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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 302/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 5279; IMRRS 2013, 2419
BauhaftungBauhaftung
Wann ist eine Beseitigungsmaßnahme unverhältnismäßig?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 302/12

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 86 BGH - Mischwasserkanal verursacht Feuchteschäden: Schadensbeseitigung nicht unverhältnismäßig!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1276
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 721/15

1. Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259).*)

2. Eine wirksame Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken setzt u.a. voraus, dass der Adressat weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt, und dass klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - I ZR 169/10, GRUR 2013, 531)*)

3. Zur Anwendbarkeit von § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, wenn der zur Unterlassung von Werbung mittels elektronischer Post Verpflichtete die E-Mail-Adresse des Betroffenen gegen dessen Willen nutzen möchte, um sie zu Lösch- oder Sperrzwecken an seine Werbepartner weiterzuleiten*)

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IBRRS 2016, 1955; IMRRS 2016, 1183
ImmobilienImmobilien
Besitzer erfüllt Herausgabepflicht nicht: Kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen?

BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 89/15

Der Eigentümer einer Sache kann, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nach § 985 BGB nicht erfüllt, unter den Voraussetzungen der § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 2 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen.*)

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IBRRS 2016, 0514; IMRRS 2016, 0315
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Der zu Unrecht Eingetragene haftet bei verzögerter Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 202/14

Ist der vormerkungswidrig Eingetragene mit der Erfüllung des Zustimmungsanspruchs nach § 888 Abs. 1 BGB in Verzug, haftet er gemäß § 280 Abs. 1 u. 2, § 286 BGB und gemäß § 288 BGB auf Ersatz des Verzögerungsschadens (teilweise Aufgabe von BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64, BGHZ 49, 263).*)

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IBRRS 2013, 5279; IMRRS 2013, 2419
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wann ist eine Beseitigungsmaßnahme unverhältnismäßig?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 302/12

1. Für die Frage, ob ein rechtliches Leistungshindernis in Form der Versagung einer erforderlichen Genehmigung vorliegt, ist das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens maßgebend.

2. Der Schuldner kann sich nicht auf die Unverhältnismäßigkeit anderer Beseitigungsmaßnahmen berufen, wenn er die Situation zu vertreten hat, deren Beseitigung er als wirtschaftlich unzumutbar ansieht.

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IBRRS 2013, 0322
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unmöglichkeit der Maßnahme wegen behördlicher Absage?

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.11.2012 - 4 U 1050/12

Im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage führt die Versagung einer behördlichen Genehmigung dann nicht zur Unmöglichkeit der geschuldeten Maßnahme, wenn der Versagungsbescheid nicht erkennen lässt, dass die Genehmigungsbehörde alle maßgeblichen Belange hinreichend berücksichtigt und abgewogen hat.*)

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