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Sachgebiet: Bauvertrag

7689 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1380
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei arglistiger Täuschung

OLG Celle, Urteil vom 26.02.2004 - 5 U 102/02

1. Zu der Frage, wann ein mangelhaft ausgebildeter Fußpunkt vorliegt.

2. Grundsätzlich ist der Käufer für die Umstände, aus denen sich die Arglist ergibt, darlegungs- und beweispflichtig. Etwas anderes ergibt sich jedoch dann, wenn es sich um gravierende oder offensichtliche Mängel handelt.

3. Die Fußpunktausbildung bzw. der Sockelschutz eines Anwesens gegen Wasser ist ein besonders wichtiges Bauteil in diesem Sinne.

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IBRRS 2004, 1374
BauvertragBauvertrag
Keine pauschale Wertminderung für 10 kv-Kabel

LG Arnsberg, Urteil vom 04.11.2003 - 1 O 566/02

1. Fällt dem Schuldner objektiv eine Pflichtverletzung zur Last oder ist die Schadensursache in sonstiger Weise aus seinem Verantwortungsbereich hervorgegangen, so muss er beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

2. Bei der Beschädigung eines Mittelspannungskabels und anschließender ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt kein technischer Minderwert.

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IBRRS 2004, 1362
BauvertragBauvertrag
Widerklage: Kein Werklohn duch Teilurteil!

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 6 U 231/03

1. Im Berufungsverfahren ist nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitmäßiges Urteil zu entscheiden, wenn das angefochtene Urteil an einem Mangel leidet, der ihm die Eignung als Grundlage des weiteren Verfahrens nimmt, und die säumige Partei Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen.*)

2. Auf die Widerklage darf restlicher Werklohn nicht durch Teilurteil zuerkannt werden, wenn die Klagforderung, über die Beweis erhoben werden soll, durch Verrechnung mit der Widerklage verknüpft ist, sodass auch keine Entscheidung durch Vorbehaltsurteil in Betracht kommt.*)

3. Mit der Begründung, es fehle dem Vorbringen an Substanz, dürfen einzelne Positionen der Klagforderung nicht durch Teilurteil abgewiesen werden, da es keinen Grund gibt, den Parteien die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen, solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann.*)

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IBRRS 2004, 1359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalvertrag-Kündigung: Herausgabe d. Bürgschaft nach § 648a BGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2004 - 11 U 79/03

Die Herausgabe einer Bürgschaft, die der Besteller auf der Grundlage einer an § 648a BGB orientierten vertraglichen Vereinbarung gestellt hat, kann erst verlangt werden, wenn die Leistungen des Unternehmers vollständig bezahlt sind.

Ist dies nach einem gekündigten Pauschalpreisvertrag zwischen den Parteien streitig, kann sich der Besteller, der die Herausgabe der Bürgschaft verlangt, nicht allein auf den Hinweis beschränken, die von dem Unternehmer in einem Zeitraum von nahezu 4 Jahren erstellten Schlussrechnungen seien nicht prüffähig. Er hat vielmehr unter Auschöpfung seiner Erkenntnisquellen eine eigene Berechnung der Vergütungsansprüche des Bestellers zu erstellen, wobei ihm Darlegungserleichterungen zugute kommen (Anschluss an BGHZ 146, 24 ff).

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IBRRS 2004, 1358
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anzahlungs- und Erfüllungsgarantie a.e.A. in AGB wirksam?

LG Essen, Beschluss vom 02.04.2004 - 4 O 104/04

Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, die den Auftragnehmer zur Übergabe einer kombinierten, auf erstes Anfordern ausgestellten Anzahlungs- und Erfüllungsgarantie verpflichtet, ist gemäß § 307 BGB unwirksam.

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IBRRS 2004, 1357
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Annahmeverzug: Gerätestillstand nach Baugeräteliste entschädigen?

OLG Braunschweig, Urteil vom 22.04.2004 - 8 U 227/02

1. § 4 Nr. 9 Satz 2 VOB/B bildet keine Grundlage für Vergütung oder Schadensersatz bei Behinderungen infolge eines archäologischen Fundes.

2. Der Anspruch auf angemessene Entschädigung (BGB § 642 Abs. 1) umfasst nicht Wagnis und Gewinn. Gerätestillstandskosten können im Rahmen dieses Anspruchs nicht unter Ansatz der Baugeräteliste ermittelt werden.




IBRRS 2004, 1355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei bedingtem Nachlass

KG, Urteil vom 11.02.2003 - 27 U 430/01

Hat der Auftragnehmer die Gewährung eines Nachlasses an eine Bedingung - hier: Erteilung von Wartungsaufträgen innerhalb von sechs Monaten nach Gesamtbaufertigstellung - geknüpft, muss der Auftraggeber ggfs. darlegen und beweisen, dass der Bedingungseintritt vom Auftragnehmer treuwidrig vereitelt wurde.

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IBRRS 2004, 1354
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des Insolvenzverwalters

OLG Celle, Urteil vom 26.05.2004 - 3 U 287/03

1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen.*)

2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann als eigener Schuldbeitritt der Verwalterin auszulegen sein.*)

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IBRRS 2004, 1353
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Grundurteil bei Klage auf Restwerklohn und Sicherungshypothek?

OLG Celle, Urteil vom 03.06.2004 - 6 U 175/03

Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.*)

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IBRRS 2004, 1349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mündlicher Vertrag trotz Schriftformerfordernis in AGB?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2004 - 11 U 137/02

1. Der Wirksamkeit eines mündlich geschlossenen Vertrages können das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Erfordernis der schriftlichen Bestätigung entgegenstehen.*)

2. In einem derartigen Fall ist kein Raum für die Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben.*)

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IBRRS 2004, 1342
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für schlüsselfertiges Haus

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.11.2003 - 8 W 754/03

1. Vereinbart ein Bauherr für den Bau eines schlüsselfertigen Hauses Ratenzahlungen, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen zu.

2. Bei Teilzahlungsgeschäften handelt es sich um die Gewährung eines entgeltlichen Kredits, das heißt, dass dem Kreditgeber, der nur auf Teilzahlungsbasis leistet, der Einwand abgeschnitten wird, Barzahlungs- und Teilzahlungspreis seien identisch.

3. Bei einem Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung des Veräußerers liegt regelmäßig ein reiner Werkvertrag vor, da in einem solchen Fall wie bei einem Bauvertrag über ein konventionelles Haus die für den Werkvertrag typische Schöpfung eines Werkes für den Besteller im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehungen steht.

4. Gerichtsgebühren fallen im zweiten Rechtszug des Prozesskostenhilfeverfahrens nur an, wenn die Prozesskostenhilfebeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.

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IBRRS 2004, 1322
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2003 - 23 U 6/03

1. Wird ein Generalunternehmer/Bauträger auf Mängelbeseitigung verklagt und erklärt er an den Subunternehmer die Streitverkündung, so liegt darin die schlüssige Aufforderung, auf der Grundlage der Unterlagen und Gutachten des Hauptprozesses das Vorhandensein von Mängeln zu überprüfen und der Nachbesserungspflicht nachzukommen.

2. Verneint der Subunternehmer im Vorprozess trotz der vorliegenden Gutachten die Mängel und erklärt er, zu keiner Nachbesserung bereit zu sein, liegt darin eine nachhaltige und ernsthafte Verweigerung jedweder Nachbesserungspflicht. Eine weitere Fristsetzung an ihn ist dann entbehrlich.

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IBRRS 2004, 1311
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Absichtsanfechtung einer Aufrechnungslage

BGH, Urteil vom 22.04.2004 - IX ZR 370/00

Zur Absichtsanfechtung einer Aufrechnungslage.*)

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IBRRS 2004, 1308
BauvertragBauvertrag
Berufung auf mangelnde Erfüllung durch Banküberweisung

BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 161/03

Zur rechtsmißbräuchlichen Berufung auf mangelnde Erfüllung durch Banküberweisung.*)

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IBRRS 2004, 1304
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe: Wie hoch ist der Verzugszins?

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2003 - 5 U 83/03

Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt nicht vor, wenn ein Anspruch auf Vertragsstrafe erhoben wird. Die verwirkte Vertragsstrafe ist daher gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

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IBRRS 2004, 1295
BauvertragBauvertrag
Arbeiten durch den Auftragnehmer trotz erfolgter Fristsetzung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2003 - 1 U 702/02

Nimmt der Auftraggeber nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist noch Arbeiten des Auftragnehmers entgegen, kann er erst nach erneuter Fristsetzung nebst Androhung des Auftragsentzuges wirksam kündigen.

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IBRRS 2004, 1289
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung für nicht erbrachte Werkleistungen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.11.2003 - 11 U 47/03

1. Den Parteien eines Bauvertrages steht es frei, für den Fall der Kündigung die vergütungsrechtlichen Konsequenzen individualvertraglich gesondert zu regeln.

2. Dies gilt umso mehr, als der Auftragnehmer im Falle einer Kündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B nach Treu und Glauben nur einen Anspruch darauf hat, schadlos gestellt zu werden.

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IBRRS 2004, 1279
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zur Wirksamkeit bestimmter Klauseln der ZTV-Asphalt-StB 94

BGH, Urteil vom 29.04.2004 - VII ZR 107/03

Die folgenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligen den Klauselgegner unangemessen und sind daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:

"ZTV-Asphalt-StB 94

1.7.3

Werden bei der Abnahme Über- bzw. Unterschreitungen der in den Abschnitten 2-9 sowie in 1.4 und 1.5 angegebenen Grenzwerte festgestellt, so gilt jede unzulässige Unter- oder Überschreitung als jeweils ein Mangel. Darüber hinaus können auch andere Mängel vorliegen, die hier nicht behandelt werden.

1.7.4

Abgesehen von seinen Rechten aus den §§ 12 und 13 VOB/B kann der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Grenzwerte für

- das Einbaugewicht,

- die Einbaudicke,

- den Bindemittelgehalt,

- den Verdichtungsgrad und

- die Ebenheit

Abzüge gemäß Anhang 1 vornehmen. Die Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers bleiben dabei unberührt. Für Mängel aus sonstigen Gründen werden in dieser Vorschrift keine Angaben für Abzüge gemacht.

Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung des aufgrund eines Mangels abgezogenen Betrages, wenn er diesen Mangel aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung beseitigt."*)




IBRRS 2004, 1272
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast für ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2004 - 3 U 222/03

1. Baugeldempfänger tragen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und wie sie Baugeld im Sinne des § 1 Abs. 1 GSB zweckentsprechend verwandt haben.*)

2. Geschützt sind Baugläubiger, deren Leistung einen unmittelbaren Beitrag zur Herstellung des Baus leisten, der sich in aller Regel in einer Werterhöhung zeigt.*)

3. Von bedingtem Vorsatz ist in aller Regel auszugehen, wenn der Empfänger von Geldern für die Errichtung eines Baus wußte, dass die empfangenen Gelder Fremdmittel sind, die grundpfandrechtlich auf dem zu bebauenden Grundstück abgesichert sind und die Verletzung der Verwendungspflicht billigend in Kauf genommen hat.*)

4. Größere Bauvorhaben werden regelmäßig durch grundpfandrechtlich abgesicherte Fremdmittel finanziert.*)

5. Bedingter Vorsatz bezüglich der Baugeldeigenschaft liegt bereits vor, wenn der Baugeldempfänger sich keine Kenntnis dazu verschafft, woher die Mittel kommen, sondern insofern gleichgültig bleibt.*)

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IBRRS 2004, 1243
BauvertragBauvertrag
Heizungsinstallateur haftet für korrekte Einweisung

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2003 - 3 U 39/03

1. Ist eine Norm zum Schutze des Vermögens im Allgemeinen verletzt worden und die rechtswidrige Handlung in zu vertretender Weise abgeschlossen, ist aber noch ungewiss, ob diese überhaupt einen Schaden auslösen wird, so hat der Kläger die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens für jeden einzelnen künftigen Anspruch substantiiert darzutun, ehe er eine Feststellungsklage anhängig machen darf.

2. Ist dagegen ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kläger bereits ein Teilschaden entstanden, so genügt für die Bejahung eines Feststellungsinteresses die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch das Auftreten eines Schadens.

3. Im Rahmen der Erfüllung eines Vertrages über die Installation einer Heizungsanlage schuldete der Handwerker dem Besteller nicht nur ein fachgerechtes Vorgehen beim Einbau der Anlage, sondern zu den vertraglichen Nebenpflichten des Handwerkers gehört es auch, den Vertragszweck nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

4. Für den Handwerker besteht daher u.a. die Pflicht, Handlungen zu unterlassen, die mit einer ordnungsgemäßen Bedienung der von ihm eingebauten Heizungsanlage nicht vereinbar sind.

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IBRRS 2004, 1240
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was sind unmittelbar vertragliche, was zusätzliche Leistungen?

LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2004 - 417 O 110/02

1. Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es nicht auf die Unterscheidung in den DIN-Vorschriften zwischen Nebenleistungen und besonderen Leistungen, sondern auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an.

2. Die fristgerechte Leistung und die Folgen von Verzögerungen sind, abgesehen von der besonderen Vereinbarung eines absoluten Fixgeschäftes, kein Regelungsgegenstand des Synallagmas zwischen Sachleistung und Vergütung.

3. § 2 Nr. 5 VOB/B gewährt keinen Vergütungsanspruch für zeitliche Verzögerungen, die durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers verursacht worden sind. Als Anspruchsgrundlage kommen insofern § 6 Nr. 6 VOB/B, § 642 oder § 304 BGB in Betracht.

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IBRRS 2004, 1223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergleichsgespräche: Wer geschickt wird, hat Vollmacht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2003 - 3/2 O 108/03

1. Wenn der Beklagte dritte Personen in Vergleichsverhandlungen mit dem Kläger schickt, kann dieser zumindest aufgrund Rechtsscheinsvollmacht davon ausgehen, dass Vertretungsmacht vorliegt.

2. Der Zulässigkeit des Urkundsverfahrens steht nicht entgegen, dass die eingereichten Abrechnungslisten nicht unterschrieben sind. Eine Unterschrift ist nicht Voraussetzung einer Urkunde.

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IBRRS 2004, 1216
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretung einer inkongruenten Sicherung

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 160/02

Zieht der Gläubiger eine seinem Schuldner von einem Drittschuldner gewährte inkongruente Sicherheit an sich, indem er sich von dem Schuldner dessen gegen den Dritten gerichteten Anspruch nebst Sicherheit abtreten läßt, liegt auch in der Person des Gläubigers eine inkongruente Sicherung vor. Das gleiche gilt, wenn der Gläubiger sich von dem Schuldner den Anspruch abtreten und von dem Drittschuldner die Sicherheit gewähren läßt.*)

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IBRRS 2004, 1192
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann endet der Verzug mit der Bezahlung einer Abschlagsforderung?

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 471/01

Der Verzug mit der Bezahlung einer Abschlagsforderung endet jedenfalls nach Abnahme und Erteilung einer Schlußrechnung.*)

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IBRRS 2004, 1190
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lieferung eines Mobilheims: Kauf- oder Werkvertrag?

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 291/03

Die Verpflichtung, ein serienmäßig hergestelltes Mobilheim zu liefern und auf vom Erwerber hergestellte Fundamente aufzustellen, beurteilt sich auch dann nach Kaufvertragsrecht, wenn geringfügige Sonderwünsche zu erfüllen sind.*)

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IBRRS 2004, 1187
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann ist die VOB/B als Ganzes vereinbart?

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 129/02

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02).*)




IBRRS 2004, 1185
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine Gewährleistung beim Schwarzarbeit-Bauvertrag!

LG Bonn, Urteil vom 08.04.2004 - 13 O 202/02

1. Grundsätzlich ist an der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festzuhalten, wonach ein Werkvertrag nicht ungültig ist, durch den lediglich der Unternehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstößt, während der Besteller den Verstoß des Vertragspartners nicht kennt.

2. Anderes gilt allerdings dann, wenn der Auftraggeber zwar nicht selbst verbotswidrig handelt, aber den Gesetzesvorstoß des Vertragspartners kennt und den Verstoß zum eigenen Vorteil ausnützt.

3. Wenn der Auftraggeber zwar nicht selbst verbotswidrig handelt, aber den Gesetzesvorstoß des Vertragspartners kennt und den Verstoß zum eigenen Vorteil ausnützt, kann er keine Gewähleistungsansprüche gegenüber dem Werkunternehmer geltend machen.

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IBRRS 2004, 1181
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bauprozess: Unzulässige Klageänderung im zweiten Rechtszug

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2004 - 13 U 203/02

Verlangt der Käufer von der beklagten Bank erstinstanzlich den Ersatz des Nichterfüllungsschadens wegen der Nichtgewährung eines Sanierungsdarlehens, zweitinstanzlich aber den Schaden wegen eines Beratungsmangels, da die beklagte Bank ihn vor diesem Anlageobjekt nicht gewarnt habe, so liegt eine unzulässige (§§ 533, 529, 531 ZPO) Klageänderung vor.*)

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IBRRS 2004, 1165
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung von Abschlagszahlungen wegen Maßabweichungen

OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2003 - 11 U 157/01

1. Errichtet der Bauunternehmer einen Baukörper abweichend von den genehmigten Grundrissmaßen und scheidet eine Nachtragsbaugenehmigung aus, so hat er keinen Anspruch auf Werklohn - und damit auch nicht auf Abschlagszahlungen.

2. In einem solchen Fall hat der Bauherr einen vertraglichen Anspruch, etwaig geleistete Abschlagszahlungen zurückzufordern.

3. Ein Anspruch auf Vergütung der erbrachten Teilleistungen steht dem Unternehmer nur zu, wenn die Abweichung von den genehmigten Grundrissmaßen und damit die Unausführbarkeit des Bauwerks allein auf Weisungen des Bauherrn beruht.

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IBRRS 2004, 1154
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Schätzung von Mängelbeseitigungskosten

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 339/02

Das Gericht darf Mängelbeseitigungskosten gemäß § 287 ZPO nur aufgrund greifbarer Anhaltspunkte schätzen.*)

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IBRRS 2004, 1147
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trapezblechdach: Korrosionsschutz keine Nebenleistung!

OLG München, Urteil vom 10.09.2003 - 27 U 802/98

1. Sieht die Leistungsbeschreibung für ein Trapezblechdach vor, dass die Verbindungsmittel aus nicht rostendem Material sein müssen, so beinhaltet dies keine Korrosionsschutzleistung, die erforderlich wird, wenn die vertraglich vorgesehene Befestigung des Trapezblechdaches den Korrosionsschutz der bauseitig gestellten Stahlträger an den Durchbruchstellen zerstört.

2. Ein Trapezblechdach ist auch dann mangelfrei hergestellt, wenn aufgrund seiner Befestigung auf einer bauseitigen Stahlkonstruktion notwendigerweise Durchbruchstellen entstehen, die mit einem Korrosionsschutz noch versehen werden müssen und der Korrosionsschutz dem Trapezdachhersteller nicht übertragen war.

3. Eine Beschreibung, dass Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material sein müssen, beinhaltet keine Korrosionsschutzleistung, die erforderlich wird, wenn der materialmäßig vorhandene Korrosionsschutz durch die Bearbeitung nachteilig beeinflusst wird.

4. Wird der Zustand eines Materials durch die funktionsgerechte Bearbeitung beeinflusst, erweist sich das nicht als Mangel.

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IBRRS 2004, 1146
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2003 - 21 U 36/03

1. Aus der vertraglichen Verpflichtung, vor Arbeitsbeginn Vorauszahlungen auf die Vergütung des Auftragnehmers entrichten zu müssen, resultiert ein gesteigertes Sicherungsinteresse des Auftraggebers; das durch die Gestellung einer Vorleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern angemessen kompensiert wird. Eine dahingehende Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich wirksam.*)

2. Die zur Erlangung der Vorauszahlung nach dem Vertrage beizubringende Bankbürgschaft a.e.A. ist keine reine Vorauszahlungsbürgschaft im obigen Sinne, wenn sie auch noch nach Arbeitsbeginn und bis zur Verrechnung mit fälligen Abschlagsforderungen beim Auftraggeber verbleiben soll. Sie dient dann vielmehr auch der Absicherung der Vertragserfüllung für die Zeit nach der Erbringung der dem Wert der Vorauszahlung entsprechenden Vertragsleistung und hat insoweit den Charakter einer Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A., die keine angemessene Kompensation des Leistungsrisikos darstellt. Eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle deshalb nicht stand.*)

3. In einem solchen Fall ist die betroffene Klausel in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zu den Folgen der unwirksamen formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft a. e. A. zugunsten des Auftraggebers ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer die Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft schuldet (BGH BauR 2002, 1533 ff.).*)

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IBRRS 2004, 1145
BauvertragBauvertrag
Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2003 - 21 U 196/02

1. Die Rechtswirkungen einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (hier gemäß § 326 Abs. 1 BGB a. F.) entfallen, wenn der Auftraggeber unmissverständlich zu erkennen gibt, die geschuldeten Leistungen auch nach Ablauf der Frist noch entgegennehmen zu wollen.*)

2. Eine (erneute) Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist entbehrlich, wenn der Auftragnehmer sich ernsthaft und endgültig weigert, die angemahnten Leistungen zu erbringen. Macht der im übrigen leistungsbereite Auftragnehmer die Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht von einer tatsächlich nicht geschuldeten Mitwirkungshandlung des Auftraggebers abhängig, so liegt allein darin noch keine endgültige Erfüllungsverweigerung im obigen Sinne.*)

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IBRRS 2004, 1142
BauvertragBauvertrag
Wann wird Schweigen auf ein Schreiben als Bestätigung gewertet?

LG Berlin, Urteil vom 25.03.2004 - 5 O 282/03

1. Statt einer fest umgrenzten kurzen Frist für den Zugang eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens entscheidet vielmehr der Einzelfall.

2. Ausnahmsweise kann ohne Vorliegen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens das Schweigen eines Vertragspartners auf ein Schreiben des anderen Vertragspartners als Zustimmung gewertet werden, wenn in diesem Schreiben ein Angebot zu einer Vertragsänderung enthalten ist und der Verfasser des Schreibens nach Treu und Glauben mit einem ausdrücklichen Widerspruch des Vertragspartners rechnen durfte.

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IBRRS 2004, 1141
BauvertragBauvertrag
Anwendbarkeit der VOB/B trotz unwirksamer Einbeziehung?

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2004 - 5 O 352/03

1. Wenn beide Bauvertragsparteien von einer Einbeziehung der VOB/B ausgehen, ist es dem Auftragnehmer als Verwender nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf einen Verstoß gegen § 305 Abs. 2 BGB zu berufen

2. Ein ausdrücklich erklärter Vorbehalt durch den Auftragnehmer bei der Annahme der Schlusszahlung wird nicht dadurch entbehrlich, dass der Auftraggeber in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt hat, er bestehe auf der Bezahlung der vollen Werklohnforderung.

3. Die Erklärung des Auftraggebers nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B, mit der er weitere Zahlungen ablehnt, muss nicht die Angabe des Gesamtbetrags der erfolgten Zahlungen oder - bei mehreren Abschlagszahlungen - die jeweiligen Daten und Beträge umfassen.

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IBRRS 2004, 1137
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erfolgshaftung bei Vereinbarung bestimmter Ausführungsart?

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 21 U 8/03

1. An einer Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.

2. Der Werklohn kann nur die vereinbarte Herstellungsart umfassen, wenn diese auf Anregung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers zum Gegenstand des Vertrages gemacht worden ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kalkulation des Werklohns allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht.

3. Ein sehr deutlich überhöhtes Sicherheitsverlangen eines Auftragnehmers (AN) ist insgesamt unwirksam, wenn der Auftraggeber (AG) einen angemessenen Betrag anhand der ihm vom AN zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angebote allenfalls mit unzumutbaren Aufwand ermitteln und der AG aus dem sonstigen Verhalten des AN den Schluss ziehen kann, der AN werde sich mit einer geringeren Sicherheit als der geforderten nicht zufrieden geben.




IBRRS 2004, 1123
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einwendung der Kündigung nach Abtretung noch möglich?

BGH, Urteil vom 23.03.2004 - XI ZR 14/03

Der Schuldner einer abgetretenen Forderung kann sich gegenüber dem neuen Gläubiger auch auf eine Kündigung berufen, die er erst nach der Abtretung erklärt hat.*)

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IBRRS 2004, 1110
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gehören Kosten der Beweissicherung zu den Rechtsstreitkosten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2004 - 14 W 329/04

1. Wird eine Bank mit Erfolg aus einer Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommen, gehören die Kosten einer vorausgegangenen Beweissicherung gegen den Werkunternehmer selbst dann nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn er dem Prozess als Streithelfer der Bank beigetreten ist.

2. Die Kosten der Beweissicherung können im Allgemeinen auch nicht als Kosten zur Vorbereitung des Rechtsstreits gegen die Bank behandelt werden.

3. Offen bleibt, ob etwas anderes gilt, wenn der Bauherr der Bank im selbständigen Beweisverfahren den Streit verkündet hat (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit BGHZ 134, 190).

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IBRRS 2004, 1103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz aus vorläufig vollstreckbarem Urteil

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2004 - 17 U 16/04

Eine Aufrechnung mit dem streitigen Klageanspruch gegenüber dem Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO kann nicht erfolgen. Dies gilt auch nach Insolvenz des Schuldners.

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IBRRS 2004, 1102
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BauvertragBauvertrag
Wertlos gewordene Konzernbürgschaft muss ersetzt werden!

LG Berlin, Urteil vom 12.11.2003 - 2 O 624/02

Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine neue Gewährleistungsbürgschaft, wenn die ihm übergebene Konzernbürgschaft aufgrund der Insolvenz des Mutterkonzerns unwirksam wird.

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IBRRS 2004, 1101
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BauvertragBauvertrag
Ablauf der Gewährleistungsfrist: Stellung einer Austauschbürgschaft

KG, Urteil vom 20.04.2004 - 27 U 333/03

1. Mit der Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen beginnt gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B nur für diese Leistungen eine neue Verjährung, nicht für die gesamte vertragliche Leistung.

2. Mit Ablauf der vertraglichen Verjährungsfrist ist eine auf die Vertragssumme bezogene Gewährleistungsbürgschaft zurückzugeben.

3. Sofern Mängelbeseitigungsleistungen noch nicht verjährt sind, kann der Auftraggeber eine Austauschgewährleistungsbürgschaft verlangen, deren Höhe sich jedoch nur nach dem Wert der Mängelbeseitigungsmaßnahmen sowie der vereinbarten Sicherungshöhe - meist 5% - errechnet.

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IBRRS 2004, 1098
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BauvertragBauvertrag
Mängel an Fahrstuhl und Garagenfahrgasse

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2003 - 21 U 102/03

1. Einen wesentlichen Mangel weist ein Fahrstuhl auf, wenn er nicht rollstuhlgerecht erstellt wurde.

2. Die Fahrgasse einer Tiefgarage ist mangelhaft, wenn sie - gemessen an der Breite der Einstellplätze - zu schmal ist und insoweit weder den Anforderungen des § 6 der Garagenverordnung genügt noch ein ungehindertes Benutzen der Einstellplätze gestattet.

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IBRRS 2004, 1093
BauvertragBauvertrag
Wann ist von einer Scheinfirma auszugehen?

OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2004 - 21 U 102/02

1. Können durch frühere Pfändungen Firmenaktivitäten im Inland festgestellt werden, ist nicht von einer Scheinfirma auszugehen, auch wenn diese mittlerweile hauptsächlich im Ausland agiert.

2. Die Voraussetzungen der c.i.c. liegen nicht durch einen gewöhnlichen Werkvertragsschluss vor. Erforderlich ist ein besonderes persönliches Vertrauen, das der Geschäftspartners in Anspruch genommen hat oder ein besonderes wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertragsschluss.

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IBRRS 2004, 1082
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BauvertragBauvertrag
Insolvenz des GU: Werklohn über GoA vom Bauherrn?

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 212/03

Ein Unternehmer, der unter umfassender Regelung seines Werklohns von einem Generalunternehmer mit Bauleistungen beauftragt wird, hat gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers, dem die Bauleistungen zugute kommen, keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag.*)




IBRRS 2004, 1079
BauvertragBauvertrag
Abnahme entbehrlich bei Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2004 - 7 U 342/03

1. Die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch von Bauunternehmern richtet sich grundsätzlich nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F.. Die Verjährung des Anspruches auf Schlusszahlung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem diese fällig wird (§ 201 BGB a.F.), also am Ende des Jahres, in dem die Fälligkeit der Schlusszahlung eintritt.

2. Die Fälligkeit der Schlusszahlung setzt neben der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung eine Abnahme der Werkleistung voraus. Das in § 16 Nr. 3 VOB/B enthaltene Erfordernis der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung nebst Ablauf der Prüffrist tritt insoweit als weitere Fälligkeitsvoraussetzung neben die in § 641 Abs. 1 BGB angeführte Abnahme hinzu, macht eine solche also nicht entbehrlich. Dies bedeutet also, dass Fälligkeit der Werklohnforderung eintritt nach Abnahme der fertig gestellten Bauleistung sowie zusätzlich zwei Monate nach dem Zugang der Schlussrechnung des Unternehmers.

3. Entbehrlich ist die Abnahme dann, wenn der Besteller nicht mehr Mangelbeseitigung, sondern Schadensersatz oder Minderung verlangt, also eine Vertragserfüllung durch den Werkunternehmer nicht mehr in Betracht kommt und dessen Vorleistungspflicht entfällt. In diesem Fall hat unabhängig von einer Abnahme eine endgültige Abrechnung über die erbrachte Leistung des Auftragnehmers und den Schadensersatzanspruch des Bestellers stattzufinden.

4. Eine Hemmung der Verjährung (§ 205 BGB a.F.) tritt durch ein Stillhalteabkommen (sog. pactum de non petendo) ein. Für den Abschluss eines solchen Stillhalteabkommens ist erforderlich eine Absprache zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner, dass der Anspruch einstweilen nicht geltend gemacht werden soll; der Wille muss darauf gerichtet sein, dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu begründen oder die Klagbarkeit der Forderung vorübergehend auszuschließen. Bloße Verhandlungen darüber, ob und welche Mängel vorhanden sind und ob sie beseitigt werden sollen oder ob die Vergütung gemindert werden soll, genügen hierfür nicht, ebenso wenig die Abrede, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

5. Die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens vermag die Verjährung in Anlehnung an § 209 Abs. 1, 2 BGB a.F. nur in den Fällen des §§ 477 Abs. 2, 480, 490, 493, 639 BGB a.F. zu unterbrechen, wenn es also um die Gewährleistungsansprüche des Käufers/Bestellers geht. Die Vergütungsansprüche des Unternehmers werden hiervon nicht erfasst.

6. Zur Frage, wann eine Werkleistung mangelhaft i.S.d. § 13 Nr. 1 VOB/B ist.

7. Der Auftraggeber kann dann, wenn ihm ein Nachbesserungsanspruch nicht (mehr) zusteht, die Kosten für die Mangelbeseitigung als Schadensersatz verlangen, § 635 BGB a.F.). Ob er mit dem Geld den Schaden tatsächlich beseitigen lässt, ist seine Sache und berührt den Unternehmer nicht.

8. Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB dem Bauherr ein Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. in Anlehnung an die Regelung des § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. dann versagt, wenn es für den Unternehmer unzumutbar wäre, die von dem Bauherrn in nicht sinnvoller Weise gemachten Aufwendungen tragen zu müssen.

9. Unverhältnismäßig sind danach Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels dann, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht. Insoweit kommt es auch hier maßgebend auf das Verhältnis an, in dem die Aufwendungen zu den Vorteilen stehen.

10. Grundsätzlich sind Gutachterkosten, die aufgewendet worden sind, um an der baulichen Anlage entstandene Schäden zu klären, Schäden an der baulichen Anlage, die dann erstattungsfähig sind, wenn sie notwendig gewesen sind. Insoweit braucht sich der nicht fachkundige Auftragnehmer, der Grund und Höhe der Schäden geklärt haben will, nicht darauf verweisen zu lassen, er habe anstelle eines Sachverständigengutachtens kostenlose Angebote von Fachunternehmern einholen können. Sind Mängel vorhanden, sind auch insoweit die Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen, das die Mängel und die Möglichkeit ihrer Behebung klären soll.

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IBRRS 2004, 1054
BauvertragBauvertrag
Wasserschaden am Heizkörper ein Mangelfolgeschaden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2003 - 2 U 190/02

1. Nach § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B gelten in Abweichung von Nr. 4 (dort 2 Jahre) die gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 638 BGB), wenn der Auftragnehmer sich durch eine Versicherung hätte schützen können und Versicherbarkeit für Schadensersatzansprüche vorliegt, die dem Bereich der positiven Vertragsverletzung zuordenbar sind.

2. Als entfernterer Mangelfolgeschaden und somit als positive Vertragsverletzung mit der Folge 30-jähriger Verjährung wird bewertet, wenn es sich um einen mittelbaren, entfernteren Folgeschaden handelt, der außerhalb der Werkleistung, insbesondere am sonstigen Vermögen des Bestellers, entstanden ist, so etwa beim Wasserschaden nach dem Bruch eingebauter Heizkörper, deren Wandstärke nicht ausreichend dimensioniert war.

3. Die in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegte Hinweis- und Aufklärungspflicht ist Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers, und nicht nur bloße vertragliche Nebenleistung.

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IBRRS 2004, 1047
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BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

BGH, Urteil vom 25.03.2004 - VII ZR 453/02

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229).*)

b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.*)

c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.*)




IBRRS 2004, 1012
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BauträgerBauträger
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kein pauschalierter Schadensersatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 23 U 78/02

1. Die folgende, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel ist nach § 11 Nr. 5 b) AGBG a. F. unwirksam:

"Rückständige Raten sind ab Fälligkeit - vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Verkäuferin - mit 10 % p. a. zu verzinsen."*)

2. Das AGB-Gesetz ist mit Blick auf die Klauselrichtlinie der EG richtlinienkonform auszulegen. § 24a AGBG a. F. ist deshalb bereits auf Vertragsverhältnisse anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Vorschrift, aber nach dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden.*)

3. Balkone einer Eigentumswohnung sind auch hinsichtlich der Anlegung eines ordnungsgemäßen Gefälles Gegenstand des Gemeinschaftseigentums, § 5 Abs. 2 WEG.*)

4. Der Annahmeverzug des Gläubigers beseitigt sein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB nicht, sondern gibt dem anderen Teil nach § 322 Abs. 3, § 274 Abs. 2 BGB nur die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben.*)

5. Das Zurückbehaltungsrecht aus §§ 320, 641 Abs. 3 BGB schließt einen Schuldnerverzug ebenso aus wie die Möglichkeit, mit Erfolg Prozess- oder Fälligkeitszinsen geltend zu machen.*)




IBRRS 2004, 1001
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Wie weit reichen die Rechte des Streithelfers?

KG, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 213/02

1. Gemäß § 520 Abs. 2 Nr. 3 ZPO sind in der Berufungsbegründung konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen, warum die Feststellungen des Landgerichts unrichtig sind, um zu einer Neufeststellung zu kommen. Ausschlaggebend dafür ist der Tatbestand des angefochtenen Urteils, an den das Berufungsgericht gebunden ist. Fehler bei der Sachverhaltsverstellung müssen zunächst mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag korrigiert werden. Dass bestimmte Angriffs- und Verteidigungsmittel übergangen worden sind, kann nur durch das Sitzungsprotokoll oder den Tatbestand des angefochtenen Urteils nachgewiesen werden (vgl. § 559 Abs. 1 ZPO).*)

2. Der Streithelfer kann nicht weitergehende Rechte haben als die Partei, die er unterstützt, auch wenn ihm erst in der Berufungsinstanz der Streit verkündet worden ist. Bei der Präklusion verspäteten Vorbringens ist stets auf die Hauptpartei abzustellen; der Streithelfer muss eine gegenüber der Hauptpartei begründete Präklusion hinnehmen.*)

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IBRRS 2004, 0985
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BauvertragBauvertrag
Wegnahme der Werkzeuge wegen offener Forderungen?

OLG Köln, Urteil vom 19.11.1999 - 3 U 93/99

1. Werkzeuge eines Handwerkers stehen auch dann in dessen unmittelbarem Eigenbesitz, wenn sie auf der Baustelle verbleiben. Nur der Handwerker, nicht hingegen der Bauherr, verfügt über den für die Fortdauer von Besitz erforderlichen Besitzwillen.

2. Liegt ein Fall der verbotenen Eigenmacht vor, kann der ursprüngliche Besitzer im Eilverfahren die Herausgabe der Sache an sich verlangen, ohne dass es der Glaubhaftmachung der Dringlichkeit bedarf.

3. Herausgabeansprüche werden in der Regel nur mit der Sicherungsverfügung auf Herausgabe an einen Sequester vorläufig gesichert. Anders verhält es sich aber dann, wenn der Gläubiger auf den sofortigen unmittelbaren Besitz angewiesen ist, etwa weil er die Gegenstände als Arbeitsgerät zur Erzielung seines Lebensunterhaltes dringend benötigt.

4. Demnach kann ein Bauunternehmer im Wege eines Eilverfahrens die Herausgabe seiner Werkzeuge durch den Bauherrn verlangen, die dieser an sich nahm, weil er der Auffassung ist, ihm stehen Ansprüche gegen den Unternehmer zu.

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