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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 224/13


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 0066; IMRRS 2015, 0040
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zahlungsanspruch des Mieters für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

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69 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2015, 49 BGH - (Vormalige) Kostenmiete und "angesparte" Beträge für Schönheitsreparaturen

50 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2900
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigstellung an Baugenehmigung geknüpft: Kein Verzug ohne Mahnung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2023 - 2 U 196/22

1. Eine Klausel in einem Bauvertrag, die vorsieht, dass die Ausführungszeit 12 Monate beträgt und vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, spätestens vier Wochen nach Abruf der Leistung durch den Bauherrn beginnt, beinhaltet keine den Anforderungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügende Leistungszeitbestimmung.*)

2. Eine Klausel, wonach der Verzugszins zu Lasten des Auftraggebers auf "4% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank" festgelegt wird, ist in Anbetracht der Regelung in Art. 229 § 7 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB dahin auszulegen, dass der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Zinssatz) gemeint ist. Eine entsprechende formularmäßige Klausel in einem durch den Auftragnehmer gestellten Bauvertrag mit einem Verbraucher ist nach § 309 Nr. 5 BGB (analog) insoweit unwirksam, als sie zu einer gegenüber § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB erhöhten Verzinsung führt.*)




IBRRS 2022, 2023; IMRRS 2022, 0846
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 380/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 1950; IMRRS 2022, 0808
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 423/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 2132; IMRRS 2022, 0896
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 381/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 2153; IMRRS 2022, 0903
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 28/22

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 2154; IMRRS 2022, 0902
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss nur auf erste Vermietung nach umfassender Modernisierung hinweisen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 9/22

1. Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

2. Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4, Abs. 4, § 556f Satz 2 BGB ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung. Der Vermieter ist nach Maßgabe der Vorschrift des § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 BGB nicht gehalten, über Umfang und Details der Modernisierung Auskunft zu erteilen. Es obliegt vielmehr dem Mieter, gegebenenfalls mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.*)

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IBRRS 2022, 2077; IMRRS 2022, 0859
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 365/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 1925; IMRRS 2022, 0807
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 382/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 2092; IMRRS 2022, 0869
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 383/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IBRRS 2022, 1720
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 277/21

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). (Rn. 27 - 48)*)

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6 Nachrichten gefunden
Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
(22.10.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
(09.08.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
(18.05.2020) Mietverträge übertragen oft dem Mieter die Pflicht, seine Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der üblichen Mietvertragsklauseln sind jedoch von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
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Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
(12.12.2018) In Mietverträgen wird dem Mieter oft die Pflicht übertragen, die Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der einschlägigen Mietvertragsklauseln sind mittlerweile von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
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BGH: Zahlungsanspruch des Mieters für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen
(03.12.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Auslegung einer Klausel beschäftigt, die dem Mieter einen Zahlungsanspruch für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen gewährt.
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Terminhinweis BGH: Mieter führt Schönheitsperaturen selbst durch trotz Verbots des Vermieters: Kostenersatz?
(11.07.2014) Die Kläger begehren von der Beklagten, ihrer Vermieterin, die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie in ihrer Mietwohnung in Berlin durchgeführt haben. Sie berufen sich auf § 11 des Mietvertrags vom 07.02.1990, der vorsieht:
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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Nicht unmittelbar sachbezogene (reine) Vermögensschäden. (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 102-109)