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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 32/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2102; IMRRS 2005, 1069
ProzessualesProzessuales
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05


162 Treffer in folgenden Dokumenten:

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6 Beiträge gefunden
IMR 2015, 1026 FG Sachsen - Instandhaltungsrücklage irrelevant für Höhe der Grunderwerbsteuer
IMR 2007, 171 OLG Oldenburg - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!
IMR 2006, 81 OLG München - Mehrheitsbeschluss über erstmalige ordnungsgemäße Herstellung?
IMR 2006, 21 OLG Celle - Persönliche Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer aus Altverträgen
IBR 2005, 1225 BGH - Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer!
IBR 2005, 517 BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig!

124 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2568; IMRRS 2019, 0951; IVRRS 2019, 0372
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungen: Höhe des Streitwerts?

KG, Beschluss vom 31.07.2019 - 24 W 38/19

1. Stützt der Kläger eine Anfechtungsklage auf Einwendungen gegen die Abrechnung insgesamt, bemisst sich das Interesse der Parteien gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG grundsätzlich nach dem hälftigen Nennbetrag der Abrechnung.*)

2. Wendet sich der Kläger gegen eine streitige Kostenposition in den Einzelabrechnungen, ist für die Ermittlung des Interesses des Klägers gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG der Wert dieser Kostenposition maßgeblich. Wendet sich der Kläger allerdings nicht gegen die Pflicht, Kosten für eine Kostenposition tragen zu müssen, sondern hält er nur einen oder mehrere Berechnungsfaktoren oder den Umlageschlüssel für unzutreffend und meint, auf ihn seien für die Kostenposition bei einer ordnungsmäßigen Berechnung weniger Kosten umzulegen gewesen, ist das Interesses des Klägers gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG nach dem angenommenen Unterschiedsbetrag bei Anwendung des von ihm für richtig erachteten Umlageschlüssels bzw. der von ihm für richtig erachteten Berechnungsfaktoren zu berechnen.*)

3. Greift ein Wohnungseigentümer den Beschluss an, mit dem die Abrechnung und die Einzelabrechnungen nach § 28 Abs. 5 WEG genehmigt worden sind, richtet sich die Festsetzung des Streitwerts gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG in der Regel am Fünffachen Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen aus.*)

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IBRRS 2020, 1286; IMRRS 2020, 0553; IVRRS 2020, 0226
ProzessualesProzessuales
Baurechtliche Abwehransprüche innerhalb einer Eigentümergemeinschaft?

VG Berlin, Urteil vom 28.05.2019 - 19 K 12.16

Gegen Störungen, die ihren Ursprung auf dem gemeinschaftlichen Grundstück haben, kann nur zivilrechtlich vorgegangen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Störer Mitglied der Gemeinschaft ist oder nicht.

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IBRRS 2020, 1620; IMRRS 2020, 0713
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Mehrvertretungsgebühr für geborene Ansprüche der Gemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 27.05.2019 - 17 W 71/17

1. Kann die Klage durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband erhoben werden, scheidet die Erstattung des "Mehrvertretungszuschlags" (RVG VV Nr. 1008) im Kostenfestsetzungsverfahren aus.

2. Dabei ist es irrelevant, ob die Klage jeweils individuell durch sämtliche Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Streitgenossen im Wege der subjektiven Klagenhäufung oder ob die Klage durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband erhoben wird.

3. In ersterem Fall kann der Rechtsanwalt aber zumindest gegenüber seinen Auftraggebern die nach RVG VV Nr. 1008 erhöhte Verfahrensgebühr abrechnen.

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IBRRS 2019, 1364; IMRRS 2019, 0511; IVRRS 2019, 0197
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe für WEG?

BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZB 111/18

Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.*)

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IBRRS 2019, 1081; IMRRS 2019, 0414
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!

BGH, Urteil vom 14.12.2018 - V ZR 2/18

1. Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung.*)

2. Der Verwalter wird weder durch einen konkreten Fortgeltungsbeschluss noch durch eine generelle Fortgeltungsvereinbarung von der Pflicht entbunden, auch für das folgende Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.*)

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IBRRS 2019, 0251; IMRRS 2019, 0109
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann Verwalter in Teilungserklärung allumfassend ermächtigt werden?

AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 10.12.2018 - 80 C 1725/17 WEG

1. Eine Teilungserklärung unterliegt nicht der Kontrolle nach den §§ 307 ff. BGB. Eine Inhaltskontrolle erfolgt nur über § 242 BGB.

2. Wird per Teilungserklärung "mit Wirkung für und gegen die Sondereigentümer ... der Verwalter im Rahmen seiner Verwaltertätigkeit berechtigt, Verträge (z. B. Dienst-, Werk- und Zulieferungsverträge) abzuschließen und aufzulösen (z. B. ... zur Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und zur Vornahme gärtnerischer Arbeiten usw.)", so ist diese Klausel wirksam, da sie noch nicht in den Kernbereich der Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer eingreift (es bleibt ihnen etwa unbenommen, selbst Beschlüsse zu fassen).

3. Beinhaltet die Teilungserklärung eine Blankoermächtung des Verwalters zur Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. bestimmter Bereiche (hier etwa Sanierung und Instandsetzung), so ist dies wirksam.

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IBRRS 2019, 0224; IMRRS 2019, 0090; IVRRS 2019, 0037
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer haften gesamtschuldnerisch für Kanalbenutzungsgebühren

OVG Bremen, Beschluss vom 23.11.2018 - 2 B 194/18

§ 10 Abs. 8 WEG steht einer gesamtschuldnerische Haftung für Kanalbenutzungsgebühren nicht entgegen.*)

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IBRRS 2019, 0973; IMRRS 2019, 0373
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer haftet nicht für sog. Sozialverbindlichkeiten

BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 279/17

Eine Haftung des Wohnungseigentümers gem. § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.*)

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IBRRS 2019, 0081; IMRRS 2019, 0050; IVRRS 2019, 0017
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
WEG kann bei Betrieb eines Blockheizkraftwerks gewerblich tätig sein

BFH, Urteil vom 20.09.2018 - IV R 6/16

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S.d. § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a AO durchzuführen ist.*)

2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks).*)

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IBRRS 2018, 2240; IMRRS 2018, 0809
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durchführung von Beschlüssen: Verwalter haftet für seine Pflichtverletzung und nicht WEG

BGH, Urteil vom 08.06.2018 - V ZR 125/17

1. Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft den Verwalter und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft; daher begründen Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, IMR 2012, 422 = NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff.; Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, IBR 1999, 322 = BGHZ 207, 40 Rn. 15).*)

2. Ein Wohnungseigentümer kann von dem Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG erfüllt; dieser Anspruch kann ggf. im Klageweg durchgesetzt werden.

3. Handwerker, Bauleiter oder Architekten, die der Verwalter zur Durchführung einer beschlossenen Sanierung im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt, sind im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfen des Verbands im Sinne von § 278 Abs. 1 BGB; für Schäden, die solche Auftragnehmer schuldhaft am Sondereigentum verursachen, haftet regelmäßig nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern der Schädiger aufgrund der Verletzung von Pflichten aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (Abgrenzung zu dem Senatsbeschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98, BGHZ 141, 224 ff.).




IBRRS 2018, 2119; IMRRS 2018, 0756
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14

1. Grundsätzlich stehen jedem einzelnen Erwerber auch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum sämtliche Mängelansprüche zu.

2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ansprüchen auf Erfüllung, Nacherfüllung, Selbstvorname mit Aufwendungsersatz oder Vorschuss an sich gezogen, ist der einzelne Erwerber von der Verfolgung dieser Rechte ausgeschlossen.

3. Beschließen die Eigentümer, einen Sachverständigen mit einer für alle Beteiligten verbindlichen Mangelbeurteilung zu beauftragen, haben sie - inzidenter - auch die Ausübung der Rechte wegen dieser Mängel an sich gezogen.

4. Die Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme der Anlagen und Bauteile, die im gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer stehen (...), erfolgt für die Wohnungseigentümer (Erwerber) durch einen von dem Verwalter zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen.", benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

5. Der Beginn der fünfjährigen Verjährung ist nicht zwingend an die Abnahme der Werkleistung geknüpft. Die Verjährungsfrist beginnt auch zu laufen, wenn der Besteller das Werk zwar nicht abgenommen hat, er aber gleichwohl keine Erfüllung des Vertrags mehr verlangt oder das vertragliche Erfüllungsverhältnis aus anderen Gründen in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis umgewandelt ist.

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IBRRS 2018, 1146; IMRRS 2018, 0403
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Direktanspruch der Wohnungseigentümer gegeneinander!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2017 - 2-13 S 71/16

Zum unmittelbaren Ausgleichsanspruch der Wohnungseigentümer in einer 2er WEG.*)

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IBRRS 2017, 2886; IMRRS 2017, 1191
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fußgänger rutscht in Tiefgaragen-Ausfahrtsbereich aus: WEG haftet nicht!

LG Heidelberg, Urteil vom 28.07.2017 - 3 O 128/17

1. Keine Haftung der Wohnungseigentumsgemeinschaft wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines von ihr in der Tiefgarage betriebenen öffentlichen Parkhauses gegenüber einer Passantin, die bei niederschlagsbedingter Nässe in einem Bereich verunfallt, der für den bestimmungsgemäßen Zutritt durch Fußgänger ersichtlich nicht vorgesehen ist (Ausrutschen auf einem Wasserablaufgitter in der als solche deutlich kenntlich gemachten Ausfahrt für die parkenden Kraftfahrzeuge zum Verlassen der Tiefgarage).*)

2. In einem solchen Ausfahrtbereich sind etwaige Verkehrssicherungspflichten des Inhabers oder Betreibers eines öffentlichen Parkhauses maßgeblich und vorrangig nach den Bedürfnissen des fahrenden bzw. ausfahrenden Kraftfahrzeugverkehrs zu richten und gerade nicht im Hinblick auf eine etwaige Nutzung durch Fußgänger, die entgegen der ohne weiteres erkennbaren Widmung bestimmungswidrig erfolgt.*)

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IBRRS 2017, 4097; IMRRS 2017, 1691; IVRRS 2017, 0661
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2017 - 5 S 2602/15

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht nur als Sondereigentümer seiner Wohnung, sondern auch als Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts.*)

2. Soweit die Vorschriften über die Abstandsflächen und den Brandschutz Nachbarschutz für ein gemeinschaftliches Eigentum begründen, handelt es sich nicht um ein gemeinschaftsbezogenes Recht der Wohnungseigentümer im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, dessen Ausübung kraft Gesetzes der Gemeinschaft der Eigentümer übertragen ist (sogenannte geborene Ausübungsbefugnis).*)

3. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch eine Baugenehmigung daher auch in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern die Anfechtung der Baugenehmigung nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (sogenannte gekorene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG).*)

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IBRRS 2017, 1480
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
GbR aus natürlicher und juristischer Person ist kein Verbraucher!

BGH, Urteil vom 30.03.2017 - VII ZR 269/15

1. Auf Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge) finden die Vorschriften der §§ 307 bis 309 BGB auf vom Unternehmer vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

2. Eine als Außengesellschaft rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, ist unabhängig davon, ob sie lediglich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich oder selbständig beruflich tätig ist, nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB in der bis zum 13.06.2014 geltenden Fassung.*)

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IBRRS 2017, 1631; IMRRS 2017, 0658
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeld steht ausschließlich der Gemeinschaft zu!

BGH, Urteil vom 10.02.2017 - V ZR 166/16

1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht.*)

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IBRRS 2017, 1200; IMRRS 2017, 0476; IVRRS 2017, 0179
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gehweg beeinträchtigt Gemeinschaftseigentum: Nur die Gemeinschaft kann klagen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.12.2016 - 8 S 2442/14

1. Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradweges auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.*)

2. Ein Mitglied des Gemeinderats, das wegen Befangenheit mit dem eigenen Stuhl ein Stück nach hinten von Sitzungstisch des Gremiums abrückt, sich dabei aber immer noch vor der ersten Sitzreihe der Zuschauer befindet, verlässt nicht im Sinne des § 18 Abs 5 GemO-BW die Sitzung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2017, 3832; IMRRS 2017, 1578
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

LG Berlin, Urteil vom 13.12.2016 - 85 S 23/15 WEG

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2603; IMRRS 2016, 1543
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Abrechnung auf geeichte Messgeräte stützen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 A 1150/15

1. Die vom WEG-Verwalter aufzustellende Jahresrechnung schafft die Grundlage für einen verbindlichen Beschluss über die Lasten- und Kostentragungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer.

2. Verwendet der Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht (mehr) geeichte Zähler und erstellt auf dieser Grundlage unzulässigerweise Jahresabrechnungen, besteht Anlass zu ordnungsgebehördlichem Einschreiten. Zählermesswerte - auch solche von Zwischenzählern - dienen dem geschäftlichen Verkehr.

3. Geeichte Messgeräte sollen verlässliche Abrechnungen ermöglichen und damit verhindern, dass in zivilrechtlichen Streitigkeiten die abgelesenen Messwerte nachgewiesen werden müssen.

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IBRRS 2016, 3269; IMRRS 2016, 1852
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Beschluss über Jahresabrechnung unter Vorbehalt!

AG Lüneburg, Urteil vom 29.03.2016 - 39 C 295/15

1. Ist die Verwaltungsabrechnung mit Mehrheitsbeschluss der WEG-Versammlung wirksam genehmigt worden, ist der daraus resultierende Hausgeldanspruch fällig.

2. Die Jahresabrechnung ist auf die Kosten des betreffenden Wirtschaftsjahres unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt. Beitragsrückstände sind kein zulässiger Bestandteil einer Jahresabrechnung

3. Ein Beschluss über die Jahresabrechnung ist bedingungsfeindlich. Ergeht er unter dem Vorbehalt noch vorzunehmender Änderungen ist er unwirksam und ein Hausgeldanspruch wird nicht fällig.

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IBRRS 2016, 1054; IMRRS 2016, 0675
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer können Grundstückserwerb beschließen!

BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 75/15

1. Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen. An der erforderlichen Beschlusskompetenz fehlt es nur dann, wenn es sich offenkundig nicht um eine Verwaltungsmaßnahme handelt.*)

2. Der Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht jedenfalls dann in aller Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb aufrechterhalten werden soll.*)

3. Die Kosten des Erwerbs eines Grundstücks stellen einen besonderen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 21 Abs. 7 WEG dar, dessen Verteilung die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit abweichend von dem gesetzlichen Kostenverteilungsmaßstab des § 16 Abs. 2 WEG regeln können.*)




IBRRS 2017, 1636; IMRRS 2017, 0661; IVRRS 2017, 0250
SteuerrechtSteuerrecht
Wohnung ersteigert: Instandhaltungsrücklage wirkt nicht steuermindernd!

BFH, Urteil vom 02.03.2016 - II R 29/15

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

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IBRRS 2016, 1858; IMRRS 2016, 1133
SteuerrechtSteuerrecht
Wohnung ersteigert: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um Instandhaltungsrücklage zu kürzen!

BFH, Urteil vom 02.03.2016 - II R 27/14

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.*)

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.12.2015 - V ZB 103/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 2849; IMRRS 2015, 1254
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Darlehensaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft?

BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 244/14

1. Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.*)

2. Voraussetzung ist allerdings, dass das Risiko einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung erörtert wurde; dies muss aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen.*)

3. Ob ein Beschluss über eine Kreditaufnahme sich im Übrigen in den Grenzen des den Wohnungseigentümern zustehenden Gestaltungsermessens hält, kann nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden.*)




IBRRS 2015, 0958; IMRRS 2015, 0568
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.*)

2. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten - wie etwa einem Energielieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs - handelt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.*)

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IBRRS 2015, 1708
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 109/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 1899; IMRRS 2015, 0731
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Keine Insolvenzgeld-Umlage für WEG-Beschäftigte

BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R

Wohnungseigentumsgemeinschaften können zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw) nicht herangezogen werden.

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IBRRS 2015, 0886; IMRRS 2015, 0526
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Keine Fortführung eines offenen Treuhandkontos durch den Verwalter!

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.07.2014 - 16 S 46/14

Die Führung der Konten der Gemeinschaft nicht auf ihren Namen, sondern auf den Namen des Verwalters (offenes Treuhandkonto) entspricht regelmäßig nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 WEG, wenn eine Weiterführung des bisherigen offenen Treuhandkontos nicht wegen der Besonderheiten des Einzelfalles ausnahmsweise geboten ist.

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IBRRS 2014, 2039; IMRRS 2014, 1099
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Instandhaltungsrücklage ist für Höhe der Grunderwerbsteuer irrelevant

FG Sachsen, Urteil vom 25.06.2014 - 6 K 193/12

1. Wird eine Eigentumswohnung bei einer Zwangsversteigerung erworben, ist das Meistgebot ohne eine Kürzung um die anteilige Instandhaltungsrücklage als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen.*)

2. Seit der mit Wirkung ab 1.7.2007 erfolgten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) steht die bereits gebildete Instandhaltungsrücklage in der Rechtsträgerschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht etwa des einzelnen Wohnungseigentümers und kann daher weder bei einem rechtsgeschäftlichen Eigentümerwechsel noch bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung Gegenstand des Erwerbsvorgangs sein.*)

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IBRRS 2014, 2127
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schließung der Abfallschächte im Hochhaus ist zulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2014 - 7 A 1844/12

Die Schließung der vorhandenen Abfallschächte in einem Hochhaus ist unter dem Gesichtspunkt der Mülltrennung zulässig.

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IBRRS 2014, 0947; IMRRS 2014, 0462
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss Vollmachtsurkunde vorlegen!

BGH, Urteil vom 20.02.2014 - III ZR 443/13

§ 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar.*)

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IBRRS 2014, 0911; IMRRS 2014, 0436
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgabenschuld: Gemeinschaft muss Eigentümer frei stellen

BGH, Urteil vom 14.02.2014 - V ZR 100/13

1. Eine von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar.*)

2. Im Innenverhältnis ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der Wohnungseigentümer die Abgabenforderung aus eigenen Mitteln, steht ihm gegen die Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch zu.*)

3. Ein Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides berechtigen die Gemeinschaft grundsätzlich nicht zu einer Zahlungsverweigerung, wenn der Wohnungseigentümer die Möglichkeit offen gehalten hat, die Rechtmäßigkeit des Bescheides verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.*)

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IBRRS 2014, 0692; IMRRS 2014, 0318
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Krimineller Verwalter: Was muss sich WEG zurechnen lassen?

BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 436/12

Eine entsprechend § 166 Abs. 1 BGB erfolgende Zurechnung des Wissens eines Vertreters des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt auch dann nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch zwar nicht gegen den Vertreter selbst richtet, jedoch mit einem gegen ihn gerichteten Anspruch in einem so engen Zusammenhang steht, dass auch hier die Befürchtung besteht, der Vertreter werde nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. März 2011 - II ZR 301/09, NJW-RR 2011, 832 und vom 12. Juni 1989 - II ZR 334/87, NJW-RR 1989, 1255).*)




IBRRS 2014, 0910; IMRRS 2014, 0435
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmverbot eines Eigentümers

BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 85/13

Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.*)

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IBRRS 2014, 0795; IMRRS 2014, 1717
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächen: Zustimmung des Voreigentümers bindend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11

1. Ein Sondereigentümer ist berechtigt, mittels einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage solche Beeinträchtigungen abzuwehren, die ihre rechtliche Grundlage in der einem außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehenden Dritten erteilten Genehmigung haben, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.

2. Der Eigentümer kann sich nicht auch auf eine Verletzung des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentümer berufen, da er diesbezüglich nicht klagebefugt ist.

3. Die Zustimmung zu einem Bauvorhaben bewirkt einen Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger Nachbarrechte, wenn sie sich eindeutig auf ein konkretes Bauvorhaben bezieht. Diese Zustimmung ist auch für den neuen Eigentümer verbindlich.

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IBRRS 2014, 1441; IMRRS 2014, 0809
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sicherheitstechnische Einrichtungen: Bauaufsichtliche Anordnung ist an Verwalter zu richten!

VG Bayreuth, Urteil vom 07.11.2013 - B 2 K 13.700

1. Die Erfüllung von Prüfpflichten für sicherheitstechnische Einrichtungen, die Gemeinschaftseigentum stehen, fällt in den Verantwortungsbereich des Verwalters. Dieser ist sowohl den Wohnungseigentümern als auch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Wahrnehmung dieser Aufgabe berechtigt und verpflichtet. Bauaufsichtliche Anordnungen im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Einrichtungen sind deshalb in erster Linie an den Verwalter als Adressaten zu richten.

2. Es ist grundsätzlich auch denkbar, dass eine sicherheitstechnische Einrichtungen betreffende bauaufsichtliche Anordnung nicht an den Verwalter, sondern an die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet wird. Da mit einer solchen Auswahl von der rechtlich verankerten Kompetenzverteilung nach dem WEG abgewichen wird, bedarf sie zur Ausübung des Auswahlermessens einer gerichtlich nachprüfbaren Begründung.

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IBRRS 2014, 0342; IMRRS 2014, 0165
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ProzessualesProzessuales
Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

LG Duisburg, Urteil vom 22.08.2013 - 8 O 22/13

1. Die Verjährung eines Anspruchs kann nur durch eine Rechtshandlung des zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung materiell Berechtigten gehemmt werden; dies kann auch der gewillkürte Prozessstandschafter sein.*)

2. Allein aus der Rechten- und Pflichtenstellung des Verwalters einer WEG kann dieser das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht herleiten. Daher wird durch ein vom Verwalter im eigenen Namen geführtes selbständiges Beweisverfahren, das mögliche Ansprüche der WEG gegenüber Dritten zum Gegenstand hat, die Verjährung dieser Ansprüche grundsätzlich nicht gehemmt.*)

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IBRRS 2013, 2998; IMRRS 2013, 1590
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtwirtschaftsplan: Hausgeldvorschüsse als Einnahmen?

BGH, Urteil vom 07.06.2013 - V ZR 211/12

In dem Gesamtwirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.*)

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IBRRS 2013, 4264; IMRRS 2013, 2055
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Privatsachverständigen bei Mängelbegutachtung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12

1. Wurde gegen einen Gesellschafter einer GbR vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit der GbR ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, tritt die verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchführung eines solchen Verfahrens nicht automatisch im Sinne einer gedachten Rubrumsberichtigung bei der Gesellschaft ein. Dies gilt, wenn auch im Wege der Auslegung der Antragsschrift nicht festgestellt werden kann, dass neben dem Gesellschafter auch die GbR Rechtssubjekt des selbständigen Beweisverfahrens sein sollte.*)

2. Soll durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung eines gegen eine Partnerschaftsgesellschaft gerichteten Anspruchs gehemmt bzw. unterbrochen werden, so muss die Partnerschaftsgesellschaft vom Antragsteller in das selbständigen Beweisverfahren einbezogen werden, was jedenfalls im Wege der Auslegung festgestellt werden kann.*)

3. Die subjektive bzw. objektive Klageerweiterung ist nicht durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz möglich.*)

4. Die Verweigerung der Zustimmung zur Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz auf eine bisher am Prozess nicht beteiligte Partei ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihm zuzumuten ist, in den Prozess einzutreten.*)

5. Zum Ende der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB und der Feststellung der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)

6. Zur Einordnung des Sachverständigen-/Gutachtensauftrages als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB und zur Haftung des Privatsachverständigen.*)

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Bundesgerichtshof zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten
(21.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 21.01.2010 eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmen wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
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Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch für Heizungskosten eines zahlungsunfähigen früheren Eigentümers haften
(15.01.2010) Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von Heizungskosten verurteilt, die teilweise durch den Verbrauch eines früheren, mittlerweile insolventen Wohnungseigentümers angefallen sind. Die Entscheidung befasst sich mit den Fragen der (teilweisen) Rechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften und der Begründung vertraglicher Verpflichtungen durch die Gemeinschaft der Eigentümer.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2010, 1001 Dokument öffnen OLG Koblenz, 09.10.2009 - 10 U 1164/08

BGH: Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
(19.04.2007) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.Juni 2005 – V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 172, 177; Urteil vom 24. Juni 2005 – V ZR 350/03, NJW 2005, 3146) ein rechtsfähiger Verband sui generis. Ihre Rechtsfähigkeit ist auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsleben teilnehmen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2007, 302 Dokument öffnen IBR 2007, 318 Dokument öffnen IMR 2007, 195 Dokument öffnen IBR 2007, 373 Dokument öffnen IBR 2007, 374 Dokument öffnen IMR 2007, 232 Dokument öffnen BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

BFW: Änderung des Wohneigentumsgesetzes geht in richtige Richtung
Qualifikation der Wohneigentumsverwalter muss geregelt werden

(13.03.2006) Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes findet die Zustimmung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Vor allem die geplante Abschaffung des starren Einstimmigkeitsprinzips bei der Verteilung der Betriebs-, Verwaltungs- und Instandsetzungskosten verbessert die Situation für Wohneigentümer und erleichtert die Privatisierung von Wohnungsbeständen.
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Gesetzentwürfe

WEG-Änderungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Bundesregierung [BT-Drs. 16/887] (Text-Dokument)
(vom 09.03.2006)
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Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

Gegenäußerung der BReg zur Stellungnahme des BRat zum WEG-Änderungsgesetz
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 08.07.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 08.07.2005)
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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
VI. Vertretergeschäfte

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
II. Personeller Anwendungsbereich
2. Bestellerausnahmen

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin ( Rn. 82-87)



1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

VI. Wohnungseigentum (BGB § 566 Rn. 79-84)