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Verhältnismäßige Unverhältnismäßigkeit
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße


Wer wird durch eine Vergütungsvereinbarung gebunden?
LSG Sachsen, Beschluss vom 23.01.2025
Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG binden allein die Vertragspartner. Der Kostenschuldner haftet allein für für die gesetzliche Vergütung.*)