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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 233/06
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Volltext7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2008, 326 | BGH - BGH ändert Anforderungen an die Kontrolle einer Wohnraumbeheizung! |
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11
1. Mit der Erklärung des Versicherers, die Leistung abzulehnen, endet die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheitsverletzungen.*)
2. Will der Versicherer nach einer Leistungsablehnung wieder in die Sachprüfung eintreten und dafür den Schutz vertraglich vereinbarter Obliegenheiten erneut in Anspruch nehmen, muss er dies gegenüber dem Versicherungsnehmer zweifelsfrei klarstellen.*)
3. Die in Nr. 17 VGB 98 geregelte Verwirkung des Leistungsanspruchs infolge einer vom Versicherungsnehmer versuchten oder vollendeten arglistigen Täuschung des Versicherers greift nicht ein bei Angaben des Versicherungsnehmers, die dieser erst nach einer Leistungsablehnung des Versicherers in einem Wiederaufnahmeantrag macht (Fortführung des Senatsurteils vom 7. Juni 1989 IVa ZR 101/88, BGHZ 107, 368, 370 f. m.w.N.).*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10
1. Die Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 Satz 1 bis Satz 3 VGB 88) ist unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat. Der Versicherer kann deshalb bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG geltend machen.*)
2. Auf die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten (hier: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 Abs. 2 VVG) kann sich der Versicherer weiterhin berufen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZR 28/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(09.07.2008) Versicherer dürfen nicht von Hauseigentümern verlangen, dass sie in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren. Auf dieses verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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(08.07.2008) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren.
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