Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7689 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2003, 1419
BGH, Urteil vom 29.04.2003 - IX ZR 54/02
a) Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwalts, der eine Klage aus abgetretenem Recht in Erwägung zieht, obwohl der Vertrag des Zedenten mit dem Schuldner ein formularmäßiges Abtretungsverbot enthält.*)
b) Sieht es der Rechtsanwalt, der von einer GmbH den Auftrag erhält, deren Forderung durchzusetzen, als notwendig an, daß der Geschäftsführer seiner Mandantin im Rechtsstreit als Zeuge zur Verfügung steht, so hat er sie jedenfalls dann auf andere Möglichkeiten hinzuweisen, dieses Ziel zu erreichen, wenn die Forderung möglicherweise nicht wirksam abgetreten werden kann.*)

IBRRS 2003, 1374

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - VII ZR 205/02
Ein Auftraggeber, der selbst auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbaut und weitere Bauleistungen erbringt, verletzt die ihm in eigenen Angelegenheiten obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Leistungen dieses Auftragnehmers ungeprüft übernimmt.*)

IBRRS 2003, 1371

LG Berlin, Urteil vom 12.11.2002 - 13 O 264/02
1. Die Vereinbarung, dass für die Vertragserfüllung erforderliche zusätzliche Leistungen nicht vergütet werden, ist nicht nach § 134 BGB unwirksam und nicht sittenwidrig, auch wenn sie gegen § 9 VOB/A verstößt.
2. Bei offener Zuweisung des Risikos bestehen in diesem Falle auch keine Ansprüche aus enttäuschtem Vertrauen.

IBRRS 2003, 1365

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2002 - 12 U 67/02
1. Eine so genannte Finanzierungsbestätigung stellt eine bloße Auskunft dar und führt nicht zum Zustandekommmen eines Garantievertrages oder selbstständigen Schuldversprechens.
2. Zur Frage, inwieweit die entsprechenden auslegungsbedürftigen Erklärungen der Inhaltskontrolle des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz standhalten.

IBRRS 2003, 1358

OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2003 - 17 U 88/02
1. Ein lediglich optischer Mangel eines Werks (hier: Haustürpodest aus Naturstein in kleinen statt großen Platten) steht der Abnahmefähigkeit nicht entgegen, wenn er die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt.
2. Er führt zur Minderung des Werklohns, wenn der Beseitigungsaufwand hoch und der Beseitigungserfolg geringfügig sind (hier: 40 %).

IBRRS 2003, 1349

OLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 15.01.2003 - 2 U 2119/02

IBRRS 2003, 1348

OLG Bamberg, Urteil vom 10.02.2003 - 4 U 150/02
1. Ist der Empfänger vom Baugeld eine juristische Person, so haftet im Falle eines Verschuldens auch ihr gesetzlicher Vertreter.
2. Zu den Umständen, aus denen sich eine für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln typische Sachlage erschließt.

IBRRS 2003, 1347

BGH, Urteil vom 27.03.2003 - VII ZR 443/01
a) Der Schadensersatzanspruch umfaßt alle Aufwendungen, die für die ordnungsgemäße Herstellung des vom Unternehmer vertraglich geschuldeten Werks erforderlich sind.*)
b) Er beschränkt sich nicht auf die geringeren Kosten einer Ersatzlösung, die den vertraglich geschuldeten Erfolg nicht herbeiführt.*)
c) Der Besteller muß sich nicht darauf verweisen lassen, daß der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird.*)
d) Zu den zu ersetzenden notwendigen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung gehören diejenigen Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung für erforderlich halten durfte.*)
e) Ob Aufwendungen für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, beurteilt sich nach den Grundsätzen des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB. Unverhältnismäßigkeit kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.*)
IBRRS 2003, 1337

BGH, Urteil vom 08.04.2003 - XI ZR 423/01
Die Zahlung durch einen Dritten führt nach § 267 BGB nur dann zur Schulderfüllung, wenn er mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt, wobei es genügt, wenn der Dritte die Leistung zumindest auch für den wahren Schuldner erbringen will ("Fremdtilgungswillen"); maßgeblich kommt es dabei nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist.

IBRRS 2003, 1325

BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 196/02
1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Aufwendungen für die Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel des Bauwerks gestützten Wandelung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren (wie Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01).
2. Sie sichert auch bei weiter Auslegung keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entgangener Steuervorteile oder Nutzungen, die durch Überschreitung der Bauzeit entstanden sind. Ein Schadensersatzanspruch, der nicht darauf beruht, daß die Unternehmerleistung hinter der vertraglich vorausgesetzten Gebrauchstauglichkeit oder Werthaltigkeit zurückbleibt, wird von der Bürgschaft nach § 7 MaBV grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2003 - XI ZR 145/02).

IBRRS 2003, 1320

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003 - 2 U 232/02
1. Es liegt auch dann eine Verrechnung und keine Aufrechnung vor, wenn der Besteller nur Schadensersatz für einzelne Mängel verlangt, die Architektenleistung somit nicht insgesamt zurückweist.*)
2. In diesem Fall ist trotz der Neufassung des § 302 ZPO ein Vorbehaltsurteil nicht zulässig, wenn der Besteller seine Schadensersatzansprüche der Honorarforderung des Architekten entgegenhält.*)

IBRRS 2003, 1319

OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.02.2003 - 4 U 71/02
Hat der Werkunternehmer bei Stellung seiner Schlussrechnung versehentlich die Geltendmachung eines Teils seines Werklohnanspruchs unterlassen und konnte der Auftraggeber dies ohne weiteres erkennen, so kann der Unternehmer die noch ausstehende Vergütung nachfordern.*)
IBRRS 2003, 1318

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003 - 6 U 56/02
1. Zum Zustandekommen eines für den Auftragnehmer durch einen Handelsvertreter unterzeichneten Bauvertrages, in dem der Auftragnehmer sich ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung vorbehält und bei dem noch ein sog. Bemusterungsgespräch stattfinden soll.*)
2. Es begründet keine Unverhältnismäßigkeit gem. § 13 Nr. 6 VOB/B, wenn der Auftraggeber auf einer Umdeckung eines mit Betondachsteinen gedeckten Daches besteht, wenn vertraglich ausdrücklich eine Dacheindeckung mit Tondachziegeln vereinbart war, weil der Auftraggeber hierauf aus ökologischen Gründen besonderen Wert legte. Hierbei ist es unerheblich, ob Betondachsteine Tondachziegeln technisch gleichwertig sind oder nicht.*)

IBRRS 2003, 1288

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 16/02
1. Zu der Frage, was unter dem Begriff „vollständige Fertigstellung des Objekts“ in einem Bauvertrag zu verstehen ist.
2. § 639 Abs. 2 BGB betrifft den Lauf der Gewährleistungsfrist gemäß § 638 BGB a.F. und nicht die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers.

IBRRS 2003, 1285

OLG München, Urteil vom 10.12.2002 - 13 U 4315/99
1. In einer Individualvereinbarung kann der Auftragnehmer die Haftung für Schadensersatzansprüche infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel wirksam ausschließen.
2. Wird eine Individualvereinbarung gleichlautend in einen weiteren Vertrag der beiden Parteien am gleichen Tag noch aufgenommen, so wird sie hierdurch nicht zu einer AGB-Klausel.
3. Die Beweislast für das Vorliegen einer AGB-Klausel trifft den Vertragspartner, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft.

IBRRS 2003, 1284

OLG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - 20 U 36/01
Es liegt ein einheitliches Bauwerk vor, wenn sich der Unternehmer gegenüber dem Besteller in einem Vertrag verpflichtet, vier Doppelhaushälften zu errichten, die als Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft geplant sind.

IBRRS 2003, 1282

LG Hamburg, Urteil vom 20.01.2003 - 415 O 158/02
1. Mehrwertsteuer auf die vereinbarte bzw. abzurechnende Vergütung wird nur geschuldet, soweit dem Vergütungsanspruch eine umsatzsteuerbare Leistung zu Grunde liegt.
2. Eine solche Leistung wird aber in den Fällen des § 649 Satz 2 BGB bzw. § 8 Nr. 1 VOB von dem Unternehmer nur insoweit erbracht, als er tatsächlich teilgeleistet hat, nicht, soweit es um den ihm nach Kündigung verbleibenden Anspruch trotz nicht erbrachter Leistungen - abzüglich ersparter Aufwendungen – geht.
3. Soweit der Unternehmer noch keinerlei Leistungen erbracht hat, genügt es, wenn er die vereinbarte Vergütung angibt und hiervon die ersparten Aufwendungen - und ggf. den anderweitigen Erwerb - abzieht. Die Abrechnung muss dem Auftraggeber jedoch die Prüfung ermöglichen, ob der Unternehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat.
4. Die Rechtsprechung und Literatur verlangt im Interesse des Auftraggebers die Offenlegung der Kalkulation, insbesondere auch für einen Pauschalpreisvertrag.

IBRRS 2003, 1281

LG Leipzig, Urteil vom 11.10.2002 - 05 HK O 2292/02
Eine privatrechtliche GmbH, die als Investorin ein Bauprojekt überwiegend über öffentliche Zuschüsse finanziert, ist - jedenfalls ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung der öffentlichen Hand - nicht von der Anwednung des § 648a BGB befreit.

IBRRS 2003, 1269

KG, Urteil vom 14.04.2003 - 24 U 44/02
Das Selbstvornahmerecht des Bestellers nach § 633 Abs. 3 BGB a.F. kann nach erstinstanzlich erstrittenen Vorschussanspruch erlöschen, wenn der verurteilte Bauträger die Mängelbeseitigung anbietet und dadurch seinen Verzug beseitigt. Aus seinem Angebot muss jedoch hervorgehen, ob die angekündigte Mängelbeseitigung erfolgversprechend ist. Anderenfalls besteht der Verzug weiter.

IBRRS 2003, 1267

OLG Bamberg, Urteil vom 10.06.2002 - 4 U 248/01
1. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann ein BGB-Bauvertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dahin auszulegen ist, dass die Schlusszahlung von der Erteilung einer prüffähigen Rechnung abhängig sein soll.
2. Zu den Anforderungen an eine prüfbare Schlussrechnung.

IBRRS 2003, 1266

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 23 U 35/02
1. Der Lieferant einer Klimaanlage muss den Abnehmer im Rahmen seiner (kauf-)vertraglichen Nebenpflichten zumindest auf solche Besonderheiten bei der Funktionsweise deutlich hinweisen, die ein besonders hohes Risiko einer Fehlbedienung bergen und als deren Folge die Klimaanlage ihren eigentlichen Zweck (hier: Schutz der Pflanzen) nicht mehr erfüllt.
2. Benutzt der Lieferant zur Erfüllung der ihm obliegenden Unterweisungspflicht eine Bedienungsanleitung des Herstellers, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Lieferanten. Eine lücken- und damit fehlerhafte Bedienungsanleitung muss sich demnach der Lieferant als eigenes Verschulden zurechnen lassen.

IBRRS 2003, 1263

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2003 - 19 U 1971/02
1. Die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung hat verkehrsübliche, in Fachkreisen allgemein verständliche Formulierungen zu verwenden. Nur regional verbreitete, sprachliche Besonderheiten sind unzulässig (hier: Vierungen bzw. Vorplattungen).
2. Von der Vergabestelle vorformulierte Ausschreibungsunterlagen sind bei Unklarheiten nach dem Empfängerhorizont eines potentiellen, fachkundigen Bieters auszulegen, der mit dem Sprachgebrauch eines regional begrenzten Fachkreises nicht vertraut ist.

IBRRS 2003, 1260

OLG Celle, Urteil vom 21.02.2002 - 21 U 23/01
1. Zur Auslegung des Umfangs eines Bauvertrages.
2. Zur Frage, wer die Risiken, dass die beantragte Nachtragsbaugenehmigung nicht erteilt wird, zu tragen hat.
3. Nimmt der Bauunternehmer Arbeiten vor – hier der Abriss einer Kellermauer -, die die ursprünglich erteilte Baugenehmigung erlöschen lassen, und weiß er, dass für das neue Projekt noch keine Nachtragsbaugenehmigung vorliegt, so trifft ihn eine Mitschuld.

IBRRS 2003, 1257

OLG Celle, Urteil vom 03.04.2003 - 22 U 179/01
1. Auch bei einem Stundenlohnvertrag für Bauarbeiten gem. §§ 631 ff. BGB trifft grundsätzlich den Werkunternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Stunden im Rahmen einer wirtschaftlichen Betriebsführung erbracht wurden und einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an Arbeitszeit darstellen (Abweichung von BGH NJW 2000, 1107).*)
2. Die vorbehaltlose Unterschrift des Auftraggebers unter ihm vom Auftragnehmer vorgelegte Stundenzettel, die die ausgeführten Arbeiten nach Art und Umfang detailliert beschreiben, die angefallenen Stunden nach Datum und Person ausweisen sowie die verbrauchten Materialien im Einzelnen auflisten, hat eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu Lasten des Auftraggebers hinsichtlich der Erforderlichkeit der abgerechneten Stunden und Materialien auch dann zur Folge, wenn es sich nicht um einen VOB-, sondern um einen BGB-Werkvertrag handelt.*)
3. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zu der in Nr. 2 aufgeworfenen Frage wird die Revision zugelassen.*)
4. Zu den Folgen der Überschreitung eines Kostenanschlags durch den Werkunternehmer gem. § 650 BGB.*)
IBRRS 2003, 1238

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 21 U 44/02
1. Zu den Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung.
2. Zu den Voraussetzungen an einen Kündigungsgrund.

IBRRS 2003, 1236

BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 251/02
a) Der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB umfaßt auch die Kosten einer Hotelunterbringung, die notwendig wird, um die Mängelbeseitigung durchführen zu können.*)
b) Steht die Notwendigkeit der Hotelunterbringung fest, sind diese Kosten unabhängig davon ersatzfähig, ob die Mängelbeseitigung durchgeführt wird.*)
c) Zu den prozessualen Anforderungen an die Feststellung der notwendigen Kosten gemäß § 287 ZPO.*)

IBRRS 2003, 1228

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.03.2003 - 7 U 131/02
1. Aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kann nicht eine zweimonatige Frist bis zum Eintritt der Fälligkeit der Werklohnforderung aus der Schlussrechnung hergeleitet werden.
2. Vielmehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schlussbetrag "alsbald" (vgl. § 16 VOB/B) zu zahlen, wenn er die Schlussrechnung abschließend geprüft und den aus seiner Sicht berechtigten Rechnungsbetrag festgestellt und dem Unternehmer mitgeteilt hat.
3. "Alsbald" bedeutet hierbei "unverzüglich" im Sinne der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB, d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Im Hinblick auf die Veranlassung der Zahlung einer Werklohnforderung ist ohne die Geltendmachung besonderer Umstände auf Seiten des Auftraggebers davon auszugehen, dass der Zeitraum von sieben Kalendertagen bzw. fünf Werktagen ausreicht.
4. Zur Problematik einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren.

IBRRS 2003, 1213

BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 287/99
a) Eine vermögenslose GmbH, die durch Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs von Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar frei wird, hat ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, den Anspruch mit Ermächtigung des neuen Gläubigers einzuklagen, wenn sie schon bei Begründung des Anspruchs vermögenslos war und es zweifelhaft ist, ob ein Rechtsübergang auf den neuen Gläubiger stattgefunden hat.*)
b) Auch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern kann als Vertrag zugunsten eines Dritten vereinbart werden; dessen Berechtigung muß sich jedoch aus der Bürgschaftsurkunde selbst in Verbindung mit den unstreitigen Tatsachen ergeben.*)
c) Der Grundsatz, daß der Gläubiger von Hauptforderung und Bürgschaft ein und dieselbe Person sein muß, gilt auch bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern.*)

IBRRS 2003, 1206

OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2003 - 5 U 1089/02
1. Der Hersteller und Lieferant von Baustoffen ist verpflichtet, die Ware derart zu sichern, dass ihr Transport zur Baustelle niemanden gefährdet.
2. Die Lieferung eines quaderförmigen Steinpaketes erfordert jedoch nicht dessen vollflächige Einschweißung in eine Folie oder die Umreifung des Steinquaders mit mehreren Stahlbändern.
3. Mit der Übergabe der gesicherten Ware im Verarbeitungsbereich der Baustelle endet die Verantwortlichkeit des Baustofflieferanten. Kommt es beim Weitertransport des Steinquaders durch den Bauherrn zu einem Unfall, dessen Ursache unaufklärbar ist (hier: Platzen der Stahlumreifung der obersten Steinschicht), haftet der Baustofflieferant dafür nicht.
IBRRS 2003, 1188

OLG Bamberg, Urteil vom 29.07.2002 - 4 U 283/01
1. Eine Eigentumswohnung, die über eine Trennwand zur Nachbarwohnung verfügt, die etwa 5 cm schwächer ist als in der Baubeschreibung vereinbart, ist im Wert gegenüber einer vertragsgerecht erstellten Wohnung gemindert, weil jeder zukünftige Erwerber einer solchen Wohnung aufgrund dieses Umstandes den sonst üblichen Kaufpreis nicht zu zahlen bereit sein wird.
2. Ein Schadensersatzanspruch bedarf keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abb. 2 BGB, wenn die Beseitigung des Mangels vom Unternehmer verweigert worden ist. Bei dieser Sachlage wäre eine nunmehrige Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eine bloße Förmelei.

IBRRS 2003, 1187

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2002 - 4 U 103/02
1. § 16 Nr. 3 VOB/B hält - isoliert gesehen - einer Inhaltskontrolle gemäß § 9 AGB-Gesetz nicht stand. Nur wenn die VOB/B "als Ganzes" zwischen den Parteien vereinbartist, ist die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht zu unterwerfen.
2. Zur Frage der Einbeziehung der VOB/B "als Ganzes".
3. Der Besteller muss dem Unternehmer eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen, bevor er deren Kosten verlangen kann. Da die Mängelbeseitigungskosten von dem gem. § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B bestehenden Schadensersatzanspruch nicht umfasst werden, ist die Fristsetzung auch nicht entbehrlich.
4. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % pro Werktag ist gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

IBRRS 2003, 1168

OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2002 - 2 U 30/01
Schuldet der Auftragnehmer gemäß Leistungsverzeichnis für die Sicherung des Baustellenbereiches eine Lichtsignalanlage, kann er für zusätzliche - von der Straßenverkehrsbehörde geforderte - Handwinker eine Extravergütung beanspruchen.

IBRRS 2003, 1166

OLG Hamburg, Urteil vom 02.11.2001 - 11 U 229/99
1. Absolute Mängelfreiheit bei Abnahme ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft, auch wenn diese von einer “förmlichen und mängelfreien Abnahme” abhängen soll.
2. Eine solche Bürgschaft ist einschränkend auszulegen; sie erfasst keine Mängel, die bei Abnahme festgestellt worden sind.

IBRRS 2003, 1165

OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2001 - 24 U 25/00
1. Der Werkunternehmer trägt auch vor Abnahme nicht das Risiko für Beschädigung seiner Arbeiten durch Dritte, wenn der Auftraggeber die tatsächliche Gewalt und damit die alleinige Schutzmöglichkeit über das Werk des Unternehmers hat und die Abnahme nur unter Berufung auf Mängel verweigert.
2. Bei der baulichen Erweiterung eines Altbaues um mindestens einen beheizten Raum oder um mindestens 10 qm Nutzfläche sind die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 für Neubauten einzuhalten. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen oder größeren Umbauten ohne Erweiterung des Gebäudes gelten die in der Anlage 3 zur Wärmeschutzverordnung genannten k-Werte. Der sogenannte k-Wert eines Daches bemisst sich nach der gesamten Dachhülle, nicht nur nach dem k-Wert der Wärmedämmschicht.
IBRRS 2003, 1164

OLG München, Urteil vom 12.03.2002 - 28 U 4800/01
1. § 648a BGB ist nach der Abnahme anwendbar.
2. Ohne Ausreichung einer Bauhandwerkersicherheit entfällt ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln selbst in einfacher Höhe.

IBRRS 2003, 1163

KG, Urteil vom 23.01.2002 - 26 U 70/01
Der Auftragnehmer haftet für seine Leistung dem Auftraggeber trotz Bedenkenanzeige, wenn der Auftraggeber wegen dieser Anzeige einen Sachverständigen um Hilfe gebeten hatte, der Sachverständige aber eine unrichtige Auskunft erteilte, welche vom Auftragnehmer als solche auch erkannt wurde, dieser sich jedoch nicht veranlasst sah, erneut beim Auftraggeber Bedenken anzumelden.

IBRRS 2003, 1159

OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2002 - 12 U 146/00
1. Der Auftraggeber darf bei vereinbartem Aufrechnungsverbot mit streitigen und nicht rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen wegen Planungsmängeln nicht gegen eine Honorarforderung des Architekten aufrechnen.
2. Trotz eines Aufrechnungsverbots kommt ausnahmsweise eine Verrechnung des Architektenhonorars mit Schadensersatzansprüchen wegen Planungsfehlern in Betracht. Die Verrechnung setzt aber voraus, dass der Bauherr die mangelhafte Architektenleistung insgesamt zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangt.

IBRRS 2003, 1158

OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2001 - 6 U 145/00
1. Gegenüber Personen, denen Bauherren eine Baustelle lediglich zeigen wollen, treffen den Bauunternehmer auch im zeitlichen Zusammenhang mit einem Richtfest keine besonderen Verkehrssicherungspflichten.
2. Für die Sicherung derartiger Personen sind die Bauherren grundsätzlich allein verantwortlich.

IBRRS 2003, 1154

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2001 - 21 U 108/00
Beschädigt ein ausführender Unternehmer die bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistung eines anderen Unternehmers, die noch nicht abgenommen ist, ist er diesem geschädigten Unternehmer unmittelbar, im Wege der Drittschadensliquidation, zum Ersatz verpflichtet.

IBRRS 2003, 1144

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2003 - 4 U 82/02
1. Die Abnahmefähigkeit ist selbst dann gegeben, wenn sie erst durch die vom Besteller veranlasste Ersatzvornahme herbei geführt wird.
2. Weitere Voraussetzung der Fälligkeit ohne Abnahme ist zwar gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. grundsätzlich eine Fristsetzung zur Durchführung der Abnahme. Im Fall der ausdrücklichen Abnahmeverweigerung aber ist eine zusätzliche Fristsetzung gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. als überflüssige Förmlichkeit entbehrlich.
3. Ein Anspruch auf Ausgleich von Ersatzvornahmekosten setzt die konkrete Bezeichnung der Mängel durch den Besteller gegenüber dem Werkunternehmer voraus.
4. Soweit eine Partei die ihr in Rechnung gestellten Stundenlohnarbeiten sowie die Kosten wegen Vermietung eines Rüttlers erstmals im zweiten Rechtszug bestreitet, ist sie gemäß § 531 Abs. 2 ZPO n.F. mit diesem neuen Vorbringen in der Berufung ausgeschlossen. Denn auch das Bestreiten stellt ein Verteidigungsmittel im Sinne dieser Vorschrift dar.

IBRRS 2003, 1128

BGH, Urteil vom 13.03.2003 - IX ZR 64/02
Veranlaßt ein Gläubiger, der mit seiner Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners lediglich Insolvenzgläubiger wäre, durch die Weigerung, andernfalls eine für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners notwendige Leistung nicht zu erbringen, den unter Erlaß eines Zustimmungsvorbehalts bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter dazu, dem Gläubiger nicht nur das Entgelt für die neue Leistung zu zahlen, sondern ihn auch wegen seiner Altforderung voll zu befriedigen, so ist die Zusage der zweiten Leistung unmittelbar gläubigerbenachteiligend und anfechtbar.*)

IBRRS 2003, 1127

OLG Celle, Urteil vom 15.01.2003 - 7 U 64/00
Technische Vertragsnormen der VOB/C, die in einem Bauvertrag angeführt sind, stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die hinter die vertraglich vereinbarte individuelle Leistungsbeschreibung zurücktreten.

IBRRS 2003, 1111

OLG Jena, Urteil vom 31.03.2003 - 9 U 1012/02
1. Übernimmt ein Generalunternehmer Architektenleistungen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 – 9 HOAI, so trägt er Verantwortung auch für die ihm vom Bauherrn zu diesen Leistungsphasen übergebene Planung.
2. Ein Anspruch auf Kostenvorschuss umfasst auch die Kosten für den Umzug der Mieter einschließlich Hotelkosten während der Sanierung.

IBRRS 2003, 1104

OLG München, Urteil vom 02.10.2001 - 9 U 3577/01
1. Ein Auftraggeber kann die gesamte Auftragssumme eines Vertrags als vorläufig vereinbaren und die Festlegung des Auftragsumfangs nach Vertragsschluss festlegen. Lässt der Auftraggeber daraufhin Teilbereiche nicht ausführen, scheidet eine Teilkündigung - und damit auch eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen - aus.
2. Für die rechtliche Beurteilung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, ist nicht der Vertrag als Ganzes, sondern jede Klausel für sich maßgeblich.

IBRRS 2003, 1103

LG Hamburg, Urteil vom 05.07.2002 - 317 O 123/00
Der Bauträger haftet auch dann, wenn die Holzbalkendecke der von ihm sanierten Altbauwohnung zwar den Anforderungen, die die Baubehörde an den Schallschutz stellt, genügt, nicht aber den Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Zeitpunkt der Sanierung.

IBRRS 2003, 1102

LG Bielefeld, Urteil vom 30.10.2001 - 2 O 650/99
Die kontoführende Bank haftet gegenüber Bauhandwerkern auf Schadensersatz, wenn auf Veranlassung eines ihrer Bankmitarbeiter Baugeld zweckwidrig verwendet wird und dadurch eine Befriedigung der Bauhandwerker nicht mehr möglich ist.

IBRRS 2003, 1100

BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.*)

IBRRS 2003, 1091

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 210/01
a) Ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wirksam erteilt worden und hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt, kann er diese Zahlung nicht allein deshalb zurückfordern, weil der Schuldner nach der ergänzenden Auslegung der Sicherungsabrede nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hatte. Eine Rückforderung scheidet aus, wenn der Gläubiger einen Anspruch auf Verwertung der Bürgschaft besitzt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - IX ZR 355/00, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 276/84, BauR 1987, 92, 98 = ZfBR 1987, 35).*)
c) Für vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschlossene Verträge mit einer Auftragssumme von bis zu ca. 13 Millionen DM besteht grundsätzlich Vertrauensschutz hinsichtlich der Zulässigkeit einer Obergrenze von bis zu 10 %. Der Verwender kann sich jedoch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn die Auftragssumme den Betrag von 13 Millionen DM um mehr als das Doppelte übersteigt.*)
IBRRS 2003, 1059

BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 48/01
Die Zustellung eines Mahnbescheids unterbricht auch dann die Verjährung, wenn zur Zeit der Zustellung, von der Sachbefugnis abgesehen, noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.*)

IBRRS 2003, 1045

OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2003 - 3 U 874/02
1. Grundsätzlich hat der Bauunternehmer das Werk aufgrund der ihm überlassenen Pläne zu erstellen. Weicht er von diesen ab, hat er dies alleine zu vertreten und kann insoweit vom Bauherrn keine Änderungspläne verlangen. Bei Planabweichungen aufgrund einer Verständigung der Beteiligten hingegen kann der Bauunternehmer aktualisierte Ausführungspläne verlangen.
2. Der Architekt ist im Rahmen seiner Bauplanung und seiner Koordinierungspflicht als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn anzusehen.
3. Ein Planungsfehler kann auch in einer "Nichtplanung" liegen.
4. Die Kündigung eines Bauvertrags führt zur Aufhebung des Vertrages für die Zukunft und lässt ihn aber als Rechtsgrund für die bereits erbrachten Leistungen bestehen. Hinsichtlich der erbrachten Leistungen bestehen Ansprüche aus §§ 633 ff BGB fort.
