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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 218/06
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 218/06
Volltext25 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2008, 1009 | OLG Köln/BGH - Verjährung in Überleitungsfällen bei arglistig verschwiegenen Mängeln |
IBR 2007, 1161 | BGH - Neues Schuldrecht: Setzt sich Unterbrechung der Verjährung immer als Hemmung fort? |
13 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2020 - 21 U 51/19
1. Wird der bauplanende und -überwachende Architekt zur Beurteilung der Ursache eines Feuchtigkeitseintritts hinzugezogen, muss es ihm auffallen, dass Leistungen entgegen der eigenen Planung fehlen und das Werk des Auftragnehmers mangelhaft ist.
2. Die Kenntnis oder grobe Unkenntnis des Architekten muss sich der Auftraggeber als ihrem Wissensvertreter verjährungsrechtlich zurechnen lassen.
3. Auch wenn der Auftraggeber darauf vertrauen darf, dass der Auftragnehmer fehlerfrei arbeitet, liegt in der mangelhaften Ausführung allein keine Täuschungshandlung.
VolltextOLG Bamberg, Urteil vom 07.10.2013 - 4 U 226/12
§ 215 Abs. 2 BGB a.F. (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) ist auch auf die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren anzuwenden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.07.2012 - II ZR 117/10
Der Schadensersatzanspruch einer Genossenschaft gegen ihren Nachtragsliquidator wegen Verletzung seiner Pflichten verjährt nach § 34 Abs. 6 GenG in fünf Jahren.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 57/09
1. Das Fehlen einer Abfindungsbilanz hindert den Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft nicht.*)
2. Für die subjektiven Voraussetzungen des Beginns der Verjährungsfrist genügt es, wenn die Gesellschaft - neben der Kenntnis des Ausscheidens - auch ohne exakte Berechnung in einer Auseinandersetzungsbilanz wusste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen, dass das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht ausreicht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 08.05.2008 - IX ZR 180/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 58/07
1. Erklärt der Kläger im Prozess hilfsweise die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Beklagten, die dieser primär zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellt hat, kann dies die Verjährung der Gegenforderung des Klägers hemmen.*)
2. Macht der Schuldner einer abgetretenen Forderung gegenüber dem Zessionar die Aufrechnung mit einer ihm gegen den Zedenten zustehenden Forderung prozessual geltend, tritt die Hemmung der Verjährung gegenüber dem Zedenten ein.*)
BGH, Urteil vom 06.03.2008 - III ZR 206/07
Die Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids auf den Eingang des Antrags (§ 693 Abs. 2 ZPO in der Fassung des Gesetzes vom 3. Dezember 1976, BGBl. I S. 3281, und in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, sowie § 167 ZPO n.F.) setzt nicht voraus, dass die Verjährung zum Zeitpunkt der Zustellung ohne die Rückwirkung eingetreten wäre.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 88/07
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 87/07
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
Q. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und Übergangsrecht zur Verjährung |