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BVMW: "Änderung des Insolvenzrechts bedroht Arbeitsplätze"
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Insolvenzrechts erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: "Die geplante Änderung des Insolvenzrechts ist ein Irrweg. Sie erschwert die Rettung von Unternehmen und gefährdet dadurch Tausende Arbeitsplätze. Zudem verstößt eine Privilegierung der Finanzämter und Sozialversicherungsträger gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger. Der Gesetzgeber hatte aus gutem Grund die Bevorzugung der Finanz- und Sozialbehörden mit der Änderung des Insolvenzrechts im Jahr 1999 abgeschafft.

Was planen die Parteien zur Wohnungs- und Mietenpolitik?
„Die Wohnungs- und Mietenpolitik betrifft praktisch alle Menschen in unserem Land“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin. „In erster Linie natürlich die rund 21 Millionen Mieterhaushalte, aber auch Millionen von Eigentümern und Vermietern. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl haben wir deshalb die im Bundestag vertretenen Parteien nach ihren Vorstellungen und Plänen für eine zukünftige Wohnungs- und Mietenpolitik befragt.“

Landesregierung NRW will Einspruchsrecht von Verbänden reduzieren
Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) kündigte am 05.08.2005 an, dass das Einspruchsrecht der Naturschutzverbände gegen neue Projekte in Nordrhein-Westfalen beschränkt werden soll. Dazu ist eine Änderung des Verbandsklagegesetzes nötig. Bislang haben die Verbände in Nordrhein-Westfalen mehr Möglichkeiten als im Bund, Projekte gerichtlich zu stoppen. Auch in Nordrhein-Westfalen soll die Verbandsklage künftig nur noch für Verfahren mit Planfeststellung zulässig sein.
Umfassende Vereinfachung und Deregulierung des Hamburgischen Vergaberechts
Der Hamburgische Senat hat vergangenen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung von landesrechtlichen Vergabevorschriften beschlossen. Der unter Einbindung der betroffenen Kammern, Verbände und Gewerkschaften erarbeitete Gesetzentwurf beinhaltet:

Forderungssicherungsgesetz: Selbstblockade des Gesetzgebers
Wie aus Kreisen des federführenden Bundesjustizministeriums verlautete, ist das – vom Bundesrat eingebrachte - Forderungssicherungsgesetz in den Mühlen der Gesetzgebung steckengeblieben. Vor der Bundestagswahl ist nicht mehr mit einem Gesetzesbeschluss des Parlaments zu rechnen. Obwohl der Rechts-, der Wirtschafts- und der Verkehrsausschuss des Bundestages das Thema auf ihre Tagesordnungen gesetzt hatten, war die Kritik an der vorläufigen Zahlungsanordnung (§ 302a ZPO neu) so heftig, dass das Vorhaben wieder von den Tagesordnungen abgesetzt wurde. Mit einem CDU-Änderungsantrag geriet der Entwurf erneut in die Diskussion, wurde dann aber doch wieder in der Sitzung des Rechtsausschusses zurückgestellt. Auch für das Plenum des Bundestages steht das Forderungssicherungsgesetz nicht mehr auf der Tagesordnung. Fortsetzung in der nächsten Legislaturperiode?
Schnelle und kostengünstige Urteile
Einführung eines einheitlichen europäischen BagatellverfahrensDie Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen („europäisches Bagatellverfahren“) angenommen. Damit soll als Alternative zu den in den Mitgliedstaaten weiterhin bestehenden innerstaatlichen Verfahren ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt werden. Streitigkeiten mit geringem Wert sollen einfacher, schneller und kostengünstiger beigelegt werden.

Kampf gegen Graffiti - Bundesrat beschließt Graffitibekämpfungsgesetz
Der Bundesrat ließ am 08.07.2005 mit der Stimme Baden-Württembergs einen Gesetzentwurf zum besseren Kampf gegen Graffiti passieren. „Damit konnte die jahrelange Blockade von Rot-Grün endlich durchbrochen werden“, zeigte sich Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zufrieden.

Nachjustierung des Lastenausgleichs der gewerblichen Berufsgenossenschaften beschlossen
„Die Bauindustrie begrüßt die Nachjustierung des Lastenausgleichs der gewerblichen Berufsgenossenschaften als notwendigen Schritt“. Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des SGB VII durch den Bundesrat. „Das Gesetz schafft die Möglichkeit, die Beitragslast der Bauunternehmen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung merklich zu verringern. Damit hat der Gesetzgeber die dramatische Situation der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bauwirtschaft anerkannt und in einem ersten Schritt - über alle Parteigrenzen hinweg - eine Teillösung vorgenommen. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber nun auch die Kraft für eine schnelle und grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung aufbringt, um diese zukunftsfest zu machen.“(Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie)
Mieterbund: Erster Schritt für Energiepass getan
"Mit der heutigen (08. Juli 2005) Verabschiedung des Energieeinsparungsgesetzes im Bundesrat (Drucksache 525/05 und 525/1/05) ist ein erster großer Schritt in Richtung Energiepass getan", sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes. "Jetzt muss die Energieeinsparverordnung bis Ende des Jahres beschlossen werden, damit ab Januar 2006 in ganz Deutschland einheitliche, objektive und verständliche Energiepässe für Häuser erstellt werden."

Verkehrswegebeschleunigungsgesetz im Vermittlungsausschuss
Ausschussberatungen zu diesem Gesetzentwurf haben noch nicht statt gefunden. Das antragstellende Land hat dennoch um Aufsetzung des Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung der Sitzung am 8. Juli 2005 gebeten. Im Anschluss an die Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen.
Antidiskriminierungsgesetz geht zu weit - Anrufung des Vermittlungsausschusses
Der Bundesrat hat am 08.07.2005 zum Antidiskriminierungsgesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen.

Bundesrat stimmt Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zu
Der Bundesrat hat am 08.07.2005 der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig ist.

Zypries und Hirsch kritisieren Justizreform
Justizminiterin Zypries warnt die Länder vor einer zu weit reichenden Justizreform. Sie kritisiert vor allem den Vorschlag, formale Voraussetzungen der Rechtswegegarantie zu beschränken. Auch der Präsident des BGH, Hirsch, warnt davor, die Revision als Rechtsmittel abzuschaffen und durch ein reines Vorlageverfahren zu ersetzen.
Renner will Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat stoppen
Der Bundesrat berät heute (8. Juli 2005) das vom Bundestag gegen die Stimmen der Union und der FDP verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz. Im Vorfeld der Beratungen forderte der Baden-Württembergische Minister für Arbeit und Soziales Andreas Renner das Gesetz in einem Vermittlungsverfahren grundlegend zu überarbeiten und auf den Kern zurückzuführen. „Das Antidiskriminierungsgesetz ist eine weitere Posse rot-grüner Gesellschaftspolitik. In der Zielrichtung, die Benachteiligten in unserer Gesellschaft vor Diskriminierung zu schützen, stimmen wir überein. Entstanden ist aber ein kostenträchtiges und bürokratisches Monstrum, das mehr Schaden anrichten würde, als es den Betroffenen nutzen kann“, so der Minister im Vorfeld der Beratungen in Berlin.

Vorschau zur morgigen Plenarsitzung des Bundesrates
Zu Beginn der Sitzung wird sich der Bundesrat mit den Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestages befassen. Dabei handelt es sich unter anderem um das Gesetz zur Änderung des SGB III (TOP 4), das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (TOP 8), das Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien (TOP 9), das Informationsfreiheitsgesetz (TOP 15), das Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk (TOP 18), das Gesetz zur Abwicklung des Solidarfonds Abfallrückführung (TOP 27), das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (TOP 34), das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung (TOP 88), das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes (TOP 89) und das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (TOP 90).

DStGB: Stellungnahme zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz (BT-Drucksache 15/5668) der SPD-Bundestagsfraktion sowie der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Stellung genommen. Inhaltlich wenden sich die kommunalen Spitzenverbände unter anderem gegen die geplanten Befreiungsregelungen für bestimmte ÖPP-Modelle bei der Grund- und Grunderwerbssteuer sowie gegen die vergaberechtlichen Novellierungen.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2005
Zum 1. Juli 2005 treten eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und innere Sicherheit in Kraft. Beispielsweise sorgen ein neues Energiewirtschaftsgesetz und ein neues Kartellrecht für mehr Transparenz und Wettbewerb. Neue Richtlinien für Wertpapiere stärken den Anlegerschutz. Um die Lohnnebenkosten zu reduzieren, ist der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung gesenkt worden. Die Versicherten müssen dafür einen zusätzlichen Beitragssatz allein tragen.

Rheinland-pfälzische Justizminister hält Überprüfung der Vorschläge zu einer Großen Justizreform für sinnvoll
„Das gut funktionierende Justizsystem in Deutschland ist auch ein Standortvorteil für unser Land, den man nicht weg reformieren darf. Unser Rechtswesen hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt, für eine grundlegende Reform der Justiz besteht überhaupt kein Bedürfnis.“ Mit diesen Worten kommentierte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin das Ergebnis der Justizministerkonferenz in Dortmund, auf der die ursprünglich geforderte „Große Justizreform“ so nicht beschlossen, sondern in weiten Teilen einer erneuten Prüfung unterzogen wurde.

Neue 6-Monats-Frist bei der Prospekthaftung
Der 1. Juli 2005 bringt mit dem Inkrafttreten des sog. 'Anlegerschutz-Verbesserungsgesetzes' für den Markt der geschlossenen Beteiligungsmodelle bedeutende Veränderungen mit sich. Neben einer nun gesetzlich geregelten, und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/BaFin, überwachten Prospektpflicht für geschlossene Beteiligungsmodelle bzw. Vermögensanlagen ergeben sich insbesondere Einschnitte bei der Prospekthaftung. Unabhängig von der Frage der Verjährung können Anleger von geschlossenen Fonds, die unter dem Geltungsbereich des neuen Gesetzes ab dem 1.7.2005 auf den Markt kommen, nur dann die Prospektverantwortlichen für etwaige Prospektfehler in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach erstem öffentlichen Angebot (Vertriebsstart) einen Anteil eines geschlossenen Fonds erworben haben. Dies ergibt sich aus § 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 44 Börsengesetz.

Neue VOB-Gesamtausgabe im August 2006
Nach einem Beschluss des DVA vom 13.04.2005 soll im August 2006 eine neue Gesamtausgabe der VOB herausgegeben werden. Ein fürherer Zeitpunkt wäre zwar möglich, da die ATV'e schon im März 2006 überarbeitet sein sollen und damit die Novellierung der VOB/C abgeschlossen wäre, aber der DVA geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die Vergaberechtsreform selbst bzw. ihre Auswirkungen auf die VOB nocht nicht abgeschlossen sind, so dass eine Überarbeitung der Teile A und B noch zu früh wäre.(c) id Verlag