Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7689 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2003, 1854
BGH, Beschluss vom 05.06.2003 - VII ZR 186/01
1. Derjenige hat eine nachträgliche Vertragsänderung zu beweisen, der sich auf sie beruft. Dieser Grundsatz geht auch der Regel vor, dass der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung deren Mangelhaftigkeit und als deren Voraussetzung auch den vertraglichen Sollzustand beweisen muss.
2. Verdeutlicht der Bauherr sein Konzept, den vorläufigen Hochwasserschutz abzubauen und unverzüglich den endgültigen Hochwasserschutz herzustellen, in seinen Plänen nicht hinreichend, so trägt er eine Mitschuld, wenn es aufgrund des fehlenden Hochwasserschutzes zu Schäden kommt.

IBRRS 2003, 1847

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 3832/02
1. Die Umdeutung der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages in eine freie Kündigung gemäß § 649 BGB setzt angesichts der unterschiedlichen Rechtsfolgen die Feststellung voraus, daß der Kündigende den vertrag auf jeden Fall beenden wollte.*)
2. Die Androhung einer Kündigung nach § 643 BGB macht in der Regel eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht entbehrlich, wenn der Werkunternehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung erstrebt.*)

IBRRS 2003, 1842

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2003 - 13 U 47/03
1. Aktivpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen nach VOB/B sind nur unselbständige Rechnungsposten und keine Forderungen im Sinne der §§ 398 ff BGB, die abgetreten werden können.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn keine Abschlagszahlungen vereinbart und/oder schon gezahlt sind.*)

IBRRS 2003, 1838

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2002 - 21 O 447/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 1833

OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - 7 U 75/02
In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.*)

IBRRS 2003, 1794

KG, Urteil vom 03.06.2003 - 21 U 135/02
Die Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist ohne angemessenen Interessenausgleich auch in den AGB des öffentlichen Auftraggebers unwirksam.

IBRRS 2003, 1790

LG Bamberg, Urteil vom 25.06.2002 - 1 O 184/01
Die Rückforderung eines privaten Bauherrn von geleisteten Werklohnforderungen ist verwirkt, wenn die Rückforderung erst 9 Jahre nach Ingebrauchnahme des Bauwerks und letzter Zahlung erfolgte.

IBRRS 2003, 1789

OLG Bamberg, Urteil vom 07.05.2003 - 3 U 167/02
Die Rückforderung eines privaten Bauherrn von geleisteten Werklohnforderungen ist verwirkt, wenn die Rückforderung erst 9 Jahre nach Ingebrauchnahme des Bauwerks und letzter Zahlung erfolgte.

IBRRS 2003, 1776

LG Memmingen, Urteil vom 09.10.2002 - 2H O 242/02
Bei der Geltendmachung einer Minderung wegen Mängeln ist die Anwendbarkeit des § 648a BGB ausgeschlossen.

IBRRS 2003, 1761

OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 94/02
Die Werkleistung "Dickbeschichtung" ist mangelhaft, wenn eine notwendige Kratzspachtelung nicht ausgeführt wurde und die erforderliche Mindestschichtdicke nicht erreicht wird.

IBRRS 2003, 1758

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 17 U 9/97
1. Eine Tiefgarageneinfahrt ist mangelhaft, wenn sie einem durchschnittlichen Autofahrer nicht gerecht wird.
2. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, der Baubeschreibung und der vertraglichen Pläne reicht für die Mangelfreiheit nicht aus.

IBRRS 2003, 1757

OLG Celle, Urteil vom 01.04.2003 - 16 U 129/02
1. Der Auftragnehmer hat nach § 9 VOB/B ein Recht zur Kündigung, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Nebenpflicht verletzt, dem Auftragnehmer auf Anfrage eine nach Treu und Glauben zumutbare Frist für die Ausführung des Bauvorhabens zu nennen.
2. Ist das Bauvorhaben noch nicht vermarktet, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Baubeginn innerhalb eines bestimmten Zeitraums anzeigen. Eine vorher ausgesprochene Kündigung des Auftragnehmers führt zur Minderung seines Schadensersatzanspruches.

IBRRS 2003, 1724

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003 - 12 U 15/02
Führen Baumängel eines vermieteten gewerblichen Objekts zu Mietminderungen der Mieter, sind diese Mietminderungen im Verhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmer als Schaden des Bauherrn nach § 635 BGB zu beurteilen, nicht nach Mietrecht.

IBRRS 2003, 1721

LG Duisburg, Urteil vom 14.05.2003 - 25 O 84/02
Stehen Parteien in laufenden Geschäftsbeziehungen, kann in der vorbehaltlosen Annahme und Einlösung von Schecks auch auf gekürzte Rechnungen der Abschluss eines Erlassvertrages liegen.

IBRRS 2003, 1720

LG Rostock, Urteil vom 25.06.2003 - 6 O 8/03
Einzelvereinbarungen zur Art der Bürgschaft bei Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, die die Ablösung eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft vorsieht, sind wirksam.

IBRRS 2003, 1718

LG Würzburg, Urteil vom 04.06.2003 - 11 O 2087/02
1. Die Überprüfung des planmäßigen Verlaufes eines Erdkabels mit einem Kabelsuchgerät in Abständen von einigen Metern rechtfertigt nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn hierbei eine nicht vorhersehbare Abweichung von dem im Plan eingezeichneten gradlinigen Verlauf des Kabels übersehen wird.
2. Haftungsbeschränkungen eines Energieversorgers für typische Betriebsrisiken auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit halten einer Inhaltskontrolle stand.

IBRRS 2003, 1641

OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.02.2003 - 4 U 2/02
Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche für die Errichtung einer Tankanlage, die Bestandteil eines aus mehreren Bauwerken bestehenden Betriebshofes ist, verjähren in fünf Jahren.*)

IBRRS 2003, 1640

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - X ZR 57/02
Bei Streit, ob die Frist der einredeweise geltend gemachten Verjährung sechs Monate oder fünf Jahre beträgt, kann der frühere Ablauf der Verjährungsfrist nur angenommen werden, wenn auszuschließen ist, daß der Werkvertrag Arbeiten bei Bauwerken betrifft.*)

IBRRS 2003, 1635

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)

IBRRS 2003, 1630

OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2002 - 7 U 994/01
Dokumentiert der Werkunternehmer durch eine Auftragsbestätigung einen Leistungsumfang oder eine Sollbeschaffenheit, so bestimmt sich hiernach die zu erbringende Werkleistung, auch wenn der Werkunternehmer für den Besteller erkennbar vom ursprünglichen Leistungsverzeichnis abgewichen ist. Dies gilt nicht, wenn der Werkunternehmer unredlich handelt, also bewusst vom Ergebnis der Vertragsverhandlungen abweicht oder die Abweichung so stark ist, dass er nicht mit dem Einverständnis des Bestellers rechnen kann.

IBRRS 2003, 1627

OLG Celle, Urteil vom 07.11.2002 - 6 U 12/02
Die kostspielige Neuverfugung eines Giebels kann wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert werden, wenn eine nur geringfügige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt und die optische Beeinträchtigung nicht ins Gewicht fällt.

IBRRS 2003, 1624

BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 314/01
1. Hat der Bürge dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt, obwohl der Gläubiger aufgrund der Sicherungsvereinbarung nur einen Anspruch auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Bürgschaftsverpflichtung auf erstes Anfordern hat, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Bürgschaft an den Sicherungsgeber herauszugeben. Er muß sich jedoch gegenüber dem Sicherungsgeber und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.*)
2. Die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages "Zahlungen auf Schlußrechnungen werden bis zu 95 % des Nettowertes geleistet. Der Rest ist durch eine kostenlose und befristete Gewährleistungsbürgschaft (Vorgabe der Befristung durch den AG) ablösbar" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
IBRRS 2003, 1604

OLG Dresden, Urteil vom 09.04.2003 - 11 U 1120/02
Die thermische Trockenhaltung durch Verlegung von unisolierten Heizleitungen in den Außenwänden kann eine herkömmliche Isolierung ersetzen. Der Bauherr muss aber über die Folgekosten und die Notwendigkeit des Dauerbetriebs aufgeklärt werden.*)

IBRRS 2003, 1590

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 14/02
1. Auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel ist rechtstechnisch eine Abnahme, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 640 Abs. 2 BGB a.F. ergibt. Es kommt auch nicht darauf an, wie umfangreich die vorbehaltenen Mängel sind und ob aufgrund dieser Mängel die Abnahme auch hätte verweigert werden dürfen. Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist.
2. Die Prüfungspflicht des Unternehmers ist begrenzt durch den Rahmen der vertraglichen Leistungspflicht und der nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilenden Sachkenntnis; dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen.
3. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % je Arbeitstag stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, weil sich ein enger zeitlicher Rahmen im Hinblick auf die Verwirkung der Gesamtstrafe ergibt.
IBRRS 2003, 1582

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02
Die bei unwirksamen Vertragserfüllungsbürgschaften vom BGH herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung, wonach der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.

IBRRS 2003, 1581

OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 10/03
Der Bauunternehmer kann seinen Vergütungsanspruch trotz einer Schlussrechnung weiterhin aus einer Abschlagsrechnung geltend machen, wenn diese ein unbestrittenes Guthaben ausweist (Revision zugelassen).*)

IBRRS 2003, 1549

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002 - 25 W 88/02
Der Erlass einer auf die Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Dies bedeutet nicht, dass eine Gefährdung nicht erforderlich ist, sondern nur, dass die Glaubhaftmachung nicht notwendig ist. Die Gefährdung wird also grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden.*)

IBRRS 2003, 1546

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - 5 U 102/02
Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.*)
Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich – tatsächlich jedoch nicht – zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.*)

IBRRS 2003, 1545

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - I-5 U 102/02
Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.*)
Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich – tatsächlich jedoch nicht – zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.*)

IBRRS 2003, 1539

OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2003 - 1 U 162/02
1. Die fiktive Abnahme kommt nach verlangter förmlicher Abnahme nicht mehr in Frage.
2. Bei verlangter förmlicher Abnahme kann im Klagewege die Vergütung trotz Abnahmereife ohne förmliche Abnahme nicht geltend gemacht werden.

IBRRS 2003, 1512

OLG Koblenz, Urteil vom 10.04.2003 - 5 U 1687/01
1. Trotz fehlender Abnahme ist beim VOB - Werkvertrag die Vergütung fällig, wenn der Besteller nicht mehr Vertragserfüllung, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt.*)
2. Ein mündlicher und damit formunwirksamer Hinweis auf Bedenken ist gleichwohl nicht immer unbeachtlich. Folgt der Auftraggeber einer zuverlässigen mündlichen Belehrung nicht, kann darin ein Mitverschulden liegen, das im Einzelfall jeden Ersatzanspruch ausschließt.*)
3. Ob ein Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig i. S. v. § 13 Nr. 6 VOB ist, ergibt sich aus einer Gesamtschau der Parteiinteressen und der konkreten Gebäudefunktion. Maßgeblich ist das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zur damit erzielten Besserung.*)

IBRRS 2003, 1502

BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - X ZR 200/01
Der Werkunternehmer hat auch ohne Nachfristsetzung für einen Vermögensschaden einzustehen, der dem Besteller eines unter Verletzung von Urheberrechten Dritter hergestellten Werbefilms zu dem Zeitpunkt, zu dem der Besteller den Unternehmer zur Beseitigung des Mangels hätte auffordern können, durch die Verbreitung des Werbefilms und die deshalb von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche bereits entstanden ist.*)

IBRRS 2003, 1500

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - VII ZR 216/02
Wird in einem Vergleich ein Teilverzicht unter der Voraussetzung vereinbart, daß Ratenzahlungen zu bestimmten Terminen zu leisten sind, kann sich der Gläubiger nach Treu und Glauben nicht auf Fristüberschreitungen berufen, wenn er einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, nach dem der Schuldner sich darauf verlassen durfte, daß der Gläubiger aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79, NJW 1980, 1043, 1044).*)

IBRRS 2003, 1495

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - IX ZR 194/02
Die Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist eine inkongruente Deckung, wenn der Schuldner zur Zeit seiner Leistung damit rechnen muß, daß ohne sie der Gläubiger nach dem kurz bevorstehenden Ablauf einer letzten Zahlungsfrist mit der ohne weiteres zulässigen Zwangsvollstreckung beginnt.*)

IBRRS 2003, 1490

LG Bielefeld, Urteil vom 16.04.2003 - 3 O 411/01
1. Die Raumtemperatur in einem Büro darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.
2. Es ist Aufgabe des Vermieters bzw. Bauträgers, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit diese Vorgaben eingehalten werden können.
3. Wer auf eine Klimaanlage verzichtet, nimmt damit nicht gleichzeitig unzuträglich hohe Raumtemperaturen oberhalb des üblichen Maßes hin.

IBRRS 2003, 1471

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2002 - 24 U 62/02
1. Eine Sicherheit nach § 648a BGB kann auch für bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen verlangt werden. Das Sicherungsverlangen kann auch nach der Abnahme ausgesprochen werden.
2. Eine Prozessbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung kann nicht zugleich als Sicherheit im Sinne von § 648a BGB gedeutet werden.

IBRRS 2003, 1470

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2003 - 13 U 206/01
Nach Abnahme seines Werks kann der Auftragnehmer (AN) vom Auftraggeber (AG) keine Sicherheit mehr gemäß § 648a BGB verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der AN erstmals Sicherheit verlangt, nachdem in einem laufenden Prozess der Gerichtsgutachter Mängel seines Werks festgestellt hat.

IBRRS 2003, 1466

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003 - 17 U 193/02
Führt der Unternehmer auf eine Mängelbeseitigungsaufforderung des Bauherrn Untersuchungen durch, ist der Bauherr zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass die Mangelursache nicht aus dem Verantwortungsbereich des Unternehmers herrührt. Hat der Unternehmer vorher ausdrücklich erklärt, dass er für diesen Fall Kostenerstattung verlangt, steht ihm ein vertraglicher Vergütungsanspruch zu.*)

IBRRS 2003, 1465

OLG Bamberg, Urteil vom 13.03.2002 - 8 U 67/01
Ein Unternehmer, der nach örtlichen Gegebenheiten mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen hat, muss eine schriftliche Anfrage unter Übersendung entsprechender Pläne mit beabsichtigten Bohrpunkten an die Versorgungsträger richten.

IBRRS 2003, 1464

KG, Urteil vom 18.12.2001 - 15 U 49/01
Ein Detail-Leistungsverzeichnis kann im Wege der Auftragsverhandlung in ein Komplettheits-Leistungsverzeichnis ausgeweitet werden mit der Folge, dass der vereinbarte Pauschalpreis nicht nur die beschriebenen, sondern alle erforderlichen Leistungen abdeckt.

IBRRS 2002, 2405

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2002 - 17 U 97/02
1. Ein Gewerbetreibender muss eine der Wahrheit entsprechende Kritik an seiner Leistung grundsätzlich hinnehmen.
2. Außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses kann Schadensersatz wegen geschäftsschädigender Äußerungen nur dann verlangt werden, wenn diese wahrheitswidrig oder in ihrer Art zu missbilligen sind.

IBRRS 2003, 1462

BGH, Urteil vom 22.05.2003 - VII ZR 469/01
Nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins ohne Verschulden des Unternehmers ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, um Verzug des Unternehmers zu begründen.*)

IBRRS 2003, 1457

BGH, Urteil vom 22.05.2003 - VII ZR 143/02
Der Auftragnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf ein gemeinsames Aufmaß, wenn er berechtigt ist, die Abnahme zu verlangen.*)
Bleibt der Auftraggeber dem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich, hat er im Prozeß des Auftragnehmers auf Zahlung des Werklohnes vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder daß die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind.*)

IBRRS 2003, 1453

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - 5 U 71/01
Die Hinweispflicht des Werkunternehmers nach § 4 Abs. 3 VOB/B kann in vollem Umfang entfallen, wenn der Auftraggeber durch einen von ihm eingeschalteten Fachmann über sämtliche gefahrenträchtige Gesichtspunkte aufgeklärt wurde, so dass der Auftragnehmer davon ausgehen konnte, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wurde, das der mit der Beauftragung verbundene Risiko in vollem Umfang zu überblicken.*)
Der gewährleistungspflichtige Auftragnehmer ist berechtigt, Nachbesserungsarbeiten zu verweigern, wenn feststeht, dass diese Arbeiten wegen dem Auftraggeber obliegender Vorleistungen oder wegen des Fehlens von bauseitigen Voraussetzungen sinnlos sind, weil damit das Ziel der Mängelbeseitigungsarbeiten, nämlich die Schaffung eines mängelfreien Werkes nicht erreicht werden kann.*)
IBRRS 2003, 1452

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2003 - 5 U 129/02
Scheitert eine Konzernbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft) „auf erstes Anfordern“ daran, dass der „Bürge“ rechtlich nicht selbständig, sondern mit dem Auftraggeber identisch ist, dann kommt eine Umdeutung in das Versprechen einer „Vorauszahlung auf erstes Anfordern“ in Betracht.*)
Auf dieses Versprechen sind die Grundsätze des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 04. Juli 2002 (IX ZR 97/99, BauR 2002, 1698) entsprechend anwendbar, d.h. der Auftraggeber braucht nicht mehr zu zahlen, wenn der Auftragnehmer insolvent wird und Massearmut feststeht.*)

IBRRS 2003, 1451

OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2003 - 34 U 132/01
Wird der Versiegelungsstoff dem Unternehmer vorgeschrieben, so liegt bei der Anwendung einer technisch noch nicht ausgereiften Konstruktion oder Ausführung ein Fall der Risikoübernahme durch den Hauptunternehmer/Bauherrn vor, die dazu führt, dass ein Verstoß des Auftragnehmers gegen Pflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B nicht festgestellt werden kann.

IBRRS 2003, 1448

OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2003 - 11 U 452/02
1. Der Bauunternehmer kommt mit der Fertigstellung von Abbrucharbeiten nicht in Verzug, wenn ihm der Bauherr erst zwei Tage vor Ablauf der fünfwöchigen Vertragsfrist die Abbruchgenehmigung übergibt.*)
2. Nach unstreitigem Beginn der Arbeiten kann der Bauherr nicht mehr Frist zum Beginn der Ausführung gemäß § 5 Ziffer 4 VOB/B setzen, mit der Folge, dass der Bauherr gemäß § 8 Ziffer 3 VOB/B kündigen dürfte, wenn der Unternehmer nicht am gesetzten Tag auf der Baustelle erscheint.*)
3. Wenn der Bauherr nach Unterbrechung der Arbeiten die Vertragsfrist von neuem auf 5 Wochen ab Aufforderung festsetzen will, kann er nicht drei Tage danach wegen Nichterscheinen des Unternehmers aus wichtigem Grund (Prognosekündigung) kündigen.*)

IBRRS 2003, 1435

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2003 - 7 U 129/01
1. Zu den möglichen Baugeldempfängern gehört auch ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser.
2. Ist der Empfänger von Baugeld eine juristische Person, so haftet gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur die juristische Person, sondern neben dieser auch ihr Geschäftsführer persönlich.
3. Der Baugläubiger muss lediglich darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe seiner (des Baugläubigers) Forderung empfangen hat und dass von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre.
Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen und ggf. zu beweisen.
4. Hat der Verwendungspflichtigte entgegen seiner Verpflichtung aus § 2 GSB kein Baubuch geführt und kann deshalb der Baugläubiger nicht ausschließen, dass die auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte Forderungen von Geldgebern sichern, die nicht zur Bestreitung der Baukosten gewährt wurden, so ist prozessual davon auszugehen, dass sämtliche kurz vor oder während der Bauzeit im Grundbuch eingetragenen Hypotheken und Grundschulden Geldleistungen sichern, die zur Bestreitung der Baukosten gewährt und damit Baugeld waren. Der Gegenbeweis obliegt dem Baugeld-Empfänger.

IBRRS 2003, 1434

OLG Celle, Urteil vom 10.12.2002 - 16 U 119/02
1. Wenn die Leistung dadurch mangelhaft geworden ist, dass sie auf der Leistung eines selbständig arbeitenden Vorunternehmers aufbaut und der Auftragnehmer die Mangelhaftigkeit oder jedenfalls Ungeeignetheit der Vorleistung nicht erkennen konnte, so bestehen gegen den Auftragnehmer keine Ansprüche gem. § 4 Nr. 7 VOB/B.
2. Der Auftragnehmer trägt bis zur Abnahme die Beweislast für diese fehlende Erkennbarkeit, d.h. verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.

IBRRS 2003, 1433

OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2002 - 4 W 43/02
1. Nimmt der Gläubiger trotz Hinweises auf die Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ausdrücklich weiterhin den Bürgen in Anspruch, so handelt er rechtsmissbräuchlich.
2. Für die Annahme eines Verfügungsgrundes bedarf es weder einer drohenden Insolvenz noch eines sonstigen schwerwiegenden Nachteils.
