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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 233/06
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2008, 326 | BGH - BGH ändert Anforderungen an die Kontrolle einer Wohnraumbeheizung! |
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10
1. Die Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 Satz 1 bis Satz 3 VGB 88) ist unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat. Der Versicherer kann deshalb bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG geltend machen.*)
2. Auf die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten (hier: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 Abs. 2 VVG) kann sich der Versicherer weiterhin berufen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)
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(09.07.2008) Versicherer dürfen nicht von Hauseigentümern verlangen, dass sie in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren. Auf dieses verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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(08.07.2008) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren.
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