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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 112/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0001; IMRRS 2011, 0001
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskosten: Beweis für Verbrauch durch ungeeichten Wasserzähler?

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10


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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 410 LG Limburg - Eichfällige Messgeräte: Kein Verwendungsverbot aufgrund der Neuregelung des MessEG
IMR 2011, 46 BGH - Wasserzähler: Umlage nach Verbrauch trotz Ablaufs der Eichfrist möglich!

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 2)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 85

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 3573; IMRRS 2011, 2540
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zusammenfassung von Wasser mit Abwasserentsorgung: Zulässig?

LG Itzehoe, Urteil vom 27.05.2011 - 9 S 118/10

1. Ein Vermieter darf in der Abrechnung die Kosten für Wasser und Abwasserentsorgung jedenfalls dann auch mit den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung zusammenfassen, wenn alle Kosten seiner Ansicht nach einem einheitlichen Schlüssel umzulegen sind.*)

2. Rechnet der Vermieter über die Wasserkosten nach einem nicht verbrauchsabhängigen Maßstab ab, obwohl ein verbrauchsabhängiger Maßstab geschuldet ist, steht der Berücksichtigung dieses inhaltlichen Fehlers steht nicht entgegen, dass der Mieter nicht darlegt, ob und inwieweit sein Wasserverbrauch unter dem Durchschnittsverbrauch in dieser Abrechnungseinheit liegt und dass und inwieweit ihm daher durch die nicht verbrauchsabhängige Verteilung der Kosten ein Nachteil entstanden ist. Vielmehr hat der Mieter entsprechend § 12 Abs. 1 HeizkostenV das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil der Kosten um 15 vom Hundert zu kürzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0292; IMRRS 2011, 0221
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen falscher Kostenverteilung

OLG München, Beschluss vom 13.01.2011 - 32 Wx 32/10

1. Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, IMR 2011, 46). In einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen falscher Kostenverteilung muss gleichwohl der Geschädigte als Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen. Inwieweit sich der als Schädiger in Anspruch genommene Abrechner seinerseits auf die Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleibt offen.*)

2. Ein Wohnungseigentumsverwalter, der in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0001; IMRRS 2011, 0001
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskosten: Beweis für Verbrauch durch ungeeichten Wasserzähler?

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10

a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist.*)

b) Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.*)

c) Den von einem nicht (mehr) geeichten Messgerät abgelesenen Verbrauchswerten kommt die Vermutung ihrer Richtigkeit nicht zu. In diesem Fall muss der Vermieter im Prozess die Richtigkeit der abgelesenen Werte zur Überzeugung des Tatrichters nachweisen.*)




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2 Nachrichten gefunden
Für Betriebskostenabrechnung tatsächlicher Verbrauch entscheidend
(19.11.2010) Vermieter dürfen für die Betriebskostenabrechnung nicht geeichte Messgeräte verwenden, sofern sie nachweisen können, dass die verwendeten Werte den tatsächlichen Verbrauch wiedergeben.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2011, 46 Dokument öffnen BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10

BGH: Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
(18.11.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 17.11.2010 entschieden, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden dürfen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10