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Sachgebiet: Bauvertrag

7689 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 3188
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Arbeiten an Mülldeponie: Wer trägt das Setzungsrisiko?

OLG München, Urteil vom 15.10.2003 - 27 U 89/01

Bei Bauarbeiten an einer Mülldeponie ist das aus dem biologischen Abbauprozess resultierende Setzungsrisiko - jedenfalls nach vorausgegangener VOB/A-Vergabe mit vom Auftraggeber erstelltem detailliertem Leistungsverzeichnis - als so genanntes Systemrisiko vom Auftraggeber zu tragen.

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IBRRS 2003, 3186
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
5%-iger Sicherheitseinbehalt durch normale Bürgschaft ablösbar?

BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 57/02

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, daß ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).*)

b) Wird die Ablösung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft zusätzlich davon abhängig gemacht, daß keine wesentlichen Mängel vorhanden sind, ist diese Vertragsklausel unwirksam.*)




IBRRS 2003, 3148
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch Bürge an Schiedsgutachtenklausel im Bauvertrag gebunden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2003 - 12 U 55/03

1. Eine Schiedsgutachtenklausel muss grundsätzlich nur derjenige gegen sich gelten lassen, der an ihrem Abschluss beteiligt war.*)

2. Die Schiedsgutachtenklausel in einem Bauvertrag bindet also nicht den (Gewährleistungs-)Bürgen.*)

3. Ebenso wenig bindet eine Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen zwei Bauvertragspartnern den (Gewährleistungs-)Bürgen.*)

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IBRRS 2003, 3111
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Grundstückserwerb mit zu errichtendem Gebäude: Werkvertragsrecht!

OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 215/99

1. Auf einen Vertrag, der zum Gegenstand den Erwerb eines Grundstücks mit einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Bauwerk hat, findet, auch wenn dieser als "Kaufvertrag" bezeichnet wird, bei Mängeln des Bauwerks Werkvertragsrecht Anwendung.

2. Bei einer AGB-Klausel, die eine Minderung des Kaufpreises erst nach einer fehlgeschlagener Nachbesserung durch den Verwender zulässt, bedarf es zum Wiederaufleben der allgemeinen werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche - neben dem Vorliegen eines Mangels - im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung der Nachbesserung einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in analoger Anwendung von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F..

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IBRRS 2003, 3104
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auseinanderfallen von Bauherr und Auftraggeber

OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2002 - 21 U 77/00

Ein Architektenvertrag, bei dem der Auftraggeber des Architekten und der Bauherr auseinanderfallen, ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Bauherrn, wenn - für den Architekten erkennbar - der Bauherr seiner Planung vertraut und der Auftraggeber ein besonderes Interesse am Schutz des Bauherrn hat.*)

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IBRRS 2003, 3103
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hat Wohnungserwerber Schadensersatzansprüche gegen Bauträger?

OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2003 - 21 U 46/03

1. Dem Erwerber einer Eigentumswohnung stehen regelmäßig keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer (Bauträger) beauftragten Unternehmer zu, weil er in den Schutzbereich dieses Werkvertrages grundsätzlich nicht einbezogen ist.*)

2. In derartigen Fällen hat der Unternehmer auch keine Organisations- und Überwachungspflichten, die seine deliktsrechtliche Haftung gegenüber dem Wohnungserwerber begründen.*)

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IBRRS 2003, 3102
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauhandwerkssicherungshypothek

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2003 - 21 U 44/03

1. Die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung des § 885 Abs. 1 S. 2 BGB ist widerlegbar.*)

2. Dem Auftragnehmer fehlt ein ausreichendes Sicherungsbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn er die einstweilige Verfügung mehr als 1 1/2 Jahre nach Erstellung der Schlussrechnung beantragt, der Auftraggeber die Zahlung des restlichen Werklohns mit sachlichen Einwänden verweigert und sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zwischenzeitlich nicht nachteilig verändert haben.*)

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IBRRS 2003, 3101
BauträgerBauträger
GoA-Anspruch für Zweitunternehmer?

OLG Hamm, Urteil vom 15.07.2003 - 21 U 42/03

1. Der Unternehmer, der Leistungen für ein Bauvorhaben erbringt, das nicht seinem Auftraggeber, sondern einem dritten Eigentümer gehört, kann von dem Eigentümer nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag keine Zahlung beanspruchen.*)

2. Der Eigentümer schuldet dem Unternehmer aufgrund der vertragsrechtlich begründeten Risikoverteilung grundsätzlich auch keinen Bereicherungsausgleich.*)

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IBRRS 2003, 3100
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Aufrechnung zwischen Architekten und Bauherrn?

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2003 - 21 U 26/03

Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn es die Möglichkeit widerstreitender Entscheidungen eröffnet, die sich auch aus der höchstrichterlich bislang noch nicht geklärten Rechtsfrage, ob die Honorarforderung eines Architekten und die Schadensersatzforderung des Bauherrn in einem Abrechnungsverhältnis zu einander stehen oder nur gegeneinander aufgerechnet werden können, ergeben kann.*)

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IBRRS 2003, 3090
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umwandlung einer Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. in AGB möglich?

LG München I, Urteil vom 20.11.2003 - 12 HK O 6649/03

Eine unwirksame Vertragsbedingung über die Verpflichtung zur Beschaffung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fällt nicht ersatzlos weg. Eine derartige Bestimmung ist vielmehr ergänzend dahingehend auszulegen, dass eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft geschuldet wird.

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IBRRS 2003, 3077
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die Werkleistung fällig? (hier: Immobiliensanierung)

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 218/01

Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.*)

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IBRRS 2003, 3060
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechtsfolgen einer Schlussrechnung

OLG Bamberg, Urteil vom 01.09.2003 - 4 U 87/03

1. Das oftmals so aufgestellte Postulat, wonach bei Vorliegen von Schlussrechnungsreife eine Werklohnforderung nicht mehr auf Abschlagsrechnungen gestützt werden könne, trifft nicht zu; es wird in dieser Form weder in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Kommentarliteratur vertreten.

2. Zu Grunde gelegt werden kann nach der Rechtsprechung lediglich, dass dann, wenn der Werkunternehmer die vertraglich geschuldete Werkleistung vollständig erbracht und mittels Schlussrechnung abgerechnet hat, der Anspruch auf Abschlagszahlung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann.

3. Demgegenüber hat der BGH die Frage, ob bei einem nicht beendeten Vertrag selbst nach erteilter Schlussrechnung noch Abschlagsrechnungen gefordert werden können, ausdrücklich offen gelassen. In Einzelfällen lässt der Bundesgerichtshof bei einer derartigen Konstellation den Anspruch auf Abschlag auch nach erteilter Schlussrechnung noch zu.

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IBRRS 2003, 3049
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Grundurteil zu § 13 Nr. 7 Abs. 2 Buchst. d) VOB/B

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - VII ZR 186/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 3030
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Werkleistung erbracht? Augenscheinseinnahme

OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2003 - 11 U 851/02

Wenn sich durch die angebotenen Zeugen nicht klären lässt, ob die behauptete sichtbar eingebaute Werkleistung (Türen) erbracht ist, muss das Gericht von Amts wegen einen Augenschein einnehmen, bevor es die Werklohnklage mangels Nachweis der Leistung abweist. Wenigstens muss es den Kläger vorab darauf hinweisen, dass es von Amts wegen keinen Augenschein einnehmen wird.*)

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IBRRS 2003, 3027
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01

a) Ein Unternehmer, der mit einem Dritten (hier: Wohnungsbauunternehmen als Verwalter von Mietwohnungen) einen Werkvertrag geschlossen hat, in dem die Entgeltfrage umfassend geregelt ist, hat gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten (hier: Wohnungseigentümer) keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, auch wenn er seinen Entgeltanspruch gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht durchsetzen kann.*)

b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).*)

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IBRRS 2003, 3018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Celle, Urteil vom 13.11.2003 - 13 U 136/03

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).*)

Der Bauvertrag kann dann nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Unternehmer anstatt der Bürgschaft auf erstes Anfordern eine "einfache" Bürgschaft schuldet.*)




IBRRS 2003, 3012
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Im Falle der Abnahmefiktion kein Mängelvorbehalt erforderlich

OLG Celle, Urteil vom 18.09.2003 - 11 U 11/03

1. Im Regelfall ist bei gleichartigen Leistungen in der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts die konkludente Erklärung der Aufrechnung zu sehen.*)

2. Abnahmefiktionen genügen für den Ausschlussgrund des § 640 Abs. 2 BGB nicht.*)

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IBRRS 2003, 3005
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlung der Bauabzugssteuer im Verh. zw. Bauherrn und -unternehmer

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2003 - 17 U 210/02

§ 48a EStG legt den Fälligkeitszeitpunkt der Bauabzugssteuer im Verhältnis zwischen Bauherr und Finanzamt fest, untersagt aber nicht, dass bereits vor Fälligkeit an das Finanzamt geleistet wird.*)

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IBRRS 2003, 2981
BauvertragBauvertrag
Zurückforderung nach Abschlagszahlungen

OLG Jena, Urteil vom 16.01.2003 - 1 U 214/02

Zur Rückabwicklung einer Überzahlung durch vereinbarte Abschlagszahlungen.

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IBRRS 2003, 2962
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2003 - 17 U 24/03

1. Zur Abgrenzung Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft.*)

2. Eine Teilleistung liegt vor, wenn es sich bei natürlicher Betrachtungsweise um eine noch nicht vollständig beendete, sondern in Zahl und Ausdehnung fortzuführende Leistung handelt. Dabei ist bei einem Bauvertrag über mehrere Objekte auf die einzelne Wohnung, nicht auf das Gesamtwerk abzustellen.*)

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IBRRS 2003, 2959
BauvertragBauvertrag
Sicherungs- und Kontrollpflichten des Bauherrn

OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.09.2002 - 1 U 248/01

Ein Bauherr, der einen als zuverlässig geltenden und sachkundigen Unternehmer damit beauftragt hatte, eine begehbare Abdeckung über den Deckendurchbrüchen herzustellen, ist schon in der Regel nicht verpflichtet, seine Baustelle laufend zu kontrollieren, um etwa festzustellen, ob die Baustelle noch immer ordnungsgemäß abgesichert ist.

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IBRRS 2003, 2948
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Sittenwidrigkeit der Arbeitnehmerbürgschaft eines Bauleiters

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02

Eine von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell kraß überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.*)

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IBRRS 2003, 2931
BauträgerBauträger
Verknüpfung Bau- u. Grundstückskaufvertrag: Beurkundungsbedürftig?

OLG Köln, Urteil vom 26.02.2003 - 12 U 254/99

Bietet der Generalunternehmer nicht nur seine Bauleistung an, sondern vermittelt er zugleich den Erwerb bestimmter Grundstücke, so wird durch diese Verknüpfung auch der Bauvertrag beurkundungsbedürftig, selbst wenn dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages eingeräumt wird.

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IBRRS 2003, 2927
BauvertragBauvertrag
Prüfbarkeit der Schlussrechnung

OLG Bamberg, Urteil vom 04.12.2002 - 3 U 44/02

In welchem Umfang die Schlußrechnung aufgeschlüsselt werden muss, damit der Auftraggeber in der Lage ist, sie in der gebotenen Weise zu überprüfen, ist eine Frage des Einzelfalls, die abgesehen von den Besonderheiten der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung auch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers und seiner Hilfspersonen abhängt.

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IBRRS 2003, 2924
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Abrede über Gewährleistungssicherheit in AGB

LG Essen, Urteil vom 22.05.2003 - 18 O 496/02

Eine unwirksame, vom Auftraggeber (AG) vorgegebene Klausel, wonach der Sicherheitseinbehalt für die Dauer der Gewährleistung durch eine Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. abgelöst werden kann, ist - wie im Falle einer Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A. - einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich. Daher kann der AG eine unbefristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft verlangen.

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IBRRS 2003, 2922
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sicherungsabrede intransparent und daher unwirksam!

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 175/01

1. Bauträger arbeiten erfahrungsgemäß mit Formularverträgen. Das gilt nicht nur für den Bauträgervertrag, sondern auch für die Werkverträge mit Bauunternehmern. Die Vorlage eines solchen Vertrages, in dem zahlreiche, ausschließlich den Unternehmer belastende Bedingungen erhalten sind, begründet daher den ersten Anschein für dessen AGB-Charakter.

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages

„Für die Erfüllung der übernommenen Gewährleistung wird nach der Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit eine Sicherheit von 5 % der Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer ausschließlich durch unbefristete Bankbürgschaft oder Bankgarantie mit einem vom Auftraggeber genehmigten Wortlaut abgelöst werden.“

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2003, 2921
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel

OLG Hamburg, Urteil vom 10.06.2003 - 9 U 121/00

1. Gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B kann vom Auftraggeber die Abnahme verweigert werden, solange wesentliche Mängel der vertraglich geschuldeten Bauleistung vorliegen, die beseitigt werden müssen.

2. Ob ein Mangel „wesentlich" ist und deshalb zur Verweigerung der Abnahme nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des BGH anhand der Art des Mangels, seines Umfangs und vor allem seiner Auswirkungen, wobei dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist.

3. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistung ohne wesentlichen Mangel ist, trägt der Auftragnehmer.

4. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme zu Recht, treten die Abnahmewirkungen nicht ein, insbesondere kann es auch nicht zu einer fiktiven Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B kommen.

5. Stellt der Besteller den Mangel im Wege der Ersatzvornahme im Laufe des Rechtsstreits selbst ab, ist er nicht mehr berechtigt, die Abnahme zu verweigern, sondern hat unter Umständen einen Schadensersatzanspruch, mit dem er aufrechnen kann.

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IBRRS 2003, 2916
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einverständliche Vertragsaufhebung

OLG Köln, Urteil vom 28.05.2003 - 11 U 150/01

1. Eine unwirksame Kündigungserklärung in Verbindung mit einer entsprechenden Reaktion der anderen Vertragspartei kann eine einverständliche Vertragsaufhebung darstellen.

2. Die einvernehmliche Vertragsaufhebung steht einem Schadensersatzanspruch des Bestellers aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 VOB/B nicht entgegen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung die Voraussetzungen einer Kündigung durch den Besteller vorliegen.

3. Soll der Unternehmer als selbstständiger Subunternehmer die Gewerke Heizung und Sanitär übernehmen und wird er stattdessen auf der Baustelle vom Hauptunternehmer wie ein Arbeitnehmer eingesetzt, so darf er die Arbeiten einstellen.

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IBRRS 2003, 2914
BauvertragBauvertrag
Vertretung eines kommunalen Zweckverbandes

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 2 U 1341/00

1. Verpflichtungserklärungen eines kommunalen Zweckverbandes, die von dem Verbandsvorsitzenden ohne Beifügung der Amtsbezeichnung und des Dienstsiegels unterzeichnet sind, sind nichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn das entsprechende Landesgesetz über Zweckverbände dies explizit vorsieht, was in Thüringen jedoch bzgl. des Dienstsiegels nicht der Fall ist.

2. Befreit zudem die Satzung des Zweckverbandes von dem Erfordernis, die Dienstbezeichnung bei der Unterschrift anzugeben, so kann sich der Verband nicht auf einen solchen Formmangel berufen.

3. Zu der Frage der Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage in der 2. Instanz.

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IBRRS 2003, 2913
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Umfang der Überwachungspflicht des Architekten

KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 9892/00

1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.

2. Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR wäre die Verweigerung der Zustimmung der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zur Erweiterung der Klage auch die GbR selbst rechtsmissbräuchlich, so dass eine derartige Klageänderung in der Berufungsinstanz keinen Bedenken begegnet.

3. Zur Frage, ob eine Doppelberechnung der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 15 HOAI vorliegt.

4. Zur Frage, ob ein Architekt bei der Prüfung der Schlussrechnung die Voraussetzungen des Verfalls einer Vertragsstrafe und damit die Möglichkeit ihres Absetzens zu untersuchen hat.

5. Grundsätzlich gilt für den Baubereich, dass abgesehen von besonders gewichtigen Einzelpunkten geringfügige Abweichungen, die durchaus 1 oder 2 cm betragen können, hinzunehmen sind. Hinzu tritt, dass dann, wenn unvermaßte Zeichnungen zur Bauausführung übergeben werden, eine deutlich größere Toleranz hinzunehmen ist, weil zusätzlich Abweichungen beim Ausmessen der Zeichnungen als unschädlich in Betracht zu ziehen sind, wobei auch Beachtung finden muss, dass mit Blick auf den jeweils gewählten Maßstab, hier 1 : 20, geringfügige Messfehler sich durch den Maßstab erheblich multiplizieren. Zudem bringt die fehlende Vermaßung in aller Regel zum Ausdruck, dass eine genaue Maßhaltigkeit nicht erforderlich ist.

6. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität nicht dem Architekten als Überwachungsmangel anzurechnen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.

7. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis durch den Architekten nicht erkennbar ist.




IBRRS 2003, 2910
BauvertragBauvertrag
Wer muss Mangel vertreten?

OLG Nürnberg, Urteil vom 11.04.2002 - 2 U 3308/01

1. Zur Frage der Rechtsscheinhaftung bei Firmen mit ähnlichem Namen.

2. Arglistig handelt, wer sich eigentlich nicht als passivlegitimiert ansieht, dies aber erst äußert, wenn der Anspruch gegenüber dem eigentlichen Schuldner verjährt ist, um diesen zu schützen.

3. Ist die Werkleistung unstreitig abgenommen, liegt die Beweislast für das Vorhandensein eines dem Unternehmer anzulastenden Mangels bei dem Besteller.

4. Unter Beachtung des Umstandes, dass der Unternehmer nur ein Teilgewerk der Gesamtanlage zu liefern hat und weitere Teile von einer anderen Firma geliefert werden, steht es im Risiko des Bestellers, ab dem Probebetrieb Schäden am Gewerk des Unternehmers zu verursachen.

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IBRRS 2003, 2909
BauvertragBauvertrag
Welcher Unternehmer erbrachte die mangelhafte Leistung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2002 - 17 U 145/00

Ist strittig, welcher Unternehmer welche Leistungen erbracht hat, so kann auf ihre Rechnungen abgestellt werden. Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass die abgerechneten Arbeiten auch tatsächlich von dem jeweiligen Unternehmer ausgeführt wurden.

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IBRRS 2003, 2908
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Mehrleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2001 - 19 U 22/00

1. Der Unternehmer kann vom Bauherrn nur dann eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn er darlegt und nachweist, dass die von ihm zusätzlich zur Pauschalvereinbarung in Rechnung gestellten Leistungen nicht schon in der Pauschalvereinbarung ganz oder teilweise enthalten sind und der Bauherr mit der vollständigen Bezahlung der Pauschalvergütung nicht bereits einen Teil der Zusatzleistungen abgegolten hat.

2. Zur Frage, wann solche Mehrleistungen vereinbart sind.

3. § 2 Nr. 8 VOB/B erfasst die nicht vertraglich vorgesehenen Ansprüche und gilt daher auch für Pauschalverträge.

4. Voraussetzung für § 2 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B ist, dass es sich um außervertragliche Leistungen handelt und diese zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind.

5. Ob die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, richtet sich danach, ob die mit der Bauerrichtung verfolgte Ziel- und Zweckrichtung nur auf diese Weise erreicht werden kann, jedenfalls keineswegs so, wie im Vertrag vorgesehen.

6. Diese Voraussetzungen sind z.B. erfüllt, wenn wegen unvorhergesehener Bodenverhältnisse eine größere Aushubtiefe oder Breite erforderlich wird, um die Bauleistung den Regeln der Baukunst entsprechend überhaupt fristgerecht erstellen zu können, oder der Aushub nach einer anderen als der ausgeschriebenen Bodenklasse erfolgen muss.

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IBRRS 2003, 2907
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Erweiterung der Schlussrechnung

OLG Dresden, Urteil vom 05.06.2002 - 11 U 1719/01

1. Die Honorarrechnung des Architekten ist prüffähig, wenn der Auftraggeber sie geprüft hat.*)

2. Ist eine erste Rechnung aus der Sicht des Bauherrn eine Schlussrechnung, so tritt mit der Übersendung der Schlussrechnung die Fälligkeit der gesamten Honorarforderung ein.

3. Zu der Frage, wann eine Rechnung als Schlussrechnung vom Bauherrn aufgefasst werden kann.

4. Auch wenn man die Schlussrechnung lediglich als Teil-Schlussrechnung interpretiert, so muss der Bauherr nach Ablauf der Verjährungsfrist dieser ersten Teil-Schlussrechnung nicht mehr mit einer Erweiterung der Schlussrechnung rechnen.

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IBRRS 2003, 2905
ARGEARGE
Verfahrensrecht - Zusätzlich GbR verklagt: Keine Klageerweiterung

KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 4/01

1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.

2. Wird eine Klage dahingehend erweitert, dass neben den Gesellschaftern auch die GbR selbst verklagt wird, so handelt es sich eher um eine Rubrumsberichtigung als um eine Klageerweiterung aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR.

3. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität des eingebauten Bodens nicht von dem Unternehmer zu verantworten. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.

4. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis nicht erkennbar ist.

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IBRRS 2003, 2904
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Abgespeckte Version" stellt Mangel dar

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2002 - 12 U 172/01

1. Eine „abgespeckte Version“ ist eine nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Leistung und somit ein Mangel i. S. des § 13 Nr. 5 ff VOB/B.

2. Allein der Umstand, dass der Unternehmer offensichtlich von der Ausschreibung abweichend Leistungen erbracht hat und dies auch der Bauherr erkannt hat, hätte im Zuge der Abnahme bzw. der Rechnungsprüfung zu einem Vorbehalt führen müssen.

3. Deshalb kann der Bauherr nach der Rechnungsprüfung nicht mehr mit der Einwendung gehört werden, der Unternehmer habe durch die „abgespeckte Version“ Einsparungen erreicht, die die ursprünglich vereinbarte Vergütung nicht mehr rechtfertigen würden.

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IBRRS 2003, 2903
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt haftet unabhängig vom Bauunternehmer

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - VII ZR 448/01

Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen eines im Bauwerk verkörperten Mangels der Planung oder der Bauaufsicht ist nach Grund und Höhe unabhängig von einer Haftung des Bauunternehmers.*)




IBRRS 2003, 2902
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelhaftigkeit von Härtekammern

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2002 - 23 U 18/02

1. Eine Steinfertigungsanlage stellt eine auf längere Zeit angelegte ortsfeste Anlage dar, die jedenfalls aufgrund ihres Gewichts fest mit dem Untergrund verbunden ist, ohne sich einfach entfernen zu lassen, so dass sie selbst Bauwerkscharakter hat und zudem wesentliche Bedeutung für die Erneuerung des sie umgebenden Bauwerks (Werkhalle) hat.

2. Die fehlende Einhaltung des DIN-gerechten Sicherheitsfaktors bezüglich der Tragkraft der die Auflagenprofile haltenden Krampen, stellt einen Mangel i.S.d. § 635 BGB a.F. dar.

3. Es bedarf keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. zur Beseitigung des Mangels, wenn der Unternehmer seine Verantwortlichkeit und damit auch die Pflicht zur Beseitigung des Mangels endgültig und ernsthaft in Abrede stellt.

4. Der Unternehmer hat den Mangel im Sinne von § 635 BGB a.F. zu vertreten, weil er als Hersteller der Härtekammern erkennen muss, dass die Belastungsfähigkeit um einen Sicherheitsfaktor von 1,5 zu kürzen ist.

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IBRRS 2003, 2850
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BauvertragBauvertrag
Wann haften die beteiligten Unternehmer als Gesamtschuldner?

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2003 - 7 U 7/03

Mehrere an einem Bauvorhaben beteiligte Unternehmer haften für Mängel als Gesamtschuldner, wenn die ihnen jeweils anzulastenden Versäumnisse in einer Art und Weise zu Tage treten, die dieselben Nachbesserungsmaßnahmen erforderlich machen.*)

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IBRRS 2003, 2845
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wasserleitung-Frostschäden: Haftung v. Bauunternehmer u. Architekt

OLG Köln, Urteil vom 19.03.2003 - 17 U 78/02

Platzt infolge lang andauernden starken Dauerfrostes eine nicht entleerte Kalt-Wasser-Leitung, so haften der Architekt und der Bauunternehmer der Gebäudeversicherung gegenüber als Gesamtschuldner; der Bauherr muss sich jedoch ein Mitverschulden von 1/3 anrechnen lassen.

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IBRRS 2003, 2842
BauvertragBauvertrag
Vertrauensschutz nach § 15 Abs. 1 HGB (hier: Insichgeschäft)

BGH, Urteil vom 09.10.2003 - VII ZR 122/01

Die fehlende Eintragung der Befreiung eines Vertreters von den Beschränkungen des § 181 BGB kommt einem Vertragspartner nicht zugute, dem es nicht möglich gewesen wäre, sein Handeln bei Kenntnis der nicht eingetragenen Tatsache anders einzurichten.*)

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IBRRS 2003, 2832
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BauvertragBauvertrag
Auswinkeligkeit außerhalb der Toleranzen: Schadensersatz?

OLG Schleswig, Urteil vom 14.10.2003 - 3 U 160/99

1. Erhebliche Winkelabweichungen eines Gebäudes und nicht parallele Wände begründen keinen Schadensersatzanspruch wenn die Gebrauchstauglichkeit nicht sichtbar beeinträchtigt ist.

2. Der Fliesenleger ist zur Prüfung der Raumwinkelmaße verpflichtet und insoweit zur Berücksichtigung bei der Verlegung der Fliesen.

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IBRRS 2003, 2830
BauvertragBauvertrag
Kein Hinweis nötig, wenn Änderungen am Leistungsgegenstand bekannt

LG Hanau, Urteil vom 23.04.2001 - 4 O 1215/98

Weiß der Unternehmer eines Gewerkes von Änderungen bzgl. eines anderen Gewerkes, die sein Gewerk betreffen, so bedarf es keines zusätzlichen Hinweises an ihn.

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IBRRS 2003, 2828
BauvertragBauvertrag
Nachträgliche Raumänderung muss Installateur nicht berücksichtigen

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.08.2002 - 17 U 139/01

1. Um die Behauptung einer unzureichenden Heizleistung zu untermauern, muss der Bauherr im Einzelnen vortragen, unter welchen Bedingungen welche Temperaturen in den vermieteten Räumlichkeiten gemessen worden sind.

2. Werden Räume nachträglich abgeteilt, so kann dem Unternehmer nicht vorgeworfen werden, dass er diese nach der Installation der Klimageräte erfolgten Änderungen nicht berücksichtigt hat.

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IBRRS 2003, 2827
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Werklohnansprüchen

OLG Naumburg, Urteil vom 28.11.2002 - 4 U 126/02

1. Behauptet der Unternehmer die Abrechnung nach Einzelpreisen, so kann der Bauherr diese Behauptung nur erheblich bestreiten, wenn er zumindest darlegt, auf welchen Pauschalpreis – die einzige Alternative zu Einzelpreisen – sich die Parteien geeinigt haben sollen.

2. Hat der Bauherr die Arbeiten im eigenen Namen in Auftrag gegeben und auch – zumindest teilweise – selbst bezahlt, so ist allein zwischen den Parteien ein Vertrag zu Stande gekommen, da der Bauherr eine mögliche Stellvertretung für einen Miteigentümer nicht offen gelegt hat, § 164 Abs. 2 BGB.

3. Grundsätzlich ist die Errichtung und Vermietung von Häusern nicht als Gewerbebetrieb, sondern als private und nicht gewerbliche Kapitalanlage anzusehen, so dass Werklohnansprüche aus derartigen Baumaßnahmen gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in der kurzen Frist von zwei Jahren verjähren. Dies gilt selbst für die Vermietung in großem Umfang zur Alterssicherung, solange nicht die Vermietung als eine auf Gewinn ausgerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle betrieben wird.

4. Jedoch gilt bei Kaufleuten gemäß § 344 Abs. 1 HGB die Vermutung, dass auch Aufträge für von ihm privat errichtete Mietshäuser zu seinem Gewerbebetrieb gehören. Kann der Auftragnehmer daher beweisen, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, so obliegt es diesem, darzulegen, dass die Leistung (ausnahmsweise) nicht für seinen Gewerbebetrieb erbracht worden ist. Gelingt ihm dies nicht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 196 Abs. 2 BGB vier Jahre.

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IBRRS 2003, 2764
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BauvertragBauvertrag
Überprüfungspflicht bezüglich Nachunternehmer

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2002 - 11 U 1142/02

1. Ein Bauunternehmer ist nicht verpflichtet, die Leistung des Nachunternehmers darauf zu überprüfen, ob die eigene Vorleistung fachgerecht zu Ende geführt wird.*)

2. Ist der Auftraggeber gleichzeitig Bauleiter, muss er sich ein hälftiges Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er bei unklarer Ausschreibung nicht durch die Aufsicht dafür sorgt, dass die komplizierte Zusammenarbeit von zwei Gewerken richtig funktioniert.*)

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IBRRS 2003, 2763
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BauvertragBauvertrag
Bezahlung von Nachträgen aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag

OLG Dresden, Urteil vom 15.01.2003 - 11 U 283/02

Der Nachunternehmer hat einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Hauptunternehmer auf Bezahlung von Nachträgen, wenn der Hauptunternehmer seinerseits diese Nachträge dem Auftraggeber gegenüber mit GU-Zuschlag abgerechnet hat.*)

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IBRRS 2003, 2758
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BauvertragBauvertrag
Steuerungs-Software keine "Arbeiten bei Bauwerken"

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2003 - 18 U 207/02

1. Instandsetzungs- und Umbauarbeiten sind dann als "Arbeiten bei Bauwerken" anzusehen, wenn entsprechende Leistungen bei Neuerrichtung "Arbeiten bei Bauwerken" wären und wenn sie nach Umfang und Bedeutung solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind. Denn auf derartige Instandsetzungsarbeiten trifft der gesetzgeberische Grund für die längere Verjährungsfrist bei Bauwerksarbeiten nach der ähnlichen Interessenlage gleichermaßen zu. Auch bei solchen Instandsetzungsarbeiten besteht allgemein die Gefahr, dass Mängel erst nach Jahren erkannt werden.

2. Geistige Leistungen, die der Errichtung eines Bauwerks dienen, sind der Errichtung des Bauwerks zuzuordnen. Auch für sie gilt die Verjährungsregelung des § 638 BGB a.F. für Bauwerke. Geistige Leistungen, die der Errichtung eines Bauwerks dienen, sind vor allem die Leistungen der Architekten, Statiker, Vermessungsingenieure und weiteren Ingenieure, die bestimmungsgemäß ihre Verkörperung im Bauwerk finden.

3. Dagegen gilt für die Erstellung eines Software-Programms zur Steuerung, Regelung und Überwachung von zwei Heizkesseln keine 5jährige Verjährungsfrist, weil es sich hierbei nicht um „Arbeiten bei Bauwerken“ i.S.d. § 638 BGB a.F. handelt.

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IBRRS 2003, 2753
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BauvertragBauvertrag
Nachbarrecht - Bauherr haftet für Schäden durch Baugrube am Nachbarhaus

OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2003 - 11 U 726/02

Ein Bauunternehmer, der ohne planerische Vorgabe neben bestehenden Gebäuden eine Baugrube aushebt, haftet dem Eigentümer des Nachbargebäudes für Schäden durch die Baugrube. Es hilft ihm im Verhältnis zum Nachbarn nichts, wenn der Bauherr ihm die Sicherungsmaßnahmen vorenthält, die der Statiker des Bauherrn vorgeschlagen hatte.*)

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IBRRS 2003, 2752
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BauvertragBauvertrag
Konkludente Abnahme der Werkleistung

OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2003 - 11 U 696/02

Der Bauherr nimmt konkludent die Werkleistung ab, wenn er sich nach mehreren Besichtigungen mit dem Unternehmer über die Höhe der noch zu erstellenden Schlussrechnung mit Zu- und Abschlägen einigt, auch wenn die in mehrseitigen Listen aufgeführten Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachgebessert sind.*)

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