Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 107/12


Beste Treffer:
IBRRS 2012, 4228; IMRRS 2012, 3023
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12



IBRRS 2012, 4990
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 31.07.2012 - VIII ZR 107/12

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2012, 2906; IMRRS 2012, 2122
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zurückweisung eines Einstellungsantrags

BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - VIII ZR 107/12

Dokument öffnen Volltext

76 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
10 Beiträge gefunden
IMR 2020, 277 LG Berlin - Ordentliche Kündigung trotz Schonfristzahlung?
IMR 2020, 15 AG Rheine - Mieter (sonst) stets vertragstreu: Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann treuwidrig sein
IVR 2019, 40 BGH - Kein Vollstreckungsschutzantrag - keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!
IMR 2019, 22 AG Dortmund - Wann rechtfertigt Zerrüttung eines Mietverhältnisses die Kündigung?
IMR 2019, 11 LG Berlin - Ordentliche Kündigung auch bei Nachzahlung der Miete durch Jobcenter wirksam!
IMR 2018, 318 BGH - Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei nur symbolischer Miete?
IMR 2017, 275 AG Offenbach - Verzug mit Betriebskostennachzahlung, die zwei Monatsmieten übersteigt, rechtfertigt Kündigung!
IMR 2014, 413 LG Berlin - Zahlung heilt ordentliche Kündigung nicht!
IMR 2013, 5 BGH - Keine Wartefrist für ordentliche Kündigung!
IMR 2013, 4 BGH - Ab welchem Rückstand ist ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich?

1 Aufsatz gefunden
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1
(Thomas Hannemann)
Dokument öffnen IMR 2013, 435

54 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2150; IMRRS 2023, 0965
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ordentliche Kündigung wegen offener Betriebskostennachzahlungen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.06.2023 - 2-11 S 13/23

1. Eine ordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen kann in Betracht kommen, wenn sich der Mieter mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete mindestens einen Monat lang im Verzug befindet.

2. Insoweit kommen auch nicht gezahlte abgerechnete Betriebskosten, auf die eine fristlose Kündigung nicht gestützt werden kann, als Grundlage einer auf Zahlungsverzug gestützten ordentlichen Kündigung in Betracht.

3. Grundsätzlich trifft den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der erhobenen Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter.

4. Der Mieter kann die erfolgte Abrechnung des Vermieters nicht einfach bestreiten. Vielmehr kann er die Zahlen in der Abrechnung prozessrechtlich nur beachtlich bestreiten, wenn er vorher von seinem Recht auf Belegeinsicht Gebrauch gemacht hat und konkrete Einwände gegen die Berechnung erhebt.

5. Das Gericht kann zwar eine Räumungsfrist auch ohne Vorliegen eines Antrags von Amts wegen anordnen, wobei dies insbesondere zu erwägen ist, wenn aus dem Prozessstoff für das Gericht ohne Weiteres erkennbar ist, dass der Schuldner mit einer Räumung ohne Räumungsfrist nicht zu rechnen brauchte. Eine Amtsermittlung muss das Gericht diesbezüglich aber nicht betreiben.

6. Beruft sich der Mieter darauf, dass es ihm nicht möglich sei, bis zur voraussichtlichen Zwangsräumung durch den Gläubiger eine angemessene Ersatzwohnung zu finden, muss er grundsätzlich substanziiert darlegen, dass er seine Obliegenheiten zur Ersatzwohnraumsuche erfüllt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1597; IMRRS 2023, 0997; IVRRS 2023, 0374
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wg nicht zu ersetzenden Nachteile

BGH, Beschluss vom 10.05.2023 - VIII ZR 23/23

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2566; IMRRS 2023, 1168
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Zahlungsverzuges

AG Heidelberg, Urteil vom 15.11.2022 - 21 C 51/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3417; IMRRS 2022, 1498
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nochmal: Schonfristregelung ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar

BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung von Senatsurteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, IMR 2022, 13).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; 82, 6, 12 f.; Bestätigung von Senatsurteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 87, IMRRS 2021, 1363 = NZM 2022, 49).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3387; IMRRS 2022, 1481
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachträge zur Miethöhe wegen Corona: Keine Vertragsanpassung mehr möglich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2022 - 24 U 117/21

1. Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (Anschluss an BGH, IMR 2022, 65).*)

2. Treffen die Mietvertragsparteien während der Covid-19-Pandemie Vereinbarungen zur Miethöhe, liegen die Voraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage nicht mehr vor, wenn anschließend nachteilige Umstände (z. B. Geschäftsschließungen, Kontaktbeschränkungen, allgemeine Kaufzurückhaltung etc.) eintreten, die auf der Covid-19-Pandemie beruhen. Insoweit genügt die konkret-individuelle Vorhersehbarkeit der Störung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1641; IMRRS 2022, 0663
WohnraummieteWohnraummiete
Welche Termine sind für § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB entscheidend?

LG Berlin, Beschluss vom 08.04.2022 - 64 S 260/21

Der Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB nimmt allein die in den beiden aufeinander folgenden Terminen fällig gewordene Miete in den Blick, so dass gerade die für die beiden aufeinander folgenden Termine offengebliebene Miete i.S.d. § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB erheblich sein muss. Außerhalb der beiden aufeinander folgenden Termine entstandene Mietrückstände spielen für den Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB keine Rolle.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0951; IMRRS 2023, 0427
MietrechtMietrecht
Kündigung wegen nicht beglichener Betriebskostennachforderungen

LG Itzehoe, Urteil vom 01.04.2022 - 9 S 38/21

1. Das Festhalten an einer ordentlichen Kündigung wegen nicht entrichteter Betriebskostennachforderungen kann sich als treuwidrig erweisen, wenn der Mieter den Gesamtrückstand zeitnah nach Kündigungsausspruch beglichen hat und dieser Umstand sein Fehlverhalten „in einem milderen Licht erscheinen lässt“.*)

2. Dabei sind die vom Mieter erhobenen partiell stichhaltigen Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnungen sowie das lange und bislang weitgehend störungsfrei verlaufene Mietverhältnis zu berücksichtigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 0826; IMRRS 2024, 0368
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verweigerung einer Duldung der Mängelbeseitigung nur bei konkreten Terminvorschlägen

LG Berlin, Urteil vom 01.02.2022 - 67 S 175/21

Das Entfallen des vom Mieter aufgrund eines Mangels der Mietsache geltend gemachten Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 Abs. 1 Satz 1 BGB) bei Verweigerung einer Duldung der Mängelbeseitigung setzt das vergebliche Anbieten der Mängelbeseitigungsarbeiten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise unter Mitteilung konkreter Terminvorschläge durch den Vermieter voraus. Allenfalls dann kann der Mieter nach § 242 BGB zu einem Mitwirken bei der Abstimmung eines Termins verpflichtet sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2374; IMRRS 2022, 0997
MietrechtMietrecht
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs

LG München I, Urteil vom 17.11.2021 - 14 S 9922/21

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3645; IMRRS 2021, 1363
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist bei ordentlicher Kündigung irrelevant

BGH, Urteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung der Senatsurteile IBR 2005, 241; vom 11.01.2006 - VIII ZR 364/04, Rz. 20, IMRRS 2006, 0528 = NJW 2006, 1585; vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06, Rz. 11, IMRRS 2006, 3143 = NJW 2007, 428; vom 28.11.2007 - VIII ZR 145/07, Rz. 19, IMRRS 2008, 0047 = NJW 2008, 508; vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, Rz. 28, IMRRS 2012, 3023 = BGHZ 195, 64; vom 01.07.2015 - VIII ZR 278/13, Rz. 22, IMRRS 2015, 0895 = NJW 2015, 2650; IMR 2020, 357; Senatsbeschlüsse vom 06.10.2015 - VIII ZR 321/14, Rz. 6, IMRRS 2016, 1928 = WuM 2016, 225; IMR 2016, 452).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; IBR 1990, 615).*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 54 [11 bis 50

3 Nachrichten gefunden
Mietschulden: Wann darf der Vermieter dem Mieter kündigen?
(14.06.2019) Mietschulden sind einer der häufigsten Kündigungsgründe. Aber nicht jede verspätete Zahlung rechtfertigt gleich die Kündigung des Mietvertrages. Wann ist diese also gesetzlich erlaubt?
Dokument öffnen mehr…

Bundesgerichtshof weicht Kündigungsschutz weiter auf
(12.10.2012) "Vermieter können jetzt noch leichter Mieter wegen Zahlungsrückständen kündigen. Der Bundesgerichtshof weicht nur zwei Wochen nach seiner problematischen Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung den geltenden Kündigungsschutz weiter auf", kritisierte Lukas Siebenkotten, ...
Dokument öffnen mehr…

BGH - Zahlungsverzug des Mieters: Anforderungen an ordentliche Kündigung?
(11.10.2012) Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit den Fragen befasst, wann ein vom Mieter verschuldeter Zahlungsrückstand die ordentliche Kündigung rechtfertigen kann und ob eine Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine fristlose Kündigung nicht vor Ablauf einer sogenannten Sperrfrist erlaubt, auch auf eine ordentliche Kündigung anwendbar ist.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2013, 4 Dokument öffnen IMR 2013, 5 Dokument öffnen BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12