Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7689 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2003, 2348
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2002 - 22 U 111/01
1. Ein Mängelbeseitigungsanspruch gegen den Architekten wegen eines Planungs- und Überwachungsfehlers ist regelmäßig zu verneinen, wenn das Bauwerk fertiggestellt ist und der Planungsfehler sich bereits im Bauwerk verkörpert hat. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Auftraggeber den Architekten in diesen Fällen, wenn und soweit dafür die weiteren Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
2. Wenn allerdings einem Generalunternehmer sowohl die gesamten Architektenleistungen (Planung und Bauüberwachung) als auch die Bauausführung übertragen sind, also auch die Mängelbeseitigung in einer Hand liegt, kann auch auf Seiten des Auftragnehmers ein Interesse an der Mängelbeseitigung nach Fertigstellung des Bauvorhabens fortbestehen.

IBRRS 2003, 2347

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2002 - 11 U 15/99
1. Der Bauunternehmer muss seine Forderungen nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offen legen.
2. Auch beim Pauschalpreisvertrag erfordert eine prüffähige Schlussrechnung iSd § 14 VOB/B nach wirksamer Kündigung des Vertrages grundsätzlich die Beifügung von Unterlagen, die geeignet sind, die berechneten Mengen zu belegen, regelmäßig also eines Aufmaßes.

IBRRS 2003, 2345

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1999 - 22 U 109/99
1. Wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sich damit einverstanden erklärt, daß ein Wohnungseigentümer von einem Handwerker ausgeführte Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum mit diesem gemeinsam aufmißt, dann erteilt der Verwalter dem Wohnungseigentümer hierzu Untervollmacht, weshalb die Aufmaßfeststellungen die WEG grundsätzlich binden.*)
2. Der von einer WEG mit einer Fassadensanierung beauftragte Handwerker darf zur Berechnung seines Werklohns die knapp unter 2,5 m² liegenden Fensteröffnungen nicht übermessen, wenn die WEG die dem vereinbarten Pauschalpreis zugrunde gelegte Fläche unverkennbar aus der Gesamtfläche der Fassade abzüglich der Fensteröffnungen berechnet hat und der Handwerker die WEG bei Vertragsschluß nicht auf die ihr ersichtlich unbekannte Abrechnungsbestimmung in Nr. 5.1.6 der DIN 18350 hingewiesen hat; vielmehr ist dann die Anwendung dieser DIN-Bestimmung vertraglich ausgeschlossen.*)

IBRRS 2003, 2344

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1999 - 22 U 170/99
1. Die Vermutung des § 885 I 2 BGB, daß der durch eine Vormerkung zu sichernde Anspruch gefährdet ist, kann widerlegt werden.*)
2. Wenn der Bauhandwerker seine Schlußrechnung erst 1 1/2 Jahre nach Beendigung seiner Arbeiten erstellt und danach noch einmal 9 Monate zuwartet, bis er eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt, kann eine Eilbedürftigkeit nur noch unter besonderen Umständen bejaht werden.*)

IBRRS 2003, 2343

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 23 U 43/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2342

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2000 - 7 U 65/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2341

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2000 - 24 U 125/98
Keine Zinsen auf überhöhte Abschlagszahlungen; vorzeitige Erfüllung betagter Verbindlichkeiten.*)

IBRRS 2003, 2340

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2000 - 22 U 4/00
1. Beruft sich der Bauherr gegenüber der Schlußrechnung des Bauunternehmers auf Mängel und einigen sich die Bauvertragspartner, daß die Arbeiten durch Sachverständige begutachtet und die Gutachtenkosten in dem Verhältnis gequotelt werden sollen, in dem der Minderungsbetrag zum Rechnungsbetrag steht, dann handelt es sich um eine Abrede, daß Sachverständige durch Schiedsgutachten die Mängel feststellen und Minderungsbeträge festlegen sollen.*)
2. Die Parteien müssen ein Schiedsgutachten bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit hinnehmen; ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, ist nach dem Sach- und Streitstand zu entscheiden, den die Parteien dem Schiedsgutachter zur Beurteilung vorgelegt haben.*)
3. Ein Fehler des Sachverständigen bei der Durchführung des Besichtigungstermins ist nicht geeignet, eine offenbare Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens darzutun.*)

IBRRS 2003, 2339

OLG Köln, Urteil vom 12.09.2000 - 22 U 94/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2338

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2000 - 1 U 86/99
Die Verpflichtung eines vorleistungspflichtigen Schuldners zur Herausgabe einer Erfüllungsbürgschaft besteht erst, wenn der Gläubiger die Gegenforderung erfüllt hat.*)

IBRRS 2003, 2337

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2003 - 13 U 117/02
Die pauschale Rüge gegenüber der Schlussrechnung des Generalunternehmers, es sei nicht geklärt, ob die dort spezifizierten Arbeiten im einzelnen (allesamt) erforderlich waren, ist jedenfalls dann unsubstanziiert und damit im Prozess unbeachtlich, wenn der Beklagte selbst fachkundig ist und zusätzlich einen Architekten beschäftigt.

IBRRS 2003, 2335

OLG Köln, Urteil vom 14.04.2000 - 11 U 3/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2003, 2334

OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 110/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2333

OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2001 - 4 U 58/00
1. Vom Bauunternehmer werden im Rahmen seiner Prüf- und Hinweispflicht keine Fachkenntnisse verlangt, die üblicherweise nur von Sonderfachleuten zu erwarten sind.
2. Auch bei Hanglage des Baugrundstücks und unklaren Bodenverhältnissen darf sich der Bauunternehmer grundsätzlich auf die Vorgaben des planenden Architekten verlassen.
3. Der Architekt ist bei unklaren Bodenverhältnissen verpflichtet, für die Einschaltung eines Sonderfachmanns zu sorgen.

IBRRS 2003, 2332

OLG Köln, Urteil vom 14.04.2000 - 11 U 221/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2331

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 25/00
1. Der Auftraggeber, der einen vereinbarten Skontoabzug vornehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also für das Datum des Rechnungszugangs.*)
2. Von dem für einen Skontoabzug erforderlichen Ausgleich der Rechnung im Umfang ihrer Berechtigung kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber eine Abschlagsrechnung über netto 100.000 DM ohne jede Begründung auf netto 60.000 DM kürzt und auch später kein nachvollziehbare Begründung hierfür gibt.*)

IBRRS 2003, 2329

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2000 - 22 U 64/99
1. Bedenken gemäß § 4 Nr.3 VOB/B sind unmittelbar dem Bauherren mitzuteilen, wenn der Architekt sich ihnen verschließt.*)
2. Ein Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, kein Fachunternehmer zu sein; er hat dafür einzustehen, eine Leistung zu erbringen, die der gemäß § 13 Nr.1 VOB/B übernommenen Gewähr genügt.*)
3. Das Verlangen des Auftraggebers, daß der Auftragnehmer zunächst einen Vorschlag macht, wie Mängelbeseitigungsarbeiten durchgeführt werden sollen, ist nicht unbillig, wenn bis dahin vorgenommene Maßnahmen nicht erfolgreich waren; solange der Auftraggeber erfolgversprechende Maßnahmen nicht zurückweist, besteht für den Auftragnehmer kein Grund, die Mängelbeseitigung abzulehnen.*)
4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Kosten der zur Überwachung und Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten vom Auftraggeber hinzugezogenen Sachverständigen zu erstatten; denn diese Leistungen obliegen dem ohnehin mit den Leistungsphasen 8 und 9 des § 15 HOAI beauftragten Architekten.*)

IBRRS 2003, 2327

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2003 - 10 W 4/03
1. Das Angebot der Abnahme durch den Auftraggeber schließt eine spätere Berufung auf fehlende Abnahmefähigkeit aus.
2. Eine Auszahlungsgefahr und damit der Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Verbot der Bürgschaftsinanspruchnahme kann auch dann bestehen, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger vorerst weigert, auf Anforderung den Bürgschaftsbetrag auszuzahlen.

IBRRS 2003, 2321

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2003 - 13 U 1322/03
§ 641 Abs. 2 BGB schließt ein auf Mängel gestütztes Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nicht aus.*)

IBRRS 2003, 2310

OLG Braunschweig, Urteil vom 06.03.2003 - 8 U 85/02
1. Dem Unternehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung der Gewährleistungsbürgschaft selbst zu, wenn der Auftraggeber die Leistung aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern materiell zu Unrecht in Anspruch genommen hat und der Unternehmer als Schuldner des Bürgen dessen Aufwendungen erstattet hat.
2. Die Haftung des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst grundsätzlich auch den Vorschussanspruch.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen erhaltenen Vorschuss bestimmungsgemäß zur Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu verwenden und darüber abzurechnen.
4. Geschieht dies nicht, so erlischt der Vorschussanspruch des Auftraggebers nach § 242 BGB. Damit entfällt auch die Haftung aus der Gewährleistungsbürgschaft; eine eventuelle Auszahlung muss zurückerstattet werden.

IBRRS 2003, 2301

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2003 - 24 U 188/00
Die in einem Bauvertrag enthaltene Klausel, dass Leistungen, die der Auftragnehmer ohne schriftliche Beauftragung oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, nicht vergütet werden, ist dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss der Vergütungspflicht nicht für solche Fälle gelten soll, in denen eine notwendige ergänzende Leistung als eilbedürftig in Auftrag gegeben wird.

IBRRS 2003, 2298

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2003 - 19 U 102/02
1. Der bauausführende Unternehmer, der einen Bauzaun aufgestellt hat, bleibt, auch wenn ein Drittunternehmer auf der Baustelle tätig wird und den Bauzaun unsachgemäß versetzt, gleichwohl für den Zustand des Bauzaunes (mit-)verantwortlich.
2. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Drittunternehmer stattgefunden hätte. Eine solche Übertragung setzt zu ihrer Wirksamkeit nach den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 2646) aber eine klare und den Dritten erkennbar verpflichtende Absprache voraus.
3. Als Schmerzensgeld erhöhenden Gesichtspunkt ist das nicht akzeptable Verhalten des Bauunternehmers gegenüber dem Geschädigten, welcher seit nunmehr 5 Jahren (!) keinerlei Ersatzleistungen aus dem Unfallereignis erhalten hat, anzusehen. Zudem befindet sich der Bauunternehmer nunmehr in Liquidation; es ist daher ungewiss, ob der Geschädigte überhaupt noch einen Ausgleich seines Schadens erlangen wird.

IBRRS 2003, 2246

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2001 - 26 U 11/01
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens beruht auf einem zweiseitig verpflichtenden schuldrechtlichen Vertrag. Für die Abgrenzung zwischen Vertreter- und Eigengeschäft gelten auch bei diesem Vertrag die allgemeinen Auslegungsregeln, nach denen entscheidend ist, wie die Gegenpartei das Verhalten des Handelnden verstehen durfte. Dabei sind alle Umstände und die erkennbare Interessenlage zu berücksichtigen. Bleiben Zweifel, ist gemäß § 164 Abs. 2 BGB ein Eigengeschäft anzunehmen. Den Erklärenden trifft die Beweislast für die Unternehmensbezogenheit seiner Willenserklärung.

IBRRS 2003, 2245

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2001 - 1 U 272/01
Die Verjährungsvorschrift des § 638 BGB erfasst nicht Ansprüche, die aus positiver Vertragsverletzung abgeleitet werden. Solche Ansprüche verjähren vielmehr in 30 Jahren.

IBRRS 2003, 2244

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2002 - 1 U 322/01
Wenn ein Teilurteil wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen unzulässig ist, hat das dagegen angerufene Rechtsmittelgericht allgemein nur dafür zu sorgen, dass es - wie vorliegend - zu einer einheitlichen Entscheidung kommt.
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind, sind gemäß § 528 Abs. 2 ZPO a.F. nur zuzulassen, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei das Vorbringen im ersten Rechtszug nicht aus grober Nachlässigkeit unterlassen hat.

IBRRS 2003, 2242

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2002 - 1 U 758/01
Die Schlusszahlung ist alsbald nach Prüfung und Feststellung der Schlussrechnung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach deren Einreichung zu leisten. Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es daher nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an. Mithin tritt die Fälligkeit spätestens mit Ablauf von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung ein.

IBRRS 2003, 2231

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.05.2002 - 11 U 77/01
1. Ein Auftragnehmer verletzt seine Kooperationspflichten schwerwiegend, wenn er die vollständige Erbringung seiner Leistung in unverhandelbare Abhängigkeit von einer Nachtragsbeauftragung setzt.*)
2. Zur Frage der Berechtigung der Teilkündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund.*)
3. Zur Pflicht des Auftragnehmers über Person und Modalität eines Subunternehmereinsatzes zu verhandeln.*)

IBRRS 2003, 2230

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2003 - 11 U 74/02
1. Einen geltend gemachten Anspruch oder eine erhobene Einrede einer Partei darf das Gericht im Zivilprozess regelmäßig nur dann wegen fehlender Substanziierung verneinen, wenn die darlegungspflichtige Partei zuvor auf ihre Substanziierungsmängel hingewiesen wurde (vgl. § 139 ZPO). Ist die Substanziierung zur Schlüssigkeit oder Erheblichkeit des Parteivortrages erforderlich, ist die Sache ohne einen entsprechenden Hinweis regelmäßig nicht entscheidungsreif.*)
2. Der Wegfall einer Beschleunigungsvergütung stellt sich regelmäßig nicht als entgangener Gewinn, sondern in gleicher Weise wie bei einer verwirkten Vertragsstrafe als Einbuße des ansonsten voll verdienten Werklohnes dar (im Anschluss an BGHZ 98, 212 [219]; BGH-NJW-RR 1989, 980).*)
3. Bringt der Auftragnehmer durch einen Preisnachlass seine Nachbesserungspflicht nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder seine Kostenerstattungspflicht gem. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B zum Erlöschen, so spricht vieles dafür, bei vertretbaren Nachlassvereinbarungen die hierfür erforderlichen Aufwendungen erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten des Auftragnehmers gegenüber seinem seinerseits erstattungspflichtigen Subunternehmer gleichzustellen.*)
4. Ähnliches gilt für eine schadensrechtliche Beurteilung (§ 13 Nr. 7 VOB/B), denn Verbindlichkeiten aus vertretbaren Abfindungsvereinbarungen des Geschädigten können dem Schädiger haftungsrechtlich zugerechnet werden (vg. Palandt/Heinrichs, BGB-Kommentar, 61. Aufl., vor § 249 Rn. 82; BGH NJW 1993, 1139 [1141]).*)

IBRRS 2003, 2229

OLG Dresden, Urteil vom 27.06.2003 - 11 U 1549/00
1. Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert.*)
2. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen.*)
a) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer schon in Verzug war, bevor er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller alle aus ihnen herrührenden Rechte.*)
b) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer noch nicht in Verzug war, als er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn in Höhe des dreifachen der Beseitigungskosten; diesem Nachbesserungsanspruch des Bestellers steht ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers wegen fehlender Sicherheit entgegen.*)
c) Das führt zur Verurteilung des Bestellers zur Zahlung von Werklohn, Zug um Zug gegen Nachbesserung, diese Zug um Zug gegen die Stellung der Sicherheit und zur Feststellung, dass der Besteller im Verzug mit der Stellung der Sicherheit ist.*)
3. Der Besteller darf in AGB für die Abnahme vorschreiben, dass sie nur als förmliche wirksam sein soll, solange der Unternehmer einen Anspruch auf deren Durchführung binnen kurzer Frist nach der Fertigstellungsanzeige hat.*)
4. Skonto gibt es auch für die Abschlagsrechnungen kürzende Teilzahlungen.*)
5. Baustrom und Bauwasser darf der Besteller mit AGB als pauschalen Promill-Abzug vom Werklohn geltend machen.*)
6. Wenn der Besteller das Werk bei der Abnahme als im wesentlichen vertragsgerecht billigt, handelt er widersprüchlich, wenn er das Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet und herausgibt. Er kann dann dem Werklohn nicht entgegenhalten, er sei mangels förmlicher Abnahme noch nicht fällig.*)
7. Wenn ein Mangel die Funktion des Werks nicht beeinträchtigt und nicht zu sehen ist, ist der Besteller bei großen Nachbesserungskosten auf die Minderung beschränkt (hier: Absenkungen in Grundleitungsrohren).*)

IBRRS 2003, 2221

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2002 - 1 U 70/01
Ist ein bezifferter Leistungsantrag mit dem Antrag auf Feststellung auf Ersatz allen weiteren Schadens verbunden, kann kein umfassendes Grundurteil ergehen.*)

IBRRS 2003, 2216

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2002 - 1 U 273/02
Der Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten beim mangelhaft umgebauten Kachelofen besteht auch dann, wenn der Besteller den Mängel noch nicht beseitigt hat.
Angriffe gegen ein Sachverständigengutachten, die erst im Berufungsverfahren vorgebracht werden, sind neue Verteidigungsmittel.
Ein Kachelofen stellt einen Bestandteil eines Bauwerks dar. Mängelbeseitigungsansprüche verjähren daher gem. § 638 BGB a.F. in fünf Jahren.

IBRRS 2003, 2207

OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2003 - 1 U 165/02
Hat der Verwalter des insolventen Generalunternehmers Masseunzulänglichkeit angezeigt, kann der Bauherr nicht mehr schuldbefreiend gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B an einen Subunternehmer zahlen.

IBRRS 2003, 2203

BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 281/02
Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage ist kein neues Angriffsmittel in der Berufung, wenn sich deren Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben.*)
Der Auftragnehmer kann die sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts ohne Nachfrist verlangen, wenn der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto endgültig verweigert hat.*)
IBRRS 2003, 2164

BGH, Urteil vom 26.10.2000 - VII ZR 3/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2158

BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 269/97
Erkennt ein Gericht, daß die Partei einen Hinweis falsch aufgenommen hat, so muß es den Hinweis präzisieren und der Partei Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen.*)

IBRRS 2003, 2150

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 12 U 4/03
1. Zur Frage, ob der Bauherr, der keine angemessene Sicherheit nach § 648a BGB stellt, sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachbesserungen verliert (hier im Hinblick auf eine dem § 321 BGB vergleichbare Interessenlage bejaht).
2. Von einer stillschweigenden Abnahme ist auszugehen, wenn der Bauherr auf den Leistungen des Unternehmers den Ausbau weiter vorantreibt und eine Mängelliste erst 1 Jahr nach Beendigung der Arbeiten des Unternehmers erstmalig vorgelegt wird.
3. Das Sicherheitsverlangen des Bauunternehmers ist auch dann noch angemessen und berechtigt, wenn die geschuldeten Leistungen - wie hier - bereits abgenommen sind und der Besteller nur noch Gewährleistung in Form von Nachbesserung beansprucht.

IBRRS 2003, 2085

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2003 - 4 U 27/01
1. Eine AGB-Klausel, in der das Rücktrittsrecht unklar geregelt ist, geht zu Lasten des Verwenders. Das heißt, dem Vertragspartner steht das günstigste Rücktrittsrecht zu, das sich aus der Klausel herleiten lässt.
2. Eine AGB-Klausel, die dem Vertragspartner den Nachweis abschneidet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der in der Klausel festgesetzte pauschalierte Betrag, ist unwirksam. Dies gilt immer dann, wenn die Klausel durch ihre Fassung den Eindruck einer endgültigen, einen Gegenbeweis ausschließenden Festlegung erweckt.

IBRRS 2003, 2077

OLG München, Urteil vom 24.01.2003 - 23 U 4026/02
1. Die “harte Patronatserklärung” ist ein akzessorisches Sicherungsmittel eigener Art.*)
2. Eine befristete “harte Patronatserklärung” erfasst nur solche Forderungen, welche innerhalb der Befristung fällig geworden sind.*)

IBRRS 2003, 2032

OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2003 - 19 U 2278/02
Bei dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B und dem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 8 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 VOB/B handelt es sich um im Wege der Saldierung zu behandelnde Verrechnungsposten.

IBRRS 2003, 2028

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2002 - 21 U 21/02
1. Beim großen Schadensersatz wegen Mängeln (hier: Mangelhafte Wärmepumpanlage) ist der Anspruch auf Rückzahlung des Werklohnes nicht um Nutzungsvorteile zu reduzieren.
2. Die Nutzungsvorteile sind ohnehin durch den mangelbedingten Minderwert herabgesetzt.
3. Zudem ist bei der Frage, ob die Nutzungsvorteile angerechnet werden können, zu beachten, dass der Unternehmer das volle Kapital bis zum Rückzahlungsverlangen uneingeschränkt nutzen kann.

IBRRS 2003, 1985

BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02
a) Eine Zahlung, die der Schuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an den Gerichtsvollzieher leistet, ist eine Rechtshandlung des Schuldners.*)
b) Gewährt der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung eine Leistung früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag, so stellt sie sich nicht bereits deshalb als inkongruente Deckung dar, weil sie zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erfolgt.*)
c) Für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz genügt auch bei einer kongruenten Deckung bedingter Vorsatz.*)
d) Einem Schuldner, der weiß, daß er nicht alle seine Gläubiger befriedigen kann, und der Forderungen eines einzelnen Gläubigers vorwiegend deshalb erfüllt, um diesen von der Stellung eines Insolvenzantrages abzuhalten, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, sondern auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers an; damit nimmt er die Benachteiligung der Gläubiger im allgemeinen in Kauf.*)

IBRRS 2003, 1971

BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner.*)

IBRRS 2003, 1965

BGH, Urteil vom 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.*)

IBRRS 2003, 1955

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 11 U 93/00
1. Sind Gasleitungen sind nicht bis zur Wurzel durchgeschweißt und weisen daher Wurzelfehler auf, weil die Schweißnähte im sog. Nachlinks-Schweißverfahren (NL-Schweißen) ausgeführt wurden und nicht im Nachrechts-Schweißverfahren (NR-Schweißen), so liegt hierin noch kein Mangel i.S.v. § 13 Nr. 1 VOB/B, da die Qualität der Schweißverbindungen weder den anerkannten Regeln der Technik widerspricht, noch hierdurch Zweifel an der dauerhaften Dichtheit der Gasleitungen begründet sind.
2. Denn die Anforderungen der DVGW-TRGI 86 und der DIN 8563 Teil 3 sowie EN 25817, die ein Nachrechts-Schweisen vorsehen, geben für Niedrigdruckgasleitungen in der Hausinstallation nicht die anerkannten Regeln der Technik wieder.
3. Dem Umstand, dass der Handwerker, der die Schweißarbeiten ausgeführt hat, entgegen der Leistungsbeschreibung und den DVGW-TRGI nicht über einen gültigen Schweißerpass verfügt, kommt für die Frage des Mangels und des Austausches der Gasleitungen keine Bedeutung zu.

IBRRS 2003, 1939

OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2001 - 19 U 1833/01
Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel mit Bezug zu unterschiedlichen Tarifgebieten.*)

IBRRS 2003, 1925

KG, Urteil vom 31.03.2003 - 26 U 110/02
Wird die Technische Bearbeitung als "das Aufstellen sämtlicher für die Bauausführung erforderlichen statischen Berechnungen, konstruktiven Bearbeitungen und Ausführungspläne" definiert, dann stellt die Anfertigung von Setzungsberechnungen bei komplizierten Gründungsverhältnissen eine zusätzliche Leistung dar.

IBRRS 2003, 1921

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2003 - 13 U 47/03
Aktivpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen sind beim VOB/B-Vertrag nur unselbständige Rechnungsposten und können deshalb nicht abgetreten werden (BGH, IBR 1999, 102).

IBRRS 2003, 1888

OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.2003 - 5 U 1515/02
1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft, die der Sicherung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag dient, kann sich nach den im Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen richten, wenn dort auf die Bürgschaftsurkunde Bezug genommen ist.*)
2. Eine Erfüllungsbürgschaft ist auf dieses Interesse begrenzt. Die Bürgschaft sichert nicht den "Druckzuschlag", der dem Auftraggeber wegen eines Zurückbehaltungsrechts zusteht.*)

IBRRS 2003, 1887

OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2003 - 5 U 18/03
1. Eine deliktische Haftung des Bauherrn für baubedingte Schäden am Nachbargebäude scheidet aus, wenn er die Arbeiten von Fachleuten hat durchführen lassen, deren Sachkunde er vertrauen durfte. Architekt und Bauunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn.*)
2. Für derartige Schäden schuldet der Bauherr jedoch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen angemessenen Ausgleich, wenn der Geschädigte die Beeinträchtigung nicht abwehren konnte.*)
3. Der Ausgleichsanspruch verjährt auch dann nach 30 Jahren, wenn daneben ein Anspruch aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt, für den die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt.*)
4. Hat der Kläger erstinstanzlich keinen Anlass, zu seiner Aktivlegitimation ergänzend vorzutragen, muss neues Vorbringen in zweiter Instanz jedenfalls mangels Nachlässigkeit berücksichtigt werden.*)
IBRRS 2003, 1879

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - X ZR 128/01
Eine Forderung, der die Einrede des nicht erfüllten Vertrags entgegenstand, kann im Falle der Umwandlung des Vertragsverhältnisses in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis so lange nicht aufgerechnet werden, wie ein Überschuß zu Gunsten des Aufrechnenden nicht feststeht.*)
