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Deutschland
AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 10), in Kraft getreten am 31.01.2023 vom 30.11.-0001 mit Wirkung vom 31.01.2023