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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 112/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0001; IMRRS 2011, 0001
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskosten: Beweis für Verbrauch durch ungeeichten Wasserzähler?

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10


21 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 410 LG Limburg - Eichfällige Messgeräte: Kein Verwendungsverbot aufgrund der Neuregelung des MessEG
IMR 2011, 46 BGH - Wasserzähler: Umlage nach Verbrauch trotz Ablaufs der Eichfrist möglich!

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 2)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 85

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1872; IMRRS 2022, 0762
WohnraummieteWohnraummiete
Geeichte Messgeräte lügen nicht!

AG Paderborn, Urteil vom 25.06.2021 - 58 C 217/20

1. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.

2. Der Mieter hat die Möglichkeit, diese Vermutung durch die Führung eines Gegenbeweises zu entkräften.

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IBRRS 2018, 2910; IMRRS 2018, 1041
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Messungen eichfälliger Messgeräte: Kein Verwendungsverbot nach Neuregelung des MessEG!

LG Limburg, Urteil vom 31.08.2018 - 3 S 39/18

1. In § 33 Abs. 1 MessEG n.F. wird grundsätzlich kein zivilprozessual wirkendes Verwendungsverbot von Messergebnissen eichfälliger Messgeräte statuiert.

2. Auf Betriebskostenabrechnungen, als "geschäftsähnliche Handlungen", findet auch § 134 BGB keine Anwendung.

3. Es wird ausdrücklich an der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, IMRRS 2011, 0001) festgehalten, wonach die Eichfälligkeit von Messgeräten lediglich zum Wegfall der Richtigkeitsvermutung der Messergebnisse führt.

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IBRRS 2018, 1310; IMRRS 2018, 0475
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung

BGH, Urteil vom 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

1. Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter auch die Einsichtnahme in die von diesem erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts beanspruchen, um sich etwa Klarheit zu verschaffen, ob bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Gesamtverbrauchswert mit der Summe der Verbrauchsdaten der anderen Wohnungen übereinstimmt, ob deren Werte zutreffend sind oder ob sonst Bedenken gegen die Richtigkeit der Kostenverteilung bestehen. Der Darlegung eines besonderen Interesses an dieser Belegeinsicht bedarf es nicht.*)

2. Ein Mieter ist zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet, solange und soweit der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachgekommen ist.*)




IBRRS 2018, 0152; IMRRS 2018, 0041
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung der Heizkosten bei ungedämmten, aber im Estrich verlegten Heizrohren?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2017 - 2-09 S 112/16

Bei nicht ungedämmt über Putz, sondern im Estrich verlegten Heizrohren ist bereits der Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 Satz 3 HeizkostenV nicht eröffnet. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus.

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IBRRS 2016, 3127; IMRRS 2016, 1784; IVRRS 2016, 0121
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Messgeräte im geschäftlichen Verkehr müssen geeicht sein!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 A 1149/15

1. Die Verrechnung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt geschäftlichen Verkehr im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 1 EichG a.F. dar.

2. Dementsprechend darf die zuständige Behörde die eindeutig gesetzwidrige Verwendung von Messwerten ungeeichter Messgeräte untersagen.




IBRRS 2016, 2603; IMRRS 2016, 1543
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Abrechnung auf geeichte Messgeräte stützen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 A 1150/15

1. Die vom WEG-Verwalter aufzustellende Jahresrechnung schafft die Grundlage für einen verbindlichen Beschluss über die Lasten- und Kostentragungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer.

2. Verwendet der Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht (mehr) geeichte Zähler und erstellt auf dieser Grundlage unzulässigerweise Jahresabrechnungen, besteht Anlass zu ordnungsgebehördlichem Einschreiten. Zählermesswerte - auch solche von Zwischenzählern - dienen dem geschäftlichen Verkehr.

3. Geeichte Messgeräte sollen verlässliche Abrechnungen ermöglichen und damit verhindern, dass in zivilrechtlichen Streitigkeiten die abgelesenen Messwerte nachgewiesen werden müssen.

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IBRRS 2015, 0043; IMRRS 2015, 0026
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Heizung und Warmwasser über 15 % der Gesamtkosten: Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

LG Heidelberg, Urteil vom 31.03.2014 - 5 S 48/13

1. Zu einem Verstoß des Vermieters gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, wenn die Abrechnungskosten für Heizung und Warmwasser nachhaltig höher sind als 15 % der Gesamtkosten.*)

2. Zur Umlage von Kosten einer Notrufeinrichtung der Aufzugsumlage.*)

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IBRRS 2013, 4886
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

Zu den Rechtsfolgen einer nach § 11 Abs. 3 StromGVV/GasGVV unzulässigen Verbrauchsschätzung.*)

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IBRRS 2013, 2164; IMRRS 2013, 1227
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abrechnung trotz nicht geeichten Wärmemengenzählers zulässig!

AG Halle/Westfalen, Urteil vom 07.05.2013 - 2 C 992/11

Der Vermieter kann Heizkosten nach Verbrauch in voller Höhe abrechnen, auch wenn der Wärmemengenzähler nicht mehr geeicht ist, sofern er nachweist, dass der Zähler trotz nicht mehr gültiger Eichung den korrekten Verbrauch erfasst hat.

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IBRRS 2012, 1992; IMRRS 2012, 1469
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskosten: Geeichte Messgeräte sind i.d.R. richtig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2012 - 10 U 102/11

1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung.*)

2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesem zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zugrunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten.*)

3. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.*)

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2 Nachrichten gefunden
Für Betriebskostenabrechnung tatsächlicher Verbrauch entscheidend
(19.11.2010) Vermieter dürfen für die Betriebskostenabrechnung nicht geeichte Messgeräte verwenden, sofern sie nachweisen können, dass die verwendeten Werte den tatsächlichen Verbrauch wiedergeben.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2011, 46 Dokument öffnen BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10

BGH: Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
(18.11.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 17.11.2010 entschieden, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden dürfen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10