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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 218/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2430; IMRRS 2007, 0790
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 218/06

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 1009 OLG Köln/BGH - Verjährung in Überleitungsfällen bei arglistig verschwiegenen Mängeln

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 1527
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hemmung der Verjährung durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 58/07

1. Erklärt der Kläger im Prozess hilfsweise die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Beklagten, die dieser primär zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellt hat, kann dies die Verjährung der Gegenforderung des Klägers hemmen.*)

2. Macht der Schuldner einer abgetretenen Forderung gegenüber dem Zessionar die Aufrechnung mit einer ihm gegen den Zedenten zustehenden Forderung prozessual geltend, tritt die Hemmung der Verjährung gegenüber dem Zedenten ein.*)




IBRRS 2008, 1091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids

BGH, Urteil vom 06.03.2008 - III ZR 206/07

Die Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids auf den Eingang des Antrags (§ 693 Abs. 2 ZPO in der Fassung des Gesetzes vom 3. Dezember 1976, BGBl. I S. 3281, und in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, sowie § 167 ZPO n.F.) setzt nicht voraus, dass die Verjährung zum Zeitpunkt der Zustellung ohne die Rückwirkung eingetreten wäre.*)

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IBRRS 2007, 2430; IMRRS 2007, 0790
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 218/06

Eine Unterbrechung der Verjährung, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 eingetreten ist, setzt sich mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht gemäß Art. 229 § 6 Abs. 2 EGBGB als Hemmung der Verjährung fort, wenn sie aufgrund eines nach Ablauf des 31. Dezember 2001 eingetretenen Umstands nach dem gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 3 EGBGB anzuwendenden Bürgerlichen Gesetzbuch in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung als nicht erfolgt gilt.*)

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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
Q. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und Übergangsrecht zur Verjährung

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Übergangsregelungen ( Rn. 887-889)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

II. Verjährungshemmung ( Rn. 40-41)