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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 226/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0043; IMRRS 2006, 0025
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 2566; IMRRS 2008, 1504
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Zurückgewährung von vollstreckbarem Schuldversprechen

BGH, Urteil vom 22.07.2008 - XI ZR 389/07

Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.*)

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IBRRS 2006, 0043; IMRRS 2006, 0025
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

Zur Frage, ob eine die Abgabe eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nebst Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen regelnde Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksicht auf ihre formale und systematische Gestaltung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ist.*)

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

4. Überraschende Klausel (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 17-20)


1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

a) Vollstreckung durch einen sog. dinglichen Gläubiger ( Rn. 127-129)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

2. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag ( Rn. 245-253)