Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 299/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1286
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!

BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13

Dokument öffnen Volltext

14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IBR 2014, 348 BGH - Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!
IBR 2013, 619 OLG Schleswig - Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1402
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 28.03.2023 - VI ZR 19/22

Zu den Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Prüfpflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin bei der Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln für Kraftfahrzeuge. (Rn. 17 - 20)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 1867; IMRRS 2021, 0680
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Deutliches sichtbares Stufenelement muss nicht (zusätzlich) markiert werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 09.04.2021 - 7 U 76/19

Eine rund 10 cm hohe Treppenstufe in einem 8,45 Meter langen Zuweg zu einem Hauseingang auf einem rund 13 cm hohen Absatz eines Mehrfamilienhaus begründet keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle, wenn sich diese – wie hier – auch in der Morgendämmerung optisch deutlich durch ihre Ausgestaltung als ein sich über die gesamte Wegbreite erstreckendes Element von dem im Übrigen gepflasterten Weg absetzt.*)




IBRRS 2021, 0481
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 194/18

1. Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern (hier: Veranstaltung eines Reitturniers). (Rn. 7 - 27)*)

2. Die Behauptung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien ist besondere Prozessvoraussetzung der Feststellungsklage. Für ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis genügen Beziehungen zwischen den Parteien, die schon zur Zeit der Klageerhebung die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden. Nicht ausreichend ist dagegen ein Rechtsverhältnis, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch völlig offen ist, entstehen kann. Die bloße Aussicht, einen Anspruch demnächst zu erwerben, begründet kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis (hier: zukünftig zu leistende Zahlungen eines Haftpflichtversicherers und Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG). (Rn. 30)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0483
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18

1. Bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann sich ein Anspruch des Kindes gegen diese aus § 1664 Abs. 1 BGB ergeben. Daneben kann eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch durch Verletzung einer (familienrechtlich begründeten) Obhutspflicht begangen werden. (Rn. 8 - 9)*)

2. Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen zu verhindern. (Rn. 11)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0160; IMRRS 2023, 0083
ImmobilienImmobilien
Muss Eigentümer mögliche Verwurzelung eines Abwasserkanals prüfen?

LG Hamburg, Urteil vom 04.08.2020 - 303 O 189/19

Es hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, ob und in welchem Umfang beziehungsweise mit welcher Kontrolldichte und in welchem Kontrollintervall ein Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum geeignete und zumutbare Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen auch in Bezug auf die mögliche Verwurzelung eines Abwasserkanals durchführen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1243
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19

Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG. (Rn. 19 - 23)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2618; IMRRS 2019, 0961
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Bauschuttrecycler muss nicht nach Bomben im Beton suchen!

BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18

1. Ein Bauschutt recycelndes Unternehmen verstößt nicht gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn in seinem Betrieb Betonteile, die nicht bekanntermaßen aus einer Abbruchmaßnahme stammen, bei der mit Bomben im Beton gerechnet werden muss, vor ihrer Zerkleinerung nicht unter Einsatz technischer Mittel auf Explosivkörper untersucht werden.*)

2. Wer die Beeinträchtigung seines Nachbarn durch eine eigene Handlung verursacht, ist Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB. Seine Qualifikation als Störer hängt, anders als bei einem mittelbaren Störer und beim Zustandsstörer, nicht von dem Vorliegen entsprechender Sachgründe dafür ab, ihm die Verantwortung für das Geschehen aufzuerlegen.*)

3. Beschäftigte können selbst unmittelbarer Handlungsstörer nur sein, wenn ihnen ein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt, aber nicht, wenn sie weisungsgebunden sind.*)

4. Die Regelung in § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf Beeinträchtigungen nicht entsprechend anwendbar, die durch die - unverschuldete - Explosion eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg verursacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2655; IMRRS 2019, 0991
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Welche Streupflichten bestehen auf einem Supermarktparkplatz?

BGH, Urteil vom 02.07.2019 - VI ZR 184/18

Zum Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1873; IMRRS 2019, 0688
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Wer die Absturzsicherung anbringen soll kann bei Absturz nicht klagen!

LG Rottweil, Urteil vom 25.01.2018 - 2 O 149/11

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3586; IMRRS 2018, 0526
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftet Eigentümer für Überschwemmung wegen Baumwurzeln in der Kanalisation?

BGH, Urteil vom 24.08.2017 - III ZR 574/16

1. Ob und in welchem Umfang ein Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen wegen einer möglichen Verwurzelung eines Abwasserkanals durchführen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind die räumliche Nähe des Baums und seiner Wurzeln zu der Abwasseranlage sowie Art beziehungsweise Gattung, Alter und Wurzelsystem des Baums zu berücksichtigen.*)

2. Ohne sich hiernach ergebende Hinweise auf eine Verwurzelung der Kanalisation ist der Eigentümer eines Baumgrundstücks regelmäßig nicht gehalten, den Abwasserkanal selbst zu überprüfen oder den Kanalbetreiber zu einer Überprüfung aufzufordern.*)

3. Ist der Grundstückseigentümer hingegen zugleich der Betreiber des Abwasserkanals, muss er im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück die von den Wurzeln des Baums ausgehenden Gefahren für den Kanal auch insoweit ausräumen, als er die Verwurzelung der Anlage bei Inspektions- und Wartungsmaßnahmen, die wegen anderer möglicher Beeinträchtigungen des Abwassersystems ohnehin geboten waren, erkannt hat oder hätte erkennen müssen.*)

4. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB gegen den Betreiber einer Abwasseranlage wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die von dem Geschädigten gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend waren. Vielmehr ist das Fehlen einer den Rückstau vermeidenden Sicherungsvorkehrung gegebenenfalls im Rahmen eines Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 30.07.1998 - III ZR 263/96, NVwZ 1998, 1218).*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 12