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Derzeit 125.274 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 169 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 71 Urteile neu eingestellt.

Über 39.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Hervorzuhebende Urteile zum Sachverständigenrecht

2 Urteile - (71 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 29. März

IBRRS 2023, 0921
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Verzögerte Bearbeitung ist ein Befangenheitsgrund!

LG Darmstadt, Beschluss vom 16.12.2022 - 13 OH 101/16

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn die Art und Weise der Abarbeitung des Gutachtenauftrags insbesondere angesichts der Dauer der Bearbeitung und des schlussendlich vorgelegten Ergebnisses objektiv schlechthin unvertretbar erscheint und subjektiv den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken kann, wenn sich die verzögerte Bearbeitung so sehr von dem normalerweise üblichen Verfahren entfernt hat, dass diese den Schluss nahelegt, dem Sachverständigen sei das nachvollziehbare Interesse einer Partei an der Auseinandersetzung mit ihren Einwänden und einer zeitnahen Beendigung des Verfahrens gleichgültig.*)

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Online seit 27. März

IBRRS 2023, 0890
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Vorprüfung wird nicht vergütet!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2022 - 2 W 21/22

1. Sachverständige erhalten als Vergütung ein Honorar für ihre Leistungen. Hierzu gehören grundsätzlich noch nicht Aufwände zur Prüfung, ob er zu ihrer Erbringung überhaupt in der Lage ist oder ob mögliche Ablehnungsgründe bestehen können.

2. Eine Ausnahme wird für den Fall anerkannt, dass ein Sachverständiger sich für diese Prüfung intensiv mit den Gerichtsakten beschäftigt und dafür erhebliche Zeit aufwendet; die Grenze wird hier bei einer Stunde gesehen.

3. Die für die Vorprüfung nach aufgewandte Zeit kann jedenfalls nur dann ein erstattungsfähiges Honorar des Sachverständigen begründen, wenn sie „erforderlich“ war. Daran fehlt es, wenn schon aus dem Beweisbeschluss oder der Klageschrift ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt.

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