpflichtung des Bestellers selbst gewollt hätten, muss der Werkunternehmer führen.
4. Zwar trifft die Haftung wegen Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichtverletzungen über § 278 BGB grundsätzlich den Vertretenen und nicht den Vertreter selbst. Anderes gilt jedoch dann, wenn der Vertreter ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Rechtsgeschäft hat oder ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.

IBRRS 2003, 0827

OLG München, Urteil vom 21.01.2003 - 13 U 4425/02
Der Auftragnehmer kann Sicherheit nach § 648 a BGB auch nach der Abnahme fordern. Leistet der Auftraggeber die Sicherheit nicht, kann der Auftragnehmer den fälligen Werklohn einklagen. Der Auftraggeber kann dem kein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB entgegensetzen. Er kann die Werklohnforderung nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Mängel mindern bzw. nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.*)

IBRRS 2003, 0815

OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2002 - 21 U 140/01
Zur Haftung des Bauunternehmers für - mit einer Rückstausicherung vermeidbare - Rückstauschäden bei der Ausführung von Erschließungsarbeiten.

IBRRS 2003, 0808

OLG Celle, Urteil vom 08.05.2002 - 7 U 47/00
1. Verlangt der Auftraggeber die Mängelbeseitigung, so hat der Auftragnehmer grundsätzlich diesen Auftrag kostenlos auszuführen.
2. Will der Auftragnehmer dagegen hierfür eine Vergütung, weil er sich für den Mangel nicht verantwortlich sieht und deshalb eine Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht anerkennt, so muss er dem Auftraggeber deutlich machen, dass er dies nicht als kostenlose Mängelbeseitigung, sondern als eine vergütungspflichtige Arbeit ansieht.

IBRRS 2003, 0807

OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2002 - 4 U 186/02
Wird für den Fall, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt zwischen einem Bauunternehmer und den Bauherren ein "kostenfreies Rücktrittsrecht" vereinbart und wird die Finanzierung nicht vom Bauunternehmer übernommen, bleibt es grundsätzlich Sache der Bauherren zu entscheiden, welche Finanzierung sie für seriös und zumutbar erachten. Halten sie das Vorhaben nicht für finanzierbar, ist der Bauunternehmen hieran gebunden.*)

IBRRS 2003, 0802

BGH, Urteil vom 16.01.2003 - IX ZR 171/00
Durch den formularmäßigen Ausschluß der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluß auch für den Fall gilt, daß die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluß insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist.*)
Hat nur der Gläubiger, nicht aber der - rechtskräftig verurteilte - Hauptschuldner die Aufrechnungsbefugnis, kann dem Bürgen gleichwohl die Einrede der Aufrechenbarkeit zustehen.*)
Zur Haftung einer Sparkasse wegen einer unzutreffenden Bonitätsauskunft.*)

IBRRS 2003, 0777

OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2002 - 1 U 829/99
1. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, wonach riskante Leistungen - auch im Rahmen einer VOB/A-Vergabe - nicht übernommen werden können.
2. Weist ein Bodengutachten auf konkrete Risiken hin, darf der Bieter den Nichteintritt dieses Risikos nicht als sicher unterstellen und dies seiner Ausschreibung zu Grunde legen.

IBRRS 2003, 0763

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2002 - 13 U 2295/02
1. Bei Schweiß- oder Lötarbeiten auf einem Dach reicht es zur Brandverhütung nicht aus, einen Eimer Wasser im Gefahrenbereich aufzustellen. Es ist vielmehr zusätzlich erforderlich bewegliche brennbare Gegenstände aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und ortsfeste brennbare Stoffe, auch wenn sie unter Putz liegen, durch eine die Wärme ausreichend dämmende, nicht brennbare Abdeckung gegen Entzündung zu schützen sowie Fugen und Ritzen in Böden, Wänden und Decken mit nicht brennbaren Stoffen abzudichten.*)
2. In den Schutzbereich eines Werkvertrages über Bauarbeiten auf einem fremden Grundstück sind dessen Eigentümer regelmäßig einbezogen.*)

IBRRS 2003, 0747

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2002 - 4 U 146/02
Ist dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft übergeben worden, ist er berechtigt, diese auch nach Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche nur Zug-um-Zug gegen Beseitigung der Mängel herauszugeben (so auch OLG Köln, BauR 1993, 746).*)

IBRRS 2003, 0746

OLG Dresden, Urteil vom 13.02.2002 - 11 U 608/01
1. Wer als Nachtrag abgerechnete Leistungen seines Subunternehmers dem eigenen Auftraggeber gegenüber abrechnet, billigt den Nachtrag.*)
2. Gehen Hauptauftragnehmer und Subunternehmer davon aus, der Hauptauftraggeber sei wirtschaftlich gesund und vereinbaren, dass der Hauptauftragnehmer den Subunternehmer erst bezahlen muss, wenn er seinerseits vom Hauptauftraggeber bezahlt werde, dann fällt mit der Insolvenz des Hauptauftraggebers die Geschäftsgrundlage für die Stundung weg.*)
3. Die Abrede wird so angepasst, dass Hauptauftragnehmer und Subunternehmer sich den Ausfall teilen.*)

IBRRS 2003, 0743

OLG Dresden, Urteil vom 17.07.2002 - 11 U 878/01
Der Sanitärinstallateur schuldet den Einbau einer Wasserleitung, die Inhaltsstoffe in das Trinkwasser nur unterhalb der zugelassenen Grenzwerte abgibt.*)
Der Sanitärinstallateur darf aber damit rechnen, dass der Kunde rund 120 l pro Tag Wasser entnimmt. Bleibt der Kunde dauerhaft unter dieser Entnahme und kommt es deswegen zur Ausfüllung von Metallen und Oxyden im stagnierenden Leitungsteil, liegt kein Mangel vor.*)

IBRRS 2003, 0687

BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 338/01
Nach dem fruchtlosen Ablauf der dem Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzten Frist ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, das Angebot des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung anzunehmen.*)

IBRRS 2003, 0676

OLG Dresden, Urteil vom 06.11.2002 - 12 U 1638/02
Bei Nichtausreichung einer Bauhandwerkersicherheit entsteht ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln nur in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Druckzuschlag. Im Übrigen erfolgt eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung.

IBRRS 2003, 0670

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002 - 7 U 112/01
Der Unternehmer, dem die Ausführung eines bestimmten Gewerks übertagen wurde und der seine Leistung mangelfrei erbringt, ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, in welcher Art und Weise das Folgegewerk auszuführen ist. Die Beratung und Information des Bestellers im Hinblick auf die Planung der Folgegewerke ist nicht geschuldet.*)
