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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 311/16
BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18
1. Ein Bauschutt recycelndes Unternehmen verstößt nicht gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn in seinem Betrieb Betonteile, die nicht bekanntermaßen aus einer Abbruchmaßnahme stammen, bei der mit Bomben im Beton gerechnet werden muss, vor ihrer Zerkleinerung nicht unter Einsatz technischer Mittel auf Explosivkörper untersucht werden.*)
2. Wer die Beeinträchtigung seines Nachbarn durch eine eigene Handlung verursacht, ist Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB. Seine Qualifikation als Störer hängt, anders als bei einem mittelbaren Störer und beim Zustandsstörer, nicht von dem Vorliegen entsprechender Sachgründe dafür ab, ihm die Verantwortung für das Geschehen aufzuerlegen.*)
3. Beschäftigte können selbst unmittelbarer Handlungsstörer nur sein, wenn ihnen ein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt, aber nicht, wenn sie weisungsgebunden sind.*)
4. Die Regelung in § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf Beeinträchtigungen nicht entsprechend anwendbar, die durch die - unverschuldete - Explosion eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg verursacht werden.*)
VolltextLG Darmstadt, Urteil vom 15.06.2018 - 8 O 134/16
Der Geschädigte, der eine beschädigte Sache in diesem Zustand behält und den Schaden nicht beseitigen lässt, hat im Rahmen des deliktischen Schadensersatzes wegen seiner Eigentumsverletzung keinen Anspruch auf Ersatz der fiktiven Schadensbeseitigungskosten (Anschluss an die Argumentation in BGH, IBR 2018, 196).*)
VolltextOLG Köln, Urteil vom 10.04.2018 - 25 U 30/16
1. Das Verbringen eines in Beton eingegossenen Bombenblindgängers und die daraus resultierende Explosion ist nicht risikospezifisch für das Grundstück.
2. Ein Bauschutt recycelndes Unternehmen trifft keine Sicherungspflicht betreffend das Explodieren von eventuell im Bauschutt vorhandenen Bomben.
VolltextBGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.*)
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Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat
(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
mehr… IBR 2018, 358 BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
(22.08.2018) Der Bau boomt, Handwerker sind schwer zu bekommen. Trotzdem sollten Hausbesitzer, die zum Beispiel ihr Dach sanieren lassen möchten, nicht jede erstbeste Firma nehmen, die gerade Zeit hat, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Auftraggeber sollten sich Referenzen einholen, auf Zuverlässigkeit achten und Qualität - und sie sollten immer nach der Versicherung der Firma fragen.
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(22.02.2018) Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Haftungsfrage führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Gemäß Urteil vom 9. Februar (Aktenzeichen V ZR 311/16) muss der Auftraggeber der Leistungen für den Schaden aufkommen.
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(09.02.2018) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
mehr… BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16