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Neue Abschnitt von Bundesfernstraßen zur Privatfinanzierung bekannt geben
Das BMVBW hat zum 25.06.2005 die Fernstraßenbauprivatfinanzierungs-Bestimmungsverordnung bekannt gegeben. In ihr werden Streckenabschnitt der Bundesstraßen 103n und 104 veröffetnlicht, die privatfinanziert gebaut werden sollen. Die Bauvorhaben liegen jeweils in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Verordnung finden Sie in unserem Gesetzesmodul.
Bundesjustizministerium stellt Änderungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht vor
Das Bundesministerium der Justiz hat in einem Referentenentwurf Änderungen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts an die Justizverwaltungen der Länder und die beteiligten Kreise versandt. „Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige Unternehmer besser abgesichert werden als bisher“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, soll deutlich verbessert werden. Dann sind Versicherungen von Selbstständigen genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.“

Vermittlungsausschuss tagt
Am Mittwoch, den 29.06.2004, kommt der Vermittlungsauschuss des Bundesrates zu seiner 56. Sitzung zusammen. Es werden dann unter anderem das Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage und das Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" beraten.(c) id Verlag
Anhörung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (15/5445) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am Montag, dem 27. Juni. Dabei geht es zum einem um die konzeptionelle Gestaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, um dessen Übertragung auf andere Branchen, um Erfahrungen aus dem Baubereich, um Konsequenzen einer erweiterten Anwendung des Gesetzes, um rechtliche Erfahrungen sowie um die Anpassung der Kontrollvorschriften und um Entbürokratisierung.

Graffiti: Haus & Grund begrüßt Entscheidung des Bundestages
Nach der Entscheidung des Bundestages vom 17.06.2005 für eine Verschärfung des Strafrechts für Graffiti-Sprayer begrüßt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die neue Regelung, sieht aber auch noch Optimierungsbedarf. „Die Entscheidung geht in die richtige Richtung, obwohl einige Fragen offen bleiben“, lautet die Einschätzung von Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke.

Antidiskriminierungsgesetz: Haus & Grund setzt auf den Bundesrat
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund appelliert nach der Entscheidung des Bundestages vom 17.06.2005 für ein Antidiskriminierungsgesetz an den Bundesrat, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Damit könnten die Regelungen bis zu der angekündigten Neuwahl zum Bundestag nicht mehr in Kraft treten. „Eine neue Bundesregierung könnte dann dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt wird“, sagte Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke.

Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Graffiti-Bekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2005 ein Gesetz zur verbesserten Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Paragrafen 303, 304 Strafgesetzbuch um eine neue Tathandlung, die lautet: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

Bundestag beschließt Antidiskriminierungsgesetz
Neben arbeitsrechtlichen Regelungen sieht das neue Antidiskriminierungsgesetz auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vor.

Bundesrat verhindert Bundesstiftung Baukultur
Am 17. Juni 2005 hat der Bundesrat das vom Bundestag einstimmig verabschiedete Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur beraten und mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes anzurufen. Damit ist das Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode faktisch gescheitert.

Pauschale Erstreckung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen wird abgelehnt
Der Bundesrat hat sich am Freitag (17.06.2005) in einer kritischen Stellungnahme gegen die undifferenzierte Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen ausgesprochen. Die Erweiterung führe de facto zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür mit der Gefahr einer weiteren Steigerung der ohnehin zu hohen Arbeitskosten in Deutschland. Missbrauch und Lohndumping müssen nach Ansicht des Bundesrates unter Einsatz der bestehenden Instrumente mit verstärkten Kontrollen bekämpft werden. Auch durch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes können Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit nicht vermieden werden.

Renner: Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes stoppen
Der Bundesrat berät heute (17. Juni 2005) einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Der Baden-Württembergische Minister für Arbeit und Soziales Andreas Renner bewertete das Vorhaben als einen aus rechtlicher, ökonomischer und politischer Sicht falschen Weg und weiteren Beleg für den in der Arbeitsmarktpolitik eingeschlagenen Zickzackkurs der Bundesregierung. "Es ist unstrittig, dass Lohndumping und dem damit verbundenen Verdrängungswettbewerb entgegen gesteuert werden muss. Das kann jedoch kein Persilschein dafür sein, flächendeckend Mindestlöhne für alle Branchen einzuführen", so der Minister in Berlin.

Koalition setzt Antidiskriminierungsgesetz durch
Ohne eine erkennbare Annährung zwischen den konträren Positionen beschloss der Familienausschuss am Mittwochvormittag das Antidiskriminierungsgesetz der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (ADG - 15/4538) in veränderter Form. Dabei wurde der dem ADG zugrunde liegende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ein Unionsantrag (15/5019), der auf ein Rückziehen des ADG dringt, blieb ohne Zustimmung. Das Antidiskriminierungsgesetz steht nun am Freitag in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung im Bundestag. Nach dem Gesetz, mit dem drei EU-Richtlinien in deutsches Recht überführt werden sollen, sind im Arbeits- wie auch im Zivilrecht Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verboten. Während die EU-Vorgaben im Zivilrecht auf die Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlechtszugehörigkeit begrenzt bleiben, geht die Koalitionsvorlage darüber hinaus und bezieht sämtliche acht für die Berufswelt geltenden Kategorien ein. Dies ist der Kern der Auseinandersetzung zwischen Koalition und Opposition.

Experten begrüßen Energiepass für Gebäude
Experten begrüßen die Absicht der Bundesregierung, mit einer Änderung des Energieeinspargesetzes (15/5226) die Grundlage für die Einführung von Energiepässen zu schaffen. Darin sollen Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz von Anlagen und Gebäuden enthalten sein. Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Mittwochmittag deutlich. Der Gesetzentwurf setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um. Strittig ist unter den Experten allerdings, ob die EU- Vorgaben in dem Gesetz eins zu eins umgesetzt worden sind. Ebenfalls unterschiedlicher Auffassung ist man in der Frage, ob der Energieausweis sich am Bedarf oder am Verbrauch orientieren solle. Ein Antrag der CDU/CSU Fraktion (15/4506), der die Entwicklung unbürokratischer Energieausweise fordert, wurde außerdem diskutiert.

Modernes Wettbewerbsrecht beschlossen
"Das neue Wettbewerbsrecht ist ein wichtiger Schritt hin zu schnelleren und sichereren Investitionsentscheidungen, insbesondere für mittelständische Unternehmen." Mit diesen Worten begrüßt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement die gestrige Einigung zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Vermittlungsausschuss. Damit wird deutsches an europäisches Wettbewerbsrecht angepasst.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gegen Graffiti fand große Mehrheit
Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (15/5313) zugestimmt, mit dem künftig gegen so genannte Graffiti (vornehmlich mit Sprühdosen auf Hauswänden hergestellte Bilder und Texte) wirksamer vorgegangen werden kann. Die Mehrheit aus SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen war für die Initiative. Lediglich die Liberalen sprachen sich dagegen aus.

Beratungen zum Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage wieder vertagt
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern die Beratungen zum Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vertagt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde anberaumt auf Mittwoch, den 29. Juni 2005.(Quelle: Bundesrat)
Justizminister Mertin nennt beschlossenes Graffiti-Bekämpfungsgesetz "Nullnummer-Gesetz"
Mit heftiger Kritik hat Justizminister Herbert Mertin auf den gestrigen Beschluss des Rechtsausschusses des Bundestages für ein Graffitibekämpfungsgesetz reagiert. „Das von SPD, CDU und den Grünen beschlossene Gesetz wird seinem Namen nicht im Geringsten gerecht. Es ist eine Nullnummer und ändert nichts an der geltenden Rechtslage. Es erfasst Graffitis gerade nicht, wenn sie wieder entfernt werden können. Es ist unbegreiflich, dass mit diesem Placebo die Opfer des Graffiti-Unwesens weiter verhöhnt werden. Stattdessen muss endlich entschieden gegen Graffitischmierer vorgegangen werden“, erklärte Mertin in Mainz.

Welche Gesetzesvorhaben könnten noch realisiert werden?
Aufgrund der geplanten vorgezogenen Neuwahlen im Herbst diesen Jahres stehen die meisten noch laufenden Gesetzesvorhaben in Frage. Einige Vorlagen sollen aber noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Vermittlungsausschuss berät am 15. Juni acht Gesetze
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am Mittwoch, dem 15. Juni 2005, im Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage (zustimmungsbedürftiges Gesetz) und das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (zustimmungsbedürftiges Gesetz).

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Reform des gesetzlichen Bauvertragsrechts
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat unter dem Datum 15.04.2005 eine umfangreiche Stellungnahme "zum Reformbedarf im Bereich des Bauvertragsrechts unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes" vorgelegt. Die Stellungnahme ist Teil einer breiter angelegten Befassung des vzbv mit Verbraucherfragen rund um den Bauvertrag.
