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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 226/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0043; IMRRS 2006, 0025
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 114 BGH - "Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung": Überraschende AGB-Klausel?

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0145; IMRRS 2023, 0077
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer Zwangsvollstreckungs-Unterwerfungserklärung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 26.11.2021 - 980b C 23/21

1. Die WEG (Verband) als Gläubigerin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes bzw. der Vorschüsse zur Kostentragung nach § 28 I 1 WEG nF (vgl. schon BGH, ZMR 2017, 570) ist auch gleichzeitig Gläubigerin bzw. Empfängerin der nach der Teilungserklärung (TE) abzugebenden notariellen Unterwerfungserklärung.*)

2. Mit objektiv-normativ auszulegendem Negativbeschluss können die Eigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG n.F. darüber entschieden, dass eine Übernahme des Selbstbehalts durch die Gemeinschaft (nebst anschließender Sozialisierung auf alle Eigentümer) nicht stattfinden soll. Bereits im Geltungsbereich von § 16 III WEG aF war eine Beschlusskompetenz für die Verteilung eines Selbstbehalts in der Gebäudeversicherung auf einzelne (verursachende) Eigentümer gesehen worden (vgl. AG Lemgo, NZM 2018, 405 [406] [AG Lemgo 13.11.2017 - 16 C 17/17]; Dötsch, NZM 2018, 353 [369]).*)

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IBRRS 2014, 3235; IMRRS 2014, 1705
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 241/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3087
Mit Beitrag
AGBAGB
Entgeltklausel im Text "versteckt": Regelung unwirksam!

BGH, Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11

Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.*)

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IBRRS 2011, 1892; IMRRS 2011, 1358
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zweckbestimmung bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 W 673/10

1. Eine förmliche Zweckbestimmung bzw. Zweckvereinbarung ist bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld nicht zwingend erforderlich. Für eine konkludente Sicherungsabrede genügt, dass der Grundstückseigentümer weiß, dass die bestellte Grundschuld auch der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten dienen soll, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld noch nicht spezifiziert ist.*)

2. Eine formularmäßige Übernahme einer persönlichen Haftung in Grundschuldbestellungsformularen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nur unzulässig, wenn es nicht nur um die Absicherung eines bestimmten Kredits, sondern um die Haftung der gegenwärtigen und künftigen Kreditverpflichtungen eines Dritten geht. Unberührt davon bleibt aber die dingliche Haftung. Soweit es sich um die mit der Grundschuldbestellung verbundene Sicherungsabrede handelt, fehlt es an einem gesetzlichen Leitbild. Diese Sicherungsabrede unterliegt der freien Vereinbarung (in Anknüpfung an BGHZ 114, 9 ff.; 100, 82, 84; 101, 28, 33; BGH, Urteil vom 28.10.2010 – XI ZR 263/02 – NJW 2004, 158 ).*)

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IBRRS 2010, 2012; IMRRS 2010, 1447
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09

1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)

2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)

3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)




IBRRS 2008, 2566; IMRRS 2008, 1504
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Zurückgewährung von vollstreckbarem Schuldversprechen

BGH, Urteil vom 22.07.2008 - XI ZR 389/07

Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.*)

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IBRRS 2007, 4163; IMRRS 2007, 1934
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

BGH, Urteil vom 22.05.2007 - XI ZR 338/05

Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne eine Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag, der umfassende Befugnisse enthält, ist nichtig. Die Nichtigkeit erfasst neben der umfassenden Abschlussvollmacht auch die dem Geschäftsbesorger erteilte Prozessvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung.

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IBRRS 2008, 3964; IMRRS 2008, 1995
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 22.05.2007 - XI ZR 337/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0541; IMRRS 2009, 0390
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 362/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0043; IMRRS 2006, 0025
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

Zur Frage, ob eine die Abgabe eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nebst Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen regelnde Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksicht auf ihre formale und systematische Gestaltung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ist.*)

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

4. Überraschende Klausel (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 17-20)


1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

a) Vollstreckung durch einen sog. dinglichen Gläubiger ( Rn. 127-129)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

2. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag ( Rn. 245-253)