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Befangenheit eines Sachverständigen aufgrund von Äußerungen während eines Verhandlungstermins
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2025
Die Äußerung eines Sachverständigen, ein Prozessbevollmächtigter verfüge nicht über die Fähigkeit zur Selbstkritik und jedes seitens des Bevollmächtigten geäußerte Wort sei nicht richtig, führt nicht zu einer Befangenheit des Sachverständigen.
Zugehörige Dokumente:

Beitrag in Kürze
Befangenheitsantrag trotz vorheriger Einlassung!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2025
Die Einlassung der Partei zur Sache und/oder die Antragstellung in der Verhandlung hindern gemäß § 43 ZPO oder § 295 ZPO grundsätzlich nicht die Anbringung eines Befangenheitsgesuchs gegen den Sachverständigen.*)