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Baden-Württemberg
NRG-BW - Nachbarrechtsgesetz
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes vom 04.02.2014 (GBl. BW 14, S. 65) mit Wirkung vom 12.02.2014
Gliederung
1. Abschnitt - Gebäude ( §§ 1 - 7f )
2. Abschnitt - Aufschichtungen und Gerüste ( § 8 )
3. Abschnitt - Erhöhungen ( §§ 9 - 10 )
4. Abschnitt - Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen ( §§ 11 - 25 )
2. Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln ( §§ 23 - 25 )
5. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 26 - 29 )
6. Abschnitt - Einwirkung von Verkehrsunternehmen ( § 30 )
7. Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen ( §§ 31 - 37 )