Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7692 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 0535
LG Köln, Urteil vom 31.01.2006 - 27 O 232/05
Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch ist nicht auf den Saldo des Partnerverrechnungskontos beschränkt und wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.

IBRRS 2006, 0534

OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2005 - 3 U 21/03
Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn auch in den Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen.*)

IBRRS 2006, 0533

LG Köln, Urteil vom 10.01.2006 - 87 O 77/05
Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.

IBRRS 2006, 0532

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006 - 14 U 108/05
Nennt der Auftragnehmer bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags für die nicht erbrachten Leistungen nur pauschale Beträge, ohne darzulegen, wie die Preise ermittelt worden sind und ohne seine Kalkulation offen zu legen, ist die Abrechnung nicht prüfbar.*)

IBRRS 2006, 0515

OLG Dresden, Urteil vom 03.12.2004 - 9 U 3114/98
Entgegnet der Auftraggeber auf ein Nachtragsangebot für zusätzlichen Erdaushub, dass dem Auftragnehmer Grund und Boden habe bekannt sein müssen und er daher die Kosten zu tragen habe, fordert er aber gleichzeitig die zügige Weiterarbeit, trifft er eine Änderungsanordnung mit der Vergütungsfolge des § 2 Nr. 5 VOB/B.

IBRRS 2006, 0466

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - 8 U 627/04
Bei einem bauunerfahrenen Bauherrn, dem eine Kenntnisverschaffung vom Inhalt der VOB/B bei Vertragsabschluss nicht ermöglicht worden ist, kommt eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag nur in Betracht, wenn ein Architekt für den Bauherrn am konkreten Vertragsabschluss mitgewirkt hat.*)

IBRRS 2006, 0425

BGH, Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 71/04
Der Besteller verstößt nicht gegen seine Obliegenheit, den Unternehmer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, wenn er den Unternehmer, den er mit der Entfernung eines oberhalb einer abgehängten Decke angebrachten Betonstreifens beauftragt hat, nicht darauf hinweist, dass das Lostreten und damit verbundene ungesicherte und unkontrollierte Herabfallen von Betonteilen nicht nur zur Beschädigung einzelner Deckenplatten, sondern zum Absturz der gesamten, nach den anerkannten Regeln der Technik als Einheit konstruierten Decke führen kann.*)

IBRRS 2006, 0417

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005 - 22 U 99/04
1. Bei Verträgen über verschiedene Bauvorhaben muss sich nicht bereits bei Bestehen einer ständigen Geschäftsverbindung im handelsrechtlichen Sinne eine für § 273 BGB ausreichende Konnexität ergeben.
2. Eine ständige Geschäftsbeziehung im handelsrechtlichen Sinne wird nicht bereits durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge, sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist.
3. Eine laufende Geschäftsverbindung zwischen Bauträger und Subunternehmer hinsichtlich verschiedener Bauvorhaben kann nicht ohne weiteres mit einer laufenden Geschäftsverbindung im Handelsverkehr gleich gesetzt werden.
4. Die Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 VOB/B ist nicht AGB-konform.
IBRRS 2006, 0395

OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005 - 1 U 32/05
1. Hat der Unternehmer drei erfolglose Nacherfüllungsversuche unternommen, kann die Nacherfüllung als fehlgeschlagen im Sinne des § 636 BGB angesehen werden.*)
2. Der Bauherr kann von einem Bauvertrag jedenfalls dann insgesamt zurücktreten, wenn der Unternehmer auch nach drei Nacherfüllungsversuchen nach Abnahme einen erheblichen Mangel noch nicht beseitigt hat.
3. Mit wirksamer Rücktrittserklärung des Bauherrn entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Werklohnanspruch entfällt. Gezahlte Abschläge sind vom Unternehmer zurückzuzahlen. Die erbrachte Bauleistung ist von ihm abzubauen und vom Grundstück des Bauherrn wieder zu beseitigen.

IBRRS 2006, 0390

BGH, Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 316/03
Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, BauR 2004, 1937 = ZfBR 2005, 56 = NZBau 2005, 40).*)

IBRRS 2006, 0388

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2004 - 13 U 158/03
1. Die verbürgte Hauptschuld ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde zu ermitteln.
2. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Anspruch auf Vertragserfüllung. Dazu gehört auch der Schadensersatz wegen Nichterfüllung, also ggfls. auch der Anspruch auf Erstattung einer verlorenen Vorauszahlung.

IBRRS 2006, 0338

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 23 U 288/04
Zur Frage, ob im Lauf der Zeit entstehende variable Versicherungsprämienforderungen ebenfalls von einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst sind.*)

IBRRS 2006, 0193

BGH, Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 183/04
1. Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 302/82, BGHZ 87, 112).*)
2. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach §§ 505 Abs. 1 Nr. 1, 355 Abs. 1 BGB (Ratenlieferungsverträge) noch nach §§ 501 Satz 1, 499 Abs. 2, 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB (Teilzahlungsgeschäfte) widerrufen.*)

IBRRS 2006, 0189

OLG Hamm, Urteil vom 04.10.2005 - 19 U 51/05
Auch bei komplizierten technischen Geräten ist die Ablieferung dann erfolgt, wenn die Kaufsache in einer die Untersuchung ermöglichenden Weise in den Machtbereich des Käufers gelangt ist. Das gilt auch dann, wenn das Gerät vom Lieferanten montiert wird.

IBRRS 2006, 0173

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2005 - 21 U 84/05
Die Rechtsprechung des BGH, wonach der Auftragnehmer bei Bereitstellung der vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft die Auskehr des Sichereinbehalts trotz aufgetretener Mängel verlangen kann (BGH, IBR 2001, 612; IBR 2002, 476) und bei Nichtauszahlung die Bürgschaft zurückfordern kann (BGH, IBR 2000, 432), gilt auch bei Mängeln, die bereits vor Abnahme zu Tage getreten sind.*)

IBRRS 2006, 0171

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04
Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.

IBRRS 2006, 0157

LG Berlin, Urteil vom 07.12.2005 - 26 O 46/05
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Der DVA empfiehlt die VOB/B nicht zur ausschließlichen Verwendung zwischen Unternehmen.
2. Auch in Verbraucherverträgen verstößt die VOB/B weder gegen §§ 307, 308, 309 BGB noch gegen die Richtlinie 93/13/EWG.

IBRRS 2006, 0146

OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 9 W 20/05
1. Die Festsetzung des Gegenstandswertes im selbständigen Beweisverfahren orientiert sich an dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der beabsichtigten späteren Rechtsverfolgung und insoweit an der Höhe der berühmten Ansprüche; mögliche Erweiterungen der Begehrensvorstellungen bleiben außer Betracht.*)
2. Übersetzte Schmerzensgeldvorstellungen sind soweit zu reduzieren, wie ein entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch vermutlich Erfolg gehabt hätte.*)

IBRRS 2006, 0145

OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 68/05
Zu den zulässigen Beweisthemen und Grenzen der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren.*)

IBRRS 2006, 0144

OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2005 - 4 W 637/05
1. Im Beweissicherungsverfahren hat auch der Antragsgegner grundsätzlich das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens und die Stellung von Gegen(beweis)anträgen.*)
2. Der Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens ist jedoch dann unzulässig, wenn – bei gleichem Beweisthema – das Erstgutachten das Beweisthema genügend ausschöpft (vgl. §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO).*)
3. Dem Richter im Beweissicherungsverfahren steht insoweit ein Beurteilungsermessen zu.*)
4. Das bedeutet, dass das Beschwerdegericht – bei Ablehnung einer weiteren Begutachtung durch das erstinstanzliche Gericht – diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen darf. Nur Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des (Erst)Gutachtens oder Gründe, die zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen führen, rechtfertigen eine andere Entscheidung.*)

IBRRS 2006, 0121

OLG Celle, Urteil vom 19.05.2005 - 6 U 23/04
Der Abbau von Wandpaneelen einer Gewerbehalle, um Rost zu entfernen und sie gerade zu schneiden, stellt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, wenn die damit verbundenen Kosten 10.000 Euro bis 15.000 Euro betragen und diese Mängel nicht die Standfestigkeit und Langlebigkeit der Halle beeinträchtigen, sondern sich nur optisch auswirken und aus einigem Abstand nicht mehr erkennbar sind. Der Auftraggeber kann dann nur Minderung verlangen.

IBRRS 2006, 0120

KG, Urteil vom 21.06.2005 - 14 U 191/03
Die Beendigung eines befristeten Baulogistikrahmenvertrages zum vereinbarten Fristende stellt keine freie Kündigung gemäß § 649 BGB dar, auch wenn die Leistungen noch nicht abgeschlossen sind.

IBRRS 2006, 0100

LG Leipzig, Urteil vom 04.11.2005 - 05HK O 2727/05
1. Beseitigt ein Auftragnehmer im Rahmen der Untersuchung eines ihm angezeigten Mangels eine Störung, die nicht auf eine vertragswidrige Ausführung zurückzuführen ist, erbringt er eine auftragslose Leistung.
2. Ein Auftraggeber ist nicht verpflichtet, vor Geltendmachung eines Mängelbeseitigungsrechts das Vorliegen eines Mangels, dessen Ursache und den in Betracht kommenden Auftragnehmer zu überprüfen.

IBRRS 2006, 0098

OLG München, Urteil vom 15.03.2005 - 9 U 3566/03
Der Architekt ist zur Weitergabe von Informationen als Planungsgrundlagen an den Fachplaner auch dann verpflichtet, wenn sie nicht aus seinem Planungsbereich stammen. Kommt er dem nicht nach, verletzt er eine Nebenpflicht seines Architektenvertrages.

IBRRS 2006, 0094

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2004 - 17 U 19/01
Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers entfällt nicht allein deshalb, weil der Auftraggeber selbst die Vorarbeiten fehlerhaft ausgeführt hat, die zu dem späteren Schaden geführt haben.
IBRRS 2006, 0092

OLG München, Urteil vom 26.10.2004 - 9 U 1957/04
Schließt der Gläubiger einer einem unwirksamen Abtretungsverbot unterliegenden Forderung nach Abtretung eines Teilbetrages mit dem Schuldner einen Vergleich über die Gesamtforderung, so wirkt die Zahlung des Vergleichsbetrages an den Altgläubiger als Erfüllung gemäß § 354a Satz 2 HGB.

IBRRS 2006, 0082

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 137/04
1. Birgt die Mangelhaftigkeit eines Straßenbelags das Risiko einer nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigung, besteht grundsätzlich ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an der Mängelbeseitigung.*)
2. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass sich dieses Risiko aller Voraussicht nach nicht vor einem Zeitpunkt verwirklichen wird, der kurz vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer liegt.*)

IBRRS 2006, 0081

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2005 - 17 U 294/03
Ein Vergütungsanspruch wegen inhaltlicher Änderung der vereinbarten Leistung (VOB/B § 2 Nr. 5) setzt eine eindeutige, unmissverständliche Anordnung des Auftraggebers nach Vertragsabschluss voraus.

IBRRS 2006, 0080

OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005 - 7 U 22/01
Erbringt der Bauträger Bauleistungen, zu deren Erbringung ihn der Bauvertrag nicht verpflichtet, in objektiv mangelhafter Art und Weise, kommt jedenfalls eine Minderung des Vertragspreises nicht in Betracht.
IBRRS 2006, 0077

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 99/04
1. Erkennt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Auftragnehmers die zunächst von ihm bestrittene Schlussabrechnung des Auftraggebers zum Bauvorhaben zur Insolvenztabelle an und übermittelt er das diesbezügliche Schreiben an das Insolvenzgericht parallel auch dem Auftraggeber, liegt darin ein negatives deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit dem Inhalt, dass dem Insolvenzverwalter keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Auftraggeber aus dem Bauvertrag zustehen.
2. Da sich aus der Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben nur entweder ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers ergeben kann, ist nach einem vom Auftragnehmer abgegebenen negativen deklaratorischen Schuldanerkenntnis eine gleichwohl vom Auftragnehmer auf Werklohnzahlung erhobene Klage ohne Sachprüfung als unbegründet abzuweisen.

IBRRS 2006, 0070

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 50/04
1. Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. Bei ausreichender Grundlage kann der Werklohn gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, BauR 2004, 1937).*)
2. Die Frist von zwei Monaten gilt auch dann, wenn eine Schlussrechnung während eines laufenden Gerichtsverfahrens eingereicht wird.*)

IBRRS 2006, 0068

OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.04.2005 - 7 U 53/04
Kann sich der Unternehmer, der Granitplatten mit optischen Mängeln verlegt hat, auf einen unverhältnismäßig hohen Behebungsaufwand berufen, dann kann das Gericht den Minderwert als Schaden nach § 287 ZPO aufgrund einer Nutzwertanalyse schätzen.

IBRRS 2006, 0065

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05
Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.

IBRRS 2006, 0062

OLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2005 - 14 U 124/05
1. Der Auftragnehmer kann sich aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt weder auf eine Änderung des Leistungssolls oder andere Anordnungen des Auftraggebers (§ 2 Nr. 5 VOB/B) noch darauf berufen, mit einer nach dem Vertrag nicht vorgesehenen Leistung (§ 2 Nr. 6 VOB/B) beauftragt worden zu sein.
2. Da auch die Voraussetzungen des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B nicht vorliegen, steht dem Auftragnehmer auch kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Anpassung des Vertragspreises wegen veränderter Verhältnisse zu.
3. Der Auftragnehmer kann einen Anspruch auf Anpassung der Preise aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt nicht auf § 313 Abs. 1 BGB stützen.
IBRRS 2006, 0061

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.03.2005 - 8 U 286/04
1. Der Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen ist ein Ratenlieferungsvertrag gemäß § 505 BGB; dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.*)
2. Zur Frage der Wirksamkeit einer Schadenspauschale von 25 % des Nettoauftragswertes in den AGB eines Fertighauslieferanten.

IBRRS 2006, 0039

BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - VII ZR 187/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 0038

BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04
1. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste.*)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.*)
IBRRS 2006, 0032

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 191/04
Macht der Unternehmer mit der Berufung hilfsweise zu seiner Abschlagsforderung den Schlussrechnungsbetrag geltend, ohne dass eine spätere Veränderung eingetreten ist, so ist das gemäß § 264 Nr. 1 ZPO nicht als eine Änderung der Klage anzusehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2004 - VII ZR 128/03, BauR 2005, 400).*)

IBRRS 2006, 0023

OLG Rostock, Urteil vom 29.12.2004 - 3 U 19/04
1. Ein fehlender Plan ist nicht ursächlich für eine Verzögerung, wenn der Auftragnehmer selbst in Verzug ist.
2. Die Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Behinderung hat zur Folge, dass die Ausführungsfrist nicht verlängert und eine vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt wird.

IBRRS 2006, 0021

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - VII ZR 234/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 0020

OLG Oldenburg, Urteil vom 31.08.2004 - 12 U 63/04
1. Sofern der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sind auch nachträgliche Beschränkungen der Gewährleistung, z. B. durch Vergleich, unwirksam, sofern dem Auftraggeber die Mängel weiterhin unbekannt sind.
2. Ein dem arglistigen Verschweigen gleichstehendes Organisationsverschulden liegt vor, wenn der arbeitsteilig organisierte Auftragnehmer bis zur Abnahme nicht bemerkt, dass in gravierendem Umfang erheblich gegen die brandschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen wird.

IBRRS 2006, 0019

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2004 - 4 U 122/04
Ob eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung zur Abdichtung eines Kellers überhaupt den anerkannten Regeln der Technik entspricht, kann jedenfalls dann offen bleiben, wenn die Ausführung ungenügend und dadurch die Mangelhaftigkeit gegeben ist.

IBRRS 2006, 0016

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2005 - 13 U 78/05
1. Die mit Abschluss eines Vertrags hergestellte Aufrechnungslage ist inkongruent, wenn sie innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Insolvenzantrag hergestellt wurde und der Auftraggeber als der Aufrechnende keinen Anspruch auf den Abschluss des Vertrags besaß.
2. Kommt der Bauvertrag außerhalb der Dreimonatsfrist vor dem Insolvenzantrag zu Stande, ist die Entgegennahme der Leistung und damit die "Wertausfüllung der Vergütungsforderung" kongruent, so dass die vom Auftraggeber erklärte Aufrechnung insolvenzanfechtungsrechtlich nur dann unzulässig ist, wenn er zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Leistung von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Insolvenzantrag Kenntnis besaß.

IBRRS 2006, 0013

OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005 - 14 U 75/04
1. Das Aufzeigen einer Möglichkeit einer Problemlösung durch den Auftraggeber stellt noch keine Anordnung i. S. v. § 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B dar.*)
2. Wird unter Abweichung vom Ausschreibungsinhalt ein Vorschubgerüst zum Pauschalpreis angeboten, können durch diese Ausführungsart entstehende Mehrkosten nicht ersetzt verlangt werden.*)

IBRRS 2006, 0011

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.10.2005 - 24 U 71/05
1. Enthebt die eine Vertragspartei im Verlaufe eines Großprojekts ihren "Projektverantwortlichen" seiner Stellung als umfassend handlungsfähiger Vertreter, lässt sie ihn aber in gleicher Weise wie zuvor ihre Interessen gegenüber der Geschäftspartnerin wahrnehmen, dann fordert die geschäftliche Redlichkeit, die Geschäftspartnerin von der Änderung der Vertretungslage in Kenntnis zu setzen.*)
2. Andernfalls hat sie sich unter Rechtsscheingesichtspunkten behandeln lassen, als wirke die Vertretungsmacht fort.*)
3. Eine in zweiter Instanz erhobene Hilfswiderklage ist nicht zuzulassen, wenn ihr Gegenstand nur äußerlich in Beziehung zu dem Streitstoff der Klage steht, die materielle Rechtslage aber durchweg von anderen Aspekten als denen abhängt, die die Beurteilung der Klage tragen.*)

IBRRS 2006, 0010

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2005 - 4 U 141/04
Die Klausel
"Sollten nach Fertigstellung der Abdichtung Durchbrüche, Anbauten oder Bohrungen in dem geschlossenen System vorgenommen werden, gilt die Abdichtung als zerstört und es erlischt die komplette Garantiezusage der U. ..."
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers ist als Haftungsausschlußregelung - auch im kaufmännischen Verkehr - wegen unangemessener Benachteiligung des Bestellers unwirksam (§ 9 AGBG, jetzt § 307 BGB).

Online seit 2005
IBRRS 2005, 3662
KG, Urteil vom 21.09.2005 - 26 U 12/05
1. Der Nachunternehmer wird dann unangemessen i.S.v. § 9 AGBG benachteiligt, wenn ihm die Abnahme seiner Leistung ohne zeitliche Festlegung erst bei vollständiger Herstellung des Gesamtvorhabens oder Abnahme des gesamten Bauwerks durch den Bauherrn in Aussicht gestellt wird, da die Abnahme bzw. deren Wirkung in diesem Fall von Handlungen Dritter, deren Vornahme der Nachunternehmer weder abschätzen noch beeinflussen kann, abhängig gemacht wird.
2. Der Herausgabeanspruch aus § 17 Nr. 8 VOB/B kann nicht, entgegen der übrigen wohl überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, nur darauf beschränkt werden, dass der Auftragnehmer lediglich die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen verlangen kann. Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof - allerdings nicht in einem § 17 Nr. 8 VOB/B betreffenden Fall - entschieden, dass der Sicherungsgeber die Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen kann, damit dieser die Möglichkeit erhält, eine neue Sicherheit zu bestellen. Nicht anders kann aber ein Sachverhalt beurteilt werden, in dem der Sicherungsgeber sich von seinen Verpflichtungen aus dem mit dem Bürgen bestehenden entgeltlichen Auftragsverhältnis befreien will.

IBRRS 2005, 3659

OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05
1. Zum erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn der Auftragnehmer während eines laufenden Gewährleistungsprozesses gegen den Bürgen auf Feststellung klagt, dass die Bürgschaft sich auf die streitigen Gewährleistungsansprüche erstreckt.
2. Zur Frage, ob die Verjährung einer Bürgschaft mit der Fälligkeit der Hauptschuld oder erst mit einer Leistungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen (Inanspruchnahme) zu laufen beginnt.
3. Im Falle einer Gewährleistungsbürgschaft tritt der Sicherungsfall in der Regel erst ein, wenn der Gewährleistungsanspruch in eine Geldforderung übergegangen und diese Forderung fällig geworden ist. Die Verjährung der Bürgschaft beginnt in diesem Fall jedenfalls nicht zu laufen, solange der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Mängelbeseitigung in Anspruch nimmt.

IBRRS 2005, 3652

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.11.2005 - 8 U 129/05
1. Zum Beginn und zum Ablauf eines im Jahr 2001 fällig gewordenen Werklohnanspruchs.*)
2. Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen der Parteien, § 203 BGB.*)
3. Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, § 204 BGB - hier: Beantragung und Erlass eines Mahnbescheids.*)

IBRRS 2005, 3640

OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - 24 U 34/03
1. Auch nach der Neufassung von § 302 ZPO ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils unzulässig, durch welches bei einer im Rahmen der Differenztheorie vorzunehmenden Verrechnung dem Auftragnehmer ein Werklohnanspruch zugesprochen und dem Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbehalten wird. Das gilt insbesondere dann, wenn die Fälligkeit des Werklohnanspruchs nur daraus folgt, dass sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.*) (Beachte: Das Urteil ist insoweit durch BGH, IBR 2005, 465 überholt!).
2. Kommt eine weitere Erfüllung eines Werkvertrages durch den Auftragnehmer nicht mehr in Betracht, weil der Auftraggeber nicht (mehr) Mängelbeseitigung, sondern Schadensersatz fordert, hat nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt IBR 2003, 4) - unabhängig von einer Abnahme - eine endgültige Abrechnung über die Bauleistung des Auftragnehmers und die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers stattzufinden (Abrechnungsverhältnis).*)
