Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7692 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 3632
BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 64/04
Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem Aufwand für die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig, wenn ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung besteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 24/95, IBR 1997, 12 f).*)
IBRRS 2005, 3603

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 153/04
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers auch dann unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - VII ZR 265/03).*)

IBRRS 2005, 3601

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 190/02
Die Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B kann auch diejenige Vertragspartei erklären, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161).*)

IBRRS 2005, 3596

OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - 16 U 122/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2005, 3562

OLG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98
Die Verpflichtung eines Unternehmers zur Aushändigung von Unternehmerbescheinigungen

IBRRS 2005, 3553

BGH, Urteil vom 26.10.2005 - VIII ZR 359/04
Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EGBGB sind auf Ansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Schuldverhältnissen auch dann anzuwenden, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind. Daher gilt für Gewährleistungsansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Kaufverträgen die Verjährungsfrist des § 477 BGB a.F. auch dann, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind.*)

IBRRS 2005, 3539

OLG München, Urteil vom 03.05.2005 - 9 U 1708/05
Zur Pflicht eines Werkunternehmers, die Reihenfolge seiner Arbeitsschritte mit anderen, seine Leistung berührenden Gewerken abzustimmen.

IBRRS 2005, 3537

LG Hamburg, Urteil vom 21.02.2005 - 415 O 48/02
Dem Bauherr steht im VOB-Bauvertrag ein Wahlrecht zur Seite, eine auf Vorschuss gerichtete Klage im Wege der Klageänderung auf Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten umzustellen. Er löst sich damit zugleich von seiner Verpflichtung, gegenüber dem Unternehmer einen Vorschuss abzurechnen.

IBRRS 2005, 3517

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - X ZR 276/02
Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Unwirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung gelten grundsätzlich auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht. Dabei ist den Besonderheiten des Werkvertragsrechts Rechnung zu tragen. (Fortführung von BGHZ 146, 24; BGH, Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115).*)

IBRRS 2005, 3501

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 147/04
Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.*)
IBRRS 2005, 3483

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04
1. Die vorrangig vor der VOB/B geltende Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass von der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Abzug gebracht wird, der durch eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist dahin auszulegen, dass die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B nicht ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392).*)
2. Zahlt der Auftraggeber, der eine Gewährleistungssicherheit bar einbehält und eine vom Auftragnehmer gestellte Bürgschaft als Austauschsicherheit entgegennimmt, den Sicherheitseinbehalt entgegen einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto ein, muss er nicht nur den Sicherheitseinbehalt auszahlen, sondern auch die Bürgschaft herausgeben.*)
IBRRS 2005, 3433

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2005 - 10 U 179/04
1. Grundsätzlich kann jeder, der Vertragsverhandlungen führt, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbrechen, weil andernfalls die Vertragsfreiheit erheblich eingeschränkt würde.
2. Ein Schadensersatzanspruch besteht erst, wenn der Vertragsschluss als sicher dargestellt wird. Die Aussage, die Erteilung einer erforderlichen Zustimmung sei lediglich Formsache, reicht hierfür grundsätzlich nicht aus.

IBRRS 2005, 3385

OLG Dresden, Urteil vom 30.09.2005 - 5 U 776/05
Ist der Mangel auf eine Vertragswidrigkeit zurückzuführen, kommt es für den Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers auf ein Vertretenmüssen, also Verschulden, des Auftragnehmers nicht an. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn der Mangel auf die Werkleistung eines Dritten zurückzuführen.

IBRRS 2005, 3382

LG Halle, Urteil vom 08.07.2005 - 1 S 68/05
1. Wird in einem VOB-Bauvertrag die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (gem. § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B 1996) auf 5 Jahre verlängert, unterfällt der Vertrag der AGB-Kontrolle. Die fristverlängernde Vorschrift des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält jedenfalls einer isolierten Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG (§ 307 Abs. 2 BGB n.F.) nicht stand.
2. Der Auftraggeber kann eine gem. § 17 Nr. 8 VOB/B a.F. gestellte Gewährleistungsbürgschaft nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche nur dann zurückbehalten und verwerten, wenn er die Mängel in unverjährter Zeit gerügt hat und die Auslegung der Bürgschaft ergibt, dass der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte (vgl. BGH, IBR 1993, 139; IBR 1993, 189)
3. Hat der Bürge auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit verzichtet, nicht jedoch auf die Einrede der Verjährung, spricht dies dagegen, dass der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte.
IBRRS 2005, 3366

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2005 - 10 U 28/05
1. Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit verjährt ein Schadensersatzanspruch einheitlich auch für die erst in Zukunft entstehenden - voraussehbaren - Schäden, sobald ein erster Schadensbetrag im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden kann.
2. Der Bürge kann selbst dann mit Erfolg gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld einreden, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Verjährung der Hauptschuld erst während des gegen den Bürgen geführten Rechtsstreits eintritt.
3. Die vor Verjährung der Hauptschuld gegen den Bürgen eingereichte Klage hemmt lediglich die Verjährung des Bürgschaftsanspruchs, nicht aber diejenige der Hauptforderung; insoweit bedarf es im Verhältnis zum Hauptschuldner eigener verjährungshemmender Maßnahmen.

IBRRS 2005, 3338

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2004 - 22 U 15/04
1. Aus dem Vorliegen von ständig vom Auftraggeber unterzeichneten Stundenlohnzetteln kann im Einzelfall bei entsprechender Würdigung der Gesamtumstände auf das Vorliegen einer Stundenlohnvereinbarung geschlossen werden.
2. Zahlt der Auftraggeber Abschlagsrechnungen, in denen exakt Stundenzahl und Stundensatz angegeben sind, in voller Höhe, kann auch darin ein Anerkenntnis einer entsprechenden Vertragsabrede gesehen werden.

IBRRS 2005, 3337

OLG Köln, Urteil vom 19.10.2005 - 2 U 28/05
Die Verrechnung von Leistungen in der Auseinandersetzungsbilanz einer ARGE unterliegt nicht der Insolvenzanfechtung.

IBRRS 2005, 3335

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 - 9 U 12/02
Ist der Aufwand für eine Nachbesserung unverhältnismäßig hoch, kann der Auftraggeber nur eine Minderung in Höhe der durch die mangelhafte Ausführung eingesparten Kosten beanspruchen.

IBRRS 2005, 3334

LG Leipzig, Urteil vom 07.04.2004 - 07 O 1148/03
1. Die Einigung über Art und Weise der Mängelbeseitigung kann das Bausoll (hier: Gussasphalt) ändern, wenn eine vom Vertrag abweichende Ausführung (hier: Splittmastixasphalt) zur Beseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel vereinbart wird.
2. Das mit der Mängelbeseitigungsvereinbarung definierte (neue) Bausoll kann den Vergütungsanspruch des Unternehmers bestimmen.
3. Mangelt es an der Vereinbarung der (geänderten) Vergütung, bestimmt sich die (neue) Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.

IBRRS 2005, 3332

OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2005 - 14 U 878/04
1. Die Einigung über Art und Weise der Mängelbeseitigung kann das Bausoll (hier: Gussasphalt) ändern, wenn eine vom Vertrag abweichende Ausführung (hier: Splittmastixasphalt) zur Beseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel vereinbart wird.
2. Das mit der Mängelbeseitigungsvereinbarung definierte (neue) Bausoll kann den Vergütungsanspruch des Unternehmers bestimmen.
3. Mangelt es an der Vereinbarung der (geänderten) Vergütung, bestimmt sich die (neue) Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.

IBRRS 2005, 3330

OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2005 - 22 W 33/05
1. Stellt der Sachverständige im selbständigen Beweisverfahren für alle Beweisfragen des Antragstellers eine bestimmte Summe fest, so ist diese Summe der Hauptsachewert des selbständigen Beweisverfahrens.
2. Lediglich wenn von vornherein klar ist, dass im späteren Hauptsacheprozess nur ein Teil der zu ermittelnden Kosten geltend gemacht wird, vermindert die beabsichtigte Beschränkung des Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens.
3. Auch die voraussichtlichen „Sowieso-Kosten“ wirken sich nicht streitwertmindernd aus, wenn aus der Antragsschrift des Antragstellers eine solche Streitwertbeschränkung nicht hervorgeht.

IBRRS 2005, 3329

LG Heilbronn, Urteil vom 26.09.2005 - 22 O 86/04
Ein Unternehmer, der für den Auftraggeber Verkabelungsarbeiten in einem Objekt erbringt, ist berechtigt, eine Sicherheit nach § 648a BGB zu verlangen, weil es sich insoweit um Arbeiten am Bau oder eines Teils davon handelt.

IBRRS 2005, 3327

OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2005 - 14 U 978/04
Sehr geehrte ibr-online-Nutzer,
in die Dezember-Ausgabe der IBR hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen:
Das von Ihnen eingegebene und auch so in der IBR abgedruckte Aktenzeichen 14 U 978/04 ist leider falsch. Richtig lautet das Aktenzeichen: 14 U 878/04.

IBRRS 2005, 3326

OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005 - 6 U 123/04
Der Sicherheitseinbehalt ist nicht Teil des Schadensersatzanspruches aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 GSB, sofern dieser wirksam vereinbart wurde und noch nicht zur Auszahlung fällig ist.

IBRRS 2005, 3324

OLG Bremen, Urteil vom 24.02.2005 - 5 U 35/04
Ist der erste Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung mehr; vielmehr kann der Auftraggeber sogleich zur Ersatzvornahme übergehen.

IBRRS 2005, 3323

KG, Urteil vom 06.05.2004 - 10 U 62/03
§ 4 Nr. 7 VOB/B kennt keine Erheblichkeitsschwelle, wonach etwa geringfügige Mängel bis zur Abnahme hinzunehmen wären.

IBRRS 2005, 3321

KG, Urteil vom 24.09.2004 - 7 U 228/03
1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages, dass bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen von Mängeln ein Sachverständiger die erforderlichen Feststellungen mit bindender Wirkung treffen soll, liegt eine Schiedsgutachtervereinbarung vor.
2. Wendet der Auftraggeber im Vergütungsprozess des Auftragnehmers Mängel ein, ohne dass das vereinbarte Schiedsgutachterverfahren durchlaufen wurde, ist die Klage als derzeit nicht fällig abzuweisen.

IBRRS 2005, 3319

OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 13 U 19/04
Führt der Bauunternehmer eine Kellerabdichtung mit Bitumendickbeschichtung bereits nicht in der vertraglich geschuldeten Weise aus und sind auch seine Nachbesserungsversuche gravierend mangelhaft, dann ist dem Bauherrn eine (weitere) Fristsetzung zur Mangelbeseitigung nicht zumutbar.

IBRRS 2005, 3317

KG, Urteil vom 03.09.2004 - 21 U 174/01
1. Verlangt ein Auftragnehmer Vergütung aus einem Werkvertrag, hat er darzulegen und zu beweisen, in welchem Umfang er die geschuldeten Leistungen erbracht hat.
2. Das werkvertragliche Gewährleistungsrecht findet erst Anwendung, wenn eine Abnahme vorliegt und die Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit zu einer Minderung bzw. einer Aufhebung des Wertes oder der Tauglichkeit des Werkes führt.

IBRRS 2005, 3311

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 34/04
1. Gerichtliche Hinweise, die in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind in der Regel in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen.*)
2. Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nicht, indem es vor der mündlichen Verhandlung allgemeine oder pauschale Hinweise erteilt. Vielmehr muss es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.
3. Verletzt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bei Abschluss eines Bauvertrages ihre vorvertragliche Pflicht, weil sie nicht auf das Erfordernis der Gesamtvertretung hinweist, kann der dem Vertragspartner zustehende Anspruch auf Ersatz Vertrauensschadens die Höhe des Werklohns erreichen.*)
IBRRS 2005, 3298

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2005 - 1 U 515/04
Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer erstellten Angebots.*)

IBRRS 2005, 3297

LG Darmstadt, Urteil vom 12.09.2005 - 22 O 90/05
Hat der Auftraggeber zur Feststellung von Mängeln ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, so hat dieses Verfahren, wenn dem Auftragnehmer die Antragsschrift nicht förmlich zugestellt wurde, den Ablauf der Verjährung der Mängelansprüche nicht gehemmt. Der Auftragnehmer kann die Einrede der Verjährung erfolgreich erheben.

IBRRS 2005, 3293

OLG Celle, Urteil vom 09.11.2005 - 3 U 83/05
1. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten, der die gerichtliche Geltendmachung eines verjährten Anspruchs begehrt, von der Rechtsverfolgung abzuhalten.*)
2. An einem Verschulden des Anwalts fehlt es auch nicht deshalb, weil ein Kollegialgericht seiner Auffassung (hier: durch Anordnung einer Beweisaufnahme) zunächst und zu Unrecht folgt.*)

IBRRS 2005, 3789

LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03
Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.

IBRRS 2005, 3279

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2005 - 21 U 1783/03
1. Meinungsverschiedenheiten über dem Grunde nach beauftragte Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht dazu, seine Arbeiten einzustellen.
2. Ein Auftragnehmer kann für Nachträge keine Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB verlangen, wenn es hierüber noch keine Preisvereinbarung gibt, die Grundlage für eine derartige Sicherheitsleistung sein könnte.

IBRRS 2005, 3278

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2005 - 10 U 11/05
Ist der Auftragnehmer "Verwender" der VOB/B und werden durch die weiteren Vertragsbedingungen Abweichungen von der VOB/B vereinbart, so dass eine Inhaltskontrolle sämtlicher VOB/B-Regelungen erfolgt (BGH, IBR 2004, 179), ist § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B unwirksam, weil diese Regelung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.
IBRRS 2005, 3276

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2005 - 17 U 82/04
Sind Straßenbahngleise mit einer geringeren als der vereinbarten Einfederungstiefe verlegt (hier: 0,5 mm statt 1,2 mm) und führt dies zu für die Anwohner nachteiligen Körperschallemissionen, die mit der Vereinbarung der Einbindetiefe gerade vermieden werden sollten, so kann der Auftraggeber Nachbesserung im Wege der Neuherstellung verlangen. Auch wenn die Kosten dafür höher sind als die der ursprünglichen Herstellung, kann der Auftragnehmer dem nicht den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegenhalten.

IBRRS 2005, 3271

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.10.2005 - 4 U 151/04
1. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers kommt im Hinblick auf die eindeutige Verhaltensregelung in § 18 Nr. 4 VOB/B nur ganz ausnahmsweise in Betracht.
2. Die tatsächliche Unsicherheit über eine außergerichtliche Einigung mit dem Auftraggeber über Grund und Höhe eines Mehrvergütungsanspruchs rechtfertigt keine Einstellung der Arbeit.

IBRRS 2005, 3270

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03
1. § 172 Abs. 2 VVG ist auch auf die kapitalbildende Lebensversicherung anwendbar.*)
2. Zur Auslegung von § 172 Abs. 2 VVG und zu den Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren.*)
3. Die im Treuhänderverfahren durchgeführte Ersetzung der durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354 und 373) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln in Allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts, den Stornoabzug und die Verrechnung der Abschlusskosten durch inhaltsgleiche Bestimmungen ist unwirksam. Nach den Maßstäben des § 306 Abs. 2 BGB ergibt sich: Der Stornoabzug entfällt. Die beitragsfreie Versicherungssumme und der Rückkaufswert bei Kündigung dürfen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten.*)

IBRRS 2005, 3241

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - VII ZR 229/03
Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlussrechnung kann im Berufungsrechtszug nicht auf der Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 = BauR 2004, 115 = ZfBR 2004, 58 = NZBau 2004, 98).*)

IBRRS 2005, 3228

OLG Jena, Urteil vom 11.10.2005 - 8 U 849/04
1. Dem Auftragnehmer steht gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Preisanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, wenn dieser infolge einer vom Vorunternehmer verursachten Bauzeitverzögerung eine Beschleunigung anordnet.
2. Der Anspruch aus § 642 BGB soll den Unternehmer nur dafür entschädigen, dass er Arbeitskraft und Kapital bereit hält, weil seine zeitlichen Dispositionen durchkreuzt werden; nicht umfasst sind insbesondere entgangener Gewinn und Wagnis. Auszugleichen sind danach nicht die erbrachten bzw. nicht erbrachten Vertragsleistungen, sondern nur die Zeitverluste und das unnötige Bereithalten von Kapazitäten; ein vollständiger Schadenersatz soll zusammengefasst gerade nicht gewährt werden.
IBRRS 2005, 3220

OLG Koblenz, Urteil vom 03.11.2005 - 5 U 450/05
Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge von Bauherr, Architekt und Bauunternehmer, wenn bei Gründungsarbeiten durch Bohrungen die im Erdreich verlegten Leitungen beschädigt werden.

IBRRS 2005, 3217

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Verlangt der Unternehmer vom Besteller Sicherheit nach § 648a BGB, so stellt die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer keine hinreichende Sicherheitsleistung dar.*)

IBRRS 2005, 3199

OLG Celle, Urteil vom 04.11.2004 - 6 U 87/04
1. Ein Auftraggeber ist unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 8 Nr. 3 Abs. 1 u. 2 VOB/B berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zulasten des Unternehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen.
2. Der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Mehrkosten der Fertigstellung besteht in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung für die infolge der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung und der für diese Leistung erforderlichen tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme und ist unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Frist über die Zusendung der Mehrkostenaufstellung nach § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B eingehalten hat.

IBRRS 2005, 3197

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 63/04
1. Ein vereinbartes Skonto kann nach einer freien Kündigung des Auftraggebers nicht von der für nicht erbrachte Leistungen geschuldeten Vergütung als ersparte Aufwendung des Auftragnehmers abgezogen werden.*)
2. Der Auftragnehmer muss nach freier Kündigung des Auftraggebers seine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen auf der Grundlage des dafür vereinbarten Preises abzüglich anderweitigen Erwerbs und der Kosten berechnen, die bei Fortführung des Bauvertrages tatsächlich entstanden wären. Entsprechen diese Kosten seiner Kalkulation, kann er diese vortragen.*)

IBRRS 2005, 3196

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - VII ZR 53/05
Wenn ein geotechnischer Bericht nicht ausdrücklich als Teil einer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag aufgeführt ist, kann sich der Bauunternehmer bei der Abgabe eines Pauschalangebots zur Entsorgung von Aushubmaterial nicht auf die in dem Bericht angeführte Masse berufen und deshalb für Mehrmassen keine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütung verlangen. (So das OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2004 – 2 U 95/04; der BGH hat hiergegen jedoch erhebliche Bedenken)

IBRRS 2005, 3195

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2004 - 2 U 95/04
1. Ein neuer Preis kann nur im Falle von Mengenabweichungen bei Einheitspreisverträgen und nicht bei Pauschalpreisverträgen verlangt werden.
2. Die Erhöhung einer Pauschalvergütung setzt voraus, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine nicht im Vertrag vorgesehene Leistung gefordert hat, mithin das Leistungsziel geändert wurde.
3. Wenn ein geotechnischer Bericht nicht ausdrücklich als Teil einer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag aufgeführt ist, kann sich der Bauunternehmer bei der Abgabe eines Pauschalangebots zur Entsorgung von Aushubmaterial nicht auf die in dem Bericht angeführte Masse berufen und deshalb für Mehrmassen keine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütung verlangen.

IBRRS 2005, 3193

OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004 - 5 U 34/04
1. Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Fliesenlegers ergeben sich aus der DIN 18352 ("Fliesen- und Plattenarbeiten"). Unterbleibt die dort nicht vorgesehene Feuchtigkeitsmessung des Estrichs, begründet dies noch keine Verletzung dieser Pflichten.
2. Der Fliesenleger darf auf die Richtigkeit des mit der Bauleitung beauftragten Architekten, als den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechend, vertrauen.

IBRRS 2005, 3191

OLG Rostock, Urteil vom 07.02.2005 - 3 U 43/04
1. Eine Bestimmung in einem Bauvertrag, nach der ein Auftraggeber berechtigt ist, die Abnahme wegen fehlender Unterlagen zu verweigern, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 BGB (früher: AGB-Gesetz § 9) unwirksam.
2. Vertragliche Regelungen zur Prüfbarkeit einer Schlussrechnung können gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot verstoßen, wenn nicht oder nur schwer erkennbar ist, in welchem Rangverhältnis diese Regelungen zu denjenigen der VOB/B stehen.

IBRRS 2005, 3190

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2005 - 14 U 145/05
1. Vereinbaren die Parteien eines BGB-Werkvertrages, dass die entsprechende Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden soll, beinhaltet dies eine von § 640 BGB abweichende Fälligkeitsabrede dergestalt, dass die Forderung auch frühestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig werden soll.
2. Werden Fenster aufgrund eines individuellen Aufmaßes vor der Fertigung geliefert, stellt die rügelose Entgegennahme der Lieferung keine Abnahme im Sinne des § 640 BGB dar.
