Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7689 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 0682
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005 - 4 U 128/04
Eine Pflichtverletzung, die Ansprüche auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der PVV auslöst, liegt insbesondere in einer ernsthaften endgültigen und unberechtigten Erfüllungsverweigerung, die vor Fälligkeit der Leistung erfolgt. Die Gegenseite ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt

IBRRS 2005, 0660

OLG Celle, Urteil vom 29.10.2003 - 7 U 21/02
Enthält die vertragliche Baubeschreibung detaillierte Anforderungen, kann dies Vorrang vor der Bezugnahme auf ein Referenzobjekt haben.

IBRRS 2005, 0659

OLG München, Beschluss vom 19.01.2005 - 13 W 3007/04
1. Der Gläubiger einer Werklohnforderung kann den vollen Betrag einklagen und gegebenenfalls vollstrecken, weil die Bauabzugssteuer den Anspruch auf Zahlung des Werklohnes unberührt lässt.
2. Das gilt dann nicht mehr, wenn der Auftraggeber bereits an das Finanzamt gezahlt hat.
3. Erst diese Zahlung, nicht schon die Anmeldung zur Bauabzugssteuer durch den Leistungsempfänger (Auftraggeber) hat Erfüllungswirkung.

IBRRS 2005, 0643

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2005 - 4 U 176/03
1. Mit Ende der Unterbrechung der Verjährung nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens gemäß den §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB a.F. wird die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist erneut in Lauf gesetzt (§ 217 BGB a.F.). Wird nämlich der Lauf einer nach § 13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B vereinbarten Frist nach gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen, wird nach dem Ende der Unterbrechung die vereinbarte Frist erneut in Gang gesetzt.
2. Die Gewährleistungsbürgschaft kann nicht für weitere, bisher unbekannte Mängel zurückbehalten werden, nachdem die Gewährleistungsfrist hinsichtlich solcher Mängel abgelaufen ist.
3. Wegen § 767 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils gegen den Gläubiger grundsätzlich auch auf den Bürgen.
4. Das (primäre) Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers erstreckt sich auch auf diejenigen Arbeiten, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mängelbeseitigung den davor bestehenden Zustand wieder herzustellen.

IBRRS 2005, 0642

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.01.2005 - 4 U 118/04
1. Als allgemeiner Stand der Technik muss angesehen werden, dass neue oder zu sanierende Dachflächen ebenflächig ohne bereits visuell erkennbare Höhendifferenzen eingedeckt werden müssen. Diese Anforderungen sind danach unabhängig von Toleranzgrenzen der DIN 18202 als anerkannte Regeln der Technik im Sinne des § 13 Nr. 1 VOB/B zu Grunde zu legen.
2. Zu der Frage, ob bei einer Sanierungsmaßnahme die zeitgemäßen anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind.

IBRRS 2005, 0606

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1395 b
Wenn der Auftraggeber ein Risiko auf den Auftraggeber übertragen will, muss der Auftraggeber dieses Risiko ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung nennen. Ansonsten steht dem Auftragnehmer nach § 2 Nr. 5 VOB/B eine zusätzliche Vergütung zu.

IBRRS 2005, 0602

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2004 - 12 U 120/04
1. Der Auftraggeber ist mit Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung sowie die Richtigkeit der von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengen und Massen gemäß § 242 BGB ausgeschlossen, wenn er selbst ein eigenes Aufmaß erstellt und gegenüber seinem Auftragnehmer die Leistungen des Auftragnehmers abgerechnet hat und dabei die von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengenangaben seinem eigenen Aufmaß zugrunde gelegt hat.*)
2. Neue Beweismittel, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vorgebracht werden, sind gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, wenn das Landgericht die Beweisbedürftigkeit der Behauptung aus dem Grunde verneint hat, weil es das Bestreiten des Gegners als unerheblich angesehen hat, und das Berufungsgericht abweichend davon das Bestreiten als erheblich ansieht.*)
3. Zu den Voraussetzungen des zulässigen Bestreitens mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO.*)

IBRRS 2005, 0601

OLG Koblenz, Urteil vom 19.03.2004 - 8 U 397/03
Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft.

IBRRS 2005, 0595

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.11.2004 - 4 U 729/03; 4 U 76/04
1. Der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss dessen Inhalt bei Schweigen auch dann gegen sich gelten lassen, wenn dem Schreiben Vertragsverhandlungen vorausgegangen sind, die noch nicht zu einem Abschluss geführt haben, sofern die Gegenseite vernünftigerweise mit einer Antwort rechnen durfte.
2. Ein Architekt kann möglicher Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein. Denn es kommt entscheidend darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und darauf vertrauen können, dass der jeweilige Vertragspartner die Gepflogenheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs beachtet.
3. Der Bauherr muss sich das Schweigen des Architekten zum Bestätigungsschreiben zurechnen lassen, da er in seiner Eigenschaft als mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragter Architekt zugleich Vollmacht für eine Änderung des Leistungsverzeichnisses besaß.

IBRRS 2005, 0594

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2004 - 4 U 146/04-28
1. Beim Werkvertrag können auch ohne ausdrückliche Abrede den Unternehmer ausnahmsweise Aufklärungs- und Beratungspflichten dahin treffen, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht.
2. Der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt nicht, wenn den Unternehmer eine eigenständige Beratungspflicht trifft.

IBRRS 2005, 0593

BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 15/04
Wird der Lauf einer nach § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B vereinbarten, gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B verlängerten Verjährungsfrist nach gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen, so wird nach dem Ende der Unterbrechung die vereinbarte Frist erneut in Gang gesetzt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 184/85, BauR 1987, 84 = ZfBR 1987, 37).*)

IBRRS 2005, 0591

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.11.2004 - 2/31 O 203/04
Die Aufrechnung von Gesellschafterforderungen mit dem Negativ-Saldo aus der Auseinandersetzungsbilanz des ausgeschiedenen ARGE-Partners ist unzulässig, da diese der Insolvenzanfechtung unterliegt.

IBRRS 2005, 0590

LG Rostock, Urteil vom 08.07.2004 - 3 O 447/01
Lässt die Ausschreibung nicht erkennen, dass die Stahlskelettkonstruktion neben senkrechten Stützen auch waagerechte oder diagonale Aussteifungsverbände enthält, die den Aufwand bei den Aus- und Ummauerungsarbeiten erhöhen, kann der Maurer entsprechende Mehrvergütung geltend machen.

IBRRS 2005, 0588

OLG Oldenburg, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 86/01
1. Zur Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze (hier: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO) auf anhängige Rechtsstreitigkeiten.*)
2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer Abrechnungssumme von ca. 30 Millionen DM ist unwirksam; Vertrauensschutz besteht nicht.*)
3. Zu den Voraussetzungen des Aushandelns einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel.*)

IBRRS 2005, 0569

OLG Bremen, Urteil vom 13.01.2005 - 2 U 97/04
1. Veranlasst der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf telefonischem Wege, dass ein auf die Trocknung von durchfeuchteten Räumen spezialisiertes Unternehmen in jedenfalls teilweise ihm noch gehörenden vermieteten Räumlichkeiten Arbeitsleistungen erbringt, ohne in dem Telefonat zu erkennen zu geben, dass er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer tätig werde, so wird er selbst verpflichtet (§ 164 Abs. 2 BGB).*)
2. Tritt das mit der Erledigung der Trocknungsaufgabe betraute Unternehmen nachträglich an den Geschäftsführer mit dem Anliegen heran, er möge in dieser seiner Eigenschaft ein vorbereitetes Vertragsformular unterzeichnen, verweigert der Geschäftsführer seine Unterschrift, weist aber gleichwohl eine Mitarbeiterin an, das Auftragsformular mit dem Zusatz "im Auftrag" zu unterzeichnen, und wird auch der Stempel der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verwendet, so haftet die GmbH selbst dann kraft Schuldbeitritts, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er habe diese Weisung lediglich deshalb erteilt, damit geprüft werden könne, ob ein Versicherer für den Schaden eintrittspflichtig sei.*)

IBRRS 2005, 0559

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2005 - 15 U 35/04
Die in der Bürgschaftserklärung abgegebene Verpflichtung, auf erstes Anfordern an den Begünstigten zu leisten, hat nicht die Bedeutung, dass der Bürge auf jede formalisierte Zahlungsaufforderung des Gläubigers zunächst einmal leisten muss und die materielle Berechtigung der Forderung des Gläubigers immer erst in einem Rückforderungsprozess geklärt wird.

IBRRS 2005, 0551

OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 5 U 71/04
1. Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der AN entgegen der vertraglichen Vereinbarungen einen Nachunternehmer beauftragt, der im NU Verzeichnis nicht benannt worden ist.
2. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Ersatz der ihm in Folge der Kündigung entstandenen Mehrkosten gem. § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 2 VOB/B.
3. Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der Auftragnehmer im Rahmen der technischen Bearbeitung von vertraglichen Vorgaben abweicht.
4. Ein Vertragspartner, der erklärt, sich an vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht halten zu wollen, sondern diese nach eigener Vorstellung durch eine andere Leistung zu ersetzen beabsichtigt, ist für einen Auftraggeber nicht akzeptabel.
IBRRS 2005, 0550

OLG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 18 U 120/01
1. Zur in Bauverträgen üblichen Formulierung, dass Vertragsbestandteil die VOB/B neuester Fassung sei.
2. Wenn der Auftraggeber die Auskleidung eines Trinkwasserhochbehälters ausdrücklich mit dem Material "Vandex" ausgeschrieben hat, der Unternehmer aber, ohne den Auftraggeber zu fragen, das Material "Sakret" verwendet, kann der Auftraggeber die Leistung als auftraglos gemäß § 2 Nr. 8 VOB/B zurückweisen und deren Beseitigung verlangen.
IBRRS 2005, 0515

OLG Jena, Urteil vom 21.12.2004 - 8 U 353/04
1. Unterbleibt ein richterlicher Hinweis in 1. Instanz hinsichtlich der Grundsätze der Beweislastverteilung bei der Frage, ob Baugeld zweckentfremdet verwendet worden sei und wird der darlegungs- und beweisbelasteten Partei im Übrigen keine Gelegenheit gegeben, den Vortrag zu ergänzen, so kann neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung zur konkreten Verwendung des Baugeldes nicht als verspätet zurückgewiesen werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn seitens der Klagepartei bereits in ihrer Klageschrift auf eine umkehrende Beweislast hingewiesen wurde.

IBRRS 2005, 0501

OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2005 - 19 U 93/04
Ein Unternehmer, der sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet, verliert nicht schon deshalb das Recht, das mangelhafte Werk selbst nachzubessern (Abweichung von der Rechtsprechung des BGH).

IBRRS 2005, 0497

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2004 - Fall 1387
Nach § 1 Nr. 2 VOB/B vorgenommene Konkretisierungen haben Vorrang vor der VOB/C.

IBRRS 2005, 0489

OLG Celle, Urteil vom 10.02.2005 - 8 U 146/04
1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.*)
2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.*)

IBRRS 2005, 0487

OLG München, Urteil vom 01.02.2005 - 9 U 4479/04
Setzen die Vertragsparteien übereinstimmend und rechtsirrtümlich voraus, dass Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt sind, enthält die Zusage der Mängelbeseitigung keine Willenserklärung zur Verjährungsthematik.

IBRRS 2005, 0484

OLG München, Urteil vom 12.01.2005 - 7 U 3820/04
1. Die dem Subunternehmer im Tiefbau obliegende Verkehrssicherungspflicht endet nicht mit der Beendigung seiner Tätigkeit und dem Abzug von der Baustelle. Er muss die von ihm geschaffene Gefahrenquelle sichern, entweder indem er selbst für eine dauerhafte Absicherung während seiner Abwesenheit sorgt oder die Verantwortung jemand anderem überträgt.*)
2. Ein Schmerzensgeld von 2000 Euro ist angemessen für den durch den Sturz vom Fahrrad verursachten Bruch des linken Ellenbogens mit notwendiger Resektion des Radiusköpfchens mit einer fünf Monate andauernden Bewegungseinschränkung.*)

IBRRS 2005, 0481

KG, Urteil vom 14.01.2005 - 7 U 30/03
Es resultiert aus der Natur von Großbauvorhaben (hier Hauptbahnhof/Lehrter Bahnhof in Berlin), dass die Ausführungsplanung Rohbau entsprechend dem sich entwickelnden Stand der Planung des Objektplaners weiterentwickelt und angepasst werden muss. Dies sowie der weitere Umstand, dass in der Anfangsphase der Ausführung derartiger Großvorhaben keine fertige Objektausführungsplanung vorliegen kann, ist für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss auch unschwer erkennbar und mithin einzukalkulieren. Mangels eindeutiger gegenteiliger Abreden sind damit alle Ergänzungen, Abstimmungen und Korrekturen der Tragwerksplanung ebenso geschuldet, wie auch solche Änderungen, die aus den Planungen der weiteren Fachplaner resultieren. Eine etwaige Grauzone geht zu Lasten des Auftragnehmers.

IBRRS 2005, 0441

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2005 - 5 W 57/05
Dem Bauherrn, gegen den bereits einer Werklohnklage des Unternehmers anhängig ist, kann Prozesskostenhilfe für einen gesonderten Mängelgewährleistungsprozess nicht bewilligt werden, wenn dieses Begehren kostengünstiger zum Gegenstand einer Widerklage gemacht werden kann. Die Rechtsverfolgung in einem gesonderten Prozess ist dann mutwillig.

IBRRS 2005, 0427

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2004 - 23 U 40/03
1. Wird Müllverbrennungsasche als Tragschicht unter der Bodenplatte eines Hallengebäudes eingebaut, kann es zu Rissen in der Bodenplatte kommen, weil sich die Müllverbrennungsasche bei Kontakt mit Wasser in ihrem Volumen ändert. Ein solches Werk ist mangelhaft.
2. Auch die Tatsache, dass das Gebäude im Jahre 1995 errichtet wurde, ändert hieran nichts, weil zu diesem Zeitpunkt bereits die statischen Probleme, die sich bei der Verfüllung von Müllverbrennungsasche ergeben können, hinlänglich bekannt waren und einem Tiefbauunternehmer auch bekannt sein mussten.
3. Der Unternehmer kann sich nicht auf die Unverhältnismäßigkeit einer Nachbesserung berufen.

IBRRS 2005, 0414

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04
1. Zur Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei § 648 Abs. 1 S. 2 BGB im einstweiligen Verfügungsverfahren*)
2. Das Leistungsverweigerungsrecht des § 641 Abs. 3 BGB spielt im Rahmen des § 648 Abs. 1 S. 2 BGB keine Rolle.*)
3. Zur Beweisvereitelung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wenn der Bauherr während des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Schlösser am Bauwerk austauscht und so verhindert, dass Mitarbeiter des Unternehmers oder seine Subunternehmer die gerügten Mängel überprüfen und eidesstattliche Versicherungen abgeben.*)
4. Zur Anwendung des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren.*)

IBRRS 2005, 0412

OLG Celle, Urteil vom 06.01.2005 - 22 U 223/01
Ändert der Auftraggeber durch seine Anordnung die vertraglich vorgesehene Leistung so, dass sie durch eine andere ersetzt wird, kann der Auftragnehmer Aufwendungen, die er für die entfallende Leistung bereits hatte, in entsprechender Anwendung des § 8 Nr. 1 VOB/B ersetzt verlangen.*)

IBRRS 2005, 0398

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2004 - 15 U 29/04
1. Ein Tiefbauunternehmer muss bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt in gleichem Maße mit der Existenz von Telekommunikationsleitungen privater Anbieter rechnen, wie mit dem Vorhandensein von Strom-, Gas- oder Wasserleitungen der Versorgungsunternehmen oder mit Telefonleitungen.
2. Er muss sich im Rahmen der allgemeinen technischen Erfahrung die Kenntnisse verschaffen, welche die sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten voraussetzt.

IBRRS 2005, 0396

OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005 - 14 U 129/03
Der Annahmeverzug des Auftraggebers mit der Entgegennahme der Nachbesserung schließt das Leistungsverweigerungsrecht nicht aus.*)
Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in diesem Fall aber nur in Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Ein Druckzuschlag ist nicht vorzunehmen.*)
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Auftraggeber später mit der Vornahme der Nachbesserung durch den Auftragnehmer einverstanden erklärt.*)

IBRRS 2005, 0394

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2005 - 1 U 82/00
1. Eine Zustimmung des Bauherrn zur mustergemäßen Ausführung ist nach Treu und Glauben (§ 157 BGB) nur als unter der Voraussetzung erteilt zu verstehen, dass die Ausführung gemäß Muster technisch in Ordnung ist. Der Auftraggeber verzichtet durch die Zustimmung zum Muster nicht auf die Gebrauchstauglichkeit des bemusterten Bauteils.*)
2. Die von einem Architekten ausdrücklich übernommene vertragliche Verpflichtung, auf eine den DIN-Normen entsprechende Bauausführung hinzuwirken, kann durch die Absprache einer zu einem DIN-Verstoß führenden Bauausführung nur dann entfallen, wenn der Architekt den Bauherrn auf diese Konsequenz hinweist.*)

IBRRS 2005, 0364

BGH, Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 257/01
Zur Kollision einer Globalzession zugunsten einer Bank mit einer zeitlich nachfolgenden Globalzession zugunsten des Vermieters von Baumaschinen.*)

IBRRS 2005, 0351

OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2004 - 2 U 1252/02
1. Grundsätzlich steht dem Werkunternehmer nach Kündigung durch den Auftraggeber ein Vergütungsanspruch für die erbrachten Leistungen zu. Ein Vergütungsanspruch scheidet aber aus, wenn und solange die Leistungen des Unternehmers mangelhaft und infolgedessen für den Auftraggeber nicht brauchbar sind.
2. Mit einer Kündigung entfällt nicht das Recht und die Pflicht zur Mangelbeseitigung.
3. Macht der Unternehmer allerdings die Mangelbeseitigung von einer Einschränkung der Gewährleistung abhängig, ist dem Bauherr eine Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten; der Unternehmer verliert also sein Recht auf Nachbesserung.
4. Das Maß der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, insbesondere auch zur vorgesehenen Art der Ausführung, bestimmt sich nach der Fach- und Sachkunde des Unternehmers.
5. Obliegt dem Unternehmer als Fachfirma die Werksplanung und die Statik, so müssen ihm offensichtliche Fehler im Leistungsverzeichnis auffallen und er muss darauf hinweisen.

IBRRS 2005, 0333

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 167/02
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Abschlagsforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).*)

IBRRS 2005, 0274

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 257/03
1. Ist auf den Erwerb eines sanierten Altbaus Werkvertragsrecht anzuwenden, weil der Erwerb des Grundstücks mit einer umfassenden Herstellungsverpflichtung verbunden ist, so richtet sich die Gewährleistung für auf dem Grundstück befindliche Anlagen, die zwar nicht unmittelbar dem Altbauobjekt zuzuordnen sind, jedoch dessen Funktion dienen, ebenfalls nach Werkvertragsrecht.*)
2. Verspricht der Veräußerer eines Altbaus eine Sanierung bis auf die Grundmauern, darf der Erwerber dies grundsätzlich dahin verstehen, daß der Veräußerer zu diesem Zweck im Rahmen des technisch Möglichen die Maßnahmen angewandt hat, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn die berechtigte Erwartung des Erwerbers unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände, insbesondere des konkreten Vertragsgegenstands und der jeweiligen Gegebenheiten des Bauwerks darauf nicht gerichtet ist.*)
3. Der Veräußerer eines nach Umfang und Bedeutung einer Neuherstellung gleichkommenden sanierten Altbaus kann auch dann nach Werkvertragsrecht haften, wenn die geschuldete Modernisierung oder Sanierung bei Abschluß des Vertrages bereits fertiggestellt ist.*)
IBRRS 2005, 3665

BGH, Beschluss vom 09.12.2004 - VII ZR 357/03
Wird die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart, hält die Regelung des § 2 Nr. 8 Abs. 1, 2 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz nicht stand und ist unwirksam.
IBRRS 2005, 0256

BGH, Urteil vom 03.11.2004 - VIII ZR 344/03
Zur Bedeutung von DIN-Normen für die Bestimmung von Sorgfaltspflichten.*)

IBRRS 2005, 0233

BGH, Urteil vom 07.12.2004 - X ZR 12/03
Eine von den Parteien eines Werkvertrages im Rahmen einer Zahlungsabrede vereinbarte Vorleistungspflicht des Bestellers, die diesen mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages ausschließt, erlischt, wenn die Werkleistung fällig wird.*)

IBRRS 2005, 0223

BGH, Urteil vom 09.11.2004 - X ZR 101/03
Zur Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht.

IBRRS 2005, 0216

OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2004 - 21 U 13/04
Zum Einbau eines Fußbodens für ein mit erheblichen Punktlasten benutztes Hochregallager sind in technischer Hinsicht anspruchsvolle Arbeitsschritte erforderlich, die durch den bauüberwachenden Architekten ständig zu kontrollieren sind.

IBRRS 2005, 0208

OLG Schleswig, Urteil vom 16.01.2004 - 1 U 19/03
Bei der Eventualposition "20 Tage Außengerüst - verlängerte Vorhaltung über die vertragliche Dauer der Bauzeit hinaus auf Wunsch des AG, EP (DM) 892, NEP (nicht ausgefüllt)" bezieht sich der Einheitspreis nicht auf einen Tag, sondern auf einen Block von jeweils 20 Tagen.

IBRRS 2005, 0194

AG Neuburg a. d. Donau, Urteil vom 31.01.1984 - C 595/83
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2005, 0187

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2004 - 4 U 120/04
Die Vereinbarung eines über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Qualitätsstandards (hier: Schallschutz bei Reihenhaus) kann sich aus der vereinbarten Ausführungsart nur dann ergeben, wenn die bauliche Gestaltung, durch die der erstrebte Standard erreicht werden kann, konkret vereinbart wurde. Das ist nicht der Fall, wenn die Baubeschreibung dem Unternehmer einen Spielraum bei der Auswahl der Materialien belässt.*)
IBRRS 2005, 0180

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 U 24/04
1. Nach den Grundsätzen über den gekündigten Pauschalpreisvertrag muss der Unternehmer nicht die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen getrennt abrechnen, um die Fälligkeit der Vergütung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B zu bewirken.
2. Das Erfüllungsstadium eines Bauvertrags endet nicht schon mit der Kündigung, sondern erst mit Abnahme der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.
3. Ein Global-Pauschalpreisvertrag zeichnet sich durch eine fehlende detaillierte Leistungsbeschreibung aus. Lediglich funktional wird eine Leistung beschrieben, was eine Verlagerung des Leistungsrisikos auf den Auftragnehmer zur Folge hat.
4. Stehen sich ein Vergütungs- und Vorschussanspruch gegenüber, sind beide Ansprüche unabhängig von einer Aufrechnungserklärung zu verrechnen.
5. Ein Vorschussanspruch entsprechend den §§ 633 Abs. 3 BGB a. F., 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, der dem Hauptunternehmer gegenüber dem Nachunternehmer zusteht, kann noch nach Kündigung des Bauvertrags entstehen, da die Verpflichtung zur Beseitigung vorhandener Mängel an den erbrachten Leistungen durch sie unberührt bleibt.

IBRRS 2005, 0179

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2004 - 4 U 163/01
1. Lässt sich die Einbeziehung der VOB/B als Ganzes in einen Bauvertrag nicht beweisen, können allenfalls diejenigen Regelungen der VOB/B als Vertragsbestandteil gesehen werden, auf die im Vertragstext ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. Der Bauherr muss sich kein Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen, wenn er nach der endgültigen Erfüllungsverweigerung des Unternhemers zunächst das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens abwartet, bevor er die Fertigstellung der Arbeiten anderweitig in Auftrag gibt.
3. Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches sind nur diejenigen Aufwendungen eines Geschädigten erstattungsfähig, die ein wirtschaftlich denkender Mensch bei einer Betrachtung ex ante für notwendig halten durfte.
4. Die Zahlung von Teuerungszuschlägen, d.h. einer zusätzlichen Vergütung infolge der Verzögerung eines vereinbarten Lieferungs- oder Leistungstermins, kann nur dann als erforderlich anzusehen sein, wenn zwischen dem Geschädigten und dem Lieferanten/Werkunternehmer eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist.

IBRRS 2005, 0177

BGH, Urteil vom 09.12.2004 - VII ZR 265/03
a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, daß ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam (im Anschluß an BGH, Urteil vom 25. März 2004 - VII ZR 453/02, BauR 2004, 1143).*)
b) Eine derartige Klausel kann nicht in der Weise aufrecht erhalten werden, daß der Auftragnehmer berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt durch eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft abzulösen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. März 2001 - IX ZR 236/00, BGHZ 147, 99, 105 f. und vom 22. November 2001 - VII ZR 208/00, BauR 2002, 463).*)
IBRRS 2005, 0176

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2003 - 8 U 29/03
1. Ein Schiedsgutachten, das auf der Grundlage einer zwischen den Parteien getroffenen Schiedsgutachtervereinbarung erstellt wird, stellt eine Urkunde im Sinne von § 592 ZPO dar und ist geeignet, einen Anspruch im Urkundenprozess zu belegen.
2. Das Schiedsgutachten ist in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann unverbindlich, wenn es offenbar unrichtig ist.

IBRRS 2005, 0175

OLG München, Urteil vom 26.10.2004 - 28 U 3924/04
Verstößt der Auftragnehmer gegen seine Pflicht zum Einsatz von firmeneigenem Personal, kann der Auftraggeber ersparte Lohnaufwendungen des Auftragnehmers nicht als Schadensersatz gelten machen.

IBRRS 2005, 0172

LG München I, Urteil vom 23.06.1992 - 7 O 22105/91
(ohne amtlichen Leitsatz)
