Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7777 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2164
BGH, Urteil vom 26.10.2000 - VII ZR 3/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2158

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 269/97
Erkennt ein Gericht, daß die Partei einen Hinweis falsch aufgenommen hat, so muß es den Hinweis präzisieren und der Partei Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen.*)

IBRRS 2003, 2150

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 12 U 4/03
1. Zur Frage, ob der Bauherr, der keine angemessene Sicherheit nach § 648a BGB stellt, sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachbesserungen verliert (hier im Hinblick auf eine dem § 321 BGB vergleichbare Interessenlage bejaht).
2. Von einer stillschweigenden Abnahme ist auszugehen, wenn der Bauherr auf den Leistungen des Unternehmers den Ausbau weiter vorantreibt und eine Mängelliste erst 1 Jahr nach Beendigung der Arbeiten des Unternehmers erstmalig vorgelegt wird.
3. Das Sicherheitsverlangen des Bauunternehmers ist auch dann noch angemessen und berechtigt, wenn die geschuldeten Leistungen - wie hier - bereits abgenommen sind und der Besteller nur noch Gewährleistung in Form von Nachbesserung beansprucht.

IBRRS 2003, 2085

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2003 - 4 U 27/01
1. Eine AGB-Klausel, in der das Rücktrittsrecht unklar geregelt ist, geht zu Lasten des Verwenders. Das heißt, dem Vertragspartner steht das günstigste Rücktrittsrecht zu, das sich aus der Klausel herleiten lässt.
2. Eine AGB-Klausel, die dem Vertragspartner den Nachweis abschneidet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der in der Klausel festgesetzte pauschalierte Betrag, ist unwirksam. Dies gilt immer dann, wenn die Klausel durch ihre Fassung den Eindruck einer endgültigen, einen Gegenbeweis ausschließenden Festlegung erweckt.

IBRRS 2003, 2077

OLG München, Urteil vom 24.01.2003 - 23 U 4026/02
1. Die “harte Patronatserklärung” ist ein akzessorisches Sicherungsmittel eigener Art.*)
2. Eine befristete “harte Patronatserklärung” erfasst nur solche Forderungen, welche innerhalb der Befristung fällig geworden sind.*)

IBRRS 2003, 2032

OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2003 - 19 U 2278/02
Bei dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B und dem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 8 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 VOB/B handelt es sich um im Wege der Saldierung zu behandelnde Verrechnungsposten.

IBRRS 2003, 2028

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2002 - 21 U 21/02
1. Beim großen Schadensersatz wegen Mängeln (hier: Mangelhafte Wärmepumpanlage) ist der Anspruch auf Rückzahlung des Werklohnes nicht um Nutzungsvorteile zu reduzieren.
2. Die Nutzungsvorteile sind ohnehin durch den mangelbedingten Minderwert herabgesetzt.
3. Zudem ist bei der Frage, ob die Nutzungsvorteile angerechnet werden können, zu beachten, dass der Unternehmer das volle Kapital bis zum Rückzahlungsverlangen uneingeschränkt nutzen kann.

IBRRS 2003, 1985

BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02
a) Eine Zahlung, die der Schuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an den Gerichtsvollzieher leistet, ist eine Rechtshandlung des Schuldners.*)
b) Gewährt der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung eine Leistung früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag, so stellt sie sich nicht bereits deshalb als inkongruente Deckung dar, weil sie zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erfolgt.*)
c) Für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz genügt auch bei einer kongruenten Deckung bedingter Vorsatz.*)
d) Einem Schuldner, der weiß, daß er nicht alle seine Gläubiger befriedigen kann, und der Forderungen eines einzelnen Gläubigers vorwiegend deshalb erfüllt, um diesen von der Stellung eines Insolvenzantrages abzuhalten, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, sondern auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers an; damit nimmt er die Benachteiligung der Gläubiger im allgemeinen in Kauf.*)

IBRRS 2003, 1971

BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner.*)

IBRRS 2003, 1965

BGH, Urteil vom 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.*)

IBRRS 2003, 1955

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 11 U 93/00
1. Sind Gasleitungen sind nicht bis zur Wurzel durchgeschweißt und weisen daher Wurzelfehler auf, weil die Schweißnähte im sog. Nachlinks-Schweißverfahren (NL-Schweißen) ausgeführt wurden und nicht im Nachrechts-Schweißverfahren (NR-Schweißen), so liegt hierin noch kein Mangel i.S.v. § 13 Nr. 1 VOB/B, da die Qualität der Schweißverbindungen weder den anerkannten Regeln der Technik widerspricht, noch hierdurch Zweifel an der dauerhaften Dichtheit der Gasleitungen begründet sind.
2. Denn die Anforderungen der DVGW-TRGI 86 und der DIN 8563 Teil 3 sowie EN 25817, die ein Nachrechts-Schweisen vorsehen, geben für Niedrigdruckgasleitungen in der Hausinstallation nicht die anerkannten Regeln der Technik wieder.
3. Dem Umstand, dass der Handwerker, der die Schweißarbeiten ausgeführt hat, entgegen der Leistungsbeschreibung und den DVGW-TRGI nicht über einen gültigen Schweißerpass verfügt, kommt für die Frage des Mangels und des Austausches der Gasleitungen keine Bedeutung zu.

IBRRS 2003, 1939

OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2001 - 19 U 1833/01
Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel mit Bezug zu unterschiedlichen Tarifgebieten.*)

IBRRS 2003, 1925

KG, Urteil vom 31.03.2003 - 26 U 110/02
Wird die Technische Bearbeitung als "das Aufstellen sämtlicher für die Bauausführung erforderlichen statischen Berechnungen, konstruktiven Bearbeitungen und Ausführungspläne" definiert, dann stellt die Anfertigung von Setzungsberechnungen bei komplizierten Gründungsverhältnissen eine zusätzliche Leistung dar.

IBRRS 2003, 1921

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2003 - 13 U 47/03
Aktivpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen sind beim VOB/B-Vertrag nur unselbständige Rechnungsposten und können deshalb nicht abgetreten werden (BGH, IBR 1999, 102).

IBRRS 2003, 1888

OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.2003 - 5 U 1515/02
1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft, die der Sicherung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag dient, kann sich nach den im Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen richten, wenn dort auf die Bürgschaftsurkunde Bezug genommen ist.*)
2. Eine Erfüllungsbürgschaft ist auf dieses Interesse begrenzt. Die Bürgschaft sichert nicht den "Druckzuschlag", der dem Auftraggeber wegen eines Zurückbehaltungsrechts zusteht.*)

IBRRS 2003, 1887

OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2003 - 5 U 18/03
1. Eine deliktische Haftung des Bauherrn für baubedingte Schäden am Nachbargebäude scheidet aus, wenn er die Arbeiten von Fachleuten hat durchführen lassen, deren Sachkunde er vertrauen durfte. Architekt und Bauunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn.*)
2. Für derartige Schäden schuldet der Bauherr jedoch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen angemessenen Ausgleich, wenn der Geschädigte die Beeinträchtigung nicht abwehren konnte.*)
3. Der Ausgleichsanspruch verjährt auch dann nach 30 Jahren, wenn daneben ein Anspruch aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt, für den die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt.*)
4. Hat der Kläger erstinstanzlich keinen Anlass, zu seiner Aktivlegitimation ergänzend vorzutragen, muss neues Vorbringen in zweiter Instanz jedenfalls mangels Nachlässigkeit berücksichtigt werden.*)
IBRRS 2003, 1879

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - X ZR 128/01
Eine Forderung, der die Einrede des nicht erfüllten Vertrags entgegenstand, kann im Falle der Umwandlung des Vertragsverhältnisses in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis so lange nicht aufgerechnet werden, wie ein Überschuß zu Gunsten des Aufrechnenden nicht feststeht.*)

IBRRS 2003, 1854

BGH, Beschluss vom 05.06.2003 - VII ZR 186/01
1. Derjenige hat eine nachträgliche Vertragsänderung zu beweisen, der sich auf sie beruft. Dieser Grundsatz geht auch der Regel vor, dass der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung deren Mangelhaftigkeit und als deren Voraussetzung auch den vertraglichen Sollzustand beweisen muss.
2. Verdeutlicht der Bauherr sein Konzept, den vorläufigen Hochwasserschutz abzubauen und unverzüglich den endgültigen Hochwasserschutz herzustellen, in seinen Plänen nicht hinreichend, so trägt er eine Mitschuld, wenn es aufgrund des fehlenden Hochwasserschutzes zu Schäden kommt.

IBRRS 2003, 1847

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 3832/02
1. Die Umdeutung der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages in eine freie Kündigung gemäß § 649 BGB setzt angesichts der unterschiedlichen Rechtsfolgen die Feststellung voraus, daß der Kündigende den vertrag auf jeden Fall beenden wollte.*)
2. Die Androhung einer Kündigung nach § 643 BGB macht in der Regel eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht entbehrlich, wenn der Werkunternehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung erstrebt.*)

IBRRS 2003, 1842

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2003 - 13 U 47/03
1. Aktivpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen nach VOB/B sind nur unselbständige Rechnungsposten und keine Forderungen im Sinne der §§ 398 ff BGB, die abgetreten werden können.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn keine Abschlagszahlungen vereinbart und/oder schon gezahlt sind.*)

IBRRS 2003, 1838

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2002 - 21 O 447/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 1833

OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - 7 U 75/02
In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.*)

IBRRS 2003, 1794

KG, Urteil vom 03.06.2003 - 21 U 135/02
Die Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist ohne angemessenen Interessenausgleich auch in den AGB des öffentlichen Auftraggebers unwirksam.

IBRRS 2003, 1790

LG Bamberg, Urteil vom 25.06.2002 - 1 O 184/01
Die Rückforderung eines privaten Bauherrn von geleisteten Werklohnforderungen ist verwirkt, wenn die Rückforderung erst 9 Jahre nach Ingebrauchnahme des Bauwerks und letzter Zahlung erfolgte.

IBRRS 2003, 1789

OLG Bamberg, Urteil vom 07.05.2003 - 3 U 167/02
Die Rückforderung eines privaten Bauherrn von geleisteten Werklohnforderungen ist verwirkt, wenn die Rückforderung erst 9 Jahre nach Ingebrauchnahme des Bauwerks und letzter Zahlung erfolgte.

IBRRS 2003, 1776

LG Memmingen, Urteil vom 09.10.2002 - 2H O 242/02
Bei der Geltendmachung einer Minderung wegen Mängeln ist die Anwendbarkeit des § 648a BGB ausgeschlossen.

IBRRS 2003, 1761

OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 94/02
Die Werkleistung "Dickbeschichtung" ist mangelhaft, wenn eine notwendige Kratzspachtelung nicht ausgeführt wurde und die erforderliche Mindestschichtdicke nicht erreicht wird.

IBRRS 2003, 1758

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 17 U 9/97
1. Eine Tiefgarageneinfahrt ist mangelhaft, wenn sie einem durchschnittlichen Autofahrer nicht gerecht wird.
2. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, der Baubeschreibung und der vertraglichen Pläne reicht für die Mangelfreiheit nicht aus.

IBRRS 2003, 1757

OLG Celle, Urteil vom 01.04.2003 - 16 U 129/02
1. Der Auftragnehmer hat nach § 9 VOB/B ein Recht zur Kündigung, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Nebenpflicht verletzt, dem Auftragnehmer auf Anfrage eine nach Treu und Glauben zumutbare Frist für die Ausführung des Bauvorhabens zu nennen.
2. Ist das Bauvorhaben noch nicht vermarktet, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Baubeginn innerhalb eines bestimmten Zeitraums anzeigen. Eine vorher ausgesprochene Kündigung des Auftragnehmers führt zur Minderung seines Schadensersatzanspruches.

IBRRS 2003, 1724

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003 - 12 U 15/02
Führen Baumängel eines vermieteten gewerblichen Objekts zu Mietminderungen der Mieter, sind diese Mietminderungen im Verhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmer als Schaden des Bauherrn nach § 635 BGB zu beurteilen, nicht nach Mietrecht.

IBRRS 2003, 1721

LG Duisburg, Urteil vom 14.05.2003 - 25 O 84/02
Stehen Parteien in laufenden Geschäftsbeziehungen, kann in der vorbehaltlosen Annahme und Einlösung von Schecks auch auf gekürzte Rechnungen der Abschluss eines Erlassvertrages liegen.

IBRRS 2003, 1720

LG Rostock, Urteil vom 25.06.2003 - 6 O 8/03
Einzelvereinbarungen zur Art der Bürgschaft bei Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, die die Ablösung eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft vorsieht, sind wirksam.

IBRRS 2003, 1718

LG Würzburg, Urteil vom 04.06.2003 - 11 O 2087/02
1. Die Überprüfung des planmäßigen Verlaufes eines Erdkabels mit einem Kabelsuchgerät in Abständen von einigen Metern rechtfertigt nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn hierbei eine nicht vorhersehbare Abweichung von dem im Plan eingezeichneten gradlinigen Verlauf des Kabels übersehen wird.
2. Haftungsbeschränkungen eines Energieversorgers für typische Betriebsrisiken auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit halten einer Inhaltskontrolle stand.

IBRRS 2003, 1641

OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.02.2003 - 4 U 2/02
Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche für die Errichtung einer Tankanlage, die Bestandteil eines aus mehreren Bauwerken bestehenden Betriebshofes ist, verjähren in fünf Jahren.*)

IBRRS 2003, 1640

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - X ZR 57/02
Bei Streit, ob die Frist der einredeweise geltend gemachten Verjährung sechs Monate oder fünf Jahre beträgt, kann der frühere Ablauf der Verjährungsfrist nur angenommen werden, wenn auszuschließen ist, daß der Werkvertrag Arbeiten bei Bauwerken betrifft.*)

IBRRS 2003, 1635

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)

IBRRS 2003, 1630

OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2002 - 7 U 994/01
Dokumentiert der Werkunternehmer durch eine Auftragsbestätigung einen Leistungsumfang oder eine Sollbeschaffenheit, so bestimmt sich hiernach die zu erbringende Werkleistung, auch wenn der Werkunternehmer für den Besteller erkennbar vom ursprünglichen Leistungsverzeichnis abgewichen ist. Dies gilt nicht, wenn der Werkunternehmer unredlich handelt, also bewusst vom Ergebnis der Vertragsverhandlungen abweicht oder die Abweichung so stark ist, dass er nicht mit dem Einverständnis des Bestellers rechnen kann.

IBRRS 2003, 1627

OLG Celle, Urteil vom 07.11.2002 - 6 U 12/02
Die kostspielige Neuverfugung eines Giebels kann wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert werden, wenn eine nur geringfügige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt und die optische Beeinträchtigung nicht ins Gewicht fällt.

IBRRS 2003, 1624

BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 314/01
1. Hat der Bürge dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt, obwohl der Gläubiger aufgrund der Sicherungsvereinbarung nur einen Anspruch auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Bürgschaftsverpflichtung auf erstes Anfordern hat, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Bürgschaft an den Sicherungsgeber herauszugeben. Er muß sich jedoch gegenüber dem Sicherungsgeber und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.*)
2. Die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages "Zahlungen auf Schlußrechnungen werden bis zu 95 % des Nettowertes geleistet. Der Rest ist durch eine kostenlose und befristete Gewährleistungsbürgschaft (Vorgabe der Befristung durch den AG) ablösbar" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
IBRRS 2003, 1604

OLG Dresden, Urteil vom 09.04.2003 - 11 U 1120/02
Die thermische Trockenhaltung durch Verlegung von unisolierten Heizleitungen in den Außenwänden kann eine herkömmliche Isolierung ersetzen. Der Bauherr muss aber über die Folgekosten und die Notwendigkeit des Dauerbetriebs aufgeklärt werden.*)

IBRRS 2003, 1590

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 14/02
1. Auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel ist rechtstechnisch eine Abnahme, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 640 Abs. 2 BGB a.F. ergibt. Es kommt auch nicht darauf an, wie umfangreich die vorbehaltenen Mängel sind und ob aufgrund dieser Mängel die Abnahme auch hätte verweigert werden dürfen. Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist.
2. Die Prüfungspflicht des Unternehmers ist begrenzt durch den Rahmen der vertraglichen Leistungspflicht und der nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilenden Sachkenntnis; dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen.
3. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % je Arbeitstag stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, weil sich ein enger zeitlicher Rahmen im Hinblick auf die Verwirkung der Gesamtstrafe ergibt.
IBRRS 2003, 1582

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02
Die bei unwirksamen Vertragserfüllungsbürgschaften vom BGH herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung, wonach der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.

IBRRS 2003, 1581

OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 10/03
Der Bauunternehmer kann seinen Vergütungsanspruch trotz einer Schlussrechnung weiterhin aus einer Abschlagsrechnung geltend machen, wenn diese ein unbestrittenes Guthaben ausweist (Revision zugelassen).*)

IBRRS 2003, 1549

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002 - 25 W 88/02
Der Erlass einer auf die Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Dies bedeutet nicht, dass eine Gefährdung nicht erforderlich ist, sondern nur, dass die Glaubhaftmachung nicht notwendig ist. Die Gefährdung wird also grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden.*)

IBRRS 2003, 1546

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - 5 U 102/02
Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.*)
Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich – tatsächlich jedoch nicht – zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.*)

IBRRS 2003, 1545

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - I-5 U 102/02
Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.*)
Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich – tatsächlich jedoch nicht – zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.*)

IBRRS 2003, 1539

OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2003 - 1 U 162/02
1. Die fiktive Abnahme kommt nach verlangter förmlicher Abnahme nicht mehr in Frage.
2. Bei verlangter förmlicher Abnahme kann im Klagewege die Vergütung trotz Abnahmereife ohne förmliche Abnahme nicht geltend gemacht werden.

IBRRS 2003, 1512

OLG Koblenz, Urteil vom 10.04.2003 - 5 U 1687/01
1. Trotz fehlender Abnahme ist beim VOB - Werkvertrag die Vergütung fällig, wenn der Besteller nicht mehr Vertragserfüllung, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt.*)
2. Ein mündlicher und damit formunwirksamer Hinweis auf Bedenken ist gleichwohl nicht immer unbeachtlich. Folgt der Auftraggeber einer zuverlässigen mündlichen Belehrung nicht, kann darin ein Mitverschulden liegen, das im Einzelfall jeden Ersatzanspruch ausschließt.*)
3. Ob ein Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig i. S. v. § 13 Nr. 6 VOB ist, ergibt sich aus einer Gesamtschau der Parteiinteressen und der konkreten Gebäudefunktion. Maßgeblich ist das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zur damit erzielten Besserung.*)

IBRRS 2003, 1502

BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - X ZR 200/01
Der Werkunternehmer hat auch ohne Nachfristsetzung für einen Vermögensschaden einzustehen, der dem Besteller eines unter Verletzung von Urheberrechten Dritter hergestellten Werbefilms zu dem Zeitpunkt, zu dem der Besteller den Unternehmer zur Beseitigung des Mangels hätte auffordern können, durch die Verbreitung des Werbefilms und die deshalb von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche bereits entstanden ist.*)

IBRRS 2003, 1500

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - VII ZR 216/02
Wird in einem Vergleich ein Teilverzicht unter der Voraussetzung vereinbart, daß Ratenzahlungen zu bestimmten Terminen zu leisten sind, kann sich der Gläubiger nach Treu und Glauben nicht auf Fristüberschreitungen berufen, wenn er einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, nach dem der Schuldner sich darauf verlassen durfte, daß der Gläubiger aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79, NJW 1980, 1043, 1044).*)
