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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 71/02
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02
47 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2002, 701 | BGH - Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung: Wann ist sie zuzulassen? |
IBR 2002, 700 | BGH - Divergenzrevision: Wann ist sie zuzulassen? |
43 Volltexturteile gefunden |
OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.12.2022 - 4 W 28/22
1. Wird ein Rechtsstreit gem. § 148 ZPO in entsprechender Anwendung ausgesetzt, um das Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten EuGH-Vorlage abzuwarten, ist diese Aussetzungsentscheidung gem. § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)
2. In einem solchen Falle ist der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts ob der originären Sachentscheidungskompetenz des Instanzgerichts beschränkt. Er erstreckt sich grundsätzlich lediglich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern.*)
3. Das Beschwerdegericht darf eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.03.2022 - IX ZB 36/20
Dem verfahrenseinleitenden Schriftstück müssen sich mit Bestimmtheit zumindest Gegenstand und Grund des gegen den Beklagten gerichteten Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, oder, nach Art des laufenden Verfahrens, die Möglichkeit zur Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs entnehmen lassen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.03.2020 - IV ZR 52/19
Die Frage um die Reichweite einer anwaltlichen Berufshaftpflicht ist immer eine Frage des Einzelfalls und abhängig von den vertraglichen Versicherungsbedingungen.
VolltextBGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZR 152/15
1. In einer Nichtzulassungsbeschwerde müssen die Zulassungsgründe in der Beschwerdebegründung dargelegt werden. "Darlegen" bedeutet mehr als nur einen allgemeinen Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen".
2. Der Beschwerdeführer hat die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, zu benennen und zu deren Voraussetzungen substantiiert vorzutragen. Das Revisionsgericht muss dadurch in die Lage versetzt werden, allein anhand der Beschwerdebegründung - unter Einbeziehung der dort in Bezug genommenen Aktenstellen - und des Berufungsurteils die Voraussetzungen für die Zulassung zu prüfen.
VolltextBVerfG, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Die Nichtzulassung der Revision mit dem Argument, die Rechtssache habe keine grundlegende Bedeutung, ist gerechtfertigt, wenn diese Rechtsfrage durch die entsprechenden Fachgerichte bereits hinreichend geklärt ist.
VolltextBGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZB 120/11; IX ZA 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 61/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZR 199/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZR 204/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZR 152/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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