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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7692 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2682
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stellung einer Gewährleistungssicherheit nach Ablauf der Frist

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2004 - 13 U 2351/03

Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber Anspruch auf Stellung einer vertraglich vereinbarten Gewährleistungssicherheit hinsichtlich der Mängelansprüche, die vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht worden sind.

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IBRRS 2005, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neuabschluss mit gekündigtem, insolventem Auftragnehmer

OLG München, Urteil vom 05.08.2003 - 9 U 1582/03

1. Es stellt eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich unangreifbare Maßnahme dar, wenn der Auftraggeber nach insolvenzbedingter Kündigung des ursprünglichen Vertrags mit dem selben Auftragnehmer unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen wegen der offenen Restarbeiten abschließt, mag es dadurch auch zu Kostensteigerungen kommen. Wegen dieser Mehrkosten ist ein Bürge, der eine Vertragserfüllungsbürgschaft übernommen hat, einstandspflichtig.

2. Setzt das Insolvenzgericht nach dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers (AN) einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein und macht es die Wirksamkeit von Verfügungen des AN von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalter abhängig, kann der Auftraggeber (AG) den Bauvertrag sofort außerordentlich kündigen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung des Vertrags verweigert.

3. Stützt der AG die schriftliche ausgesprochene Kündigung auf § 8 Nr. 2 VOB/B, kann gleichwohl ein Gericht die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung auf Grundlage von § 8 Nr. 3 VOB/B bejahen, wenn sich die Kündigung auf den selben Sachverhalt stützt und es mithin nur um eine andere rechtliche Würdigung geht.

4. Nach berechtigter Vertragskündigung aus wichtigem Grund hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz der Restfertigstellungsmehrkosten. Dazu sind die nach dem alten Vertrag und die nach dem neuen, auf die identische Leistung bezogenen Vertrag tatsächlich geleisteten Zahlungen zu addieren und hiervon die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des ursprünglichen Vertrags angefallen wären, in Abzug zu bringen.

5. Einer eingehenden Bewertung der vom Auftragnehmer bis zur Kündigung erbrachten Einzelleistungen bedarf es nicht, da letztlich nicht der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung als solcher, sondern die tatsächlich vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen in die Berechnung des Schadens eingehen.




IBRRS 2005, 2679
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann wird aus dem Vorvertrag ein Hauptvertrag?

OLG Naumburg, Urteil vom 27.05.2004 - 4 U 18/04

1. Bei der Prüfung, ob ein Vorvertrag geschlossen ist, kommt es auf die Interessenlage beider Parteien an, die nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist.

2. Im Zweifel ist mangels Rechtsbindungswillens ein Vorvertrag nicht geschlossen. Der mangelnde Rechtsbindungswille tritt dadurch zu Tage, dass kein Hauptvertrag geschlossen wird.

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IBRRS 2005, 2675
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Anspruch einzelner Erwerber?

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - VII ZR 304/03

a) Haben einzelne Erwerber von Wohnungseigentum den Veräußerer in Verzug mit der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gesetzt und danach die Mängel beseitigen lassen, können sie Ersatz ihrer Aufwendungen gemäß § 633 Abs. 3 BGB mit Zahlung an sich verlangen.*)

b) Die Klage ist auch dann erfolgreich, wenn sie den Anspruch mangels wirksamer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zu Unrecht auf § 635 BGB gestützt haben, denn das Gericht ist verpflichtet, den Prozeßstoff unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.*)

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IBRRS 2005, 2659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertragl. Gewährleistungsansprüche: Unzureichende Aufklärung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 208/04-92

Zur Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche.*)

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IBRRS 2005, 2650
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung für Folgen des Baugrundrisikos

KG, Urteil vom 13.12.2004 - 24 U 354/02

1. Konnte der Auftragnehmer bei aller gebotenen Sorgfalt und zumutbarer Überprüfung die eingetretenen Erschwernisse bei der Auftragsvergabe nicht voraussehen und führt dies zu einer Änderung der Preisermittlungsgrundlagen, steht dem Auftragnehmer auch bei einem Pauschalpreisvertrag ein Mehrvergütungsanspruch unter den Voraussetzungen von § 2 Nr. 5 VOB/B zu.

2. Ist der vereinbarte Pauschalpreis für den Auftragnehmer nicht auskömmlich im Hinblick auf den Preis, den der Auftraggeber bei vorsichtiger Kalkulation auf der Grundlage der vorhandenen Vertragsunterlagen hätte zu Grunde legen müssen, ist ein neuer Preis nach § 2 Nr. 5 VOB/B zu berechnen. Das ist der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe übliche Preis im Sinne des § 632 Abs. 2, 2. Alt. BGB.




IBRRS 2005, 2648
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erläuterungen zur Preisgestaltung bei Preisfortschreibung

OLG Dresden, Urteil vom 21.07.2004 - 12 U 306/03

Erweckt der Bieter im Vergabegespräch mit dem Bauherrn den Eindruck, niedrige Preise würden nicht durch hohe Bedarfspositionen ausgeglichen, ist er hieran bei einer Preisfortschreibung nach § 2 Nr. 3 VOB/B gebunden.

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IBRRS 2005, 2647
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer die VOB/B stellt, wird nicht durch das AGB-Gesetz geschützt!

OLG Jena, Urteil vom 08.04.2004 - 1 U 603/03

1. Der Auftraggeber, der die VOB/B stellt, muss sich an der kurzen Verjährungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B von zwei bzw. vier Jahren festhalten lassen, auch wenn diese Regelung bei isolierter AGB-Inhaltskontrolle unwirksam ist.

2. Die Symptom-Rechtsprechung setzt Mangelidentität in Bezug auf die ursprünglich gerügten und die später aufgetretenen Mängelerscheinungen voraus.

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IBRRS 2005, 2646
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Die Baugeldverwendungspflicht in der Unternehmerkette

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2005 - 5 U 1854/04

Wird durch den Bauherrn Baugeld veruntreut, so haftet dieser unmittelbar gegenüber den Nachunternehmern, wenn diese im Verhältnis zum Generalunternehmer Zahlungsausfälle haben.

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IBRRS 2005, 2623
Mit Beitrag
ARGEARGE
Treuhandkonto: Aussonderung von Geldbeträgen

BGH, Urteil vom 07.07.2005 - III ZR 422/04

Zur Aussonderung von Geldbeträgen, die irrtümlich noch nach der Kündigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto geleistet worden sind.*)

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IBRRS 2005, 2601
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann muss Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.09.2004 - 10 U 211/03

Eine bis zur Abnahme befristete Erfüllungsbürgschaft, die die Ansprüche auf vollständige Erstellung und rechtzeitige Fertigstellung sichert, sichert keine Gewährleistungsansprüche. Nach Abnahme ist sie herauszugeben, dem Auftraggeber steht insoweit ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Mängel nicht zu.

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IBRRS 2005, 2586
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Behandlung eines Sicherheitseinbehalts im Werkvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2005 - 1 U 235/04

1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages einen Sicherheitseinbehalt, ist der Werklohn stillschweigend in entsprechender Höhe gestundet.*)

2. Macht der Auftragnehmer von dem ihm eingeräumten Recht Gebrauch, den Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers durch eine Gewährleistungsbürgschaft abzulösen, wird sein Vergütungsanspruch (auch) in Höhe des Sicherheitseinbehaltes fällig.*)

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IBRRS 2005, 2563
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?

OLG Köln, Gerichtlicher Hinweis vom 24.05.2005 - 24 U 44/05

Beruft sich ein Unternehmer berechtigt auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648a BGB, hindert dies den Besteller nicht, berechtigt nach § 637 Abs. 1 BGB die Selbstvornahme durchzuführen und Kostenerstattung zu verlangen.

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IBRRS 2005, 2562
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 44/05

Beruft sich ein Unternehmer berechtigt auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648a BGB, hindert dies den Besteller nicht, berechtigt nach § 637 Abs. 1 BGB die Selbstvornahme durchzuführen und Kostenerstattung zu verlangen.

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IBRRS 2005, 2542
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung des Auftragnehmers aufgrund Anscheinsbeweises

OLG Bremen, Urteil vom 09.07.2004 - 4 U 64/03

1. Eine Leistung ist nicht vertragsgerecht, wenn dem Werk eine Beschaffenheit fehlt, die für den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist. Dabei ist es irrelevant, ob bei der Erbringung der Leistung alle anerkannten Regeln der Technik eingesetzt wurden.

2. Dafür, dass die Vertragswidrigkeit einer Bauleistung aus dem Verantwortungsbereich des Unternehmers herrührt, kann der Beweis des ersten Anscheins eingreifen, wenn Schadensursachen durch Vor- oder Nachgewerke ausscheiden.

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IBRRS 2005, 2540
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei nicht kalkuliertem Mehraufwand

KG, Urteil vom 15.07.2004 - 27 U 300/03

1. Ein von einem Bieter nicht kalkulierter Mehraufwand stellt weder eine Ausführungsänderung nach § 2 Nr. 5 VOB/B noch eine zusätzliche Leistung im Sinne von § 2 Nr. 6 VOB/B dar.

2. Wenn Daten in Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlich einer weiteren Prüfung angegeben sind, obliegt es dem Ermessen eines Bieters, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Daten zu prüfen. Ein aus dem Unterlassen einer Prüfung entstehender Mehraufwand geht zu Lasten des Bieters.

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IBRRS 2005, 2537
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelansprüche beim Fertighausvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2005 - 1 U 97/04

Der typische Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung ist ein Werkvertrag. Gehört zum Leistungsumfang eines solchen Vertrages auch die Genehmigungsplanung für das Fertighaus und den Keller sowie die Anfertigung eines Planes für den "Typenkeller" im Maßstab 1 : 50, ist die Planungsleistung mangelhaft, wenn sie nicht die nach den örtlichen Verhältnissen des zu bebauenden Grundstücks notwendigen Maßnahmen zum Feuchtigkeitsschutz einbezieht.*)

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IBRRS 2005, 2534
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auswirkung eines Vergleichs auf mithaftende Gesamtschuldner

OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2004 - 18 U 181/04

1. Ein Vergleich des Bauherrn mit dem ausführenden Bauunternehmer über den Erlass von Mängelansprüchen wegen Ausführungsfehlern kann zum Anspruchsverlust gegenüber dem als Gesamtschuldner mithaftenden objektüberwachenden Architekten führen, auch wenn dieser am Vergleich nicht beteiligt war.

2. Eine Gesamtwirkung des Vergleichs bzw. Erlassvertrages zu Gunsten des nicht beteiligten Gesamtschuldners ist insbesondere dann anzunehmen, wenn dieser im Falle seiner Inanspruchnahme durch den Gläubiger den anderen Gesamtschuldner in voller Höhe in Regress nehmen könnte, wodurch der Vergleich seinen Sinn verlöre.

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IBRRS 2005, 2533
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung bei vereinbarten Beschleunigungsmaßnahmen

OLG Köln, Urteil vom 18.08.2005 - 7 U 129/04

1. Vereinbaren Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) eine Beschleunigung dergestalt, dass der AN erforderliche Beschleunigungsmaßnahmen durchführen soll, ohne dass eine synallagmatische Verknüpfung mit bestimmten Terminen vorgesehen ist, dann verdient der AN die versprochene Beschleunigungsvergütung, wenn er beweisen kann, dass er tatsächlich Beschleunigungsmaßnahmen ausgeführt hat.

2. Eine Beschleunigungsvereinbarung, die auf den Hauptvertrag Bezug nimmt, stellt keinen neuen Auftrag dar, sondern ist dem Gesamtauftrag zuzurechnen. Der AN kann dementsprechend Abschlagszahlungen nach § 16 VOB/B geltend machen.

3. Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B können ungeachtet der inzwischen gestellten Schlussrechnung weiter verfolgt werden, wenn bereits vor Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung ein Rechtsstreit über die Abschlagszahlung anhängig geworden ist.

4. Eine Schlussrechnung im Rechtssinne liegt nicht vor, wenn der AN sich weitere Abrechnungen vorbehält und zusätzlich noch weitere Leistungen abzurechnen ankündigt.

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IBRRS 2005, 2484
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlende Schlussrechnung: Verjährungsbeginn

KG, Urteil vom 18.03.2004 - 27 U 207/03

1. Der Verjährungsbeginn bei Architektenhonorarforderungen ist grundsätzlich an das Erteilen einer prüfbaren Schlussrechnung geknüpft.

2. Ein mit seiner Schlussrechnung säumiger Architekt muss sich nach Treu und Glauben unter bestimmten Voraussetzungen so behandeln lassen, als habe die Verjährungsfrist zu laufen begonnen.

3. Von der bloßen Untätigkeit zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Auftraggeber dem Architekten eine angemessene Frist zur Rechnungsstellung setzt. Durch eine solche Fristsetzung sind neben den reinen Zeitfaktor noch zusätzlich Umstände gegeben, um aus Gründen von Treu und Glauben die rechtlichen Folgen der Fälligkeit für einen Zeitpunkt herzuleiten, in dem eine prüfbare Schlussrechnung noch nicht vorgelegen hat.




IBRRS 2005, 2482
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erlöschen einer befristeten §-648a-BGB-Bürgschaft

OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2005 - 5 U 267/05

1. Ist eine Bürgschaft in der Weise gestellt worden, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt "erlischt", wenn bis dahin nicht die Voraussetzungen der Zahlungspflicht des Bestellers im Sinne von § 648a Abs. 2 Satz 2 BGB feststehen, so reicht - in Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben des § 777 BGB - die bloße Inanspruchnahme des Bestellers oder die Anzeige der Inanspruchnahme nicht aus, um die Bürgenhaftung über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Das gilt auch für eine Zug-um-Zug-Verurteilung des Bestellers.

2. Dass eine solche Bürgschaft den Vorgaben des § 648a BGB nicht entspricht, berührt ihre Wirksamkeit nicht. Sie kann nicht zu Gunsten des Bestellers ergänzend ausgelegt oder gar umgedeutet werden.

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IBRRS 2005, 2478
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geschuldete Werkleistung muß Ergebnis der Mängelbeseitigung sein

OLG Hamm, Urteil vom 25.05.2005 - 25 U 117/04

1. Das Ergebnis der Mängelbeseitigung muss der geschuldeten Werkleistung entsprechen; der Bauherr braucht Billiglösungen nicht hinzunehmen.

2. Bei einem schadhaften Innenputz in einem Wohngebäude muss der Bauherr in der Regel nicht akzeptieren, dass der Unternehmer als Ersatz für die sonst notwendige Neuherstellung Gipskartonplatten aufbringt.

3. In dem Anbieten einer Billiglösung zur Mängelbeseitigung liegt grundsätzlich keine endgültige Erfüllungsverweigerung der geschuldeten Nachbesserung.

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IBRRS 2005, 2472
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragliche Sicherheitenabrede: Verhältnis zur VOB/B

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2005 - 16 U 196/04

1. Bei einem Gewährleistungseinbehalt, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann, liegt keine konkludente Abbedingung von § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B vor.*)

2. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B kein Zurückbehaltungsrecht.

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IBRRS 2005, 2471
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baumängel: Maßgeblich Stand der Technik und Kenntnisse bei Abnahme?

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.06.2005 - 13 U 1934/02

1. Der Werkunternehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist zunächst durch Vertragsauslegung das Leistungssoll zu ermitteln. Ergibt die Auslegung ein bestimmtes Vertragssoll, so ist das Werk mangelhaft, wenn die Sollbeschaffenheit nicht erreicht wird.*)

Für die Beurteilung, ob die Werkleistung hinter dem Leistungssoll zurückbleibt, sind auch neue, d.h. nach der Abnahme erlangte, Erkenntnisse maßgebend (hier: neue Fachregeln für das Dachdeckerhandwerk).*)

2. Es stellt einen Mangel dar, wenn beim Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Mansarddach auf Dachflächen mit einer Neigung von mehr als 65 Grad nicht jeder Ziegel einzeln befestigt wird.*)

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IBRRS 2005, 2469
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Weisung des Bauherrn eine entgeltliche Zusatzbeauftragung?

KG, Urteil vom 11.07.2005 - 8 U 8/05

Eine zusätzliche entgeltliche Beauftragung eines Subunternehmers durch den Bauherrn kann nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen angenommen werden. Ein solcher liegt nicht schon dann vor, wenn der Subunternehmer darauf hinweist, dass bestimmte Arbeiten nicht von seinem Auftrag gedeckt sind und der Bauherr ihn gleichwohl zur Erledigung auffordert.*)

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IBRRS 2005, 2468
BauvertragBauvertrag
Vorläufige Abrechnung nach 13 Jahren Bauunterbrechung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.06.2005 - 23 U 10/98

1. Zur dauernden Unmöglichkeit bei § 6 Nr. 5 VOB/B im Falle der Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung*)

2. Zur Prüfungspflicht des Fertighauserstellers im Hinblick auf den von einem Dritten errichteten Keller*)

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IBRRS 2005, 2448
BauvertragBauvertrag
Kauf- und Werklieferungsvertrag: Kein Räumungsanspruch

BGH, Urteil vom 13.10.2004 - XII ZR 7/01

1. Der Käufer eines Kauf- und Werklieferungsvertrags über ein schlüsselfertig zu errichtendes Gebäude kann keine Räumung verlangen, wenn ihm das Gebäude vertragswidrig bereits vermietet oder verpachtet übergeben wird, er aber nicht schlüssig vorträgt, mit der Miete oder Pacht nicht einverstanden gewesen zu sein.

2. Trotz der fehlenden Bindung des Revisionsgerichts an widersprüchliche tatsächliche Feststellungen kann eine abschließende Entscheidung ergehen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen aus dem Tatbestand des Berufungsurteils und den in Bezug genommenen Schriftsätzen der Parteien ergeben.

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IBRRS 2005, 2435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufrechnung oder Verrechnung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005 - 5 W 37/04

Verteidigt sich der Beklagte gegenüber der Werklohnklage, indem er Ersatzvornahmekosten geltend macht, so handelt es sich um eine Aufrechnung.*)

Es besteht keine überzeugende dogmatische Rechtfertigung dafür, (auch) den Kostenerstattungsanspruch nach § 633 Abs. 3 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B als bloßen Verrechnungsposten im Rahmen einer Gesamtabrechnung einzustellen.*)

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IBRRS 2005, 2433
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung einer Überzahlung

BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII ZR 132/04

1. Der Besteller muss seinen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen.

2. Zu der Frage, ob nach der Kündigung eine selbstständige Abrechnung des Bestellers auf der Grundlage des Vertrages vorgenommen wurde.

3. Zu der Frage, wann neuer Vortrag in der Berufungsinstanz zuzulassen ist.

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IBRRS 2005, 2432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung: Kläger verantwortlich für das Betreiben des Prozesses

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 238/03

Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses kann auch dann mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Gericht auf den Kläger übergehen, wenn dieser im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag und die Bitte des Gegners, nicht zu terminieren, zwar nicht ausdrücklich dem Absehen von einer Terminsbestimmung zustimmt, sich aber aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine weitere Förderung des Verfahrens von einer dahingehenden Erklärung des Klägers abhängig sein soll (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82, NJW 1983 2496 = MDR 1983, 747).*)

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IBRRS 2005, 2407
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abnahme trotz Vereinbarung einer förmlichen Abnahme?

OLG Jena, Urteil vom 25.05.2005 - 4 U 159/02

1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien eine förmliche Abnahme nach § 12 Nr. 4 VOB/B, ist gleichwohl eine konkludente Abnahme nicht ausgeschlossen.

2. Sofern die Voraussetzungen für die Abnahme vorliegen, ist nach jahrelanger Nutzung des Bauwerks die Berufung auf fehlende förmliche Abnahme treuwidrig.

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IBRRS 2005, 2406
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bauabzugssteuer bei Architektenleistungen!

BGH, Urteil vom 07.07.2005 - VII ZR 430/02

Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von Architekten und Ingenieuren gehören nicht zu den Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG.*)

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IBRRS 2005, 2405
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung bei Verwendung ungenehmigter Baustoffe

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2005 - 23 U 3/05

1. Zur Haftung des Architekten wegen nicht genehmigungsfähiger Planung.

2. Ein Mangel der Planung liegt nicht nur dann vor, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird, sondern auch dann, wenn bei erteilter Baugenehmigung notwendige Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften nicht erteilt werden, so dass der Bauherr das Bauvorhaben nicht unbeanstandet realisieren kann.

3. Die faktische Duldung eines trotz fehlender Genehmigungsfähigkeit errichteten Bauwerks steht einer Genehmigung nicht gleich und lässt die Haftung wegen mangelhafter Planung unberührt.




IBRRS 2005, 2402
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung von Anspruch und Gegenanspruch!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2005 - 19 U 100/04

Macht der Auftraggeber eines Werkvertrages gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hilfsweise einen Schadensanspruch wegen Verzuges mit der Bauausführung geltend, erhöht sich der Gebührenstreitwert, weil es sich nicht um eine bloße Verrechnung/Abrechnung unselbständiger Rechnungsposten, sondern um eine Aufrechnung handelt.*)

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IBRRS 2005, 2401
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648 BGB auch wenn Bauherr und Eigentümer nicht identisch

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 7 U 199/03

1. Die für die Gestellung einer Sicherheit nach § 648 BGB geforderte Personenidentität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unbeachtlich, wenn der Grundstückseigentümer die Bestellerin, eine juristische Person, gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich weitgehend beherrscht und aus der erbrachten Werkleistung des Unternehmers tatsächlich Vorteile zieht.

2. Der Sicherungsanspruch nach § 648 BGB kann dazu führen, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, wonach der Besteller mit seinen Gegenansprüchen gegen die Restvergütung des Unternehmers prozessual nicht durchdringt, auch gegen den Grundstückseigentümer wirkt.




IBRRS 2005, 2397
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen uneindeutiger Leistungsbeschreibung

LG Stralsund, Urteil vom 12.04.2005 - 3 O 73/03

Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, vor der Ausschreibung die Frage einer Schadstoffbelastung aufzuklären oder bei überraschendem Auftreten von Schadstoffen den Auftrag entsprechend zu erweitern.

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IBRRS 2005, 2395
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalvertrag über Altbausanierung: Abrechnung nach Kündigung

OLG Dresden, Urteil vom 27.05.2004 - 13 U 1925/01

1. Der Zweck der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung besteht darin, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber in die Lage versetzt, die Berechtigung der Forderung gemessen an den vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen, wobei es auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung nicht ankommt.

2. Entscheidend für die Prüfbarkeit einer Kündigungsabrechnung ist, dass die Summe der bewerteten Einzelleistungen auf den Pauschalpreis bezogen wird.

3. Erfasst die interne Gesamtkalkulation nicht sämtliche zu erbringende Leistungen, ist dies keine Frage der Prüfbarkeit, sondern der inhaltlichen Richtigkeit.

4. Schuldet der Auftragnehmer eine "schlüsselfertige Herstellung" und sind die dafür zu erbringenden Leistungen pauschaliert, so darf der Auftragnehmer in der Kündigungsabrechnung Einzelleistungen in Sammelpositionen zusammenfassen und bewerten. Er ist insbesondere nicht gehalten, für die Abrechnung der so pauschalierten Leistung im Nachhinein ein vollständiges und detailliertes Leistungsverzeichnis aufzustellen.

5. Im Streitfall kann das Gericht mit sachverständiger Hilfe nach § 287 ZPO schätzen, welche Leistungen der Auftragnehmer zu erbringen hatte und wie diese unter Berücksichtigung des vertraglichen Preisniveaus zu kalkulieren waren. Etwaige Unklarheiten gehen dabei zu Lasten des Auftragnehmers.

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IBRRS 2005, 2394
BauvertragBauvertrag
Objektiv mangelhaftes Werk: Unternehmer obliegt Entlastungsbeweis

BGH, Beschluss vom 21.06.2005 - X ZR 195/03

Nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen trägt bei Vorliegen eines objektiv mangelhaften Werkes der Unternehmer die Beweislast für fehlendes Verschulden.

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IBRRS 2005, 2393
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Berechnung des Mehrvergütungsanspruchs bei Bauzeitverlängerung

OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005 - 21 U 133/04

1. Eine Verlängerung der Bauzeit kann nur dann einen Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B begründen, wenn sie auf einer vertragsgemäßen Anordnung des Auftraggebers beruht.*)

2. Eine Anordnung des Auftraggebers zur Bauzeit ist vertragsgemäß, wenn der Auftraggeber aufgrund eines vertraglich eingeräumten Leistungsbestimmungsrechts oder gemäß § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 VOB/B dazu berechtigt ist.*)

3. Beruht eine Verlängerung der Bauzeit auf vertragswidrigen Anordnungen des Auftraggebers oder auf sonstigen Baubehinderungen, kommen nur Ansprüche des Auftragnehmers gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 642 BGB in Betracht.*)

4. Behauptet der Auftragnehmer verschiedene Bauzeitverlängerungen, die teils auf vertragsgemäßen Anordnungen des Auftraggebers und teils auf vertragswidrigen Anordnungen bzw. sonstigen Baubehinderungen beruhen, muss er hinsichtlich der einzelnen Verlängerungen und ihrer jeweiligen Ursachen differenziert vortragen.*)

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IBRRS 2005, 2391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgenhaftung entfällt bei Verzicht auf förmliche Abnahme!

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03

1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.

2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.

3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.

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IBRRS 2005, 2390
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BauvertragBauvertrag
AGB: Pauschalvergütung von 10 % bei freier Kündigung wirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2005 - 23 U 223/04

1. Eine Regelung, nach der der Auftragnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises verlangen kann, verstößt nicht gegen AGB-Recht.

2. Auf einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses findet das Verbraucherwiderrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen gemäß § 505 BGB (früher: § 2 VerbrKrG) keine Anwendung (entgegen OLG Koblenz, IBR 2004, 409). Auch ein Widerrufsrecht aus anderen Gründen kommt nicht in Betracht.




IBRRS 2005, 2385
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BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung infolge unklarer Leistungsbeschreibung?

OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04

1. Ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, dass der Stahlüberbau einer Brücke unter Verwendung zweier verschiedener Stahlsorten "entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Zeichnung" herzustellen ist, so ist dasjenige Verhältnis der beiden Stahlsorten geschuldet, das konstruktionstechnisch zum Bau der Brücke erforderlich ist.*)

2. a) Enthält die Ausschreibung Unklarheiten, die keine sichere Kalkulation ermöglichen, hat der Auftragnehmer diese durch vorherige Einsichtnahmen in Planunterlagen, Ortsbesichtigungen oder Rückfragen zu klären.*)

b) Unterlässt der Auftragnehmer die gebotenen Aufklärungshandlungen, stehen ihm gegen den Auftraggeber weder Mehrvergütungsansprüche aus § 2 VOB/B noch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss zu.*)

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IBRRS 2005, 2383
BauvertragBauvertrag
Wann unterliegt eine Sicherungsabrede dem AGB-Recht?

OLG Celle, Urteil vom 07.07.2005 - 14 U 23/05

Für ein Aushandeln einer Sicherungsabrede (hier: Gewährleistungsbürgschaft) im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG genügt nicht die allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern. Dafür ist vielmehr erforderlich, dass über die Möglichkeiten einer anderen Absicherung konkret gesprochen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14. April 2005, VII ZR 56/04).*)

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IBRRS 2005, 2380
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BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Vertragsstrafe setzt Vorbehalt bei Abnahme voraus

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2005 - 1 U 172/04

Ist die Werkleistung abgenommen, muss der Auftraggeber zu schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (Anschluss an BGH BauR 1977, 280).*)

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IBRRS 2005, 2355
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BauvertragBauvertrag
Gewährleistungseinbehalt trotz Freigabeklausel unwirksam!

BGH, Beschluss vom 23.06.2005 - VII ZR 277/04

Eine Klausel in einem Bauvertrag, die dem Besteller einen 5%-igen Sicherheitseinbehalt gewährt, der durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbar ist, ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nach einer bestimmten Zeit einen Freigabeanspruch hinsichtlich der Bürgschaft für den Fall hat, daß bei einer Kontrollbegehung keine Mängel festgestellt werden.

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IBRRS 2005, 2354
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BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsverbot durch Verrechnung nicht umgehbar!

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03

a) Stehen sich in einem Werkvertrag Ansprüche aufrechenbar gegenüber, können Aufrechnungsverbote nicht dadurch umgangen werden, daß ein Verrechnungsverhältnis angenommen wird. Allerdings ist stets sorgfältig zu prüfen, inwieweit Aufrechnungsverbote den zur Entscheidung stehenden Fall erfassen, einschränkend nach Sinn und Zweck der jeweils getroffenen Regelung ausgelegt werden müssen oder, z. B. mit Rücksicht auf § 11 Nr. 3 AGBG, § 309 Nr. 3 BGB n.F. oder auf § 9 Abs. 1 AGBG, 307 Abs. 1 BGB n.F., wirksam vereinbart sind.*)

b) Nach Kündigung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B stehen sich der Werklohnanspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen und der Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten der Fertigstellung aufrechenbar gegenüber. Die Ansprüche werden nicht verrechnet.*)

c) Der Auftraggeber kann gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen mit dem Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten der Fertigstellung auch im Gesamtvollstreckungsverfahren aufrechnen, wenn die Kündigung vor der Eröffnung des Verfahrens erfolgt ist.*)




IBRRS 2005, 2350
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BauträgerBauträger
Baubeschreibung: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04

Die Klausel in einem Bauträgervertrag:

"Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten."

ist unwirksam.*)

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IBRRS 2005, 2349
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BauvertragBauvertrag
Vollmachtsloser Projektsteuerer: Wann Genehmigung durch Bauherrn?

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 144/03

Zu den Anforderungen an die konkludente Genehmigung des Bauvertrages durch einen Grundstückseigentümer, in dessen Namen ein von ihm beauftragter Projektsteuerer Bauaufträge vergeben hat, ohne dazu ermächtigt zu sein.

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IBRRS 2005, 2336
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BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Zwischenfristen

OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005 - 7 U 17/05

1. Die Inhaltskontrolle Besonderer Vertragsbedingungen (BVB) ist vertragstypengerecht vorzunehmen. Eine in BVB eines Einheitspreisvertrages vereinbarte Vertragsstrafe für die Überschreitung einer Zwischenfrist hält der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn sich die Vertragsstrafe nach einem Promille-Satz der Endabrechungssumme bemessen soll und nicht nach dem mit der Zwischenfrist zu erreichenden Leistungsstand.*)

2. Verschiebt sich der Termin für eine vertragliche Zwischenfrist durch vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände so weit hinaus, dass der Unternehmer seine Arbeitsplanung und die Abwicklung seiner Aufträge neu ordnen muss, reicht eine einvernehmliche Festlegung der Anzahl der Ausfalltage nicht mehr aus; vielmehr bedarf es als Grundlage des Vertragsstrafenanspruchs einer Neuvereinbarung der Vertragsfrist.*)

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IBRRS 2005, 2268
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BauvertragBauvertrag
Folgen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung abwendbar?

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2005 - 12 U 106/04

Die Vertragsparteien können die noch laufende Frist mit Ablehnungsandrohung zur Mangelbeseitigung einverständlich aufheben, um die bevorstehende Rechtsfolge des Erlöschens des Mangelbeseitigungsanspruchs insgesamt zu verhindern. Selbst wenn die unter Ablehnungsandrohung gesetzte Frist bereits fruchtlos abgelaufen ist, können die Vertragsparteien die folglich erloschenen Mangelbeseitigungsansprüche durch Vereinbarung wieder neu begründen.

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