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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 233/06
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IBRRS 2008, 2320; IMRRS 2008, 1373
Immobilien
"Genügend häufige" Kontrolle der Beheizung im Winter
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
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IBRRS 2008, 2320; IMRRS 2008, 1373
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Immobilien
"Genügend häufige" Kontrolle der Beheizung im Winter
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
Auch Hauseigentümer dürfen ungestört in Urlaub
(09.07.2008) Versicherer dürfen nicht von Hauseigentümern verlangen, dass sie in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren. Auf dieses verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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(09.07.2008) Versicherer dürfen nicht von Hauseigentümern verlangen, dass sie in Frostperioden ihre Heizung im Drei-Tages-Rhythmus kontrollieren. Auf dieses verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weist Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse hin.
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BGH zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit
(08.07.2008) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren.
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(08.07.2008) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren.
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