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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 311/16


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 0957; IMRRS 2018, 0319
NachbarrechtNachbarrecht
Handwerker verursacht Brand: Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude!

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16


21 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2018, 358 BGH - Handwerker verursacht Brand: Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude!
IMR 2018, 163 BGH - Grundstückseigentümer haftet auch für Brandschaden am Nachbargrundstück!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0029; IMRRS 2022, 0011
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarhaftung bei Verstoß gegen gute fachliche Praxis bei Herbizidausbringung

OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2021 - 24 U 74/16

1. Chemische Pflanzenschutzmittel, die auf einem Grundstück versprüht werden und dann durch den Wind oder ähnliche Ursachen auf das Nachbargrundstück gelangen, sind jedenfalls dann Einwirkungen i.S.d. § 906 BGB, wenn es sich um eine Konzentration handelt, die die Nutzung eines Nachbargrundstücks für einen an nachvollziehbaren Kriterien ausgerichteten ökologischen Landbau beeinträchtigt.*)

2. Die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass ein auf einem Grundstück ausgebrachtes Herbizid auf ein Nachbargrundstück einwirkt, kann in Betracht kommen, wenn beim Ausbringen des Herbizids gegen die gute fachliche Praxis verstoßen worden ist und nicht ebenso ein Dritter als Verursacher in Betracht kommt.*)

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IBRRS 2021, 1516; IMRRS 2021, 0562
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger verursacht Schaden beim Nachbarn: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

OLG Köln, Urteil vom 21.04.2021 - 16 U 124/20

1. Mittelbarer Handlungsstörer ist nach wertender Betrachtung auch derjenige, der die Beeinträchtigung eines Dritten (hier: Nachbarn) durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht, er also zurechenbar den störenden Zustand herbeigeführt hat. Wesentliche Zurechnungskriterien sind dabei u. a. die Veranlassung, die Gefahrenbeherrschung oder die Vorteilsziehung (BGH, IMR 2015, 158).

2. Danach haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Besitzübergabe und teilweiser Eigentumsumschreibung an die Erwerber - auch ohne Beschlussfassung - gegenüber dem Nachbarn verschuldensunabhängig für einen vom Bauträger bei Nachbesserungsarbeiten verursachten Schaden. Die Kenntnis des Verwalters von den Maßnahmen ist nicht erforderlich.

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IBRRS 2021, 0568; IMRRS 2021, 0212
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Gemeinsame Giebelwand wird durch Brand beschädigt: Ansprüche des Nachbarn?

BGH, Urteil vom 22.01.2021 - V ZR 12/19

1. Wird ein Grundstück so geteilt, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten angebaut ist, auf der neuen Grundstücksgrenze steht, wird die Mauer hierdurch im Zweifel eine gemeinschaftliche Grenzeinrichtung i.S.v. § 921 BGB.*)

2. Brennt ein an eine gemeinsame Giebelmauer (Nachbarwand) angebautes Gebäude ab, so dass die Mauer freigelegt und in ihrer Funktionstüchtigkeit als Abschlusswand des Nachbargebäudes beeinträchtigt wird, hat der Nachbar einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 analog i.V.m. § 922 Satz 3 BGB gegen den Eigentümer des von dem Brand betroffenen Grundstücks auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Nachbarwand. Ob und gegebenenfalls in welchem Maß die Wand zu dämmen ist, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang sie vor ihrer Freilegung (auch) die Funktion hatte, das Nachbargebäude vor Wärmeverlust zu schützen; dies ist nach den konkreten Umständen bei der Errichtung der Wand bzw. der Teilung des Grundstücks zu beurteilen oder gegebenenfalls nach dem Zustand, den die Wand aufgrund einer gemeinschaftlichen Ertüchtigung durch die Nachbarn zuletzt aufwies.*)

3. Der Anspruch des Nachbarn aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 analog i.V.m. § 922 Satz 3 BGB auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der durch einen Brand freigelegten gemeinsamen Giebelwand ist kein Ersatzanspruch i.S.v. § 86 Abs. 1 VVG; er geht nicht auf die Gebäudeversicherung des Nachbarn über, wenn diese den durch den Brand an seinem Gebäude entstandenen Schaden reguliert.*)

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IBRRS 2021, 0434; IMRRS 2021, 0171
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Mieter verursacht Schaden beim Nachbarn: Haftet der Vermieter als Eigentümer?

BGH, Urteil vom 18.12.2020 - V ZR 193/19

Der vermietende Eigentümer (hier: Teileigentümer) haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil bzw. Gerät ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist; nur wenn feststeht, dass die Beschaffenheit des Bauteils bzw. Geräts nicht ordnungsgemäß war und für den Schadenseintritt zumindest mitursächlich gewesen sein kann, kann der Schaden in wertender Betrachtung (auch) dem Eigentümer zuzurechnen sein.*)

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IBRRS 2021, 0435
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.12.2020 - V ZR 194/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 4076; IMRRS 2019, 1492; IVRRS 2019, 0586
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sanierung einer Bundesstraße: Straßenbaulastträger muss für funktionierende Entwässerung sorgen!

BGH, Urteil vom 31.10.2019 - III ZR 64/18

1. Bei der Planung und Ausführung der Sanierung einer Bundesstraße hat der zuständige Straßenbaulastträger zum Schutz der Anlieger vor nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen dafür Sorge zu tragen, dass - weiterhin - eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt wird.*)

2. Dabei hat der Straßenbaulastträger auch für die hinreichende Beseitigung des Wassers zu sorgen, das auf die Straße (hier: Bundesstraße) von einem Verkehrsweg (hier: Gemeindeweg) fließt, der in die Baulast eines anderen Trägers fällt. Das setzt jedoch voraus, dass dieser Verkehrsweg die technischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entwässerung erfüllt.*)

3. Ist das nicht der Fall, ist der Straßenbaulastträger nicht allein deswegen Störer, weil Wasser über seine Straße abfließt, das bei ordnungsgemäßer Entwässerung des anderen Verkehrswegs nicht angefallen wäre.*)

4. Haben hingegen mehrere Ursachen zusammengewirkt, haften die beteiligten Straßenbaulastträger nach dem Rechtsgedanken des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als Gesamtschuldner.*)

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IBRRS 2019, 3379; IMRRS 2019, 1269
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Grenzabstand eingehalten: Birken dürfen stehen bleiben!

BGH, Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18

1. Der Eigentümer eines Grundstücks ist hinsichtlich der von einem darauf befindlichen Baum (hier: Birken) ausgehenden natürlichen Immissionen auf benachbarte Grundstücke Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Hieran fehlt es in aller Regel, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.*)

2. Ein Anspruch auf Beseitigung des Baums lässt sich in diesem Fall regelmäßig auch nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis herleiten.*)

3. Hält der Grundstückseigentümer die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen ein, hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks wegen der Beeinträchtigungen durch die von den Anpflanzungen ausgehenden natürlichen Immissionen weder einen Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in unmittelbarer Anwendung noch einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 analog (Abgrenzung zu Senat, IMR 2018, 118).*)

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IBRRS 2019, 2703
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 108/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2618; IMRRS 2019, 0961
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Bauschuttrecycler muss nicht nach Bomben im Beton suchen!

BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18

1. Ein Bauschutt recycelndes Unternehmen verstößt nicht gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn in seinem Betrieb Betonteile, die nicht bekanntermaßen aus einer Abbruchmaßnahme stammen, bei der mit Bomben im Beton gerechnet werden muss, vor ihrer Zerkleinerung nicht unter Einsatz technischer Mittel auf Explosivkörper untersucht werden.*)

2. Wer die Beeinträchtigung seines Nachbarn durch eine eigene Handlung verursacht, ist Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB. Seine Qualifikation als Störer hängt, anders als bei einem mittelbaren Störer und beim Zustandsstörer, nicht von dem Vorliegen entsprechender Sachgründe dafür ab, ihm die Verantwortung für das Geschehen aufzuerlegen.*)

3. Beschäftigte können selbst unmittelbarer Handlungsstörer nur sein, wenn ihnen ein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt, aber nicht, wenn sie weisungsgebunden sind.*)

4. Die Regelung in § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf Beeinträchtigungen nicht entsprechend anwendbar, die durch die - unverschuldete - Explosion eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg verursacht werden.*)

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IBRRS 2018, 2164
BauhaftungBauhaftung
Nachbarfassade beschädigt: Kein Ersatz fiktiver Schadensbeseitigungskosten!

LG Darmstadt, Urteil vom 15.06.2018 - 8 O 134/16

Der Geschädigte, der eine beschädigte Sache in diesem Zustand behält und den Schaden nicht beseitigen lässt, hat im Rahmen des deliktischen Schadensersatzes wegen seiner Eigentumsverletzung keinen Anspruch auf Ersatz der fiktiven Schadensbeseitigungskosten (Anschluss an die Argumentation in BGH, IBR 2018, 196).*)

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Haus abgebrannt: Muss der Nachbar Schadensersatz zahlen?
(22.08.2023) Einem Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge haftet ein Grundstückseigentümer für das abgebrannte Nachbarhaus. Wann kann es dazu kommen, und wie funktioniert eigentlich ein Anspruch auf Schadensersatz?
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Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat?

(25.03.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
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VPB empfiehlt: Handwerker mit Sorgfalt aussuchen
(22.08.2018) Der Bau boomt, Handwerker sind schwer zu bekommen. Trotzdem sollten Hausbesitzer, die zum Beispiel ihr Dach sanieren lassen möchten, nicht jede erstbeste Firma nehmen, die gerade Zeit hat, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Auftraggeber sollten sich Referenzen einholen, auf Zuverlässigkeit achten und Qualität - und sie sollten immer nach der Versicherung der Firma fragen.
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ARGE Baurecht: Eigentümer haftet für Schäden am Nachbarhaus
(22.02.2018) Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Haftungsfrage führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Gemäß Urteil vom 9. Februar (Aktenzeichen V ZR 311/16) muss der Auftraggeber der Leistungen für den Schaden aufkommen.
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Handwerker verursacht Brand bei Nachbar: Bauherr haftet!
(09.02.2018) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

3. Schadensersatzansprüche gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 110-131)