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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 32/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2102; IMRRS 2005, 1069
ProzessualesProzessuales
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05


162 Treffer in folgenden Dokumenten:

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6 Beiträge gefunden
IMR 2015, 1026 FG Sachsen - Instandhaltungsrücklage irrelevant für Höhe der Grunderwerbsteuer
IMR 2007, 171 OLG Oldenburg - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!
IMR 2006, 81 OLG München - Mehrheitsbeschluss über erstmalige ordnungsgemäße Herstellung?
IMR 2006, 21 OLG Celle - Persönliche Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer aus Altverträgen
IBR 2005, 1225 BGH - Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer!
IBR 2005, 517 BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig!

124 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2291; IMRRS 2023, 1039; IVRRS 2023, 0402
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausschluss bestimmter Nutzungen oder baulicher Veränderungen per Beschluss?

BGH, Urteil vom 21.07.2023 - V ZR 215/21

1. Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen; das gilt auch dann, wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung (hier: fehlerhafte Angabe der Zustellanschrift) vorausgegangen ist.*)

2. Zur Frage der Majorisierung, wenn sich ein Mehrheitseigentümer, der nicht professioneller Verwalter ist, gegen den Willen der Minderheit selbst zum Verwalter bestellt.*)

3. Es ist den Wohnungseigentümern gestattet, durch Beschluss ihren Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten; dabei dürfen sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09,Rz. 10, IMRRS 2010, 0247 = NJW 2010, 3093).*)

4. Im Rahmen einer gegen einen Aufforderungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage sind nur formelle Beschlussmängel zu prüfen. Ob ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch besteht, ist in einem gegebenenfalls anzustrengenden Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren zu klären. In dem Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren ist das Gericht an die in dem Aufforderungsbeschluss niedergelegte Auffassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gebunden.*)




IBRRS 2023, 2556; IMRRS 2023, 1163; IVRRS 2023, 0472
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann ein Sondereigentümer die Baugenehmigung eines Nachbarn anfechten?

VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.07.2023 - 2 K 712/23

1. Nachbarn können nach § 42 Abs. 2 VwGO sowohl in ihrer Eigenschaft als Sondereigentümer als auch als Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum antragsbefugt sein.*)

2. Ein Nachbar hat nur dann Anspruch auf Aufhebung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, das sich - objektiv rechtlich - nicht einfügt im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, wenn das Vorhaben zugleich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt, er also dadurch einer billigerweise nicht mehr zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt wird.*)

3. ...

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IBRRS 2023, 1738; IMRRS 2023, 0794; IVRRS 2023, 0293
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.06.2023 - 2-13 S 92/22

Die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nach Inkrafttreten des WEMoG auch dann gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahre 2001 die "Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" vorsieht.*)

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IBRRS 2023, 1552; IMRRS 2023, 0716
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten: Keine Beschaffenheitsvereinbarung

OLG Koblenz, Urteil vom 17.05.2023 - 15 U 1098/22

1. Vereinbaren die Parteien eines notariellen Wohnungskaufvertrags, der Anteil an der "nach Angaben" in näher genannter Höhe bestehenden Instandhaltungsrücklage sei "im Kaufpreis enthalten", liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Der Umstand, dass die Instandhaltungsrücklage Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, spricht gegen die Annahme, der Verkäufer einer Eigentumswohnung wolle mit der Angabe einer bestimmten Höhe seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage zu einem vor dem Beurkundungszeitpunkt liegenden Stichtag die Gewährleistung für das Vorhandensein der Rücklage bei Gefahrübergang übernehmen.*)

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IBRRS 2023, 1507; IMRRS 2023, 0692
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens

LG München I, Beschluss vom 14.12.2022 - 36 S 6500/22 WEG

1. Ein Recht der Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch besteht gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG nur am Gemeinschaftseigentum, nicht auch am Gemeinschaftsvermögen.

2. Ausgeschlossen als Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 2 WEG Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden. Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG findet hierbei über ihren Wortlaut hinaus nicht nur Anwendung auf Gebäudebestandteile, sondern auch auf Räume. Räume, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, können mithin kein Sondereigentum sein.

3. Eine in einer reinen Gesetzeswiederholung bestehende Regelung in einer Teilungserklärung führt in der Regel bei einer späteren Gesetzesänderung nicht dazu, dass diese gegenüber der späteren Gesetzesänderung Vorrang genießt.

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IBRRS 2022, 3358; IMRRS 2022, 1470
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gehören Notrufendgeräte zur Haustechnik?

OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2022 - 18 U 205/21

Notrufendgeräte in einem - vermieteten - Altenheim ("Seniorenzentrum"), die nicht über spezifische Leitungen oder technische Vorrichtungen miteinander verbunden sind, lassen sich nicht als "zentrale Anlage der Haustechnik" im Sinne des Mietvertrags oder auch nur als wesentlicher Bestandteil einer solchen "zentralen Anlage" auffassen.

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IBRRS 2022, 1701; IMRRS 2022, 0696
ImmobilienImmobilien
Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

OLG Celle, Urteil vom 17.05.2022 - 4 U 19/21

Die Gesamtheit aller Eigentümer von im Gebiet eines Ferienparks belegenen Grundstücken bildet nicht schon deshalb keine Bruchteilsgemeinschaft i.S.d. §§ 741 ff. BGB, weil es keine Sache - etwa ein Grundstück - gäbe, an dem alle Mitglieder Miteigentum hätten. Denn Objekt einer Bruchteilsgemeinschaft können Rechte aller Art, nicht nur Vermögensrechte, sein, die eine Mehrheit von Berechtigten zulassen. So kann auch der Besitz Gegenstand einer Gemeinschaft i.S.d. § 741 BGB sein. Die Beteiligten halten dann gemeinsam Mitbesitz i.S.d. § 866 BGB.

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IBRRS 2022, 1424; IMRRS 2022, 0562
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweiergemeinschaft: Gegen wen richtet sich ein Aufwendungsersatzanspruch?

BGH, Urteil vom 25.03.2022 - V ZR 92/21

Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft (Fortführung von Senat, IMR 2021, 75).*)

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IBRRS 2023, 0008; IMRRS 2023, 0005; IVRRS 2023, 0002
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

FG Köln, Urteil vom 22.01.2020 - 3 K 1065/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 3420; IMRRS 2019, 1284
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geldverschiebung eines Verwalters an fremde WEG: Geld muss zurückgezahlt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2019 - 1 U 233/18

1. Eine WEG kann von einer anderen WEG dasjenige nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zurückfordern, was der gemeinsame Verwalter zur Verschleierung betrügerischer Entnahmen dorthin überwiesen hat.

2. Die beklagte WEG kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, weil ihr die Kenntnis des Verwalters als ihres Vertreters zuzurechnen ist, §§ 166 Abs. 1, 818 Abs. 4 und 819 Abs. 1 BGB.

3. Eine Vorteilsausgleichung mit Zahlungen dritter WEGs an die klagende WEG findet nicht statt.

4. Jede einzelne unberechtigte Zahlung zwischen WEGs löst je einzelne Kondiktionsansprüche aus.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 124 [11 bis 50

4 Nachrichten gefunden
Bundesgerichtshof zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten
(21.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 21.01.2010 eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmen wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Dokument öffnen mehr…

Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch für Heizungskosten eines zahlungsunfähigen früheren Eigentümers haften
(15.01.2010) Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von Heizungskosten verurteilt, die teilweise durch den Verbrauch eines früheren, mittlerweile insolventen Wohnungseigentümers angefallen sind. Die Entscheidung befasst sich mit den Fragen der (teilweisen) Rechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften und der Begründung vertraglicher Verpflichtungen durch die Gemeinschaft der Eigentümer.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2010, 1001 Dokument öffnen OLG Koblenz, 09.10.2009 - 10 U 1164/08

BGH: Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
(19.04.2007) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.Juni 2005 – V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 172, 177; Urteil vom 24. Juni 2005 – V ZR 350/03, NJW 2005, 3146) ein rechtsfähiger Verband sui generis. Ihre Rechtsfähigkeit ist auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsleben teilnehmen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2007, 302 Dokument öffnen IBR 2007, 318 Dokument öffnen IMR 2007, 195 Dokument öffnen IBR 2007, 373 Dokument öffnen IBR 2007, 374 Dokument öffnen IMR 2007, 232 Dokument öffnen BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

BFW: Änderung des Wohneigentumsgesetzes geht in richtige Richtung
Qualifikation der Wohneigentumsverwalter muss geregelt werden

(13.03.2006) Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes findet die Zustimmung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Vor allem die geplante Abschaffung des starren Einstimmigkeitsprinzips bei der Verteilung der Betriebs-, Verwaltungs- und Instandsetzungskosten verbessert die Situation für Wohneigentümer und erleichtert die Privatisierung von Wohnungsbeständen.
Dokument öffnen mehr…


2 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

WEG-Änderungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Bundesregierung [BT-Drs. 16/887] (Text-Dokument)
(vom 09.03.2006)
Dokument öffnen Text

Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

Gegenäußerung der BReg zur Stellungnahme des BRat zum WEG-Änderungsgesetz
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 08.07.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 08.07.2005)
Dokument öffnen Text

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
VI. Vertretergeschäfte

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
II. Personeller Anwendungsbereich
2. Bestellerausnahmen

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin ( Rn. 82-87)



1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

VI. Wohnungseigentum (BGB § 566 Rn. 79-84)