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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 50/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 2908; IMRRS 2013, 1548
GewerberaummieteGewerberaummiete
Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess

BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IMR 2013, 390 BGH - Zahlungsklage im Urkundenprozess: Manchmal ein Risiko!
IBR 2012, 1261 OLG Köln - Urkundenprozess: Unstatthaft bei Mängelrüge nach Prüfvorbehalt im Übergabeprotokoll!
IBR 2012, 1260 OLG Köln - Urkundenprozess: Unstatthaft bei zu besorgendem Beihilfeverstoß!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2039; IMRRS 2021, 0726; IVRRS 2021, 0324
ProzessualesProzessuales
Notwendigkeit einer Beweisvornahme

KG, Beschluss vom 02.07.2020 - 2 U 78/17

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2015, 2242; IMRRS 2015, 0929
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mietmängel können durch Urkunde bewiesen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2014 - 24 U 119/13

1. Wenn eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen ist, kann der auf Mietzahlung in Anspruch genommene Mieter für den Fall seiner Verurteilung wegen der geltend gemachten Mängel des Mietobjekts im Wege der (Hilfs-)Widerklage auf Erstattung der - von ihm nachzuweisenden - Mietzahlungen klagen.*)

2. Mietmängel können ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Wege des Urkundsbeweises durch die Verwertung des Protokolls über eine Zeugenaussage und die richterliche Inaugenscheinnahme aus einem anderen Verfahren bewiesen werden. Die Verwertung der Niederschrift ist aber ausgeschlossen, wenn eine der Parteien von dem Recht Gebrauch macht, die Anhörung der Zeugen und die Inaugenscheinnahme im anhängigen Rechtsstreit zu beantragen.*)

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IBRRS 2013, 2908; IMRRS 2013, 1548
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess

BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12

Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)

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IBRRS 2012, 1381; IMRRS 2012, 1019
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Urkundsprozess: Unstatthaft bei zu besorgendem Beihilfeverstoß!

OLG Köln, Urteil vom 30.03.2012 - 1 U 77/11

1. Besteht in einem Urkundenprozess angesichts der dort nur sehr eingeschränkt zulässigen Beweismittel keine ausreichende Aufklärungsmöglichkeit über die Frage, ob die in einem Mietvertrag vereinbarte Leistung der öffentlichen Hand dem marktüblichen Wert entspricht oder es sich um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, kann der Urkundenprozess unstatthaft sein.

2. Ein deutsches Gericht kann angesichts der europarechtlichen Bedeutung nicht allein im Hinblick auf die prozessualen Besonderheiten des Urkundenprozesses zu einer Zuerkennung eines Zahlungsbegehrens gelangen, wenn feststeht, dass die gebotene endgültige Klärung der Frage, ob eine Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV vorliegt, erst im Nachverfahren erfolgen kann.




IBRRS 2011, 3337; IMRRS 2011, 2394; VPRRS 2011, 0273
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Beihilfeverdacht: Urkundenprozess unstatthaft!

LG Köln, Urteil vom 30.08.2011 - 5 O 299/10

Ist hinreichend wahrscheinlich, dass der in einem Urkundenprozess geltend gemachte Zahlungsanspruch auf einem Vertrag beruht, der deshalb nichtig ist, weil es sich bei der versprochenen Leistung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, ist der Urkundenprozess nicht statthaft.

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2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Anfänglicher Mangel (BGB § 536 Rn. 352)