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BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
21 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2018, 358 | BGH - Handwerker verursacht Brand: Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude! |
IMR 2018, 163 | BGH - Grundstückseigentümer haftet auch für Brandschaden am Nachbargrundstück! |
12 Volltexturteile gefunden |
OLG Köln, Urteil vom 10.04.2018 - 25 U 30/16
1. Das Verbringen eines in Beton eingegossenen Bombenblindgängers und die daraus resultierende Explosion ist nicht risikospezifisch für das Grundstück.
2. Ein Bauschutt recycelndes Unternehmen trifft keine Sicherungspflicht betreffend das Explodieren von eventuell im Bauschutt vorhandenen Bomben.
VolltextBGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.*)
6 Nachrichten gefunden |
(22.08.2023) Einem Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge haftet ein Grundstückseigentümer für das abgebrannte Nachbarhaus. Wann kann es dazu kommen, und wie funktioniert eigentlich ein Anspruch auf Schadensersatz?
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Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat?
(25.03.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
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Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat
(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
mehr… IBR 2018, 358 BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
(22.08.2018) Der Bau boomt, Handwerker sind schwer zu bekommen. Trotzdem sollten Hausbesitzer, die zum Beispiel ihr Dach sanieren lassen möchten, nicht jede erstbeste Firma nehmen, die gerade Zeit hat, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Auftraggeber sollten sich Referenzen einholen, auf Zuverlässigkeit achten und Qualität - und sie sollten immer nach der Versicherung der Firma fragen.
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(22.02.2018) Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Haftungsfrage führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Gemäß Urteil vom 9. Februar (Aktenzeichen V ZR 311/16) muss der Auftraggeber der Leistungen für den Schaden aufkommen.
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(09.02.2018) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
mehr… BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16