Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 65/14
BGH, Urteil vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14
IBRRS 2014, 1967; IMRRS 2014, 1054
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZR 65/14
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 22 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IVR 2016, 102 | BGH - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO durch das Revisionsgericht |
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14
1. Verhindert der Mieter - etwa indem er Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig nicht duldet oder ihre Duldung von ungerechtfertigten Forderungen abhängig macht - unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, dass er sich ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die Minderung berufen kann, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen gewesen wäre und der Vermieter wieder die ungeminderte Miete hätte verlangen dürfen.*)
2. Bei der infolge einer Erhaltungsmaßnahme erlittenen Umsatzeinbuße handelt es sich nicht um eine Aufwendung im Sinn von § 555 a Abs. 3 BGB.*)
3. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters aufgrund einer Erhaltungsmaßnahme (hier: Umsatzausfall) nicht allein deshalb, weil er die Maßnahme veranlasst hat.*)
4. Ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete ist bei gewerblichen Mietverhältnissen erheblich im Sinn des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 23.07.2008 - XII ZR 134/06 - NJW 2008, 3210 = IMR 2008, 371).*)
5. Bei Mietverhältnissen, die nicht Wohnraum betreffen, kann ein Rückstand von einer Monatsmiete oder weniger auch - und nur dann - erheblich im Sinn des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB sein, wenn besondere Einzelfallumstände hinzutreten. Als solche kommen in der Gewerberaummiete neben der Kreditwürdigkeit des Mieters insbesondere die finanzielle Situation des Vermieters und die Auswirkungen des konkreten Zahlungsrückstands auf diese in Betracht.*)
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZR 65/14
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der aus einem vorläufig vollstreckbaren Herausgabe- und Räumungsurteil betriebenen Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz.*)
Volltext18 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
3. Ausschluss der Minderung (BGB § 537 Rn. 10)
2. Verhältnis der sonstigen Vollstreckungsschutzregeln ( Rn. 10-12)
2. Kündigungstatbestände (BGB § 543 Rn. 168-172)
2. Aktive Verursachung des Mangels (BGB § 536a Rn. 69-71)
5. Schadensersatz (BGB § 555f Rn. 21-22)
II. Mangel und Mietersphäre (BGB § 536 Rn. 282-283)
7. Vom Mieter zu vertretende Gebrauchsstörungen (BGB § 535 Rn. 413-416)
C. Aufwendungsersatzanspruch des Mieters (Abs. 3) (BGB § 555a Rn. 41-46)
II. Mangelbedingter Schadensersatz, Schimmel (BGB § 536 Rn. 363-367)
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |