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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 302/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 5279; IMRRS 2013, 2419
BauhaftungBauhaftung
Wann ist eine Beseitigungsmaßnahme unverhältnismäßig?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 302/12

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 86 BGH - Mischwasserkanal verursacht Feuchteschäden: Schadensbeseitigung nicht unverhältnismäßig!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 5279; IMRRS 2013, 2419
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wann ist eine Beseitigungsmaßnahme unverhältnismäßig?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 302/12

1. Für die Frage, ob ein rechtliches Leistungshindernis in Form der Versagung einer erforderlichen Genehmigung vorliegt, ist das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens maßgebend.

2. Der Schuldner kann sich nicht auf die Unverhältnismäßigkeit anderer Beseitigungsmaßnahmen berufen, wenn er die Situation zu vertreten hat, deren Beseitigung er als wirtschaftlich unzumutbar ansieht.

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IBRRS 2013, 0322
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unmöglichkeit der Maßnahme wegen behördlicher Absage?

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.11.2012 - 4 U 1050/12

Im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage führt die Versagung einer behördlichen Genehmigung dann nicht zur Unmöglichkeit der geschuldeten Maßnahme, wenn der Versagungsbescheid nicht erkennen lässt, dass die Genehmigungsbehörde alle maßgeblichen Belange hinreichend berücksichtigt und abgewogen hat.*)

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