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Sachgebiet: Bauvertrag

7689 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0444
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A.: Kann AG gegen Rückforderungsanspruch aufrechnen?

OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003 - 5 U 67/03

Nimmt der Auftraggeber als Begünstigter eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu Unrecht in Anspruch, kann er gegen den dadurch resultierenden Rückforderungsanspruch des vom Bürgen in Rückgriff genommenen Auftragnehmers nicht mit Ansprüchen aufrechnen, die nicht vom Sicherungszweck der Bürgschaft erfasst sind.

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IBRRS 2004, 0441
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzung des Sicherheitseinbehalts gemäß § 17 Nr. 8 VOB/B

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.2004 - 2 U 94/03

Der Einbehalt einer Sicherheit gem. § 17 Ziff. 8 VOB/B (Fassung vom September 1988) setzt nach Eintritt des vereinbarten Rückgabezeitpunktes voraus, dass zuvor ein konkretes Beseitigungsverlangen erhoben worden ist. Eine Streitverkündung ersetzt ein solches nicht.*)

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IBRRS 2004, 0416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Alternativposition: Wann erlischt Angebotsbindung?

KG, Urteil vom 21.11.2002 - 4 U 7233/00

1. Mit der Auftragserteilung entscheidet der Auftraggeber, ob eine Grund- oder Alternativposition zur Ausführung kommen soll. Damit entfällt die Angebotsbindung hinsichtlich der nicht beauftagten Position.

2. Gibt der Auftraggeber die entfallene Position später doch in Auftrag, so handelt es sich um die Anordnung einer Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B. Für die Findung des neuen Preises ist auf die Preisermittlungsgrundlagen der ursprünglich beauftragten Leistungen, nicht der entfallenen Position abzustellen.

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IBRRS 2004, 0372
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbefreiung wegen Vorschreibens des Baustoffs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2004 - 22 U 57/03

1. Nach § 13 Nr. 3 VOB/B ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für Mängel frei, die auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers oder auf von diesem gelieferte oder vorgeschriebene Baustoffe zurückgehen, es sei denn, dass der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat und es unterlässt, diese Bedenken dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, § 4 Nr. 3 VOB/B.

2. Der Begriff des "Vorschreibens" eines Baustoffes setzt ein eindeutiges, Befolgung heischendes Verlangen des Auftraggebers voraus, das dem Auftragnehmer keine Wahl mehr lässt, es muss sich um eine bindende Anweisung handeln.

3. Ein "Vorschreiben" kann nicht deshalb verneint werden, weil der Nachtragsauftrag nicht vom Auftragnehmer angenommen werden muss. Es entspricht dem Wesen des Bauvertrags, dass der Auftraggeber formuliert, welche Leistung er wünscht, und der Auftragnehmer frei ist, das Vertragsangebot anzunehmen. Das schließt es nicht aus, ein "Vorschreiben" anzunehmen, wenn der Auftraggeber zu erkennen gibt, dass er nur eine bestimmte Leistung bzw. die Verarbeitung eines bestimmten Materials wünscht und jedes andere Material nicht als ordnungsgemäße Vertragserfüllung gelten lassen will.

4. Ist ein Baustoff generell für einen bestimmten Zweck untauglich, so befreit die ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers, diesen Baustoff einzusetzen, den Auftragnehmer gänzlich von jeder Gewährleistung, soweit sich nichts anderes aus der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers ergibt. Ist dagegen ein vom Auftragnehmer aufgrund einer Anweisung des Auftraggebers gelieferter Baustoff grundsätzlich geeignet, aber das konkret verwendete, grundsätzlich geeignete Material fehlerhaft (sog. "Ausreißer"), so fehlt für eine Risikoverlagerung aufgrund einer Anordnung der innere Grund.

5. Inhalt, Umfang und Grenzen der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers müssen deshalb danach bestimmt werden, mit welcher fachlichen Kompetenz des Auftragnehmers der Auftraggeber rechnen darf; umgekehrt braucht der Auftragnehmer der nicht mehr zu prüfen, wo er davon ausgehen kann, dass eine sorgfältige und fachkundige Prüfung bereits stattgefunden hat, der er nichts mehr hinzu- oder entgegensetzen kann, oder wo Prüfaufgaben seine fachliche Kompetenz überschreiten würden.

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IBRRS 2004, 0370
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungsfrist bei Mängeln im Straßenbelag

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.10.2003 - 4 U 44/02

1. Bei dem Aufbringen einer Schicht aus Ziegelrecyclingmaterials als Straßenbelag liegt nicht ohne weiteres ein Werkmangel gemäß § 633 Abs. 1 BGB vor, wenn das Material eine minimale Asbestkonzentration aufweist und deshalb von einem begründeten Gefahrverdacht, der auf nachweislich tatsächliche Risikomomente gestützt ist, nicht ausgegangen werden kann.

2. Die Abgrenzung zwischen "Arbeiten an einem Grundstück" und "Arbeiten an einem Bauwerk" ist nach den Umständen des Einzelfalls gemäß dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens vorzunehmen.

3. Der erhebliche Unterschied zwischen der einjährigen und der fünfjährigen Verjährungsfrist beruht auf dem für Bauwerke typischen Risiko, dass Mängel zunächst verborgen bleiben und sich unter Umständen erst Jahre nach der Fertigstellung des Werkes zeigen. Können Mängel hingegen ohne weiteres erkannt werden, besteht das für Bauwerke typische Risiko nicht.

4. Dementsprechend gilt für Mängel am Straßenbelag die einjährige Verjährungsfrist.

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IBRRS 2004, 0364
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag bleibt insolvenzbedingt stecken: Abrechnung?

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 201/02

Wird ein Bausatzvertrag insolvenzbedingt nicht vollständig erbracht, hat dies zur Folge, daß die vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten Leistungen nach den Regeln der Kündigung aus wichtigem Grund bei Bauverträgen festzustellen und zu bewerten sind.*)

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IBRRS 2004, 0338
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOB/B "als Ganzes" vereinbart?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2004 - 23 U 90/03

1. Vom Auftraggeber gestellte Vertragsklauseln, die § 2 Nr. 5, 6, 8, § 8, § 12, § 16 Nr. 3 Abs. 1 und § 17 Nr. 4, 5 VOB/B zum Nachteil des Auftragnehmers modifizieren, greifen in den "Kerngehalt" der VOB/B ein.

2. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand und ist unwirksam.




IBRRS 2004, 0337
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss Architekt günstig bauen?

OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.2003 - 1 U 108/02

1. Nimmt der Auftraggeber eine Eventualposition in Anspruch, muss er sie bei seinem Vertragspartner abrufen, es sei denn, er entzieht ihm den Auftrag. Nur in diesem Sinne ist eine Eventualposition als "Angebotsblanken" zu begreifen, für deren Ausführung es einer Anordnung des Auftraggebers bedarf.

2. Der Architekt kann gegenüber einem Auftragnehmer Erfüllungsgehilfe des Auftragsgebers sein, soweit es darum geht, Vertragspflichten nachzukommen, welche der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer hat.

3. Eine allgemeine Verpflichtung der Architekten, in jeder Hinsicht die Vermögensinteressen des Bauherrn wahrzunehmen und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten "so kostengünstig wie möglich“ zu bauen, besteht nicht.




IBRRS 2004, 0335
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung eines Bauvertrages

OLG Dresden, Urteil vom 18.02.2004 - 11 U 850/03

Ist in einem Bauvertrag zwischen einem Investor und einer Gemeinde geregelt, dass der Investor sämtliche Bauarbeiten auf dem Grundstück selbst auszuführen hat, so ist die Gemeinde durch eine Klausel zur Herstellung der Ein- und Ausfahrt nur dazu verpflichtet, die Ausfädelspur von der Straße zur Zufahrt der Tiefgarage und die Einfädelspur von der Ausfahrt der Tiefgarage in die Straße zu errichten, nicht jedoch die Zu- und Abfahrtsrampen.

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IBRRS 2004, 0320
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2003 - 3 Wx 156/03

Primäre Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum stehen den Wohnungseigentümern zu, welche Ersterwerber waren.*)

Ist die Eigentümergemeinschaft, die die Ansprüche geltend macht, nicht mehr personell identisch mit der ursprünglichen Gemeinschaft der Ersterwerber, so bleibt die Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn die Ersterwerber die späteren Erwerber zur Geltendmachung ermächtigt haben.*)

Dabei ist regelmäßig zu vermuten, dass die späteren Erwerber von den Ersterwerbern stillschweigend ermächtigt worden sind.*)

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IBRRS 2004, 0315
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Selbständiges Garantieversprechen einer Bank

OLG Bamberg, Urteil vom 10.11.2003 - 4 U 98/03

1. Wenn ein Kreditinstitut eine Bürgschaft übernehmen will, so pflegt es dies auch klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen.

2. Zu den Anforderungen an ein selbständiges Garantieversprechen einer Bank im Rahmen eines Bauträgervertrages.

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IBRRS 2004, 0314
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Konkludente Einigung über Skontoabzüge

OLG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 8 U 24/03

1. Zu der Abgrenzung zwischen Rubrumsberichtigung und Klägerwechsel.

2. Die widerspruchslose Hinnahme von Skontoabzügen unter reibungsloser Fortsetzung der Geschäfte über einen langen Zeitraum hat den objektiven Erklärungswert, dass der Gläubiger mit den Abzügen, so wie sie praktiziert wurden, einverstanden ist.

3. Eine in einem relativ frühen Stadium der unmittelbaren Vertragsbeziehung erfolgte einmalige Beanstandung ändert nichts an dem Erklärungswert des anschließenden langfristig gleichartigen Verhaltens.

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IBRRS 2004, 0306
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klausel über Gewährleistungssicherheit: Auslegung?

OLG München, Urteil vom 03.02.2004 - 9 U 3458/03

Kann nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) des Auftraggebers der Auftragnehmer einen unverzinslichen Sicherheitseinbehalt nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen, so ist diese Klausel insgesamt unwirksam: Der Auftragnehmer braucht keine Sicherheit für die Gewährleistung zu stellen. Eine ergänzende Vertragsauslegung dahin, dass der Einbehalt durch selbstschuldnerische "einfache" Bürgschaft abzulösen ist, findet nicht statt.

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IBRRS 2004, 0305
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Textliche Bewertung eines Gutachteninhalts

OLG Celle, Urteil vom 29.01.2004 - 14 U 158/03

Sind die textlichen Begriffe eines Sachverständigengutachtens (beispielsweise "mitteldicht") relativer Natur und steht ihnen keine absolute Größenordnung gegenüber, so darf sich der Bauunternehmer nicht auf die textliche Bewertung des Gutachteninhalts verlassen.

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IBRRS 2004, 0285
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

OLG München, Urteil vom 28.05.2003 - 15 U 3660/00

1. Anerkannte Regeln der Bautechnik, also technischen Regeln für die Konstruktion von Bauwerken und Bauleistungen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in der Baupraxis als zutreffend bewährt haben, können vereinzelt in Frage gestellt werden.

2. Das erforderliche Schallschutzmaß verringert sich nicht dadurch, dass Reihenhäuser aus Gründen der Bauleitplanung ohne Realteilung des Grundstücks errichtet werden.




IBRRS 2004, 0270
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftragserteilung durch Durchführung einer Bauvoranfrage?

LG Berlin, Urteil vom 02.10.2003 - 5 O 499/02

Die Durchführung einer Bauvoranfrage spricht nicht zwingend für die Erteilung eines Auftrages durch schlüssiges Verhalten. Die Grenze zum Abschluss eines bindenden Vertrages wird für jedermann erst erkennbar dort erreicht, wo der Architekt absprachegemäß in die konkrete Planung übergeht.

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IBRRS 2004, 0224
BauvertragBauvertrag
Aufrechnung gegen eine gepfändete Forderung

BGH, Urteil vom 18.12.2003 - VII ZR 315/02

Die Aufrechnung gegen eine gepfändete Forderung wird nicht durch § 392 Alternative 2 BGB ausgeschlossen, solange deren Durchsetzung ein Leistungsverweigerungsrecht entgegensteht.*)

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IBRRS 2004, 0199
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Darf Bauträger Vermögenswerte vor Fertigstellung einfordern?

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2003 - 5 O 92/03

1. Der Bauträger ist verpflichtet, Vermögenswerte der Auftraggeber nur entsprechend dem Bauablauf entgegenzunehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen zu lassen.

2. Eine vertragliche Regelung, die die Fälligkeit des Kaufpreises davon abhängig macht, dass der Bauherr durch den Architekten oder Bauleiter schriftlich mitteilt, dass die Arbeiten erbracht wurden, verstößt gegen §§ 3, 12 der Makler- und Bauträgerverordnung und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig. Aufgrund der Klausel könnte etwa im Wege des Urkundenprozesses auf die Vermögenswerte des Auftraggebers zugegriffen werden, ohne dass die in § 3 MaBV geregelten Fälligkeitsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen; denn an die Stelle des tatsächlichen Bautenstandes tritt die bloße Mitteilung über den Bautenstand.

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IBRRS 2004, 0195
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährungshemmung bei Mängelprüfung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2003 - 2 U 46/02

1. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen (§ 638 Abs. 1 S. 2 BGB [a.F.]). Diese kann förmlich, aber auch konkludent geschehen. Dabei wird in der vorbehaltlosen Zahlung der geschuldeten Vergütung regelmäßig eine konkludente Abnahme gesehen, denn dadurch bringt der Auftraggeber zum Ausdruck, dass er die vom Unternehmer erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht hinnimmt.

2. Bei einem nicht vollendeten Werk, weil etwa die Leistung der Objektüberwachung noch aussteht, kommt eine konkludente. Abnahme in der Regel, wenn nicht eine Teilabnahme ausdrücklich vereinbart ist, nicht in Betracht.

3. Eine Verjährungshemmung tritt gemäß § 639 Abs. 2 BGB [a.F.] ein, wenn sich der Unternehmer im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder seiner Beseitigung unterzieht. Dies rechtfertigt sich aus dem Gesichtspunkt, dass der Unternehmer beim Besteller den Eindruck erweckt, er werde sich um den Mangel kümmern, sodass ein weiteres Vorgehen einstweilen nicht veranlasst ist.

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IBRRS 2004, 0194
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Reicht Hinweis auf VOB/B im Baugewerbe aus?

OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2003 - 17 U 80/03

1. Zwar ist im Einzelfall zu prüfen, ob die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind. Ist sie dem Bauherrn nicht vertraut, so muss sie ihm von dem Vertragspartner konkret zur Kenntnis gebracht werden. Ein bloßer Hinweis auf die VOB/B reicht in diesen Fällen in der Regel nicht aus.

2. Anders ist es aber, wenn der Verwender mit Sicherheit erwarten darf, dass der Vertragspartner die VOB/B bereits kennt. Dies kann der Fall sein, wenn sie sich in seinem Geschäftszweig durchgesetzt hat und niemand in der Branche ohne Kenntnis dieser Bedingungen tätig sein kann. In derartigen Fällen darauf zu bestehen, daß der Verwender dann auch seinem Vertragspartner die "Kenntnisnahme" ermöglichen müsse, wäre bloße Förmelei. Gegenüber einem im Baugewerbe tätigen Vertragspartner reicht daher der Hinweis auf die Geltung der VOB/B aus, um sie in den Vertrag einzubeziehen.

3. Zu den "holzkonstruktiven Teilen" eines in Holzrahmenbauweise zu errichtenden Hauses gehört nicht der Schallschutz.




IBRRS 2004, 0189
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Einbeziehung der VOB/B durch vertragliche Vereinbarung?

LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2003 - 7 O 42/03

Wird in einem Bauvertrag vereinbart, dass die VOB/B in ihrer derzeit gültigen Fassung Vertragsgrundlage ist, und beide Vertragsparteien besitzen den Text, reicht eine solche Bezugnahme auf die VOB/B zu deren Einbeziehung aus, wenn Vertragspartner des Verwenders ein auf dem Bausektor tätiges Unternehmen ist. Bei einem solchen Unternehmen kann davon ausgegangen werden, dass es den Inhalt der VOB/B kennt.

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IBRRS 2004, 0187
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ist die kontoführende Bank Baugeldempfänger?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2002 - 12 U 182/01

1. Soweit eine Bank sich auf ihre Tätigkeit als kontoführende Bank eines Bauträgers beschränkt, ist sie nicht Empfängerin des Baugeldes. Die kontoführende Bank ist nur Adressat, der nach dem Willen des Verkäufers das von den Käufern zur Verfügung gestellte Geld verwahren soll.

2. Die der Überweisung zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen der Beteiligten hat die Bank grundsätzlich nicht zu prüfen. Sie hatte sich daher auch nicht für die Angaben über den Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern zu interessieren.

3. Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags ist maßgeblich, dass die Bank einem Kunden eine ggf. auch für einen Dritten bestimmte Auskunft in konkreter Form erteilt und der Bank oder Sparkasse hierbei bewusst ist, dass sie für den Empfänger von erheblicher Bedeutung sein kann und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde.

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IBRRS 2004, 0184
BauvertragBauvertrag
Beginn der Verjährung des Werklohnanspruchs des Bauhandwerkers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 49/03-13

Für den Beginn der Verjährungsfrist beim BGB-Werkvertrag kann nicht allein darauf abgestellt werden, dass der Auftragnehmer seine Werkleistung abnahmereif erbracht hat, so dass der Auftraggeber deren Abnahme nicht verweigern konnte mit der Folge, dass der Auftragnehmer berechtigt war, den Auftraggeber unmittelbar auf Zahlung der Werklohnforderung zu verklagen, was das berechtigte Abnahmeverlangen mit einschließt (entgegen Saarl. OLG, OLGR 1990, 01 und entgegen OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 254).

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IBRRS 2004, 0176
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz?

OLG München, Urteil vom 12.06.2003 - 28 U 4242/02

Macht der Auftraggeber als Teil des Schadensersatzanspruchs aus § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B 1996 die Mängelbeseitigungskosten selbst geltend, muss vorher eine von ihm dem Auftragnehmer gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos abgelaufen sein. Diese Fristsetzung ist jedoch entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Beseitigung des Mangels endgültig und bestimmt verweigert.

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IBRRS 2004, 0168
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei behaupteter Festpreisvereinbarung

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2004 - 5 W 21/04

1. Wird eine technische Bühnenausstattung ( Verstärker, Beleuchtung etc. ) zunächst nur vermietet und verpflichtet sich der Vermieter später auch zum Auf- und Abbau, liegt kein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, sondern ein Werkvertrag vor.

2. Behauptet der Besteller substantiiert eine Festpreisvereinbarung, muss der Unternehmer beweisen, dass eine derartige Vereinbarung nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2004, 0158
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Fälligkeit ohne Abnahme

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 198/02

a) Das Angebot einer Minderung im Rahmen später gescheiterter Vergleichsgespräche führt nicht zum Verlust des Mängelbeseitigungsanspruchs.*)

b) Wird der Werklohn wegen Mängeln nicht fällig, kann sich der Besteller auch nach längerer Nutzung des Bauwerks noch auf die fehlende Fälligkeit berufen.*)

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IBRRS 2004, 0154
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie setzt man eine Nachfrist richtig?

OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2003 - 19 U 80/03

Eine wirksame Nachfristsetzung setzt voraus, dass der Gläubiger unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Schuldner mit ihr eine letzte Gelegenheit zur Erbringung der vertraglichen Leistung erhält.

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IBRRS 2004, 0152
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit in Bausachen: Ein Lotteriespiel!

LG München II, Beschluss vom 28.07.2003 - 1 O 4326/03

1. Soweit ein Rechtsanwalt im Einklang mit dem BGH und der wesentlichen Literatur in Bausachen den Ort des Bauvorhabens als Erfüllungsort im Sinne des § 269 BGB für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem BGB-Bauvertrag wählt und dementsprechend eine Werklohnklage am gemäß § 29 ZPO örtlich zuständigen Gericht erhebt, verstößt er gegen seine Pflicht zur "Wahl des sichersten Weges". Denn für viele Instanzgerichte ist Werklohn am Wohn- oder Geschäftssitz des Bauherrn zu bezahlen.

2. Bei der "angeblich herschenden Meinung" handelt es sich nur um ein "Phantom".

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IBRRS 2004, 0138
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüffähigkeit einer Schlußrechnung: Verfahrensrechtliche Behandlung

OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2003 - 4 U 92/03

1. Bei Bedenken gegen die Prüffähigkeit einer Schlußrechnung obliegt dem Gericht eine ins Einzelne gehende Hinweispflicht. Das gleiche gilt hinsichtlich der Frage, ob eine Abrechnung in der Klage die inhaltliche Qualität einer Schlußrechnung hat.

2. Auch im Bauprozeß sind die in den Rechtsstreit eingeführten Rechnungen nicht von Amts wegen auf ihre Prüffähigkeit hin zu kontrollieren. Vielmehr kommt es darauf an, ob und inwieweit sich aufgrund des Sachvortrages der Auftraggeberseite Prüf- und Fälligkeitsbedenken hinsichtlich der Abrechnung ergeben; wenn der Auftraggeber solche Einwendungen erhebt, so hat das Gericht hierauf ausdrücklich hinzuweisen und dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Behebung bestehender Abrechnungsdefizite zu geben.

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IBRRS 2004, 0136
BauvertragBauvertrag
Verjährung des Werklohnanspruchs des Bauhandwerkers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 49/03

Zum Verjährungsbeginn beim Werkvertrag im Falle bloßer Abnahmereife.*)

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IBRRS 2004, 0134
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Komplettheitsklausel beim Pauschalpreisvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2003 - 23 U 204/02

1. Zu den Auswirkungen einer Komplettheitsklausel in einem BGB-Pauschalpreisvertrag*)

a) Handelt es sich um einen Detail-Pauschalvertrag, bei dem das Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer stammt, kann mit einer vereinbarten Komplettheitsklausel dem Auftragnehmer das Risiko für in seinem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigte Mehrmengen auferlegt werden. Bei der Vertragsauslegung ist die Reichweite der Komplettheitsklausel danach zu bestimmen, was der Auftragnehmer nach seinem Empfängerhorizont als Komplettheitsanforderung erkennen konnte.*)

b) Hätte der Auftragnehmer bei sorgfältiger Prüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Möglichkeiten der eigenen Untersuchung erkennen können, dass seine Mengenberechnungen im Leistungsverzeichnis mit Unwägbarkeiten verbunden waren, steht ihm zur Abdeckung seiner Mehrkosten auch kein Ausgleich nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu.*)

2. Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, dass für Bauschuttbeseitigung 0,9 % von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht werden, ist wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam (BGH NJW 2000, 3348). Daran ändert nichts die weitere Vereinbarung, dass der Auftragnehmer anfallenden Bauschutt in Container des Auftraggebers entsorgen könne.*)

3. Bei einer Individualvereinbarung, dass der Auftragnehmer den Gewährleistungseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen darf, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Gewährung der Bürgschaft zu.*)




IBRRS 2004, 0120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt und Bürgschaft auf erstes Anfordern

KG, Beschluss vom 02.12.2003 - 7 W 330/03

Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt von 5% für fünf Jahre ist wirksam, wenn dem Unternehmer neben der Möglichkeit, den Bareinbehalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, auch eine weitere Möglichkeit zur Sicherheitsleistung gemäß § 17 Nr. 2 VOB/B eingeräumt wird.

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IBRRS 2004, 0117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begründung einer Vollstreckungsgegenklage

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.11.2003 - 8 U 106/02

1. Zur Begründung einer Vollstreckungsgegenklage kann der Auftraggeber nur solche Gegenrechte aus Mängeln geltend machen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses über den Werklohn objektiv verborgen waren; es kommt nicht darauf an, wann der Auftraggeber erstmalig von den Mängeln Kenntnis erlangt hat.*)

2. Ist der Auftraggeber nicht der Bauherr, sondern Generalunternehmer, so führt der Umstand, dass in solchen Fällen der Generalunternehmer in der Regel keine Veranlassung sieht, das Werk vorsorglich auf Mängel zu untersuchen, sondern abwartet, ob der Bauherr seinerseits Ansprüche wegen Mängeln geltend macht, nicht dazu, im Rahmen einer Abwehrklage gegen die Vollstreckung des Werklohnes des Subunternehmers die Präklusionswirkung des § 767 Abs. 2 ZPO einzuschränken.*)

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IBRRS 2004, 0103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensbegriff bei Bauwerksmangel

OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003 - 6 U 105/03

1. Hat der Bauherr den Mangel beseitigen lassen, sind seine Aufwendungen Schaden auch insoweit, als die Beseitigungsmaßnahme zu teuer war.*)

2. Ersatzunternehmer des geschädigten Bauherrn handeln nicht in Erfüllung dessen Obliegenheit dem schädigenden Unternehmer gegenüber, den Schaden möglichst gering zu halten, Planer, Leiter und Begutachter der Ersatzvornahme nur, wenn der Bauherr sie gerade dazu einsetzt, eine Ausweitung der Mangelerscheinungen (und ihrer Folgen) zu verhindern.*)

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IBRRS 2004, 0094
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 53/03

a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238).*)

b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.*)




IBRRS 2004, 0089
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nach Mangelanerkenntnis beginnt Regel-Verjährungsfrist erneut

OLG Celle, Urteil vom 18.12.2003 - 6 U 121/03

Verlangt der Besteller eines Bauwerks vom Unternehmer gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B in der Fassung von Juli 1990, deren Geltung für den Bauvertrag vereinbart ist, Beseitigung der gerügten Mängel des Werks, nachdem mindestens drei Jahre und weniger als fünf Jahre der vereinbarten Gewährleistungsfrist von fünf Jahren verstrichen sind, und erkennt daraufhin der Unternehmer die Pflicht zur Mängelbeseitigung gemäß § 208 BGB a.F. an, beginnt mit dem Tag nach Abgabe des Anerkenntnisses nicht die vereinbarte Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, sondern die Regelfrist für Bauwerke des § 13 Nr. 4 VOB/B von zwei Jahren erneut zu laufen (Abgrenzung zu BGH NJW 1987, S. 381 f.).*)

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IBRRS 2004, 0086
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BauvertragBauvertrag
Abgrenzung vertragliche und zusätzliche Leistung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003 - 23 U 27/03

1. Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten Leistungen und zusätzlichen, vom Auftrag und der Preisvereinbarung nicht erfassten Leistungen, die eine Anwendung der §§ 2 Nr. 5 oder Nr. 6 VOB/B rechtfertigen könnten, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an und nicht auf die DIN-Normen.

2. Eine mit § 9 VOB/A unvereinbare Ausschreibungstechnik führt nicht dazu, dass anstelle der ausgeschriebenen Leistung eine mit § 9 VOB/A übereinstimmende Vertragsinhalt wird, denn § 9 VOB/A enhält kein zwingendes Vertragsrecht.

3. Diese Vorschrift hat auch keine Außenwirkung in dem Sinne, dass eine unter Verstoß gegen sie durchgeführte Ausschreibung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB anzusehen wäre.

4. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist für eine VOB/A-gerechte Auslegung grundsätzlich kein Raum, weil für den Auftragnehmer zweifelsfrei erkennbar ist, dass das Risiko der Kalkulation ihm auferlegt wird.

5. Ein etwaiger Verstoß einer öffentlichen Ausschreibung gegen § 9 VOB/A begründet allein noch keinen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss. Erforderlich ist vielmehr, dass der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist.

6. Ist eine private oder öffentliche Leistungsbeschreibung erkanntermaßen oder zumindest für den Fachmann ersichtlich unklar/risikoreich, darf der Bieter diese Lückenhaftigkeit nicht durch eigene für ihn günstige Kalkulationsannahmen ausfüllen. Tut er es dennoch, handelt er auf eigenes Risiko und kann später keine Mehrkosten beanspruchen, wenn sich seine Erwartungen als falsch erweisen. Ein etwaiger vom öffentlichen Auftraggeber begangener Verstoß gegen § 9 VOB/A wird durch das spätere Verhalten des Bieters kompensiert.

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IBRRS 2004, 0083
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BauvertragBauvertrag
Einseitige Änderung des Leistungsumfangs

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 346/01

a) § 1 Nr. 4 VOB/B regelt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Dieser ist unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B berechtigt, durch eine einseitige empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung den Leistungsumfang des Vertrages zu ändern.*)

b) Eine wirksame Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B begründet unmittelbar einen Anspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B auf eine zusätzliche Vergütung.*)

c) Eine Erklärung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B kann von einem Dritten für den Auftraggeber nur wirksam im Rahmen einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht abgegeben werden.*)

d) Die Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B ist ein Verpflichtungsgeschäft im Sinne des § 109 ThürKommO, so daß ein Landkreis durch eine Erklärung des zuständigen Landrats oder seines Stellvertreters nur wirksam verpflichtet werden kann, wenn die in der Thüringer Kommunalordnung geregelten Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung beachtet worden sind.*)




IBRRS 2004, 0080
BauvertragBauvertrag
Wann ist VOB/B wirksam einbezogen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2002 - 7 U 101/02

1. Es muss bei der Verwendung von AGB die Möglichkeit bestehen, in zumutbarer Weise Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nehmen. Das erfordert die objektive Möglichkeit, den Text voll zur Kenntnis zu nehmen. Der Verwender muss die Bedingungen offen legen.

2. Die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung bindet das Berufungsgericht unter anderem dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) und der zu ihnen entwickelten, allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze vorgenommen worden ist.

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IBRRS 2004, 0077
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ausschluss der Haftung für bauliche Beschaffenheit zulässig?

OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2003 - 7 U 1034/01

1. Sind an einem Bauträgervertrag über die Errichtung/Umgestaltung eines Hausanwesens auf Verkäufer-/Herstellerseite zwei Personen beteiligt, von denen eine sich nur zur Übertragung des Grundeigentums (Verkäufer) und die andere zur Errichtung/Umgestaltung der baulichen Anlage (Werkunternehmer) verpflichtet, verstößt es nicht gegen § 11 Nr. 10 AGBG (§ 309 Nr. 8 b BGB n.F.), wenn der Verkäufer eine Haftung für die bauliche Beschaffenheit ausschließt. Der Bauherr kann dann nur den Werkunternehmer auf Gewährleistung wegen Baumängeln in Anspruch nehmen.*)

2. Hat der Verkäufer auch die Planung des Anwesens erstellt, ohne insoweit gegenüber dem Käufer/Bauherrn eine Verpflichtung zu übernehmen, und schließt er sich mit dem Werkunternehmer zu einer BGB-Gesellschaft mit dem Ziel der Errichtung/Umgestaltung der Wohnanlage und deren Veräußerung zusammen, hat er den Werkunternehmer im Innenverhältnis von solchen Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn freizustellen, die auf Planungsfehlern beruhen. Diesen Anspruch kann der Werkunternehmer an den Bauherrn abtreten, in dessen Hand er sich in einen Leistungsanspruch umwandelt.*)

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IBRRS 2004, 0066
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BauvertragBauvertrag
Kommunalrecht - Persönliche Haftung des Bürgermeisters

BGH, Urteil vom 04.12.2003 - III ZR 30/02

a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.*)

b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2004, 0042
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BauvertragBauvertrag
Sicherheitsleistung trotz Kündigung durch den Bauherrn?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003 - 5 W 17/03

Kündigt der Bauherr den Bauvertrag, dann kann der Bauunternehmer gemäß § 649 Satz 2 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen. Das lässt den Anspruch des Bauunternehmers auf Sicherheit gemäß § 648 Abs. 1 BGB unberührt. Der Auftragnehmer kann auf für die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung eine Bauhandwerkersicherungshypothek verlangen.

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IBRRS 2004, 0041
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BauvertragBauvertrag
Schadensersatz für Arbeitsunfall eines Arbeiters?

OLG Bamberg, Urteil vom 11.09.2002 - 8 U 29/02

1. Die UVV VBG 37 "Bauarbeiten" schreibt in § 12a u.a. bei Öffnungen mit einem Flächenmaß von 9 qm das Vorhandensein von Einrichtigungen vor, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten von Personen verhindern. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Öffnungen oder Vertiefungen umwehrt oder begehbar und unverschiebbar abgedeckt oder mit tragfähigem Material verfüllt oder ausgefüttert sind.

2. Auch wenn die Öffnung lediglich ein Ausmaß von ca. 1 qm hatte und die VBG 37 nicht unmittelbar zur Anwendung kommt, haben sich die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen nach den Sicherungserwartungen der mit den Gegebenheiten und üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen zu richten. Dies führt auch bei kleineren Öffnungen zur Notwendigkeit den VBG 37 entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, da die Gefahrenlage bei diesem im Grundsatz nicht anders zu bewerten ist.

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IBRRS 2004, 0040
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund

OLG Hamm, Urteil vom 31.07.2003 - 17 U 8/03

1. Der Wortlaut der VOB/B braucht bei der Kündigung eines Werkvertrags aus wichtigem Grund nicht unbedingt eingehalten zu werden. Auch wenn sich das Kündigungsschreiben nicht genau an dem Wortlaut des § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B orientiert, der eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung fordert, verbunden mit der Erklärung, daß nach fruchtlosem Ablauf der Frist der Vertrag entzogen werde, genügt es, wenn der Wille des Auftraggebers, die Nachbesserungsleistung nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr anzunehmen, eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht wird.

2. Für die Höhe des Wertes der mangelfrei erbrachten Werkleistung ist die Klägerin auch nach der Kündigung des Vertrages weiterhin darlegungs- und beweispflichtig. Die Kündigung bewirkt nur die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs; die Abnahmewirkungen werden davon nicht berührt.




IBRRS 2004, 0025
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widersprüchliches Verhalten des Auftraggebers bzgl. Nachbesserung

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01

Ein Auftraggeber, der den Auftragnehmer zur Nachbesserung auffordert, eine von diesem vorgeschlagene geeignete Nachbesserung aber nicht annimmt, verhält sich widersprüchlich.*)

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IBRRS 2004, 0016
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bestreiten der Abnahme in zweiter Instanz

OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2003 - 21 U 58/03

Der Rechtsbegriff der Abnahme enthält einen Tatsachenkern, so dass ein erstmaliges Bestreiten der Abnahme in der zweiten Instanz nach § 531 Abs. 2 ZPO verspätet sein kann.

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IBRRS 2004, 0013
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Zuständigkeit aufgrund Verweisungsbeschlusses

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2003 - 21 AR 106/03

Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einer Klage aus einem Bauvertrag.*)

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IBRRS 2004, 0012
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einverständliches Absehen von der vereinbarten förmlichen Abnahme

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02

1.Voraussetzungen für ein einverständliches Absehen der Parteien eines Bauvertrages von der vereinbarten förmlichen Abnahme.*)

2. Berechnung einer vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist bei Mängelbeseitigungsverlangen nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B*)




IBRRS 2004, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis: Preisminderung wegen Verbaus geringerer Mengen

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 116/02

a) Sind geringere als im zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist.*)

b) Die Klausel in einem auf der Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit Mengenangaben geschlossenen Pauschalpreisvertrages, nach der Mehr- und Mindermassen von 5 % als vereinbart gelten, regelt das Mengenrisiko. Sie ist dahin zu verstehen, daß bei einer nicht durch Planänderungen bedingten Mengenabweichung in den einzelnen Positionen, die über 5 % hinaus geht, auf Verlangen ein neuer Preis nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B gebildet werden muß. Bei der Preisbildung ist das übernommene Mengenrisiko zu berücksichtigen.*)




Online seit 2003

IBRRS 2003, 3198
BauvertragBauvertrag
Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2003 - 14 W 469/03

1. Lässt der Bauherr und spätere Beklagte zuvor in einem selbständigen Beweisverfahren neben Baumängeln auch Schäden feststellen, die der Bauunternehmer am Eigentum des Auftraggebers verursacht hat, können die dadurch verursachten anteiligen Kosten der Beweissicherung nicht als Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits festgesetzt werden, wenn dort nur die Baumängel Streitgegenstand waren.

2. Wegen der nicht in der Hauptsache festzusetzenden anteiligen Kosten der Beweissicherung kommt eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Antragstellers der Beweissicherung in entsprechender Anwendung von § 494a Abs. 2 ZPO oder §§ 91 ff ZPO in Betracht.

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