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Sind schrumpfende Bitumendachbahnen ein Ausführungsfehler?
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße


Bei 130 Euro pro Stunde ist Schluss!
LG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2022
Auch bei erheblichen fachlichen und technischen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten kommt ein über 130 Euro pro Stunde hinausgehender Stundenvergütungssatz nicht in Betracht.