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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 233/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2320; IMRRS 2008, 1373
ImmobilienImmobilien
"Genügend häufige" Kontrolle der Beheizung im Winter

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 326 BGH - BGH ändert Anforderungen an die Kontrolle einer Wohnraumbeheizung!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 4421; IMRRS 2011, 3170
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Sanktionsregelung für Obliegenheitsverletzungen

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10

1. Die Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 Satz 1 bis Satz 3 VGB 88) ist unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat. Der Versicherer kann deshalb bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG geltend machen.*)

2. Auf die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten (hier: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 Abs. 2 VVG) kann sich der Versicherer weiterhin berufen.*)

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IBRRS 2008, 2320; IMRRS 2008, 1373
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Genügend häufige" Kontrolle der Beheizung im Winter

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06

Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)

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2 Nachrichten gefunden
Auch Hauseigentümer dürfen ungestört in Urlaub
(09.07.2008) Versicherer dürfen nicht von Hauseigentümern verlangen, dass sie in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren. Auf dieses verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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BGH zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit
(08.07.2008) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren.
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